28.8.2006

Die Trickser von der Kripo

In Lübeck ist ein Mordprozess mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Der Angeklagte musste freigesprochen werden, weil die Polizei einem Zeugen Geld in Aussicht stellte, ihn umsorgte und darüber hinaus möglicherweise auch noch die Akten frisierte. Jedenfalls wird jetzt gegen Polizeibeamte ermittelt, berichtet die taz. Die Staatsanwaltschaft fühlt sich von den eigenen Ermittlern hinters Licht geführt.

Die Verteidiger des Beschuldigten hatten schon vor einiger Zeit aufgezeigt, mit welchen Methoden in Lübeck ermittelt wurde. So gab es für verfängliche Dokumente folgenden Stempel:

Hintergrundinformation
Nicht in Ermittlungsakte oder
Handakte aufnehmen
Vernichtung nach Auswertung

Das ist natürlich praktisch. Was nicht ins Konzept passt, wird als Hintergrundinformation tituliert und zur Seite geschafft. Wie gut, dass es offensichtlich noch Gerichte gibt, die sich von solch frisierten Akten nicht täuschen lassen. Das Lübecker Gericht kam jedenfalls zu seinem Freispruch zweiter Klasse, weil es angesichts der Manipulationen Verwertungsverbote für belastendes Material bejahte.

(Danke an Gerd Hoffmann für den Link)

15 Kommentare zu “Die Trickser von der Kripo”

  1. Anonymous meint: (28.8.2006 um 18:52) AntwortenReply to this comment

    und da wundern sich noch Leute, warum manche in unsere Justiz kein Vertrauen mehr haben.
    Wobei ich jetzt nicht weiß, ob ich mir Sorgen machen sollte, dass es passiert ist, oder dass es noch viel öfter passiert sein (womöglich sogar erfolgreich) dürfte …

  2. niels meint: (28.8.2006 um 19:09) AntwortenReply to this comment

    Das ist eben das Problem deutscher Beamter. Wenn sie mal richtig schmierige Aktionen starten, können manche von ihnen doch nicht aus ihrer Haut und wollen die Drecksarbeit noch korrekt mit Stempeln und klaren Verfahrensvorgaben abwickeln…

  3. Mathias Schindler meint: (28.8.2006 um 19:26) AntwortenReply to this comment

    An vielen Stellen scheint da eher von interessierte Seite das Bedauern primär deswegen, dass die Sache aufflog und nicht etwa, dass die Akten manipuliert oder die Arbeit der Verteidiger sabotiert wurde.

  4. angor meint: (28.8.2006 um 19:32) AntwortenReply to this comment

    Hochachtung vor dem Richter, der sich in so ner Sch…situation für den Rechtsstaat entschied, weil er jetzt einmal einen laufen lässt, damit demnächst viele gerechter behandelt werden.

  5. Anonymous meint: (28.8.2006 um 19:40) AntwortenReply to this comment

    "Es sei ein Fehler gewesen, daß man bei der Aktenführung Lücken ließ, durch die der Leser auf Unvollständigkeit schließen konnte."

    Ja, ein Fehler war es wohl schon, nicht sauber genug zu manipulieren.

  6. Anonymous meint: (28.8.2006 um 19:41) AntwortenReply to this comment

    So weit zum Thema "Staatsanwaltschaft und ihre Hilfbeamten als objektivste Behörde der Welt".

    Die Beamten, die den Stempel verwendet haben, gehören ohne jede Bezüge aus dem Dienst entfernt und nach ordnungsgemäßem(!) Verfahren für eine ganze Zeitlang in den Bau.

