Vorladung nach China
Die Firma eines Berliner Bloggers wird wegen eines nacherzählten Berichts von Spiegel online und eines persönlichen Kurzkommentars verklagt. Von einer chinesischen Firma. In China. Verhandlungstermin ist am 17. Juli 2007 um 9 Uhr in Yancheng.
Näheres bei Spiegel online und im betroffenen Blog.
Cool, wo sind die deutschen Rechtspolitiker, die China auffordern, mehr Rechtsstaatlichkeit zu praktizieren?
Das Sommerloch. Jetzt auch im Winter.
(Die Alternative wäre, dass es kein Fake ist. Dann wäre das sehr erschreckend. Und dann müßte ich fragen, ob es in den letzten Wochen immer schneller immer schlimmer wird.)
Zitat:
Hillmann will sich ernsthaft Gedanken machen, ob er nach China reist.
So blöde kann der doch nicht wirklich sein?
Wenn er das wirklich macht, ist ihm – im Wortsinn – nicht mehr zu helfen.
Zitat:
Die Chinesen dürften das Geld dann per Rechtshilfeverfahren einfordern. Das kann zwar sehr lange dauern. Zahlen müssten die Verurteilen am Ende aber doch.
Das kann doch wohl nicht angehen. Was ist, wenn Hillmann zum Tode durch erschießen verurteilt wird?
Muss er dann mit verbundenen Augen vor einem KSK- Kommando antreten?
Gruß A. John
Wo kann man sich für Zeugenaussagen melden?
Na, ob ein entsprechendes chinesisches Urteil hier überhaupt anerkannt und für vollstreckbar erklärt würde? Ich habe da so meine Zweifel…
Wenn das mit dem Zahlen per Rechtshilfeverfahren so einfach ist, warum nutzen das dann eigentlich nicht deutsche Firmen, deren Produkte hemmungslos kopiert werden? Ich hör bloß immer wieder, daß das Belangen chinesicher Produktfälscher aussichtslos sein soll.
Oder könnte es sein, daß es aufgrund deutschem Kadavergehorsam und Gründlichkeit gepaart mit chinesischem Taktieren eine Art "Vollstreckungsgefälle" gibt, so daß der Weg deutsches Urteil->chinesisches Inkasso womöglich beschwerlicher ist als andersrum?
@ A. John
Kein KSK. Der Typ soll erschossen werden und keine Afrika-Korps-Palme auf den Bauch gemalt bekommen. Für das Erschießen wird das kürzlich aufgelöste Kölner SEK wieder rekonstituiert…
Nur noch absurd. Der ganze Krampf, Justiz, Legislative, Inkassobüro, einfach alles wird komplett nach China verlagert. Was das an Aufwand spart und Kräfte freisetzt. Spitzenmäßig.
oh mein gott….
Ist das jetzt der neueste Schrei nach Abmahnungen?
Prima! Verklagt werden und danach eine Frühlingsrolle futtern. :-)
Auch nicht schlecht… Wie wäre es mit "Frühbucher-Rabatt"!? ;)
Soso, wenn der BGH (Az: 1 StR 184/00) einen Australier strafrechtlich verturteilt (man möge mir die sprachliche Ungenauigkeit verziehen, vgl.: http://www.jurpc.de/rechtspr/20010038.htm ), dann scheint das in Ordnung (ich teile diese Auffassung nicht).
Aber wenn ein Deutscher wegen seiner Äußerungen in China verklagt wird, gibt's einen kleinen Aufschrei?
Absurd ist die Geschichte in der Tat, das IMHO aber nicht weil ein Deutscher wegen seiner Äußerungen in China verklagt wird.
Am Deutschen Wesen soll die Welt genesen oder wo stecken wir jetzt grade fest?
Soll das heissen, wir können nicht mehr einfach so nach China verduften, wenn die Luft hier mal dünn wird? ;-)
Irgendein abmahnfreudiger deutscher Anwalt wird sich daraus schon ein Geschäftsmodell basteln. Mit einem chinesischen Partneranwalt, der ein chinesisches Gericht an der Hand hat fröhlich Strafen verhängen, die dann von der deutschen Justiz eingetrieben werden.
@12: Absurd ist die Geschichte in der Tat, das IMHO aber nicht weil ein Deutscher wegen seiner Äußerungen in China verklagt wird.
Die Klage ist IMO auch nicht der Knackpunkt, sondern die Frage, ob das Urteil eines Chinesischen Gerichtes in Deutschland vollstreckbar ist.
Der besagte Australier wird sich vermutlich ein feuchtes Exkrement für ein deutsches Gerichtsurteil interessieren.
