Auf dem Boden
Zolllbeamte dürfen bei Schwarzarbeitskontrollen angetroffene Personen nicht auf Waffen durchsuchen, auch nicht zur Eigensicherung. Diese Anweisung aus dem Finanzministerium sorgt für Unmut bei den Beamten, berichtet Spiegel online. Vielmehr müssten die Kontrolleure halt die Polizei holen, wenn es Ärger gibt.
Wer schon mal erlebt hat, wie martialisch und aufgeblasen solche Aktionen mitunter ablaufen, kann diese Anweisung nur begrüßen. Beispiel: Ich war zu einer Razzia in einem kreuzbiederen, wenn auch italienischen Familienbetrieb gerufen worden. Von der Schwiegertochter aus dem Trockenboden; die anderen durften – rechtswidrig – nicht telefonieren. Mein Glück, dass der Einsatzleiter wohl den größten Adrenalinstoß hinter sich hatte; nach einiger Schreierei musste ich mich nicht zu meinem Mandanten und seinen Angestellten auf den Fußboden legen. Nach langen Monaten, in denen stolze zwei Kartons Firmenpapiere gesichtet wurden, die man auch ganz zivil beim Steuerberater hätte abholen können, stellte sich nur eins heraus: In dem Unternehmen gab es keinen einzigen Schwarzarbeiter.
Wenn man jetzt den Menschen an ihrem Arbeitsplatz künftig nicht mehr an die Wäsche darf und aberwitzige GSG-9-Spiele verboten sind, macht der Außendienst wahrscheinlich deutlich weniger Spaß. Mein Mitleid hält sich nach den bisherigen Erfahrungen allerdings in Grenzen.
Dürfen Zollbeamte eigentlich keine Waffen tragen? Der SPON-Artikel klingt ein bißchen so.
Soso, Herr Vetter hat also mal Zollbeamte erlebt, die sich scheiße benommen haben und ist deswegen damit einverstanden, daß diese gegängelt werden.
Dann ist Herr Vetter sicher auch damit einverstanden, daß ab sofort alle Rechtsanwälte einen Aufpasser an die Seite gestellt bekommen. Ich bin jedenfalls dafür, denn ich habe auch schon Anwälte erlebt, die das Recht mit Füßen treten, und wenn Herr Vetter verallgemeinern darf, dann ich wohl auch.
Im Text steht "Beispiel". Außerdem dürfte die Anweisung ja eher einen sachlichen Hintergrund haben. Zu viele Beschwerden über Schwarzarbeitsbekämpfung im Anti-Terroristen-Modus? Was heißt außerdem Gängelung? Körperliche Maßnahmen sind schwere Grundrechtseingriffe, die hohen Eingriffsvoraussetzungen unterliegen.
Mir scheint eher, dass die Maßnahmen auf ihre wahre Bedeutung zurechtgestutzt werden. Sie sind ja auch eher vergleichbar mit Kontrollen des Ordnungs- und Gesundheitsamts. Oder der Steuerfahndung. Diese Dienste machen ja auch ihren Job, ohne ihrer Kundschaft erst mal an die Wäsche zu gehen.
Wahrscheinlich liegt es einfach daran, dass sich eine Behörde, die ja durch Schengen und insbesondere durch den Fall des eisernen Vorhangs zu großen Teilen überflüssig geworden war, eher zufällig an die neue große Aufgabe gekommen ist.
@2: Solange er keine gesetzliche Grundlage gibt, Rechtsanwälten einen Aufpasser beizuordnen, darf dies nicht geschehen. Solange es keine gesetzliche Grundlage gibt, dass Zöllner Personendurchsuchungen vornehmen, darf dies ebenfalls nicht geschehen.
Geht es dabei nur um Durchsuchungen nach Waffen o.ä. zur Eigensicherung? Dürfen Zöllner weiterhin Personen z.b. bei grenznahen Kontrollen nach Drogen durchsuchen?
