von-gravenreuth-gepfaendet.de
Die Anwaltskanzlei Gravenreuth veröffentlicht eine Liste mit Domains, die sie für Mandanten gepfändet hat.
Namen und Adressen der Schuldner gibt es per Mausklick an anderer Stelle.
Die Anwaltskanzlei Gravenreuth veröffentlicht eine Liste mit Domains, die sie für Mandanten gepfändet hat.
Namen und Adressen der Schuldner gibt es per Mausklick an anderer Stelle.
Manche Anwälte wenden IMHO entschieden zu viel Zeit für Publicity-Aktionen auf…
Och Menno, ich hab im Feedreader erst nur die Überschrift gelesen und gaaanz breit gegrinst. Und erst dann erfahre ich, dass gar nicht ihm gepfändet wurde…
Aus der letzten Publicity-Aktion "nicht-von-heise-kopieren.de" ist ja schon auch nichts geworden. Dass er aus urheberrechtlichen Selbstverständlichkeiten einen Skandal machen wollte, war dann doch etwas albern. Auf die atemlos angekündigten Neuigkeiten zu warten wir noch heute gespannt.
Traurig, das man sich mit sowas schmücken muss.
Aber vielleicht können sie die Domain abmahnung.de ja noch hausintern verwerten….
Sind Pfandsiegel eigentlich urheberrechtlich geschützt?
Und ich dachte immer, dass Pfändungen einen wirtschaftlich-verwertbaren Erlös bringen sollen! Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass der Aufwand für diesen (Text editiert. U.V.)
in einer vernünftigen Relation steht!
Wer solche Publicity braucht – bitte, jedem das seine. Sachen gibt´s …..
Ist es eigentlich Zufall, dass die 4. und 5. Domain in der Liste (fastix.de und rotglut.de) auf Artikel von heise.de verweisen, die über die Abmahn-Aktionen von Gravenreuth berichten?
Ich vermute ja mal nicht! ;)
@MrSnoop, die Seiten sind schon richtig verlinkt (siehe Quelltext), aber man kann ja (als Inhaber der verlinkten Seiten) seinen Server so einstellen, dass Links, die von einer bestimmten Seite kommen, woanders hingeleitet werden ;) .
@U.V.:
Was war denn an der Aussage so schlimm, dass sie editiert werden mußte?
ist das jetzt eine Beförderung, wenn das MarkenBlog zur Handakte wird? ;-)
grüße
stefan
Komisch, dass er abmahnung.de nicht selber behält.
http://rotglut.org/ Rotglut scheint aber noch mit Reinholz zu glühen
Sorry für die Verwechslung; der Link stammt aus dem Markenblog.
@ Strausberg: Die Formulierung ist unsachlich, da helfen auch die Anführungszeichen nicht.
Abmahnung gg. gravenreuth wg. geschützter Pfandsiegelverwendung im Internet? Möchte nicht mal Jemand die domain von gravenreuth pfänden?
Hochinteressant ist die Seite: http://www.it-schule.de/
Ich habe mich wenigstens köstlich amüsiert.
"Namen und Adressen der Schuldner gibt es per Mausklick an anderer Stelle"
… und ich könnte mit vorstellen, an welcher Stelle man dies suchen muss. Wie wärs mit:
http://www.von-g….-gejagt.de
"Domains" (besser: die Summe der aus der Registrierung resultieren Rechte) sind ohne Frage wirtschaftlich verwertbar. Das wird seit Jahren gemacht und an der Pfändung erscheint wenig, das irgendwie besonders erwähnenswert wäre (außer, dass GVG pfändet).
Die DeNIC erhielt laut Welzel MMR 01, 131, 137 zumindest in der Vergangenheit Gläubigeranträge, in denen aufgefordert wurde, eine Verbindung der gepfändeten Domain mit einer Internetseite herzustellen, die auf die Zahlungsunwilligkeit des Schuldners hinweist. In dem Aufsatz wird zu Recht darauf hingewiesen, dass eine solche Prangerfunktion sich nicht mit dem Sicherungszweck des Inhibitoriums rechtfertigen läßt.
Nachdem also "durch" ist, dass die Drittschuldnerin (der die DeNIC laut mantraartiger Aussage des Chef-Justitiars ja gar nicht ist) dies nicht machen muß, finde ich es – ob des Immanenten Prangers – ziemlich bedenklich, wenn ein Gläubiger eine solche Liste veröffentlicht.
@18 Die Pfändung erscheint nicht mal sonderlich sinnvoll, da der Wert dieser domain-namen gegen null tendieren dürfte.
Hier geht es nicht um Namen, Vorleben und sonstige Geschichten über RA Gravenreuth. Deshalb einige Kommentare gelöscht.
@21: Wenn man den Namen des Unaussprechlichen erwähnt, reagieren sowohl die Pawlowschen als auch in der Folge die Finnischen Hunde ;-D
@15: [Möchte nicht mal Jemand die domain von gravenreuth pfänden?]
Wenn er (warum auch immer…), seine(n) verlorenen Prozess(e) nicht bezahlt, ;-))
Gruß A. John
@21 Udo: habs schon geahnt, bin mal wieder zu bissig (leichtfertig?) gewesen. Löschung ist ok.
Ist die benutzte Grafik Public Domain?
Wenn man auf Google Images nach "Pfandsiegel" sucht,
findet sich schnell eine Anwältin, die exakt die gleiche
Grafik benutzt.