Ich traue der deutschen Justiz so ziemlich jeden Irrsinn zu.
Man stelle sich vor: Eine Deutsche läßt sich in Deutschland von ihrem kenianischen Ehemann scheiden. Der schickt 3 Wochen später ein Urteil eines kenianischen Gerichts, welches die Frau wegen böswilligen Verlassens zur Herausgabe ihres gesamten Vermögens verdonnert.
Gruß A. John
Naja in China wird man schon wegen geringfügiger Vergehen an die Wand gestellt und erschossen.
Nicht das ich gut heisse.
Aber wir sollten und halt darauf einstellen das die rote Flut gen Westen schwappt.
Was sind wir paar Europäer gen 1,2 Milliarden Chinesen.
Die rennen uns glatt um.
Also, lieber G.W.Bush, ein paar gezielte Nukes, die Erdölfelder vor Taiwan gesichert und die liebe Welt hat Ihre Ruhe.
Grüße
F L A M E
Wenn man bedenkt, wie es derzeit in China wirtschaflich boomt, glaube ich , dass noch ganz andere Sachen auf uns zukommen. Wenn jemand in drei bis vier Jahren sagt:"… und in China fällt ein Sack Reis um.", wird in Frankfurt und New York die Börse crashen.
Grüße!
@ 16: Bevor die Chinesen nach Deutschland schwappen haben wir hier wohl noch ein anderes Problem: immer weniger Deutsche, dafür immer mehr Türken. Bin schonmal gespannt, wann hier die Scharia eingeführt und Deutschland damit ins finstere Mittelalter zurückversetzt wird. Wird sicher noch lustig werden.
Jaja, alles ganz schrecklich! Wir werden alle stäääärben! Ohgottohgottohgottohgottohgottohgottohgottohgottohgott!
*seufz*
@18
Was soll denn lustig werden?
In Leipzig marschieren regelmäßig die Glatzköpfe und im ländlichen Umfeld patroliert des Nächtens schon mal ein Blockwart.
Ich habe keine Angst davor das hierher Türken kommen.
Hier gibts nicht mal einen Dönerstand. Ab und zu versucht es mal einer, aber die Dinger brennen immer so schnell ab.
Selbst die Schule meiner Tochter ist zu 100% ausländerfrei. Notendurchschnitt der gesammten Klasse 2,3 !!
Da strafen wir doch Pisa Lügen.
Nun die ethnischen Säuberungen in Zukunft hier übernehmen dann die Chinesen, wenn sie denn kommen.
Wir dürfen so was seit 1945 nicht mehr.
Und mit den knapp 1 Milliarde Greencard Indern hat es ja nun auch nicht geklappt.
Heil Mao
F L A M E
@18 & @20:
Ein herzliches Allahu Akbar allerseits. Bin ich etwa aus Versehen zweimal falsch abgebogen, und im NPD-Blog gelandet? Dabei wollte ich doch nur zur Seite des Herrn Vetter.
Im Übrigen wünsche ich allen nachträglich noch ein schönes Opferfest.
Ich finde es ganz unterhaltsam, wie "FLAME" hier ein Pamphlet über schulische Leistungen verschiedener Kinder abläßt und dabei eine absolut unterirdische Grammatik und Orthographie verwendet…
Wie auch immer, morgen früh ist der Quatsch sicher gelöscht.
Johannes,
herzhaft in einen Döner Halloumi beißend… hmm, lecker!
Es ist keine PR-Geschichte! Weltweit haben bereits Blogger uns angeschrieben. Die Situation ist wirklich brisant und geht alle "Poster" an, die frei ihre Meinung im Netz niederlegen wollen.
.
@ FLAME
"Ich habe keine Angst davor das hierher Türken kommen.
Hier gibts nicht mal einen Dönerstand. Ab und zu versucht es mal einer, aber die Dinger brennen immer so schnell ab."
Genau wegen dieser Scheisse geht es mit den Ostlern auch nicht bergauf. Der Mechanismus geht in etwa so: Zwei Studienkollegen von mir haben kürzlich Jobs bei einem Maschinenbaubetrieb nahe Magdeburg angenommen. Aufschlag gegenüber einem "normalen" Ingenieurgehalt im Westen: 25.000 Euro "Buschprämie". (Wer lebt auch schon freiwillig unter einem Haufen Faschisten?)
