21.12.2006

Blog-Abmahnungen bei Focus online

Über die Abmahnwelle gegen Blogs berichtet Focus online. Beispielsfälle sind das Saftblog vs. DOSB und Marcel Bartels vs. Sigmar Gabriel.

17 Kommentare zu “Blog-Abmahnungen bei Focus online”

  1. Anonymous meint: (21.12.2006 um 12:58) AntwortenReply to this comment

    Zitat aus dem Focus-Artikel: "Der Streitwert kann schnell mehrere Hunderttausend Euro betragen, und die so Abgemahnten sollen die Anwaltskosten der Gegenseite zahlen. Das sind jeweils 1,3 Prozent des Streitwertes plus 20 Euro für die Auslagen."

    1,3 Prozent des Streitwertes ???

  2. Dominik Boecker meint: (21.12.2006 um 13:07) AntwortenReply to this comment

    Das ist in der Tat falsch.

    Und auch deren Anmerkung zur geplanten Deckelung von Abmahngebühren ist deutlich verkürzt (es wird verschwiegen, dass das nur für UrhG in einfachen Fällen mit unwesentlichen Rechtsverletzungen durch Privatpersonen gelten soll; so jedenfalls die Pläne. Ein Entwurf des geplanten § 97a UrhG wurde aber noch nicht in freier Wilbahn gesehen…).

    Grüße

  3. anonym meint: (21.12.2006 um 13:15) AntwortenReply to this comment

    Die von "Focus" präsentierten (acht) Beispiele sind teilweise sehr einseitig. Beispiel: die oft kolportierte Mär, jede Internetpräsenz benötige ein Impressum, auch die private Homepage, die in keiner Form gewerblich genutzt wird.

  4. Dominik Boecker meint: (21.12.2006 um 13:37) AntwortenReply to this comment

    Bei der Impressumspflicht kommt es nicht auf Gewerblichkeit an!

    Es geht um "geschäftsmäßige Teledienste" und das ist etwas anderes (und weniger) als "gewerblich".

  5. A. John meint: (21.12.2006 um 13:39) AntwortenReply to this comment

    Mit der Eindämmung dieser Massenabzocke wird es ebensowenig etwas werden, wie mit der Deckelung der Arzneipreise bei der Pharmaindustrie.
    Für viele unfähige- und erfolglose Anwälte sind Abmahnungen der letzte Notanker, der sie vor dem Harz-4 Schicksal bewahrt.
    Die Juristenlobby zerreißt sich schon jetzt dafür, daß dieses "Versorgungswerk" für ihre notleidenden Kollegen erhalten bleibt.
    Interessant auch, wer da alles in Blogs und Foren den Untergang des Abendlandes herbeizetert.
    Über die Beweggründe darf man sich ja mal Gedanken machen.

    Gruß A. John

  6. Jörg Dennis Krüger meint: (21.12.2006 um 13:58) AntwortenReply to this comment

    @5: Wenn Sie berechtigte (!) Abmahnungen gegenüber Privatleuten als Abzocke bezeichnen, kann ich da evtl. noch folgen (wobei eine generelle Sensibilisierung der Bevölkerung zu Urheber- und Markenrechten besser wäre, als die Verdammung von Abmahnungen).

    Berechtigte Abmahnungen zwischen Kaufleuten sind meiner Meinung nach ein sinnvolles Instrument, um nicht gleich die Klage auf dem Tisch zu haben. Wobei: Mir wäre es teilweise lieber, man könnte gleich eine einstweilige Verfügung beantragen – das würde es beschleunigen.

    Unberechtigte Abmahnungen müssen verfolgt und die Abmahner entsprechend bestraft und in Haftung genommen werden.

    Ich habe schon auf beiden Seiten gestanden und nach vielem Hin und Her von einem unberechtigten Abmahner auch meine Anwaltskosten eingetrieben.

    Grüße,
    Ihr Jörg Dennis Krüger

  7. Gregor Keuschnig meint: (21.12.2006 um 14:10) AntwortenReply to this comment

    Irgendwie ein typischer Focus-Artikel – man ist nachher genau so schlau wie vorher. Er nimmt auch recht einseitig "Partei" für die sogenannten Markenrechstschützer und andere Abmahnexperten. Ohne Substanz.

