21.6.2006

El Masris Anwalt abgehört

Die Polizei soll bis in die jüngste Zeit den von der CIA entführten Deutschen Khaled el Masri abgehört haben. Aber auch sein Anwalt soll belauscht worden sein. Focus online berichtet, das Münchner Amtsgericht habe am 11. Januar 2006 angeordnet, Festnetz und Handy des Anwalts abzuhören. Der Beschluss soll am 11. April 2006 verlängert worden sein.

34 Kommentare zu “El Masris Anwalt abgehört”

  1. Anonymous meint: (21.6.2006 um 15:23) AntwortenReply to this comment

    Was denkt sich so ein Richter, der sowas genehmigt?? Ich finde der hat in seinem Job total versagt!

  2. angor meint: (21.6.2006 um 15:30) AntwortenReply to this comment

    Oder der Öffentlichkeit werden einige sehr gewichtige Gründe nicht genannt…

  3. Anonymous meint: (21.6.2006 um 15:37) AntwortenReply to this comment

    Wenn der BND da gelaucht hätte hätte ich es ja noch verstanden. Die halten ja nicht viel von Gesetzen, aber dass ein Richter da mitmacht.

    @ angor: Wer glaubt denn wirklich, dass der Anwalt einer straftat verdächtig ist, wenn er Herrn Masri verteidigt? Dass da mehr sein soll glaubt doch kein Mensch.

  4. Anonymous meint: (21.6.2006 um 15:38) AntwortenReply to this comment

    gelaucht= gelauscht ;-)

  5. Anonymous meint: (21.6.2006 um 15:42) AntwortenReply to this comment

    Im übrigen kämen auch nur die Katalogtaten des 100a StPO in Betracht. Und was der Anwalt davon annähernd verwirklicht haben könnte entzieht sich meiner Kenntnis. Plausibel ist das alles nicht! Käme eigentlich Rechtsbeugung durch den Richter in Betracht, wenn der praktisch ohne nachzudenken den Abhörbeschluss wie von der StA vorgelegt unterzeichnet und sich später herausstellt, dass nicht der Hauch eines Tatverdachts vorlag?

  6. Lutz meint: (21.6.2006 um 15:49) AntwortenReply to this comment

    @5: Rechtsbeugung kommt NIE in Betracht.

  7. Anonymous meint: (21.6.2006 um 16:01) AntwortenReply to this comment

    http://www.gea.de/detail/601639 – Da steht was von Nachermittlungen im Zusammenhang mit El Masris Entführung. Wie lächerlich ist die Begründung denn? Hat der Anwalt ihn entführt?? Meine Güte so langsam überlegt man, ob man nicht auswandern soll. Da wird das Opfer und das Organ der Rechtspflege, das ihm rechtlich beistehen sein soll Ziel einer staatlichen Telefonüberwachung. WO LEBEN WIR DENN HIER?

  8. ter meint: (21.6.2006 um 16:07) AntwortenReply to this comment

    Zu Kommentar Nr. 2

    Angor schreibt: „Oder der Öffentlichkeit werden einige sehr gewichtige Gründe nicht genannt…“

    Ein völlig normaler Vorgang. Abgehört werden dürfen, wenn eine Katalogstraftat vorliegt, alle Kontaktpersonen eines Straftäters.

    Sowohl el- Masri, wie auch sein Anwalt, sind mutmaßliche Kontaktpersonen der Entführer.

    Es kann polizeilich nicht ausgeschlossen werden, dass sich z.B. die CIA bei einem von beiden meldet, Schadensersatz und Haftentschädigung anbietet oder aber droht, wenn weiter öffentlich Wirbel gemacht wird, dann ………..

    Ob die Kanzlei tatsächlich abgehört wurde – ??? – gegen 17.00 Uhr ist mir mehr bekannt.

  9. Anonymous meint: (21.6.2006 um 16:22) AntwortenReply to this comment

    @7
    Schlagen Sie doch mal ein Land vor, in das sie auswandern möchten!

  10. Anonymous meint: (21.6.2006 um 16:24) AntwortenReply to this comment

    @9 Kanada

  11. Anonymous meint: (21.6.2006 um 16:33) AntwortenReply to this comment

    Mit z.B. der Robben- und Wahljagd sowie dem elitären Zuwanderungskonzept kommen sie klar? Da müßte Ihr Gerechtigkeitsempfinden doch eigentlich völlig durchdrehen.

  12. Anonymous meint: (21.6.2006 um 16:39) AntwortenReply to this comment

    @ 8 Wer wäre denn überhaupt Beschuldigter? Die CIA, deren Direktor zur damaligen Zeit, die USA, Unbekannt? Und außerdem was wäre die Konsequenz wenn die CIA es sogar zugeben würde? Strafrechtlich überhaupt keine! Daher war die ganze Überwachung unverhältnismäßig.