Diese zusätzlichen Kosten presst das Unternehmen natürlich durch schärfere Vorgabezeiten und Personalkürzungen etc. aus den glatzköpfigen Malochern wieder raus, die in ihrer Freizeit als Blockwart "patrolieren" und Dönerbuden anzünden. So einen Mechanismus würde ich als einen klassischen Schuß ins eigene, großdeutsche Knie bezeichnen. Aber statt höherer Löhne ist eine "national befreite Zone" ja auch ganz schön…
@Ron
Ich glaube Ihnen ganz offen gesagt *nicht*, dass die Geschichte *so* stimmt. Was ich massivst bezweifele, ist, dass irgendein Chinesisches Diktatur-Gericht ein Urteil gegen Sie verhängt, was dann in Deutschland durch deutsche Behörden (!) gegen Sie vollstreckt wird. Auch nicht langsam und nach vielen Monaten. Entschuldigung mal, aber wenn Sie in der Schweiz geblitzt werden, kann der Anspruch der Schweizer auch nicht gegen Sie vollstreckt werden, sofern Sie sich dem Land zukünftig fernhalten – und dann soll so etwas Absurdes gehen? Niemals! Ich bin mir sicher, dass derjenige, der das erzählt, Ihnen oder uns einen riesigen Haufen Scheiße vorsetzt.
Sorry, aber wenn Sie sich nicht gerade einen Spaß mit uns erlauben, geben Sie bitte acht, dass Ihr Rechtsbeistand Sie da nicht gerade total ins Bockshorn jagt – nach dem Motto "wenn Sie mich da nicht für viel Geld beauftragen, wird es noch teurer für Sie". Ich würde auf absolut gar keinen Fall nach China fliegen, um da an der Verhandlung teilzunehmen, wenn Sie das tun, dann wurden Sie wirklich mit dem Klammerbeutel gepudert. Die Geschichte klingt extrem obskur. Ich bin mir absolut sicher, dass selbst die deutsche Justiz auf gar keinen Fall ein chinesisches Urteil gegen Sie vollstrecken wird, zumindest nicht, wenn es um etwas geht, was in Deutschland nicht strafbar wäre.
Entweder lassen Sie persönlich ein extrem wichtiges Detail weg, wie z.B. irgendwelche Vermögenswerte Ihrerseits, welche sich in China befinden, und beschlagnahmt werden könnten, oder ihr Anwalt erzählt Ihnen Horror-Märchen (oder wir werden hier verarscht). Das Argument mit den Chinesischen Kunden zieht ebenfalls nicht besonders: Wofür gibt es denn im Zweifelsfall Vorkasse, was ist mit PayPal, Western Union, anderen Firmenkonten usw.?
Oder testen Sie einfach nur gerade, wie gut sich selbst absurd unglaubwürdige Stories durch Blogosphäre und normale Medien fortpflanzen? ;-)
Ich weiß nicht, ich glaub nicht das das ganze Schauspiel ein Fake ist. Dafür kommt das zu ernsthaft rüber – und wie das Leben so spielt, nichts ist verrückter als ein wiehernder Amtsschimmel ;-)
Mich interessiert aber auch die Rechtliche Handhabe bei solchen internationalen Fällen, wie sieht es da aus mit den rechtlichen Möglichkeiten.
Also unnachvollziehbar finde ich das ein (?priv.?) Unternehmen aus einem sozialistischen Staat in dem nach internationalem Hören/Sagen die Menschenrechte nicht besonders hochgehalten werden, hier versucht unlauteren Wettbewerb geltend zu machen. Insbesondere dann gegen das Autoblog, der ja auch nur zitiert hatte.
Kopfschüttelnd MIC
@27: Das Schauspiel im Sinne der Vorladung ist kein Fake. Das ist aber nicht relevant, wenn der Herr Blogger sicher gehen kann, dass ein möglicherweise gegen ihn erlassenes Urteil in Deutschland nicht anerkannt wird und/oder nicht vollstreckt werden kann. Dazu muss sein Anwalt bloß mal ein bisschen wühlen. Das ist sein Job, das wird er machen. Die Aussage, die am Ende des Artikels getroffen wird, es könne dann "per Rechtshilfeverfahren" das Geld eingefordert werden, ist mir zu pauschal. Der Anwalt wird aber mittlerweile sicher entsprechende Literatur konsultiert und sich ein Bild gemacht haben.
"Per Rechtshilfeverfahren"… wenn ich so was Schwurbeliges schon höre. Wenn der Mann sich nach deutschem Recht nichts vorzuwerfen hat, dann hat unser Staat ihn gefälligst nicht zu behelligen. Wäre ja noch schöner, ich kann mich nämlich nicht daran erinnern, die chinesische Regierung mitgewählt zu haben. Oder kommen demnächst auch massenweise Rechtshilfeersuchen aus Nigeria?