  8. A. John meint: (21.12.2006 um 17:33) AntwortenReply to this comment

    @6: Berechtigte Abmahnungen zwischen Kaufleuten sind meiner Meinung nach ein sinnvolles Instrument, um nicht gleich die Klage auf dem Tisch zu haben
    Es geht nicht um die Abmahnung als Solche, sondern um die monströsen Streitwerte, die selbst bei geringsten Lappalien angesetzt werden.
    Eine Mutter von 3 Kindern, welche die Spielsachen und zu klein gewordenen Klamotten ihres Nachwuchses bei EBay vertickt, steht bei Erhalt der Abmahnung vielleicht schon vor der Privatinsolvenz. Da spielt es überhaupt keine Rolle, ob die Abmahnung berechtigt ist, oder nicht.
    Auch der kleine Elektrohändler "an der Ecke" ist ohne prall gefüllte Kriegskasse gegen "sau-blöde" Abmahnungen chancenlos.
    Eine absolut dem Formalrecht genügende Webseite zu betreiben, ist im deutschen Regulierungswahn nahezu unmöglich. Irgendeinen an den Haaren herbeigezogenen Abmahngrund findet man fast überall.
    Schon die Frage, ob eine Seite am "geschäftlichen Verkehr" teil nimmt, ist unter Juristen strittig.
    Wären die Kosten für eine Abmahnung auf meinetwegen 30 EUR begrenzt, würden vermutlich 80-90% der Abmahnungen nicht erfolgen, weil das kein "Geschäft" ist.

    wobei eine generelle Sensibilisierung der Bevölkerung zu Urheber- und Markenrechten besser wäre
    Das halte ich bei einem so komplexen Thema für unrealistisch. Sind sich doch selbst die Gerichte oft uneins, was geht- oder nicht.

  9. Jörg Dennis Krüger meint: (21.12.2006 um 20:13) AntwortenReply to this comment

    @8: Auf welche Grundlage stützen Sie Aussagen wie: "Eine Mutter von 3 Kindern, welche die Spielsachen und zu klein gewordenen Klamotten ihres Nachwuchses bei EBay vertickt, steht bei Erhalt der Abmahnung vielleicht schon vor der Privatinsolvenz. Da spielt es überhaupt keine Rolle, ob die Abmahnung berechtigt ist, oder nicht."?

    "Wären die Kosten für eine Abmahnung auf meinetwegen 30 EUR begrenzt."

    Also soll ich, wenn z.B. jemand meine Texte oder ganze PDF-Magazine klaut (was geschehen ist), die Anwaltskosten dafür bezahlen, dass ich den Herren abmahnen lasse (mir steht ja kein anderen Instrument zur Verfügung, um meine Rechte zu verteidigen)? Und keinen Erstattungsanspruch haben? Wo kommen wir denn da hin?

    Wenn eine Abmahnung unberechtigt ist, fallen keine Kosten an. Eintreiben könnte ein gegnerische Anwalt die Kosten erst nach einem Gerichtsurteil – und wenn die Abmahnung unberechtigt war, kommt es nicht dazu. Außerdem prüfen die Gerichte auch den Streitwert (und korrigieren ihn desöfteren – habe ich auch schon oft genug erlebt).

  10. A. John meint: (21.12.2006 um 21:10) AntwortenReply to this comment

    @9: Auf welche Grundlage stützen Sie Aussagen wie: “Eine Mutter von 3 Kindern,…
    Z.B. wenn man ihr unterstellt, gewerblich zu handeln und die dafür geltenden Vorschriften zu mißachten.
    Die Mutter kann wohl kaum beurteilen, ob die Abmahnung berechtigt ist.
    Sie wird es, wenn sie knapp bei Kasse ist, auch kaum auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, weil ihr das Risiko viel zu hoch ist und sie es auch nicht abschätzen kann. Geht sie zu einem Anwalt, kostet der auch erstmal Geld und von Erstberatung hat auch längst nicht jeder schon mal was gehört.

    Also soll ich, wenn z.B. jemand meine Texte oder ganze PDF-Magazine klaut (was geschehen ist), die Anwaltskosten dafür bezahlen,
    Für ein erstes kurzes Anschreiben ohne imposant klingenden Füllstoff sicher nicht zu wenig.

    Wenn eine Abmahnung unberechtigt ist, fallen keine Kosten an. Eintreiben könnte ein gegnerische Anwalt die Kosten erst nach einem Gerichtsurteil
    Ja, wenn!
    Welcher juristisch unbedarfte Normalbürger geht schon ein Prozeßrisiko über zig tausend EUR ein? Und das bei einem Sachverhalt, bei dem sich nichtmal die Juristen einig sind?
    Für Juristen könnte es hilfreich sein, wenn sie hin und wieder versuchen würden, sich in die Lage eines "Normalmenschen" zu versetzen, dem bei Post vom Anwalt die Knie zittern und der mit solchen Situationen meist heillos überfordert ist.
    Wohlbemerkt: Es geht mir nicht um Kriminelle, die sich im Wissen, was sie tun, systematisch auf Kosten Anderer bereichern, sondern um anständige Leute, denen wegen einer läppischen Formalie, einer unbedeutenden Kleinigkeit, brutal der Docht aus der Kerze gezogen wird.