Ich hatte zufälligerweise vor ein paar Wochen mal
danach gesucht, daher kam mir das Logo gleich bekannt vor.
dachte erst an einen fake… aber eigentlich traue ich dem herrn v.G so eine seite durchaus zu… der sitzt doch sicher gerade vorm pc und freut sich über die diskussionen im web nen keks… genauso wie er sollten RAe sein.. dann sind sie auch erfolgreich*gg*
@ U.V.
tschulligung???
was habe ich denn so schlimmes geschrieben???
Ich bin mir beim besten willen keiner bösen Tat bewust.
Trotzdem wurde mein Kommentar gelöscht.
Bitte Aufklären \\\"schnüff\\\"
(Tut mir Leid, ich kann nicht jede Löschung erklären. U.V.)
@axel
Tja. Wenn er noch ein paar Prozesse mehr anstrengt- dann halte ich es für denkbar, dass ich eines Tages seine Domains pfänden lasse.
Und dann werde ich drauf schreiben, wie ich an die Domains gekommen bin… Er kann dann ja bei Herrn Buske dagegen klagen, dass ich es mit so treibe wie er mit mir.
@all:
Noch etwas: Gravenreuth wird die Domains nicht bekommen. Und wenn 24 Stunden nach Aufhebung der Pfändung meine Domains dort noch stehen hat der von Gravenreuth neuerdings vergötterte Herr Buske meinen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung vorliegen.
Zu einem fettigen Streitwert übrigens.
fastix®
Übrigens:
Der "SUPER-INTERNET-ANWALT" Günter Freiherr von Gravenreuth hat tatsächlich versucht "rotglut.ORG" bei der DENIC pfänden zu lassen.
Ich gratuliere dem Herrn, der neuerdings auch Abmahnungen mit seiner alten Adresse verschickt, dazu. Nur "wundere" ich mich ernstlich, dass dem "ach-so-superschlauem" Anwalt "entfallen" ist, dass die DENIC für die Top-Level-Domain gar nicht zuständig ist.
Warum versucht er nicht auch noch meinen Fernseher bei bei der GEZ zu pfänden? Die ist als Drittschuldner dafür genau so gut geeignet wie die DENIC für eine Domain der TLD ".org".
Ich möchte jedenfalls keinen Anwalt mit solch wahrhaft besonderen und seltenen Fähigkeiten beauftragen. Dann doch lieber einen, der nicht in _derselben_ Weise auf "Online-Recht" spezialisiert ist.
fastix®
Gepfändete Marken wie z.B. "fastix" oder "it-schule.de" werden unter voller Namensnennung des Inhabers veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
Ja. Und wenn ein bestimmter Anwalt Dummes tut, dann wird das auch veröffentlicht. So einfach ist das.
fastix®
Für die (fakultative) Veröffentlichung der in § 29 Abs. 1 Nr. 1 und 2 MarkenG genannten Maßnahmen bei Marken gibt es durch den Abs. 2 eine ausdrückliche gesetzliche Regelung, die im Falle einer Domain aber fehlt.
Es mag durchaus sein, dass es zulässig ist, die Domains öffentlich bekannt zu machen; ich würde es aber nicht machen.
MfkG nach MUC
ich frag mich ja, wie der kollege die domains gepfändet hat? ich habe gerade versucht eine zu pfänden, woraufhin mir der kollege welzel von der denic ein nettes schreiben mit seinem wir-sind -nicht-drittschuldnerin-mantra (lol@18.) zukommen lies. schön, wenn man argumente unter verweis auf eine eigene veröffentlichung vorbringt :O). aber egal, die schuldnerin hatte kalte füsse bekommen und gezahlt. nun weiß ich aber immer noch nicht, wie ich zukünftig eine domain richtig pfände. mit einem pfüb komme ich ja bei der denic nicht weiter.
Hallöchen
auch hier eine Diskussion zum Thema
http://www.antispam.de/forum/showthread.php?t=11507
Zu RA Kümmerle:
"Welzel zitiert Welzel" – das ist schon eine Gebetsmühle. Bei http://www.jurpc.de/aufsatz/20060066.htm habe ich einen Aufsatz : Rechtsprobleme zur "Domainpfändung" veröffentlicht.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
Da mal wieder eine Domainpfändung ansteht, habe ich mal nachgesehen, was sich hier getan hat. Recht herzlichen Dank an den Koll. Gravenreuth für den Link. Den Beitrag kannte ich schon und habe in meinem Schreiben an den Koll. Welzel das Argument mit der vergleichbaren Kontopfändung verwendet. Hat ihn nicht wirklich interessiert :O)
Hallo und guten Tag,
interessanter Beitrag hier, der meine Erfahrungen voll bestätigt. Welzel zitiert sich selbst gebetsmühlenartig – habe grade wieder einen solchen Schrieb hier liegen – und will sich mal wieder die Arbeit als DSin vom Hals halten.
Hat es denn noch niemand geschafft, Welzel davon zu überzeugen, daß die DENIC sehr wohl DSin ist ? Gibt es Argumente oder Entscheidungen, die die DENIC wirklich überzeugt haben, wenn ja, welche ?
Für Rückmeldungen an meine Privatemail at-heaven [ät] t-online.de wäre ich dankbar.
Vielen Dank
Andreas (BV, kein RA)