Langsam werden diese ganzen Rechtsanwaltsblogs echt langweilig. Die Mandanten sind immer unschuldig und wenn nicht, dann findet sich doch irgendein Fehler. Die staatlichen Behörden hingegen sind immer grundböse. Der Artikel in dem Sie den Nachmittaggerichtsshows eine einseitige Darstellung vorwerfen, hat mittlerweile eine sehr eigenwillige Komik, Herr Vetter.
Ich finde es nicht in Ordnung, dass Sie uns vorenthalten, wo es im Internet so viel spannender ist. Und objektiver. Ach, spannend reicht. Also her mit den Links.
"Ich war zu einer Razzia in einem kreuzbiederen, wenn auch italienischen Familienbetrieb gerufen worden."
Du bist also auch Consiglieri? ;-)
@6, Sven:
Genau! Und Krimis sind auch immer langweilig, weil der Kommissar immer den Mörder (i. d. R. den Gärtner) fasst. Und Arztserien und -romane auch, da sind zum Schluss immer alle gesund werden (außer vielleicht bei Emergency Room – aber die Serie ist doch eh unrealistisch).
Mal im Ernst: Udo Vetter gibt nicht vor, ein objektives, die Rechtsprechung im Allgemeinen und die Strafverteidigung im speziellen, betreffendes Blog zu betreiben. Ich denke auch, dass er erkannt hat, dass dieses Blog eine ziemlich gute Werbung für seine Kanzlei ist, auch wenn ich nicht glaube, dass dies seine Absicht war, als er angefangen hat zu bloggen.
Übrigens: Ich wäre mir gar nicht mal so sicher, dass der Herr Vetter sich nicht strafbar machen würde, wenn er hier z. B. über Fehler, die ihm unterlaufen sind, berichten würde.
Außerdem habe ich durchaus schon Mandantenkritische Postings gelesen (habe versucht es zu googeln, mein Gedächtnis ist aber wohl zu schlecht; Stichworte: Mandant mit Fahrverbot, fährt mit Auto zur Polizeiwache, Polizist, der sich im Allgemeinen soetwas nicht ausdenkt).
Wie gesagt, eine objektive Berichterstattung suche man bitte woanders. Hier gibt es (fast) "nur" Unterhaltung. Und zwar gute und oft auch lehrreiche. Und eine solche, über die man sogar noch diskutieren kann. Außerdem erfährt Otto Normalbürger noch etwas über seine Rechte. Und das alles, ohne GEZ- Gebühren. Das ist doch schon was, oder?
Lieber Sven, wenn Dich dies langweilt, ließ es doch einfach nicht. Mich langweilt es nicht. Im Gegenteil. Ich denke man muss auf Missstände – und seien sie noch so "unbedeutend" (dieses "unbedeutend" beziehe ich auf alle nicht(!) Beteiligten) – hinweisen, und diese Behandlung unbescholtener Bürger durch deutsche Beamte ist ein Missstand. Die von Dir erwähnten Nachmittagsgerichtshows sind dermaßen unrealistisch (wie auch TV-Krimis, Arztserien etc.), dass es eigentlich jedem auffallen müsste. Alle Fälle werden grundsätzlich in 60 Minuten abzüglich Werbung gelöst, Zeugen treten immer in Berufskleidung auf, Zeuginnen zumindest im Minirock, im letzten Moment kann es ein Zuschauer (im immer voll besetztem Zuschauerraum) es nicht mehr ertragen, und macht die entscheidende Aussage. Selbst mir, als Jura-Laien, erscheint die doch sehr unrealistisch. Aber ich erwarte von diesen Sendungen auch keine realistische Darstellung des gerichtlichen Alltags.
Grüße!
@ 5 ja, dürfen sie, das sind die sog. Greiftrupps. Dich stören die Drogenkontrollen, andere stört, dass es reicht, wenn du z.B. an der Schweizer Grenze eine Schweizer Bankkarte im Geldbeutel hast, das gibt gleich wieder eine Kontrollmitteilung an dein Finanzamt….
