20.11.2006

Iudex non calculat

Aus dem Beschluss eines Amtsgerichts:

… wird das Verfahren gemäß § 153a Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt. … Der Angeklagte hat an den Nebenkläger zu Händen von Rechtsanwalt Vetter … 1.000,00 € zu zahlen. Dem Angeklagten wird nachgelassen, diesen Betrag in fünf Raten à 250,00 € zu zahlen.

12 Kommentare zu “Iudex non calculat”

  1. BV meint: (20.11.2006 um 19:25) AntwortenReply to this comment

    Ich würde auf volle Ratenzahlung bestehen! Man soll den Leuten ja auch mal entgegenkommen… ;-)

  2. n.n. meint: (20.11.2006 um 19:31) AntwortenReply to this comment

    tscha, das nennt sich wohl pauschalierter zinsaufschlag …

  3. Nik meint: (20.11.2006 um 19:36) AntwortenReply to this comment

    Steht PISA neuerdings für "Perfektionist In Schwarzer Amtstracht"?

  4. Hannes meint: (20.11.2006 um 19:45) AntwortenReply to this comment

    25% Zinsen, satt. Wie ist das eigentlich? Gilt in solchen Fällen der Wortlaut oder die Absicht?

  5. Ben (der unerwüschte) meint: (20.11.2006 um 19:53) AntwortenReply to this comment

    Mein Tipp: Die Absicht.

  6. TT meint: (20.11.2006 um 20:26) AntwortenReply to this comment

    Hallo, Nebenkläger 1000 €, Bonus für tolle Arbeit 250 €, dass ist schon Ok.
    Also Ratenzahlung!

  7. I.S. meint: (20.11.2006 um 20:29) AntwortenReply to this comment

    Es stellt sich die wirklich interessante Frage, wie diese Formulierung auszulegen ist. Gilt vorrangig die Ratenanzahl oder die Ratenhöhe? Oder ist das überhaupt kein vollsteckbarer Inhalt.

  8. Ben (der unerwüschte) meint: (20.11.2006 um 21:50) AntwortenReply to this comment

    Naja, der Angeklagte soll 1000 EUR zahlen, ihm wird aber die Option gelassen, dies notfalls in fünf Raten zu ziemlich hohen Zinsen zu tun. ;-)

    Nein, die Absicht bezüglich des Endbetrags ist hier klar: Der "Du musst"-Teil betrifft die 1000 EUR. Demgegenüber dürfte der Fehler in der Ratenzahlung unerheblich sein. Das Problem ist nur, was genau da der Fehler ist. Sollten es VIER Ratenzahlungen á 250 EUR sein, oder FÜNF á 200 EUR? Davon hängt immerhin ab, wie schnell der Kläger zu seinem Geld kommt.

  9. jos meint: (21.11.2006 um 01:52) AntwortenReply to this comment

    hey, das ist ein sogenannter"zahlendreher", spätestens, wenns ans Zahlen geht, fällt so was auf, wenn nicht – pech gehabt oder ungerechtigkeit der umstände…leben geht weiter…

  10. Anonymous meint: (21.11.2006 um 07:46) AntwortenReply to this comment

    Bemerkenswerte Lebensnähe!

    Eine Forderung von 1000 EUR, die sofort beglichen wird, entspricht mit allem Ärger und Weh doch einer von 1250 EUR, die irgendwie mal irgendwann vielleicht rüberkommt.

  11. MaxR meint: (21.11.2006 um 08:11) AntwortenReply to this comment

    Jedwede Berechnung eines Zinssatzes ist natürlich aus obigen Angaben nicht sinnvoll, denn es ist nicht angegeben, innerhalb welchen Zeitraums die Raten zu entrichten sind.
    Geht man von monatlichen Raten aus, dürfte der dann zu entrichtende Zinssatz schlichtweg WUCHER sein.
    Im Falle von jährlichen Raten sieht die Welt wieder ziemlich marktüblich aus.

  12. Jerome meint: (21.11.2006 um 09:14) AntwortenReply to this comment

    Ein derartiger Zinssatz wird wohl Wucher sein…

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