  13. Anonymous meint: (21.6.2006 um 16:46) AntwortenReply to this comment

    @11 Tja, wenigstens werden dort die Menschenrechte geachtet. Was interessieren mich dann die Wale und Robben? Hier werden eben Kühe und Schweine und bald Bären getötet. Wo ist also der Unterschied? Und dass sich ein Land die Regelung der Zuwanderung vorbehält ist sein gutes Recht. Nennen Sie mir ein Land, dass sich keine Gedanken darüber macht. Ich habe aber den Verdacht, dass es Ihnen hier gar nicht um Kanada geht, sondern um die Billigung des Vorgehens durch die deutschen Behörden gg. den Anwalt Masris.

  14. Anonymous meint: (21.6.2006 um 16:49) AntwortenReply to this comment

    @13
    Daß in Deutschland die Menschenrechte nicht geachtet werden ist ja auch mal eine nette Behauptung!
    Überhaupt finde ich es nicht schlecht, aus welch dünner Informationslage Sie ihre Schlußfolgerungen ziehen.

  15. Anonymous meint: (21.6.2006 um 16:54) AntwortenReply to this comment

    @14 Wenn die Entführung durch den BND und damit durch den deutschen Staat faktisch geduldet wird und danach das Opfer samt Anwalt durch denselben Staat überwacht wird, was soll das anderes sein, als eine Mißachtung der Menschenrechte?

  16. ter meint: (21.6.2006 um 16:55) AntwortenReply to this comment

    @ 12
    "Wer wäre denn überhaupt Beschuldigter?"

    Unbekannt. Also JEDER und KEINER :-)

  17. n.n. meint: (21.6.2006 um 17:14) AntwortenReply to this comment

    das ist ja das grundproblem in deutschland. die ermittlungsbehörden sind nicht zu objektiver ermittlung in der lage, wenn der jagdtrieb mit ihnen durchgeht. diese meinung wird dann in aller regel von der sta übernommen, denn man will ja seine lieben hilfsbeamten nicht verprellen. und der richter hat auch nix dagegen, mit dem sta geht man ja regelmäßig kaffee trinken / man hat zusammen studiert / man kennt sich unter kollegen.

    so kommen dann solch absurde geschichte zustande, von denen es deutlich mehr gibt als man glaubt ….

    "just because you're paranoid, doesn't mean they're not out to get you."
    - unknown -

  18. Martin_mb meint: (21.6.2006 um 17:43) AntwortenReply to this comment

    Das Polizeipräsidium Schwaben trickst die CIA aus, logo.

    -Die Aktion ist damit begründet worden, daß "die Entführer" sich bei El Masri mal zu einem Plausch melden könnten.

    -Nach den Angaben El Masris war klar, daß es sich bei "den Entführern" um Leute mit erheblichen Ressourcen handelt. Welcher Kleinkriminelle hat auch schon Privatjets zur Verfügung?

    -Mal angenommen, der CIA wäre so blöd, bei El Masri anzurufen. Glaubt jemand ernsthaft, daß sich dieses Telefonat dann zurückverfolgen ließe?

    Entschuldigung, ich traue deutschen Ermittlungsbeamten ja eine Menge, ähm, wenig durchdachte Aktionen zu, aber so naiv sind nicht mal die. Das klingt für mich sehr nach dem auffällig unauffälligen Fischen nach Zufallsfunden, um Herrn El Masri anschließend diskreditieren und mundtot machen zu können, anderenfalls hätte man ihn und seinen Anwalt ja auch von dieser Art Fangschaltung in Kenntnis setzen können…

  19. Alfred E. Neumann meint: (21.6.2006 um 18:03) AntwortenReply to this comment

    Die Zahl der Verstöße gegen Verfassung und Gesetze nimmt auf Seiten derer die sie schützen sollen in letzter Zeit unheilvoll zu.

    Angefangen mit der Legislative in Form von Politikern die sich öffentlich gegen Teile des Grundgesetzes stellen und Gesetze verabschieden deren Gültigkeit bis zum Urteilsspruch des Verfassungsgerichts abzusehen ist.
    Über die Judikative deren Auslegung bestehender Gesetze teilweise dem eigenen Berufsstand ein Rätsel ist.
    Bis hin zur Exekutive die zunehmen außerhalb jeglicher Gesetzesgrundlage operiert.

    Aber eine bessere Überwachung wird's schon richten. ;-)

  20. Anonymous meint: (21.6.2006 um 18:14) AntwortenReply to this comment

    @18 Genauso sehe ich das auch. Wollte es nur nicht so offen reinschreiben :)

  21. Markus meint: (21.6.2006 um 18:14) AntwortenReply to this comment

    Um mal ein wenig Ernst hier hinein zu bringen:
    Warum sollte eine Behörde so etwas beantragen und ein Richter so etwas genehmigen?