@28: Wenn der Mann sich nach deutschem Recht nichts vorzuwerfen hat, dann hat unser Staat ihn gefälligst nicht zu behelligen.
Die Duldungsstarre und der Kadavergehorsam deutscher- gegenüber ausländischen Behörden sind geradezu kafkaesk, wenn es um die Rechte deutscher Staatsbürger geht.
Was deutschen Staatsbürgern im Ausland teilweise schon widerfahren ist, würde bei den Amerikanern eine diplomatische Krise, oder gar einen Kommandoeinsatz der Delta Force auslösen.
Aber was soll man schon von einer Regierung erwarten, die sich einen Dreck um das Gemeinwohl schert und das Land verrotten läßt.
Gruß A. John
Komisch ist ja schon dieser Satz hier: „Heute überbrachte uns ein Rechtspfleger des Amtsgerichtes Mitte ungewöhnliche Post.“
Ein Rechtspfleger verteilt in Berlin Post ???
Ich bin selbst Rechtspfleger in Bayern, aber ich kenne keinen Kollegen, der hier jemals Post zugestellt hätte. Dafür gibt’s schließlich die Post, oder in ganz eiligen Fällen die Wachtmeister oder die Polizei.
Von daher kommt mir die Geschichte schon etwas komisch vor.
Ich habe leider noch nicht im Fundstellennachweis II nachschauen können, aber im Verhältnis zu China findet bei der Anerkennung ausländischer Urteile § 328 ZPO Anwendung. Damit das anerkannte Urteil auch vollstreckt werden kann, bedarf es zudem eines Vollstreckungsurteils eines dt. Gerichts. Entsprechend § 328 I ZPO müsste das chinesische Gericht zunächst erstmal international zuständig sein. Ob die internationale Zuständigkeit des chinesischen Gerichts gegeben ist, das mag ich angesichts der Gerichtsstandsregelungen der ZPO arg bezweifeln. Ich würde somit davon ausgehen wollen, dass ein chinesisches Urteil auf Grund fehlender internationaler Zuständigkeit anerkannt werden würde.
§ 328 I Nr. 4 ZPO: wenn die Anerkennung des Urteils zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist, insbesondere wenn die Anerkennung mit den Grundrechten unvereinbar ist;
Ich denke, dass die zur Diskussion stehende Aussage vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Somit dürfte auch hierin die Anerkennung des Urteils versagt werden.
Bitte bestraft mich, wenn ich irgendwo hier einen kleinen Denkfehler hatte!
Viele Grüße
Ich wundere mich, dass sich hier so viele über die Zustellung der Klageschrift in Deutschland aufregen. Das hat nichts mit "Kadavergehorsam" zu tun, sondern entspricht internationaler comitas. Ob sich Rechtsfolgen im deutschen Hoheitsgebiet aus dem chinesischen Urteil erstrecken, ist damit noch lange nicht gesagt, sondern beurteilt sich – wie #31 schon ausgeführt hat – nach der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung.
Im Übrigen ist China ebenso wie Deutschland Partei des Haager Zustellungsübereinkommens, wenn ich mich nicht irre. Somit ist eine Klagezustellung kein "Kadavergehorsam", sondern Pflicht, weil Ausfluss des Grundsatzes "pacta sunt servanda".
Ich würde bei ebenselbem Berline Gericht die Staatsführung dieses Henkerstaats wegen abertausendfacher Verletzung der Menschenrechte, Zensur und Verletzung der Fürsorgepflicht für die eigene Bevölkerung (vielleicht auch noch Korruption?) verklagen.
Mal sehen ob diese Berliner Nachwächter dann die ganze Verbrechermischpoke aus Peking vorladen…
Insbesondere Verträge mit dem Teufel sind genau zu befolgen (insbesondere, wenn man mit dem Teufel noch Geschäfte machen will), sonst wird der Teufel BÖSE!
Ob hier schon mal jemand seinen Faust gelesen und verstanden hat?
@31: Ich denke, dass die zur Diskussion stehende Aussage vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Somit dürfte auch hierin die Anerkennung des Urteils versagt werden.
Bitte bestraft mich, wenn ich irgendwo hier einen kleinen Denkfehler hatte!
Habe ich die Ironietags übersehen?
Wenn nicht, gucke hier: http://www.buskeismus.de/
Gruß A. John
So, jetzt habe ich mir den ganzen Thread durchgelesen und auch ausgedruckt … wenn ich dann heute Abend im Gürzenich zu Köln auf der Karnevalssitzung den Guido Cantz treffe, werde ich ihm diesen – mit Verlaub – Schwachsinn als Teil seiner Rede vorschlagen!