    Gruß A. John

  11. Jörg Dennis Krüger meint: (21.12.2006 um 22:23) AntwortenReply to this comment

    Lieber Herr John,

    das Problem bei Ihrer Forderung ein verbindliches erstes "Warnschreiben" zum Sparpreis vor einer echten Abmahnung zu versenden ist bestimmt kein schlechter Ansatz – aber meiner Meinung nach zu unausgereift.

    Welcher Homepagebetreiber reagiert auf so ein Schreiben oder eine E-Mail, wenn man nur freundlich bittet, etwas zu unterlassen? Und wer stellt die Rechtssicherheit her, dass er es auch unterläßt? Meiner Meinung nach gehört diese E-Mail mit einer ersten kostenfreien Aufforderungen zum guten Ton – was aber nichts daran ändert, dass man in 90% der Fälle dann doch Anwalt und zumeist Gericht bemühen muss, weil nicht eingesehen wird, dass eine Urheberrechtsverletzung eben kein Kavaliersdelikt ist. Außerdem kann so ein kurzes Anschreiben eben keine rechtliche Würdigung der Angelegenheit enthalten – für umsonst oder 30 Euro ist das einfach nicht machbar. Insbesondere geht es bei Abmahnungen idR. auch um eilbedürfte Themen – hier vergehen selbst zwischen einer netten Aufforderungen und der echten Abmahnung nur sehr wenige Tage, genauso wie zwischen Abmahnung und Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz.

    "Kriminell" ist noch etwas ganz anderes – wir reden hier über zivilrechtliche Abmahnungen, die vom Strafrecht weit entfernt sind.

    Vielleicht legen Sie oder Ihre Initative einmal ein ausgefeiltes Konzept vor? Man könnte da ja auch – statt es fanatisch zu verteufeln – auch als eine Art Gütesiegel verkaufen "Wir warnen Sie, bevor wir abmahnen!". Es würden mit einige Firmen einfallen, die da sofort mitmachen würden.

    Viele Grüße,
    Ihr Jörg Dennis Krüger

  12. Thilo meint: (21.12.2006 um 22:43) AntwortenReply to this comment

    @ 11:

    "Welcher Homepagebetreiber reagiert auf so ein Schreiben …"
    Ich glaube schon, daß hier viele private Homepage-Betreiber darauf reagieren würden, bevor sie eine Abmahnung riskieren.

    Meines Wissens ist die Deckelung der Kosten bei 50 Euro im Gespräch – und dafür wäre wohl ein einfaches Schreiben möglich (denke ich mal). Und die meisten Fälle mit "Privatpersonen" dürften für eine RA relativ einfach sein (Vergessenes Impressum, Recht am Markenzeichen).

    Bei dem vorgeschlagenen Gütesiegel bin ich skeptisch. Dann müßte der Urheberrechtsverletzer ja vorher irgendwo nachschauen, um das zu sehen. Und wer tut das schon, zumal die meisten Rechtsverletzungen vermutlich unbeabsichtigt sind.

    Schönen Abend noch :-)

  13. Jörg Dennis Krüger meint: (22.12.2006 um 09:39) AntwortenReply to this comment

    @12:

    Das Siegel wäre eine Initative, die zumindest mehr Chancen auf Erfolg hat, als das fanatische verteufeln von Abmahnungen. Man könnte damit erreichen, dass es für jedes Unternehmen normal ist, vorher auf kostenfreiem Wege hinzuweisen und die Unternehmen bekommt man zum Mitmachen, weil es gutes Marketing ist.

    Aber rummotzen ist natürlich einfacher, als etwas mit Hand und Fuß auf die Beine zu stellen…

    Eine Abmahnung wegen "Recht am Markenzeichen", also jemand benutzt meine Marke, um für seine Webseite zu werben, ist übrigens schon harter Tobak und bedarf einer sofortigen und dauerhaften Abstellung – wie soll das ohne Unterlassungserklärung sinnvoll möglich sein?

  14. A. John meint: (22.12.2006 um 11:34) AntwortenReply to this comment

    @11: das Problem bei Ihrer Forderung ein verbindliches erstes “Warnschreiben” zum Sparpreis vor einer echten Abmahnung zu versenden ist bestimmt kein schlechter Ansatz – aber meiner Meinung nach zu unausgereift.
    Ich gehe dabei von folgernder Überlegung aus:
    Die meisten "Abmahnopfer" handeln IMO völlig arglos und unwissend. Bekommen sie einen Schuß vor den Bug, sind sie i.d.R. sofort bereit, die beanstandete Handlung zu unterlassen.
    Die meisten Abmahnungen nebst Vorschlag einer Unterlassungserklärung bestehen ohnehin weitgehend aus standardisierten Textbausteinen, in die nur noch ein paar Sätze bezüglich des konkreten Sachverhaltes eingefügt werden.