  7. Praktikantenblogger meint: (28.8.2006 um 21:06) AntwortenReply to this comment

    @6 : Und vielleicht, ganz vielleicht begegnen sie da weiteren Manipulationsopfern…

  8. Anonymous meint: (28.8.2006 um 21:53) AntwortenReply to this comment

    @7: ist das nicht der Sinn der Geschichte ;-)

  9. KHT meint: (28.8.2006 um 21:57) AntwortenReply to this comment

    Wobei man verschiedene Seiten sehen muß:
    1. Der Angeklagte ist ein verurteilter Schwerverbrecher.
    2. Eine Familie hier in Lübeck so viele Jahre danach nun immer noch nicht weiß, wer den Vater erschoß.
    3. Dem Angeklagten es durchaus zuzutrauen ist, die Tat begangen zu haben.
    4. Es schade ist, das die Polizei nicht besser ermittelt hat um den /die Täter zu ermitteln. Seit nunmehr 1986, so in meiner Erinnerung.

    Aber bei den Manipulationen ist es so besser. Aber typisch Lübecker Justiz. Da gehen noch ganz andere Dinge ab.

  10. n.n. meint: (28.8.2006 um 22:12) AntwortenReply to this comment

    @ 9 KHT

    zu 1:
    ja und?

    zu 2:
    würde es der familie helfen, einfach irgendjemanden zu verurteilen, nur damit jemand verurteilt ist?

    zu 3:
    glücklicherweise genügt es nicht für einen schuldspruch, wenn du jemandem eine tat zutraust.

    zu 4:
    ja. aber manche sachen lassen sich auch trotz großer mühe nicht ermitteln.

    was lernen wir aus deinem beitrag?
    1. wenn es nach dir ginge, könnte man auch gleich 20 vorbestrafte für die tat verurteilen. zumindest so lange du ihnen die tat zutraust.

    2. auf deinen beitrag hätte man gut verzichten können.

  11. Anonymous meint: (29.8.2006 um 00:15) AntwortenReply to this comment

    @9: ich finde es interessant, dass Du die bewußte Sabotage des Rechtsstaates durch Hilfbeamte der Staatsanwaltschaft nicht erwähnst.

    Zu Deinen Punkten:
    ad 1: ja und? (wir n.n. schon anmerkte)
    ad 2: dann sollte die Staatsanwaltschaft wohl besser zusehen, dass sie die Ermittlungen in Gang bekommt. Zeugen über Geld zu einer Aussage zu bewesen ist dabei nicht mehr grenzwertig, sondern bewußte Sabotage eines rechtsstaatlichen Verfahrens durch die Hilfsbeamten.
    ad 3: der Angeklagte ist unschuldig, so lange ihm nicht sein Schuld bewiesen ist (und zwar mit rechtsstaatlichen Mitteln!) Wenn ihm die Schuld nicht bewiesen werden kann, dann ist das so (auch wenn's für die Familie bitter ist; das wäre nicht das erste Mal)
    ad 4: es ist in der Tat schade, aber es rechtfertigt nicht im Ansatz einen solchen Stempel.

  12. Daniel meint: (29.8.2006 um 07:43) AntwortenReply to this comment

    @9: Auf die ersten vier Punkte Deines Beitrags will ich jetzt nicht eingehen, das haben andere schon getan.

    Zu Deinem

    | "Aber bei den Manipulationen ist es so besser.
    | Aber typisch Lübecker Justiz. Da gehen noch ganz
    | andere Dinge ab."

    fällt mir spontan das Buch

    # Jürgen Roth, Der Deutschland-Clan
    # Eichborn; !. Auflage (Mai 2006), ISBN: 3821856130

    ein, das ich im Urlaub gelesen habe … das Buch ist wirklich lesenswert und passt zum Thema

    http://www.amazon.de/-Deutschland-Clan/dp/3821856130/sr=8-1/qid=1156830113/ref=pd_ka_1/302-4871549-7096054?ie=UTF8&s=gateway

  13. MaxR meint: (29.8.2006 um 08:49) AntwortenReply to this comment

    @9 KHT:
    Ich muß mich doch sehr wundern!

