Fahr lässig
Frisch eingetroffen:
Bei einer Spedition geht ein Lastwagen kaputt. Sie mietet bei einer namhaften Firma ein Ersatzfahrzeug. Der Fahrer schnurrt mit dem Lkw los und kommt in eine Kontrolle des Bundesamtes für Güterverkehr. Der Prüfer stellt mit seinem Messgerät fest, dass der vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzer auf eine zu hohe Geschwindigkeit eingestellt ist.
Die Bußgeldstelle ist der Meinung, dass auch der Fahrer ordnungswidrig gehandelt hat. Sie möchte ihm 100 € aufs Auge drücken und drei Punkte in Flensburg.
Ich frage mich, worin die Fahrlässigkeit liegen soll. Immerhin stammt das Fahrzeug von einem renommierten Vermieter. Darf man sich da nicht darauf verlassen, dass die Grundeinstellungen des Fahrzeugs in Ordnung sind? Außerdem stellt sich natürlich die Frage, ob und wie ein Fahrer die Einstellung des Geschwindigkeitsbegrenzers überhaupt kontrollieren könnte. Der Regler ist bei dem Modell wohl in die Elektronik verbaut.
Der Kontrolleur hat sich übrigens auch die Tachoscheibe angesehen. Interessanterweise hat er festgestellt, dass mein Mandant sich über mehrere hundert Kilometer nicht zu schnell gefahren ist.
Ich bin zunächst mal guter Dinge.
In diesem Forum wird auch dem Betreiber keine Rechtsberatung erteilt.
Natürlich hat der Fahrer ordnungwiedrig gehandelt.
Er hätte die Funktion des Begrenzers überprüfen können, indem er kräftig Gas gibt.
Die Tachoscheibe ist Beweis genug, dass eine Überprüfung fahrlässigerweise unterblieben ist.
Was sagt der AG dazu, daß der Fahrer "bummelt", statt das Letzte aus dem LKW rauszuholen? Immerhin geht der Verschleiß nicht auf Firmenkosten.
Natürlich hätte Ihr Mandant die Einstellung prüfen können:
entweder hätte er beim TÜV ein Gutachten erstellen lassen müssen bzw. ersatzweise Elektrotechnik studieren und selbst prüfen müssen
dann studiert er gefälligst noch Fahrzeugbau, um den Rest des Fahrzeuges zu checken
Dann (so nach 5-10 Jahren) darf er losfahen.
Und daß die BAG hier kontrolliert und dermaßen abkassiert ist vollkommen korrekt – ALLE ANDEREN fahren ja absolut korrekt und die Jungs haben sonst ja nichts mehr zu tun.
*kopfschüttel*
Damit die angezeigte Geschwindigkeit auf dem Tachografen und die Tasächliche Geschwindigkeit des Fahrzeuges soweit wie möglich (Toleranzen irgendwie um 1%) miteinander übereinstimmen, muss der Tachograf ("EG-Fahrtenschreibergerät") in regelmäßigen Abständen geeicht werden. Das geschieht ganz einfach:
Das Fahrzeug wird "abgerollt" – d.h. es wird festgestellt, wie viel Weg über eine Radumdrehung zurückgelegt wird. Jetzt wird der Tachograf mit der Abrollbewegung in Einklang gebracht. Der Tachograf bekommt nämlich seine Signale üblicherweise vom Getriebeausgang. Es kann also sein (mal sinnbildlich), dass 100 Impulse einer zurückgelegten Wegstrecke von 200 Metern entsprechen, aber auch nur (bei anderen Reifengrößen) einer Strecke von 100 Metern.
Wenn diese Impulsdrehzahl falsch abgeglichen wird, dann wird dem Fahrer zwar ständig eine korrekte Geschwindigkeit angezeigt, jedoch fährt er viel schneller (oder auch viel langsamer). Der Tachograf (bzw. die Schnittstellen dazu) werden danach wieder verplombt. Es gibt dazu zugelassene Betriebe.
Der Fahrer kann dies auf keinen Fall selber überprüfen (ausser er merkt, dass er beständig selbst englische LKW überholt… dann muss was faul sein… oder er fährt 4,5h wirklich die 90 am Begrenzer längs und ist weiter gekommen, als er sollte… Dreisatz). Das Fahrzeug wird immer an den elektronischen Begrenzer heranfahren. Der Begrenzer bezieht sich auf die angezeigte Drehzahl im Tachografen, nicht auf die tatsächliche Geschwindigkeit.
Aber wir wissen ja:
Gesetz ist Gesetz…
@2: Und wo hätte er das legal tun sollen? Bei einer Runde auf dem Nürburging?
@6: Ironiedetektor defekt?
@7: Nein, es waren nur die Batterien leer.
Im Ergebnis rechne ich mit § 47 II OWiG. Und: "Die Kosten des Verfahrens trägt die Landeskasse, mit Ausnahme der notwendigen Auslagen des Betroffenen, die dieser selbst zu tragen hat." Oder?
[quote]… Das Fahrzeug wird immer an den elektronischen Begrenzer heranfahren. …[/quote] Zumindest die Tachoscheibe der fraglichen Fahrt sagt ja etwas anderes.