@ 2, Udo hat meine volle virtuelle Unterstützung: nachdem uns eine – auf hoheitlich badischem Boden – säxxelnde Beamtin etwas pampig angemacht hatte, meinte ein Mitfahrer: wie sie denn (mit ihrer Figur) die Sportprüfung bestanden hätte? Das hat uns zwei Stunden unseres Lebens gekostet :-))
Die höchste Priorität bei Einstellungstests hat wohl eine Eigenschaft:
Unfreundlichkeit!
@10: Zitat "Dich stören die Drogenkontrollen…"
Nee, stören mich nicht. Ich habe bloss danach gefragt.
Ich hoffe nur, Herr Vetter, dass sie gegen das rechtswidrige Verhalten der Beamten mit allen rechtlichen Mitteln vorgegangen sind.
Und mich wundert, wie hier ein offensichtlicher Übergriff gegen unbescholtene Bürger als unbedeutender Einzelfall abqualifiziert wird. Keine unberechtigte demütigende und erniedrigende Behandlung von Bürgern durch Staatsorgane ist ein unbedeutender Einzelfall. Oder liest hier etwa ein Zollfahnder mit, der sich ertappt fühlte?
Und was die grundsätzliche Kritik an diesem Blog betrifft: Man kann in vielen Punkten anderer Meinung sein als Herr Vetter. Aber er tritt immer für den Rechtsstaat ein. Und der ist ein verdammt hohes Gut.
Das zeigt mal wieder, das der Staat Recht und Gesetz nur dort *konsequent* Geltung verschafft, wo für ihn auch die Kasse klingelt: Also bei Steuern und Abgaben.
Geht es aber um Verbraucherschutz, wird nur das umgesetzt, was die gesetzgebende Industrielobby für vertretbar hält.
Gruß A. John
Früher wurden die Schwarzarbeiter von den Arbeitsämtern kontrolliert und gejagt. Die durften auch keine Waffen tragen. Wie viele dieser Kontrolleure sind in den Jahren von 1970 bis 2000 während der Kontrollen durch die Kontrollierten absichtlich getötet worden? Ich kann mich an keinen einzigen erinnern. Warum lassen die Zöllner (sorry, Bundesfinanzpolizisten) ihre Waffen nicht einfach zu Hause? Das würde richtig deeskalierend wirken.
Ich möchte wirklich einmal wissen, wie unser Staat aussehen würden, wenn er vom Innenministerium und den Polizeibehörden ohne Rücksprache frei gestaltet werden könnte.
@14: Nicht schön. Wirklich nicht schön.
@ 14: Ich möchte das ehrlich gesagt nicht wissen…
14 hat völlig recht. Wenn morgen dem Zoll auch noch die Kontrolle des ruhenden Autoverkehrs übertragen werden würde (vulgo: Knöllchen verteilen), dann möchte ich auch nicht, dass die Falschparker "zur Eigensicherung nach Waffen durchsucht" werden, insbesondere solche, die Widerworte haben.
..also insbesondere Anwälte, oder insbesondere ich…
@2: "scheiße benommen"? das soll wohl ein witz sein, andere menschen derart zu bedrohen und zu demütigen gehört wohl zum schlimmsten was man unterhalb von direkter körperverletung tun kann.
zur erinnerung: selbst um das leben eines kindes zu retten darf die polizei einen dringend tatverdächtigen nicht einmal verbal mit folter bedrohen, wer da der meinung ist dass es in ordnung ist bürger mit vorgehaltener waffe zu boden zu zwingen bei einer "nichtigkeit" wie schwarzarbeit – der hat offenbar diverse gundprinzipien unseres rechtsstaates nicht ansatzweise verstanden.