    > 1. Der Angeklagte ist ein verurteilter Schwerverbrecher.
    Die Aussage scheint immerhin belegbar, aber was wollen Sie damit ausdrücken? Vielleicht: Gleich beim erstenmal Rübe ab, dann hätte sich unsere Polizei nicht blamieren müssen?
    Oder: Damit ist er automatisch qualifiziert zum Täter in jenem Fall? Ich möchte darauf hinweisen, daß es in der fraglichen Zeit bei Karstadt auch einen Ladendiebstahl gegeben hat, der ebenfalls noch ungeklärt ist. Ach, zwischenzeitlich verjährt? Dann hat der Mann aber Glück gehabt.

    > 2. Eine Familie hier in Lübeck so viele Jahre danach nun
    > immer noch nicht weiß, wer den Vater erschoß.
    Und wenn er aus anderen Gründen freigesprochen worden wäre, wüßte sie das auch nicht. Und wenn er trotz Unschuld durch manipulierte Beweise verurteilt worden wäre, wüßte die Familie sogar etwas Falsches. Was ist dann mehr wert? Ihren Aufschrei möcht ich hören bei der Schlagzeile "Familie verfluchte 17 Jahre lang falschen Killer".
    Soll es das Ziel der Justiz sein, die Familien wissen zu lassen, wer der Täter ist? Wäre mir neu.

    > 3. Dem Angeklagten es durchaus zuzutrauen ist, die Tat
    > begangen zu haben.
    Richtig, denn
    a) er war zur fraglichen Zeit immerhin nicht im Gefängnis
    und
    b) es ist nahezu jedem zuzutrauen, nahezu jede Tat zu begehen. Pfarrer gibts, die gemordet haben; alte verarmte adlige Mütterlein gibts, die im Laden Brötchen mitgehen lassen – also was soll dieses Argument?
    Haben Sie ein Alibi für die Tatzeit? Nein? Dann sollten Sie sich stellen, denn Ihnen ist die Tat zuzutrauen!

    > 4. Es schade ist, das die Polizei nicht besser ermittelt
    > hat um den /die Täter zu ermitteln.
    Nein, das ist gar nicht schade. Es ist vielmehr ein Skandal, daß derartige Strukturen vorhanden sind.

  14. RA Lothar Müller-Güldemeister meint: (29.8.2006 um 11:03) AntwortenReply to this comment

    Ohne über den Schuldvorwurf im konkreten Fall etwas sagen zu können:

    Oft sind es Polizisten, die darüber klagen, dass angeblich die übertriebene Einhaltung rechtsstaatlicher Formalien die Überführung von Straftätern behindert. Hier sieht man, dass das Gegenteil richtig ist: nur die Einhaltung rechtsstaatlicher Formen erlaubt es überhaupt, einen Straftäter zu verurteilen und Polizisten, die sich nicht daran halten, begehen Strafvereitelung im Amt.

  15. Frank-aus-Wedau meint: (27.9.2006 um 04:31) AntwortenReply to this comment

    Ich bin selbst Opfer dreister Tricksereien von Polizei und Staatsanwaltschaft. Richter setzen dem nichts entgegen, weil das Arbeit bedeuten könnte – bequemer ist es, das zu übernehmen, was man von den "Ermittlern" vorgekaut bekommt. Anträge der Verteidigung werden "abgebürstet". Vor deutschen Gerichten hat ein Richter bei Fehlentscheidungen ja nichts zu befürchten – sofern ihm nur Bequemlichkeit vorgeworfen werden kann.

    Praktisch: Wer den Fall nicht kennt, kann ja niemals in strafbewehrter Weise das Recht beugen … bedingter Vorsatz reicht bei einem Richter zu einer Verurteilung nunmal nicht aus. Fazit: Je weniger der Richter vom Sachverhalt weiß, um so besser ist es für ihn.

    Oder liege ich da ganz falsch? Mir ist jedenfalls keine einzige Verurteilung eines deutschen Richters wegen Rechtsbeugung bekannt – und das bei einer unbestreitbar hohen Zahl sogenannter Fehlurteile (gern als "Justizirrtum" verharmlost).

    Ich glaube, wer so etwas nicht selbst erlebt hat (und zwar in der Person des Opfers), sollte sich bei der Kommentierung sehr zurückhalten.

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