Zwangsgeld gegen T-Mobile?
Von EBERHARD PH. LILIENSIEK
Der Mobilfunkbetreiber „T-Mobile“ hat vorübergehend akute Rettungsarbeiten der nordrhein-westfälischen Polizei behindert. Das wirft der nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolf (FDP) dem Tochterunternehmen der deutschen Telekom vor. Für die Ortung der Handys die vermisste Menschen in höchster Lebensgefahr bei sich haben, hatte T-Mobile zum 1. November plötzlich schriftliche Telefax-Anträge und jeweils eine Gebühr von 30 Euro verlangt. Wolf sah darin eine Hilfsverweigerung und drohte dem Unternehmen für jeden Fall ein Zwangsgeld von 2.500 Euro an.
Die Sprecherin von T-Mobile lenkte gegenüber der Nachrichtenagentur pbd ein: „Wir sind weiter an einer guten Zusammenarbeit interessiert“, sagte Marion Kessing. Es war, wie Wolf es formulierte, „eine jahrelang praktizierte gedeihliche Zusammenarbeit“. Bei Ermittlungen etwa nach Vermissten mit konkreter Suizid-Absicht konnten Kriminalbeamte telefonisch bei T-Mobile anfragen: Wo genau ist das Handy zu orten? Doch das Unternehmen schien sich „der gesellschaftlichen Verpflichtung zur Gefahrenabwehr“ (O-Ton Wolf) „nicht mehr bewusst zu sein“. In schnödem Kaufmannsdeutsch ließ es wissen, es werde „auf das beim Wettbewerb schon länger praktizierte Faxverfahren mit Premiumrate“ umstellen. Im Klartext: Eins solcher Faxe kostet 30 Euro.
Wolf tobte: „Es ist ein Skandal, das es dem Unternehmen anscheinend mehr um Geld als um Menschenleben geht!“ „Die Anfragen haben stark zugenommen“, begründete Marion Kessing den Zuschlag, der den „Bruchteil“ der Kosten decke. Sie geht davon aus, künftig werde eine Telefax-Anfrage fünf Cent kosten und per Telefax beantwortet. Das wiederum löste Verblüffung im Innenministerium aus: „Wir haben eine Zusage auf die alte Praxis, die schnelle telefonische Hilfe!“ (pbd)
„Die Anfragen haben stark zugenommen“, begründete Marion Kessing den Zuschlag
Hab ich was verpasst, oder gab es gar keinen dramatischen Anstieg bei den Selbsmorden in Deutschland, der den starken Anstieg der Anfragen vielleicht noch hätte rechtfertigen können?
Für mich sieht das stark nach Selbstbedienung unserer Ordnungshüter aus.
Wie jetzt?
Kriminalpolizisten können bei t-mobile anrufen und erfahren das Ergebnis der gewünschten Handy-Ortung? Richtig verstanden?
Da ist kein richterlicher Beschluss oder wenigstens Staatsanwalt notwendig?
Internet?
Schnell?
24h Verfügbarkeit?
Sind wohl sachen von denen die Telekom nur aus ihrer eigenen Werbung weiß.
Einfach mal etwas Grips investiert und ein Online-Portal gebastelt, mit Protokollierung, wer wann was anfordert und möglicherweise eine Rückkoppelung, ob es in diesem Fall überhaupt genehmigt war. (Wochenmail an den Vorgesetzten/Entscheider)
Dann muss Robert T-Online nicht mehr mit Eni Kopfrechnen, um die Daten der Zellen auf eine Karte abzubilden. Dann ist es auch nicht mehr so teuer, und Selbstmöder können etwas mehr Zeit mit dem Konsum von Bier verbringen.
Wenn es um Terrorabwehr geht, wird natürlich schnell eine Lösung gefunden.
P.S. werden Faxe echt noch benutzt?
Vermutlich immer "Gefahr im Verzug"… Stellen Sie sich nicht so an, ist doch für'n guten Zweck… Völlig ausgeschlossen, dass ein Polizist den mutmaßlichen Liebhaber seiner Frau orten lässt :-)
Handyortung ist doch ein alter Hut. Man nehme die Handyortung im Internet. Bei http://www.picosweb.de kann ich mein Handy freischschalten und danach orten. Allerdings nicht für T-Mobile Kunden.
Technisch ist das wohl eine Kleinigkeit. Bei picos zahlt man für eine Handy-Ortung 49 Cent. Da frag ich mich wie T-Mobile diese Kosten argomentiert.
http://www.gerhard-wisnewski.de/modules.php?name=News&file=article&sid=311
Aah! Der paranoide Datenschützer-Button blinkt und tutet!
@mart: Da ist die Polizei zunächstmal sowieso unzuständig, denn Suizid gilt als psychische Störung und da ist die Ordnungsbehörde (also Stadt oder Kreis) zuständig.
Aber vermutlich meint er Fälle, wo sich die Suizidgefahr eher mittelbar ergibt, beispielsweise bei Menschen, die gegen CASTORen oder Pelzläden protestieren oder abgelehnte Asylbewerber, die gerade zu ihrem Schutz außer Landes gebracht werden sollen.