    Ich halte es auch nicht für notwendig, in der Abmahnung eine ausführliche rechtliche Würdigung abzuliefern. Otto Normaluser kann damit eh nichts anfangen, zumindest nicht mit den kryptischen Kürzeln und Imponierfloskeln, mit denen manche Juristen so gerne versuchen, Eindruck zu schinden. ;-))
    Wenn ein Abgemahnter eine ausführliche rechtliche Würdigung möchte, soll er IMO auf eigene Kosten zu einem Anwalt gehen und sich beraten lassen.

    Ich möchte diese "Abmahnung light" auch nicht als eine Art freundliche Vor-Abmahnung verstanden wissen, sondern als ernste Warnung mit Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, der bei Weigerung sofort ein Antrag auf Erlaß einer EV folgt.
    Wer meint, er müsse es ausfechten, der möge sich dann auf den Weg durch die Instanzen begeben. Er war dann aber gewarnt und hatte Gelegenheit, sich zu informieren.

    Es geht mir darum, Leuten, die arglos und ohne böse Absicht einen Fehler machen, eine faire Chance zu geben sich zu korrigieren, ohne sie überfallartig mit einer Rechnung zu konfrontieren, welche vielleicht auf Monate ihre Lebensführung durcheinander bringt.
    Eine Abmahnung für 30 oder auch 50 EUR bringt niemanden in Bedrängnis.

    Das Siegel wäre eine Initative, die zumindest mehr Chancen auf Erfolg hat, als das fanatische verteufeln von Abmahnungen.
    Ein Siegel in der Art "wir sind humane Abmahner" halte ich für keine gute Idee.
    Abmahnungen haben durch ihren exzessiven Mißbrauch keinen guten Ruf in der Öffentlichkeit. Für eine Firma wäre das sicher keine gute Werbung.
    Wer schreibt schon auf seine Seite: "Wir schicken Ihnen 3 kostenfreie Mahnungen, bevor wir Zahlungsklage erheben"?

    Gruß A. John

  15. Thilo meint: (22.12.2006 um 11:42) AntwortenReply to this comment

    @13:

    "Aber rummotzen …" – Wo habe ich gemotzt? Oder meinen Sie skeptischen Anmerkungen zum Gütesiegel?

    Ich denke, es macht schon einen Unterschied, ob hier z. B. eine Firma fremde Marken benutzt, um für sich Werbung macht, um einen wirtschaftlichen Vorteil daraus zu ziehen – und einer Privatperson, die eine Marke, ein Foto o.ä. benutzt um z.B. über etwas im Blog zu berichten. Ich habe oft den Zweifel daran, ob hier dem Markeninhabe wirklich ein "Schaden" entsteht (zumindestens wenn der Bericht sachlich und nicht negativ ist). Und in solchen Fällen finde ich die Abmahnung per Anwalt und den daraus resultierenden Kosten übertrieben – und dies gehört unterbunden.

    Und wenn es über Ihr vorgeschlagenes Gütesiegel funktioniert, bin ich durchaus dafür (und das es funktionieren könnte, weil die Firmen damit werben können, daran habe ich bei meinem vorherigen Kommentar nicht gedacht).

    Viele Grüße

  16. seb meint: (22.12.2006 um 15:33) AntwortenReply to this comment

    Wie wäre es wenn man verpflichtet wäre vor dem Abmahnen über einen kostenfreien, nachweisbaren schriftlichen Kommunikationsweg (eingeschriebne(n) Email/Brief) auf die eigene Rechtsmeinung hinzuweisen?

  17. HobbyBlogger meint: (23.12.2006 um 11:17) AntwortenReply to this comment

    Ich wurde genau 1x auf mein fehlendes Impressum aufmerksam gemacht.
    Und habe sofort eins in meinen Blog gestellt.
    Ob dieses nun wirklich Pflicht ist war mir erstmal egal.
    Da ging es um Schadensbegrenzung meinerseits.

    Und genau 1x wurde ich darauf hingewiesen das ich etwas in meinem Blog ohne Genehmigung veröffentlicht habe.(Lost-Script-Texte)
    Ich wusste es nicht besser.
    Auch dieses habe ich sofort mit der Mahnenden Stelle geregelt.

    All das ohne Kosten und mit 2-3 E-Mails.

    Ich bin der Meinung wenn ich irgendeinen Mist in meinem Blog verzapfe, dann sollte ich schon die Cahnce bekommen dieses ohne große Kosten zu beseitigen.

    Eine kostenlose E-Mail und ich ändere, was dem Abmahner nicht passt.
    Aber sollte ich kostenpflichtig abgemahnt werden, ist das Kind für mich ja schon in den Brunnen gefallen, ich müsste einen Anwalt beauftragen und würde somit selbstverständlich erstmal an dem unerwünschten Stellen nichts ändern.

    Jetzt fragt sich sicherlich der eine oder andere, welche Methode da wohl die bessere wäre…

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