@ 2
???
zöllner sind mit hoheitsrechten ausgestattet, die sie nicht selten weidlich missbrauchen. das hat nix mit "scheisse benehmen" zu tun. rechtsanwälte dagegen haben keine hoheitsrechte, die sie missbrauchen könnten.
und wo du schon mal mit dem fäkalstil angefangen hast: du schreibst inhaltsleere polemische scheisse!
by the way: die zollsondereinsatzkommandos sind auch nicht gerade zimperlich. bei einem mandanten durfte mal gleich nach dem zugriff der notarzt anreisen. es ging um verdacht bzgl. schwarzarbeit im rahmen von 5-10.000€. und das beste: die zöllner wollten die kosten für den notarzt vom mdt. erstattet bekommen.
@10
"wie sie denn (mit ihrer Figur) die Sportprüfung bestanden hätte?"
Sorry, bei sowas wird mir speiübel.
Tja, was für ein Glück, dass die säxxelnde Beamtin @10 und Mitfahrern nicht gezeigt hat, was sie auf ihrem Sportlehrgang gelernt hat. Und dann noch auf badischem Boden !
Angenommen, es würde sich so verhalten, dass man ab und zu eben einmal einen martialischen Einsatz braucht, damit die Öffentlichkeit einem weiter abnimmt, man würde die Schwarzarbeit bekämpfen, weil sonst irgendwann Schluss wäre mit den Schmiergeldern von denen, die wirklich mit Schwarzarbeitern…
@9 Hootch / E.R.:
E.R. dürfte nach meinen Erfahrungen mit amerikanischer Medizin sogar sehr realistisch sein. Dort praktiziert man immer noch eher die Vietnam-Methode, d.h. Herumliegende möglichst vollständig aufsammeln und ab ins Hospital. Und dann kommen die eben so an wie in E.R. manchmal recht heftig gezeigt. Erscheint mir wirklich realistisch.
Genauso realistisch ist die deutsche Adaption "AlphaTeam": Bis dort die Krankenkaassenkarten von Schwerverletzten gesucht, gefunden und eingelesen sind, hat sich der Zustand des Patienten oft derart verschlechtert, daß nur noch eine Not-OP hilft; meist gibt es dann noch eine Hirnblutung als Komplikation – aber die kann auch beim Zuschauer auftreten …..
@13:
> Geht es aber um Verbraucherschutz …
Sie meinen aber jetzt nicht zufällig den Herrn "von bayrischem Boden darf nie wieder ein Fleischskandal ausgehen" Schnappauf, oder?
@ 23
na prima, ich schlage vor, dass die polizeit parksünder auch erstmal aus selbstschutzgründen auf den boden verfrachtet und nach waffen durchsucht.
die öffentlichkeit wird begeistert sein!
Prima, prima.
Haben wir uns also alle einmal mehr fein aufgeregt über die Leute, die gemäß der "öffentlichen Meinung" (eine namhafte Tageszeitung mit Großbuchstaben? … ach egal) so vieles sein sollen:
- umfassend ausgebildet,
- kostenneutral,
- effektiv,
- bürgerfreundlich wie der Heiland selbst,ganz egal wie pampig, unfreundlich oder beleidigend "der Bürger" auftritt (Anspucken ggf. im Preis mit inbegriffen),
- gerne mit dem Klischee behaftet, sie wären nur auf Kosten anderer darauf, bedacht die Hemdsärmel zu schonen,
- an jedem potentiellen Einsatzort präsent (andernfalls wären wir ja wieder bei "die tun ja nix.")
- im Einsatz selbstverständlich nur auf homöopathische Eingriffe beschränkt,
- ungemein gerne damit beschäftigt, "dem Bürger" zu erläutern, dass die – teilweise abstrusen und absurden – Regelungen, welche man a.) in ihrer Gesamtheit zu kennen und b.) rechtsanwendierisch richtig umzusetzen hat, nicht von einem selber oder der eigenen Behörde erdacht wurden, sondern von den Politikern, welchen just jener Klagende mit seiner Stimme vermutlich ins Amt geholfen hat.
- und und und …
Nota bene: Die Medaille hat zwangsläufig zwei Seiten … und komischerweise fällt selten ein positives Licht auf eine davon.