18.12.2006

Abmahner in Haft

Der Präsident des ins Zwielicht geratenen Abmahnvereins “Ehrlich währt am längsten” ist verhaftet worden. Gestützt wird der Haftbefehl gemäß einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Oldenburg auf Wiederholungsgefahr.

Der in der Schweiz eingetragene Verein “Ehrlich währt am längsten” habe auch auch nach Kenntnis von den Ermittlungen weiter in Deutschland Onlinehändler kostenpflichtig abgemahnt, meist wegen Verletzung von Informationspflichten oder fehlender Widerrufsbelehrungen.

Die Ermittlungsbehörden gehen davon aus, dass der Verein gar nicht zu Abmahnungen berechtigt ist, weil er die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Bis heute sollen schon hunderte Strafanzeigen eingegangen sein.

Nähere Informationen bei wortfilter.

10 Kommentare zu “Abmahner in Haft”

  1. RAW meint: (18.12.2006 um 18:04) AntwortenReply to this comment

    Wenn ich die StA wäre, würde ich ja noch Fluchtgefahr dazunehmen. Sofern man nicht davon ausgeht, daß die Vereinsleute den Käse den sie verbreiten, tatsächlich glauben, besteht wohl die erhebliche Gefahr, daß sie sich mit der ergaunerten Kohle absetzen, sobald es hier etwas heißer wird.

  2. Nils G. meint: (18.12.2006 um 18:11) AntwortenReply to this comment

    @ 1: Wenn es für einen U-Haftbefehl reicht, dann wird auch das Vereinskonto eingefroren sein.

  3. RAW meint: (18.12.2006 um 18:18) AntwortenReply to this comment

    @Nils [2]
    Es gibt kein Vereinskonto. Nach meinen Informationen sollten die Opfer das Geld auf das Konto der Tochter des jetzt Verhafteten überweisen. Daß die Kohle da noch [vollständig] vorhanden ist, halte ich für seeeeeeehr unwahrscheinlich.

  4. Ein Anonymus meint: (18.12.2006 um 19:01) AntwortenReply to this comment

    @3
    Ich glaube fast, EIN Konto wäre realistischer …

  5. Christoph Selzer meint: (18.12.2006 um 19:41) AntwortenReply to this comment

    Die hatten sogar einen kleineren Stuttgarter Comichändler abgemahnt, zu dessen Kunden ich zähle. Mich juckt immer noch die Versuchung, mir den Gebührenerstattungsanspruch abtreten zu lassen und dann die negative Feststellungsklage durchzuziehen; allerdings dürfte hier wirklich nichts mehhr zu holen sein…

  6. n.n. meint: (18.12.2006 um 22:10) AntwortenReply to this comment

    tatsache, § 263 stgb ist im katalog des § 112 a stpo enthalten.
    man lernt nie aus …

  7. Thomas B meint: (18.12.2006 um 22:52) AntwortenReply to this comment

    Übrigens wurde am 14.12. eine EV erlassen und dem Antragsgegner in der U-Haft zugestellt ;-)

    Der Antragsgegner wird verurteilt, es zu unterlassen, deutsche Onlinehändler unter der Behauptung, nach deutschem Wettbewerbsrecht abmahnberechtigt zu sein, in Massenverfahren wegen verschiedener – angeblicher – Mängel vorrangig aus dem Bereich der Verbraucherbelehrungen unter Anforderung einer Abmahnpauschale abzumahnen.

  8. 200612191338 meint: (19.12.2006 um 13:37) AntwortenReply to this comment

    Der Verein sei in der Schweiz eingetragen? Hää, wo, wie, was?! In der Schweiz trägt man keinen Verein nirgendwo ein. Ein Verein wird gegründet in dem eine Satute bei einer Gründungsversammlung verfasst wird und gut ist.

  9. RAW meint: (19.12.2006 um 14:01) AntwortenReply to this comment

    @200612191338
    Der Verein ist in das Handelsregister eines Schweizer Kantons eingetragen. However…

  10. Thomas B meint: (20.12.2006 um 13:06) AntwortenReply to this comment

    Einfach mal bei youtube unter "ehrlich währt am längsten" suchen.

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