Und was ist die Moral von der Geschicht,
wenn du einen Selbstmord planst, vergiss das Handy nicht.
Brauch man das eingentlich um von Dach zu springen?
Wozu die Aufregung? Handyortung ist doch ein alter Hut, und die Polizei kann problemlos auf andere Anbieter ausweichen. Kostenlos, auch für Privatpersonen, ist z.B. "Moviles". Wer es selbst ausprobieren mag: http://www.celtascortos.org/moviles/ge/index.htm
Tja, wie heißt es doch so schön:
Nur weil man paranoid ist, heißt das nicht, daß sie nicht hinter einem her sind.
Ich hoffe das die geschichte mit der _unproblematische_ eingefädelten Handyortung ein schlechter scherz ist. Könn sie ruhig 50,- verlangen PLUS richterlichen Bescheid oder ähnlichem.
Das die Ordnungshühter/Polizei per simpler Anfrage sowas ausgehändigt bekommt macht einem angst.
"Ich kenn da wen, der Jemand kennt, der hat nen Kumpel, über den könn wa raus bekommen wo sich XYZ aufhält und dann fahren wir da hin und rund gehts."
Nein Danke.
Vor ein paar Tagen hat Niedersachsens Innenminister in die gleiche Kerbe geschlagen, allerdings ging es da nicht um potentielle Selbstmörder, sondern um gefährliche Straftäter.
Für mich hörte es sich erst so an, als würde vielleicht jemand bei T-Mobile den Datenschutz hochhalten, aber im Radio hieß es dann auch sogleich, dass es vermutlich an Personalproblemen bei T-Mobile liegen würde.
Siehe auch http://www1.ndr.de/ndr_pages_std/0,2570,OID3327576,00.html
Ein Einsatz der Polizei oder Feuerwehr kostet deutlich mehr, da wären 30,-EUR Peanuts.
Wenn die Telekom jetzt feststellt, daß die Anfragen bezüglich der Handyortung zugenommen haben, so hege ich ebenfalls den Verdacht, daß hier hinter Bürgern hergeschnüffelt werden soll.
Ich frage mich, wie sich die Telekom davon überzeugen kann, daß wirklich eine richterliche Anordnung vorliegt? Sitzen bei der Telekom etwa Hellseher? Uns selbstverständlich werden die Anfragen protokolliert und der Handybesitzer im Nachhinein über die Anfrage informiert?
Was ist mit der informellen Selbstbestimmung??
ich finde es völlig normal, dass das unternehmen geld für die leistung sehen will. der abschleppunternehmer wird ja auch nicht kostenlos für die polizei tätig.
oder um es mal juristisch zu formulieren: der telekommunikationsanbieter ist ja nicht störer im sinne des ordnungsrechts. wenn es also keine sondernorm gibt, dass kostenlose leistungen in diesem bereich erbracht werden, kann er natürlich eine gegenleistung verlangen.
und ausserdem kann es vielleicht dem datenhunger unserer grünen männchen einen dämpfer verpassen, wenn sie merken, dass es schnüffelei nicht für umsonst gibt …
Für mich als juristischen Laien ergeben sich folgende Fragen:
- Seit wann ist es zulässig, dass solch eine Anfrage von der Polizei (ohne Richterbeschluss) angeordnet werden darf?
- Seit wann ist Selbstmord ein Schwerverbrechen?
IMHO steht in der TKÜV und sonstigen Spitzelgenehmigungen doch nur Terrorismus und organisierte Kriminalität.
- Wieso regen die darüber auf, dass sie die Anfrage stellen dürfen, dafür aber 30 EUR zahlen wollen?
Das Informationsfreiheitsgesetz wird mit deutlich höheren Beträgen ausgehebelt, und der nötige Aufwand ist auch nicht höher.
- Welcher Ausbrecher/Selbstmörder hat ein Handy dabei?
- In wieviel Fällen konnten Selbstmörder/ Ausbrecher anhand ihres Handys aufgespürt werden?
- immer schon
- noch nie
- die 30Eur zahlt der Steuerzahler
- viele
- in 100% der aufgespürten Selbstmörder die ein Handy dabei hatten und die geortet wurden
VolkerK: Das ist Quatsch. Wenn der Suizid nachts um vier droht, ist die eigentlich zuständige Ordnungsbehörde gar nicht erreichbar. Dann greift die sog. Eilzuständigkeit der Polizei.
Allerdings werden auch nicht "Kriminalbeamte" aktiv, wie in der Agenturmeldung oben behauptet, sondern eben ganz normale Polizeivollzugsbeamte.
Wenn die Anfragen stark zunehmen, dann hat das wohl weniger mit zunehmender Schnüffelei denn mit schlicht zunehmender Zahl der Handyanschlüsse zu tun.
