Bitte entbinden Sie
Ein Formular der Kriminalpolizei:
Strafantrag Düsseldorf, den 3. März 2006
Ich, Melanie W. T.-Straße 185, 40… Düsseldorf, stelle gegen Tobias N. für alle in Betracht kommenden Straftatdelikte vorsorglich Strafantrag.
(Unterschrift)
Hiermit entbinde ich die zuständige(n) Bank(en) gegenüber der Polizei von ihrem Bankgeheimnis.
(Unterschrift)
Schon erstaunlich, was den Leuten so zur Unterschrift vorgelegt wird. Und was sie unterschreiben, so wie Melanie W.
Bei der Tat ging es um eine Rangelei vor einer Gartenlaube.
Man kanns ja mal versuchen :)
sollte die Anschrift nicht vollständig entfernt werden ,unabhängig davon, ob diese erfunden wurde?
Anzeige für "alle in Frage kommenden Delikte"?
Das ist nicht mehr aktueller Stand – das müßte heute außerdem noch heißen "gegen alle in Frage kommenden möglichen Täter".
Aber wieso man bei einer Anzeige (gegen wen oder was auch immer) die EIGENE Bank dazu ermächtigen soll, die eigenen Daten rauszurücken …
1. welches bankgeheimnis?! das ist doch nur für manche ausländischen banken relevant. hierzulande gibts das doch gar nicht …
2. ich kenne sonst eher die generelle und umfassende entbindung sämtlicher ärzte von der schweigepflicht.
Mal ganz doof nebenbei gefragt: Geht das denn überhaupt?
Wenn ja, gilt das auch für Ärzte und dergleichen, die nunmal der Schweigepflicht unterliegen?
Und viel erschreckender: Wer kann noch von der Schweigepflicht entbinden? Doch nur der Kunde/Patient/sonstewas selbst oder nicht?
Rangellei und Aufhebung des Bankgeheimnisses. Wie passt das denn zusammen?
Wenn mir Jemand ne Backpfeife verpasst, werden doch wohl nicht gleich die Kreditkarten… *ähm* Kontenbewegungen überprüft.
Es dürfte sich wohl schicht und einfach um einen – nicht besonders geschickt formulierten – Vordruck handeln…
Unglaublich!
An das Bankgeheimnis glaube ich schon lange nicht mehr.
Unglaublicher finde ich die Naivität der Dame, wenn sie das tatsächlich unterschrieben hat…
Ist doch klar! Kontobewegungen führen zum Täter. Das weiß doch inzwischen jeder… Ich persönlich finde es aber durchaus bemerkenswert, wie schnell das sachsen-anhaltinische Procedere zum Standardverfahren wurde.
Was das Bankgeheimnis angeht: Das gibt es doch in Deutschland gar nicht gesetzlicherweise. Soweit ich das weiß, ist die Verschwiegenheit der Bank nur ein Bestandteil des Vertrags mit dem Kunden, oder?
Aber mal was ganz anderes: Ich gehe jetzt mal davon aus, dass das Schreiben von einem Anwalt formuliert wurde, und Melanie es nur unterschrieben hat.
Ist es eigentlich normal, dass ein Strafantrag so allgemein gehalten wird ("…alle in Betracht kommenden Straftatdelikte…")? Ich meine, da könnte der Anwalt ruhig auch mal die Delikte benennen. Oder freuen sich Staatsanwälte etwa darüber, wenn sie Paragraphen heraussuchen müssen?
Grüße!
Ich seh' gerade, dass Kommentar Nr. 8 genau den gleichen Inhalt hat, wie ich ihn formulieren wollte, deswegen schließe ich mich dem an.
@ 10
Nunja, das Formnular stammt immerhin von der Polizei und nicht von einem windigen Haustürgeschäftevertreter.
Der Bürger sollte sich in einem Rechtsstaat darauf verlassen können, daß er von den staatlichen Behörden korrekt behandelt und nicht vera… wird. Jedenfalls nicht vorsätzlich. Und daß dieses Formular nur das Produkt amtsschimmeliger Nachlässigkeit ist, mag glauben, wer will: ich nicht.
Der Staat ist derzeit mit allen Kräften dabei, den letzten Kredit an Glaubwürdigkeit zu verspielen.
Ein dauerhaft gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Staat und Bürger aber wäre fatal.
So langsam stellt sich hier ein Lebensgefühl wieder ein, das man nur aus DDR-Zeiten kannte.
@ Kittyluka:
"gilt das auch für Ärzte und dergleichen, die nunmal der Schweigepflicht unterliegen?"
Na klar. Ist auch ganz üblich, dass z.B. Versicherungen sich im Schadensfall (Unfallversicherung) vom Versicherungsnehmer / Patienten eine Entbindung von der Schweigepflicht unterschreiben lassen. Sonst dürfte der Arzt ja keine Angaben machen.
@14: Die Entbindung von der Schweigepflicht im Versicherungsfall ist zwar üblich, aber nicht zwingend: Ich meine mich erinnern zu können, dass der BGH erst vor kurzem entschieden hat, dass eine Weigerung des Versicherungsnehmers seine Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden nicht zwangsläufig zu einem Verlust des Anspruchs gegenüber der Versicherung führt.
Meiner Meinung nach ist das auch offensichtlich, da es eigentlich keinen Grund gibt, warum der Arzt Auskunft gegenüber der Versicherung geben muss. Die Versicherung kann ihre Fragen schließlich problemlos ihrem Kunden übermitteln, der sie dann an seine Ärzte weiterleitet und entsprechend wieder die Antworten der Ärzte an die Versicherung weiterleitet. Auf diese Weise ist für den Versicherungsnehmer jederzeit klar erkennbar, welche Informationen von den Ärzten an die Versicherung übermittelt werden.
@3 (R.A.)
> Das ist nicht mehr aktueller Stand – das müßte heute außerdem
> noch heißen “gegen alle in Frage kommenden möglichen Täter”.
Wenn ich überlege, was ich sehe, wenn ich nachmittags versehentlich den Fernseher einschalte, dann müßte es wohl eher zum Ankreuzen heißen:
***
gegen alle in Frage kommenden möglichen
[ ] Täter
[ ] Väter
***
SCNR