Internetüberwachung soll ausgedehnt werden

Vor einiger Zeit wurde die Vorratsdatenspeicherung in der EU beschlossen, die für einen Zeitraum von etwa 6 bis 24 Monaten die Speicherung aller „Verbindungsdaten“ vorschreibt. Gespeichert werden sollen dabei alle sogenannten „Verbindungs- und Standortdaten“, also etwa Uhrzeit und Ziel aller verschickten Emails, SMS oder Telefonate, aber auch Verbindungdaten ins Internet und Standortinformationen von Handys. Der Inhalt selbst soll in allen Fällen bislang nicht aufgezeichnet werden. Rechtfertigung für diese Speicherung ist hier die Verfolgung von Terrorismus oder organisierter Kriminalität. Das Vorhaben wird auch innerhalb der Regierung kontrovers diskutiert.

Die Richtlinie soll bald in deutsches Recht umgesetzt worden, noch ist sie das jedoch nicht – und schon jetzt werden erste Rufe laut, diese Daten auch für andere Zwecke zu nutzen. Ein Wunsch, der so zu erwarten war, ist ein vergleichbares Szenario auch von Fällen wie den Mautbrückendaten bekannt – deren Daten zunächst ausschliesslich für LKW-Maut genutzt werden sollten (anderslautende Befürchtungen wurden hier nicht ernstgenommen), und nun doch auch zu Fahndungszwecken genutzt werden.

Ein ähnliches Vorgehen zeichnet sich nun auch bei der Vorratsdatenspeicherung ab: So forderte etwa Günter Krings, CDU-Bundestagsabgeordneter, diese Daten auch zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen wie etwa dem Tausch von Musikdaten zu nutzen. Wenig verwunderlich, dass er gleichzeitig auch die Erschwerung von „anonymer Nutzung des Internets“ verlangt.

In ganz ähnliche Richtung geht nun auch die neueste Forderung der Bundesregierung, bereits präventiv, also vor einer erfolgten Straftat, Kunden- und Nutzungsdaten bekommen zu dürfen.

Kallisti!