    Lassen wir den ganzen Quatsch von Erpresssung und Vetternwirtschaft (sorry, U.V.) mal beiseite. Natürlich gibt es auch rechtswidrige Maßnahmen. Aber bei einer Person wie el Masri, die ein derart heißes Eisen darstellt, würde ich mal vermuten, dass eine Abhöraktion doch einen gewissen (legalen) Zweck erfüllen soll(te).

    Was war denn der allgemeine (öffentliche) Kenntnisstand zu den zwei oben genannten Zeitpunkten?

  22. Anonymous meint: (21.6.2006 um 18:32) AntwortenReply to this comment

    @21 – Der (eigentliche) Zweck wurde doch von Nr. 18 schön dargestellt. Der legale Zweck wurde von Nr. 8 angeführt. Was nun plausibler sein soll wurde auch von Nr. 18 schön beschrieben. Weitere Hintergründe, insbesondere zu den Zeiten hier: http://www.n-tv.de/681084.html

  23. Anonymous meint: (21.6.2006 um 18:37) AntwortenReply to this comment
  24. Markus meint: (21.6.2006 um 18:49) AntwortenReply to this comment

    @22 zu Nr.18 :-)

    Immerhin war die CIA so "dumm", den Falschen zu verschleppen. Ich würde nicht an die Unfehlbarkeit der großen übermächtigen Geheimdienste glauben. Es gibt da schöne Bücher zum Thema.

  25. Anonymous meint: (21.6.2006 um 19:02) AntwortenReply to this comment

    @24 Ja :) Aber wie ich bereits in Nr. 12 ausführte ist auch für den Fall des offiziellen Zugebens durch die CIA überhaupt keine strafrechtliche Relevanz bzw. Konsequenz ersichtlich. Was will der deutsche Staat machen? Die konkreten Agenten wird die CIA sowieso nie nennen. Und sogar wenn dies der Fall wäre ist auch nichts gegen diese zu machen. Das haben schon italienische Staatsanwälte die ebenfalls die CIA-Entführungen ermittelten und Klarnamen der Agenten hatten leidvoll erfahren dürfen. Daher war die Überwachung mit dem Argument die "Entführer" zu ermitteln sinnlos. Nicht zuletzt richten sich diese auch gg. "Unbekannt". In 100a steht aber, dass sich Maßnahmen "gegen Personen richten, von denen auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, daß sie für den Beschuldigten bestimmte Mitteilungen weitergeben oder entgegennehmen", womit der mögliche Kontakt durch die CIA mit Masri oder dem Anwalt gemeint ist. Aber wie wahrscheinlich das Eingeständnis eines fremden(!) Geheimdienstes für eigene Fehler ist sollte auch der allerdümmste Richter wissen. Nämlich null. Und damit fehlt es bereits am Erfordernis der "bestimmten Tatsachen" im Sinne des Gesetzes.

  26. ter meint: (21.6.2006 um 19:08) AntwortenReply to this comment

    Nachtrag zu meinem Kommentar Nr. 8

    Die TK Überwachung ist zwar zulässig – trotzdem aber sehr ungewöhnlich, bei dem Opfer einer Straftat.

    Die TK- Überwachung der Kanzlei – es handelt sich um eine Sozietät – halte ich für rechtswidrig – Grundsatz – Verhältnismäßigkeit der Mittel.

    Genau dies ist aber erfolgt.

    Während der Anwalt dies unter der Decke gehalten hat – da er den Umstand, dass seine Kanzlei abgehört wurde für beruflichen Rufmord hält – wurde die Information dem Focus zugespielt. (Von wem??)

    Offensichtlich war man von der Absicht des Anwaltes informiert, die TK- Überwachung seiner Kanzlei im Untersuchungsausschuss öffentlich zu machen.

    Auffallend ist auch das Datum des TK- Beschlusses. Der TK- Beschluss erging unmittelbar, nachdem der Anwalt von einem Journalisten informiert wurde, dass dieser Gerhard L. vom BKA für „Sam“ halte und ein Foto des Beamten besitze.

    Etwas viel Zufälle in dieser Sache.

  27. Jens M. meint: (21.6.2006 um 19:10) AntwortenReply to this comment

    DIe Ausgangsfrage von 1 war warum Richter so was genehmigen.

    Gab es nicht mal vor zwei oder drei Jahren eine Untersuchung von solchen Anträgen, in denen die Richter zu fast 90% die Anträge durchgewunken haben und KEIN schutz der Abgehörten vorgsehen war?

    Also die Antwort auf die Frage ist einfach: Der Richter war überarbeitet und hat deshalb einfach den Antrag durch gewunken ohne das dabei verschwörerische Absichten dabei sind.