Warum werden z. B. Strafen für zu schnelles Fahren, welche von einem ausländischen Bürger (egal ob EU-Staat oder nicht) immer sofort in BAR kassiert? Weil es selbst in der EU nicht möglich scheint, die Strafen gegenseitig einzutreiben! Und dann soll China einen Deutschen in China verklagen können – und das Urteil soll in Deutschland vollstreckbar sein?
Wenn dem wirklich so wäre, müsste man Frau Merkel und das ganze Marionettentheater mit Namen "Bundesregierung" direkt mal per Luftfracht nach Peking schicken! Die finden schon was … und sei es die ungehnehmigte Nutzung des Namens "China" im Begriff "China-Restaurant"! ;)
Na ja, wenigstens der gute Guido wird sich freuen – denn darüber können dann sogar die (Kölner) Anwälte lachen, die sonst keinen einzigen Witz im Karneval verstehen …
@35 – A.John
Ja gut, in Hamburg ist sowieso alles etwas anders ;) Notfalls bleibt ja immer noch die gulte alte Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil, falls wirklich Grundrechte durch die Anerkennung eines Urteils missachtet werden.
@36 – Andreas Klein
Es macht einen Unterschied, ob es sich um ein Urteil oder ein Bussgeld handelt. Alle Abkommen und auch § 328 ZPO sind auf Urteile ausgelegt. Wenn ein ausländischer Fahrzeugführer bspw. eine Verkehrsstraftat begeht oder vor einem Zivilgericht in Deutschland dieser bzw. dessen Versicherung auf Schadensersatz verklagt wird und ein Urteil ergeht, so wird dies entsprechend den Abkommen etc. anerkannt. Man braucht einen sog. Titel und den können nur Gerichte ausstellen und kein Polizeibeamter. (Wäre sonst ja noch schöner!)
@34: Natürlich habe ich "Faust" gelesen. Es war aber nicht "meiner", sondern Goethes.
Haben Sie denn einschlägige Literatur zum Internationalen Zivilverfahrensrecht gelesen? Sicher ja, denn sonst könnten Sie sich ja gar kein richtiges Bild machen, wüssten auch nicht, was das Haager Zustellungsübereinkommen ist und wie weit es reicht (es trifft nämlich nicht die Aussage, dass der Blogger jetzt zahlen muss). Und wenn das so wäre, könnten sie ja auch nicht den Pakt Faust/Mephisto mit dem zwischen der BRD und China im HZÜ vergleichen, geschweige denn bewerten. Und dann würden Sie mich sicherlich auch nicht so angehen, oder? :)
Bei der Pressekammer Hamburg können auch Ausländer klagen gegen Internet-Veröffentlichungen und ihre eigenen Zeitungen sowie Deutsche gegen Internet- und Zeitungs-Veröffentlichungen im Ausland.
Die Sites sind nämlich auch in Deutschland abrufbar. Damit sind deutsche Gerichte zuständig.
Die ausländischen Zeitungen können in Deutschland gekauft werden. Es genügt, wenn ein paar Exemplaren z.B. auf dem Hauptbahnhof verkauft werden.
Alles schon passiert: Schröder gegen Sun (England), First National Holding S.A. [russischer Telekommunikationsminister Rejmann] gegen das Magazin FOCUS u.a.
Der Vorwurf der Chinesen hätte in Deutschland Erfolg.
Schadesnersatz erfolgt allerdings nur für in Deutschland entstandenen Schaden. Für den anderen sind die deutsche Gerichte nicht zusträndig.
Ob die Chinesen in Deutschland Erfolg hätten, wenn sie den Kollegen vor einem deutschen Gericht verklagen, mag ich zu bezweifeln. Die Chinesen versuchen offenbar, MAN bzw. den Kollegen mundtot zu machen und damit den Ausgang der gegen sie gerichteten Klage in ihrem Sinn zu beeinflussen. In Deutschland hätte ein Beklagter mit einem solchen Vorgehen (Klage auf Unterlassung von Äußerungen in einem anderen Verfahren) keinen Erfolg. Das ursprüngliche Verfahren müsste erst abgeschlossen sein. Dann käme er mit seiner Unteralssungsklage jedoch zu spät.
PS: Ich hoffe, dass der Kollege Vetter die faschistisch angehauten Äußerungen und die Kommentare zu den Ossis zu löschen. Die haben in einem solchen Forum nix zu suchen.
Was tut sich in diesem Fall? Die Verhandlung müsste schon stattgefunden haben!
Sorry :(