11.12.2006

Privat ist nicht beruflich

Meister der Logik, berufsansässig im Finanzamt Waldviertel (Österreich):

Die Begründung eines weiteren Familienwohnsitzes ausserhalb des Beschäftigungsortes bei gleichzeitiger Beibehaltung des bisherigen Familienwohnsitzes (doppelte Haushaltsführung) ist nur dann beruflich veranlasst, wenn die Gründung eines neuen Familienwohnsitzes ausserhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist.

(Link gefunden im Praktikantenblog)

12 Kommentare zu “Privat ist nicht beruflich”

  1. Glammy meint: (11.12.2006 um 15:17) AntwortenReply to this comment

    Ja nee, schon klar… :-)

  2. Jan meint: (11.12.2006 um 15:26) AntwortenReply to this comment

    Ich musste das jetzt zweimal sehr langsam lesen, beim zweiten mal sogar halblaut. Kommt da jemand drüber?

  3. @2 meint: (11.12.2006 um 15:37) AntwortenReply to this comment

    Dur richtest einen 2. Wohnsitz ein, obwohl du an deinem 1. Wohnsitz deine Arbeit hast. Dann behauptest du, der Schwachfug sei "beruflich" begründet. Und das Finanzamt zeigt dir einen Vogel. So oder so ähnlich…

  4. Patrick meint: (11.12.2006 um 15:41) AntwortenReply to this comment

    Jan, ist doch ganz einfach: Wenn du wohnst wo du arbeitest ist das beruflich veranlasst, wohnst du aber da wo es privat veranlasst ist, dann ist dein Wohnsitz nicht ausserhalb des Beschäftigungsortes, heisst also deine beschäftigungsveranlasste Familie hat den Hauptsitzt dort, wo es nicht privat veranlasst ist, beziehungsweise führt den Haushalt doppelt, wenn der Beschäftigungsort privat neu gegründet wird, anders gesagt…äh…

    Ach, geh doch wo du wohnst.

  5. streitberg meint: (11.12.2006 um 16:25) AntwortenReply to this comment

    @3: Vielleicht nicht ganz SO einfach. Dort steht schließlich nirgendwo, dass der 1.Wohnsitz am Beschäftigungsort sei. Einfaches Beispiel: 1. Wohnsitz Berlin, Beschäftigungsort Hamburg , 2. Wohnsitz Wedel (direkt vor den Toren Hamburgs). Ist besonders lecker, weil Wedel auch noch ein anderes Bundesland ist.

  6. @5 meint: (11.12.2006 um 16:39) AntwortenReply to this comment

    Der Text liest sich aber so, wie ich es geschildert habe. In Ihrem Beispiel ist der 2. Wohnsitz näher zum Arbeitsplatz und daher könnte die Steuer da wohl kaum wat gegen haben….

  7. Praktikantenblogger meint: (11.12.2006 um 17:17) AntwortenReply to this comment

    Eigentlich ist es ganz einfach. X wohnt in A und arbeitet in B. Wenn er jetzt noch nen Zweitwohnsitz in – oder in der Nähe von – B aufmacht ist das eine doppelte Haushaltsführung. Die wird in Österreich steuerlich anerkannt, wenn sie beruflich veranlasst ist. Die Logiker aus dem FA Waldviertel haben jetzt festgestellt, dass es nur beruflich veranlasst sein kann, wenn es nicht privat veranlasst ist…

  8. madam lea meint: (11.12.2006 um 18:21) AntwortenReply to this comment

    gut. deutsch leistungskurs, 500 bücher zuhause… aber bei dem text *nach oben deut* hab ich einfach nur das bedürfnis kichernd einen keks zu knabbern.

    *kekse verteil* :)

  9. Ingo meint: (12.12.2006 um 08:59) AntwortenReply to this comment

    Also für mich ist die Sache völlig verständlich und klar.

  10. Michael meint: (12.12.2006 um 10:25) AntwortenReply to this comment

    Früher stand in Aufzügen (sinngemäß): Es ist verboten, Personen in Aufzügen zu befördern, in denen das Befördern von Personen verboten ist.
    Ist das so was ähnliches wie der obige Text?

  11. Praktikantenblogger meint: (12.12.2006 um 15:56) AntwortenReply to this comment

    Ja.

  12. Matthias Bauer meint: (13.12.2006 um 23:57) AntwortenReply to this comment

    Fast völlig OT: Gestern habe ich auf einer Microsoft-Office-CD gelesen: "Sie sind nicht berechtigt, unrechtmäßige Kopien dieses Datenträgers zu erstellen." Sowas aber auch.

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