  28. Tilman meint: (21.6.2006 um 19:14) AntwortenReply to this comment

    Schlaue Idee, das in der WM-Zeit auffliegen zu lassen. Dann geht die Berichterstattung unter.

  29. Anonymous meint: (21.6.2006 um 19:17) AntwortenReply to this comment

    @26 Ja das stinkt alles dermaßen zum Himmel. Alles letzte Versuche von Schily und Konsorten ihre Mitwisserschaft an der Entführung zu verdecken bzw. durch Diskreditierung von Hr. Masri hiervon abzulenken. Passieren wird aber – wie üblich – keinem was. Dass die so vielbeschworenen Demokratie- und Verfassungsfeinde nicht irgendwelche "durchgeknallten Terroristen" sind, sondern in unserer tollen Regierung (alt oder neu ist eh derselbe Verein) und Justiz sitzen, haben aber leider immer noch nicht alle kapiert.

  30. Anonymous meint: (21.6.2006 um 19:21) AntwortenReply to this comment

    @27 Hehe, überhaupt nicht nachdenken und durchwinken ist dann erst Recht als Versagen des Richters anzusehen. Nicht zu Unrecht wird der Richtervorbehalt als faktisch wirkungslos bezeichnet. Hast du Quellen zu der Studie?

  31. Agiro meint: (21.6.2006 um 22:17) AntwortenReply to this comment

    @30:
    Kurzfassung des Abschlussberichtes zum Forschungsprojekt "Wirksamkeitsbedingungen von Richtervorbehalten bei Telefonüberwachungen" unter:

    http://www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Aktuelles/pdf/backes_kurzfassung_telefonueberwachung.pdf

    Auszug:
    «… Danach ist ein richerlicher Beschluss dann vollständig, wenn er drei Kriterien erfüllt (wird ausgeführt).
    Gemessen an den gesetzlichen Kriterien war nur knapp ein Viertel der richterlichen Beschlüsse vollständig, in zwei Dritteln der Fälle wurden nur zu einem oder zwei Merkmalen Ausführungen gemacht, und fast 10 % der Beschlüsse enthielten nicht ein einziges der geforderten Kriterien …
    In den 307 in die Untersuchung einbezogenen Fällen wurde überhaupt nur in einem einzigen Fall ein Antrag der Staatsanwaltschaft auf Anordnung einer Telefonüberwachung vom Richter abgelehnt. In allen anderen 306 Fällen, in denen dem Antrag der Staatsanwaltschaft stattgegeben wurde, überrascht nicht nur die fast 100%ige Übereinstimmung im Ergebnis, sondern vor allem auch die weitgehenden inhaltlichen Entsprechungen von staatsanwaltschaftlichen Anträgen und richterlichen Beschlüssen …
    Erstaunlich ist nun, wie oft die Richter staatsanwaltschaftliche Anträge wortwörtlich übernehmen und sich zu eigen machen, auch wenn diese nur teilweise vollständig oder völlig unvollständig sind … Die erwartete eigenständige Bewertung des Antrags durch den Richter sinkt fast auf den Nullpunkt, wenn der Staatsanwalt nicht nur einen begründeten Antrag auf Telefonüberwachung stellt, sondern dem Antrag auch einen Beschlussentwurf beifügt, den der Richter nur noch zu unterschreiben braucht … Eine ausdrückliche Benachrichtigung des Beschuldigten erfolgte nur in rund 3 % der Fälle … Obwohl die Aktenanalyse einen hohen Anteil von teilweise oder völlig unzureichenden Beschlüssen zur Telefonüberwachung ergeben hat, waren dagegen gerichtete Aktivitäten der Verteidigung kaum festzustellen …»

  32. Anonymous meint: (21.6.2006 um 23:19) AntwortenReply to this comment

    @31 Danke! Sehr aufschlussreich! Sollte sich mal so mancher Rechtspolitiker zu Gemüte führen…

  33. alexandra meint: (9.8.2007 um 12:44) AntwortenReply to this comment

    hallo, ich habe zu euch verlinkt im artikel

    http://www.ceiberweiber.at/index.php?type=review&area=1&p=articles&id=603

    was mir auffällt und hier sicher auch interessant ist: das dulden von CIA-aktivitäten ist ja das setzen des rechtes eines fremden staates über eigenes recht. dies bedeutet auch, dass die bewohnerInnen eines staates ihre rechte verlieren, nicht mehr geschützt werden, etwa wenn sie der CIA wissentlich oder unwissenlich in die quere kommen (in ausübung ihrer rechte wie freie meinungsäusserung) und dafür retourkutschen bekommen.

    hier bei uns in österreich ist es jedenfalls tabu, von CIA aktivitäten zu sprechen – das höchste, was man erwarten kann, ist dass jemand zuhört, aber dann nix unternimmt.

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