Noch vor ein paar Jahren hatte kein Schwein ein Handy, da gab's dann halt auch nix zu orten (und wenn es doch einmal möglich gewesen wäre, war das Wissen um die Möglichkeit bei den Ordnungshütern evt. noch nicht so verbreitet).
Heute dürfte es durchaus "Standard" sein, dass sich der angehende Selbstmörder per Handy vorher noch bei der Ex-Freundin meldet ("Wenn du denkst, du hast Schluss gemacht, dann zeig ich dir mal wie man richtig Schluss macht!").
@14 (gerhard)
Die Telekom-Mitarbeiter können ebensowenig wie die Mitarbeiter anderer Firmen feststellen, ob der Mensch, der sie anruft und sich als Staatsanwalt oder Polizist ausgibt und mit "Gefahr im Verzug" wedelt, das auch ist.
Sprich, wenn du die Rufnummer bei der Telekom kennst, die du anrufen musst, kannst du jeden orten lassen.
OK, ein wenig passendes Auftreten und ein, zwei argumentative Tricks sind noch nötig :-), aber möglich ist das.
Soweit ich weis, ist das einzige, was dich davon abhalten könnte, eine Verfolgung wegen Amtsanmaßung.
Daher bin ich ja für elektronische Übermittlung, gesichert durch Signaturen.
Das wäre auch alles ganz toll, viel schneller und unkomplizierter, aaaaaber:
Wo ist denn die passende IT-Infrastruktur bei den Ermittlern?
@#18:
Im Prinzip jain. In großen Städten (Düsseldorf z.B.) ist die Ordnungsbehörde 7/24 im Einsatz und erreichbar. Die Polizei wird nur zur Hilfe gerufen, wenn z.B. Waffen benötigt werden, weil sich z.B. ein paranoider Jagdscheininhaber auf seinem Balkon verschanzt hat.
In der Realität wird die Polizei allerdings natürlich immer dann tätig, wenn sie und nicht das OA in einem solchen Notfall angerufen wird.
Aber dennoch ist sie nicht zuständig, insofern ist das der gleiche Quatsch, als wenn bemängelt wird, dass Ordnungsämter nicht bei der Suche nach Schwerverbrechern unterstützt werden (wofür ja die Polizei zuständig ist…).
Wolfs Begründung zeigt daher, was für ein Pharisäer er ist.
Hier werden so viele Fragen geradezu „aufgeworfen“, dass ich gerne aufklären will:
1. Die Polizei ist gemäß Landespolizeigesetz zur Abwehr von Gefahren generell zuständig (einer ihrer „vornehmsten“ Aufgaben).
2. Sogenannte Vermißtensachen werden von einem Kommissariat der Kriminalpolizei ermittelt, weil eventuelle Straftaten – hierzu gehört vielleicht der Verdacht einer Entführung – erforscht werden müssen.
3. Diese Ermittlungen sind durch Erlass des Innenministers verbindlich geregelt.
4. Ist eine vermißte Person nun konkret suicidal ist die Kripo zum Handeln verpflichtet. Dazu gehört im Ausnahmefall auch die Handy-Ortung.
5. Diese reine Ortung hat das Bundesverfassungsgericht kürzlich für rechtens erklärt.
6. Das Innenministerium, dem ich fern stehe, handelt aus seiner Sicht also (verfassungs-) rechtlich sauber. Es sieht in seinen Ersuchen einen Verwaltungsakt, der mit Zwangsmitteln durchsetzbar wäre.
7. Dazu bedarf es ergo keines richterlichen Beschlusses nach der Strafprozeßordnung. Der Verwaltungsakt ist allerdings über das zuständige Verwaltungsgericht überprüfbar.
8. Und schließlich: Wie in dem Artikel beschrieben, hat das telefonische Verfahren lange Zeit funktioniert. Dabei wurden vertrauliche Telefonnummern genutzt – und selbstverständlich so etwas wie Paßwörter.
Noch Fragen?
Schon interessant. Bei o2 kann ich das für 0,49 EUR für mein Handy selbst abrufen. Warum sollte es da keine Möglichkeit geben, das für die Ermittlungsbehörden entsprechend ähnlich günstig zu machen?
VolkerK:
"In der Realität wird die Polizei allerdings natürlich immer dann tätig, wenn sie und nicht das OA in einem solchen Notfall angerufen wird.
Aber dennoch ist sie nicht zuständig, insofern ist das der gleiche Quatsch, als wenn bemängelt wird, dass Ordnungsämter nicht bei der Suche nach Schwerverbrechern unterstützt werden (wofür ja die Polizei zuständig ist…)."
Natürlich ist sie zuständig. Das polizeirechtliche Stichwort hierzu ist -wie ich schon erwähnte- die Eilzuständigkeit. In jedem mir bekannten Landespolizeigesetz ist das so geregelt und ich glaube nicht, daß das ausgerechnet in NRW anders ist.
Andreas Bergkirchen: Danke für die detaillierte Schilderung. Von anderen Bundesländern war mir die Praxis bekannt, daß Schutzpolizei-Beamte mit Suizid-Lagen betraut sind.