16.1.2007

Mikado: Gefahr strafrechtlicher Verfolgung

Im Rahmen der Aktion Mikado hat die Staatsanwaltschaft Halle 22 Millionen deutsche Kreditkartenkonten überprüfen lassen. Mir liegt nun eines der Auskunftsersuchen vor.

Das Schreiben bezieht sich auf ein Ermittlungsverfahren gegen bislang unbekannte Nutzer eines konkret genannten kinderpornografischen Portals.

Die Staatsanwaltschaft Halle bittet in dem Schreiben um Beantwortung bestimmter Fragen, und zwar zur Vermeidung einer zeugenschaftlichen Vernehmung des zuständigen Mitarbeiters gemäß § 161a Strafprozessordnung.

Bei der Schilderung des Sachverhaltes wird mehrmals betont, dass bislang unbekannte Nutzer ermittelt werden sollen.

Genannt sind der Zahlungszeitraum, der Name einer Empfängerfirma (ohne Angaben über den juristischen Status), eine sogenannte Händlerbank, eine Merchant ID und der überwiesene Geldbetrag.

Anhand dieser Kriterien soll die Frage beantwortet werden, welche Kreditkartenkonten eine entsprechende Zahlung aufweisen. Die Frage erstreckt sich sowohl auf Visacard als auch auf Mastercard.

Die Empfängerin wird darum gebeten, das Ersuchen vertraulich zu behandeln und die Inhaber der Kreditkarten nicht zu informieren, damit der Ermittlungserfolg nicht gefährdet wird. Vorsorglich weist die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass sich der Empfänger der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aussetzt, falls er die Bitte nicht beachtet.

Unklar bleibt, worauf sich der Hinweis auf die Strafbarkeit bezieht. Es gibt in dem Schreiben neben der Bitte um Vertraulichkeit eine weiter ausdrücklich geäußerte und als solche bezeichnete Bitte: jene auf das Kartenscreening.

Zur Quelle des Schreibens: Ein Leser des law blog hat sich bei seiner Bank beschwert. Mit ihrer Stellungnahme übersandte ihm die Bank eine Kopie des Schreibens der Staatsanwaltschaft.

Weitere Beiträge zum Thema:

- AG Halle-Saalkreis 395 Gs 34/07

- Falscher Kinderporno-Verdacht gegen Kreditkartenbesitzer

- ” Volksstimme”: Interview zu Mikado

- 20 Anträge gegen “Mikado”

- Mikado: Weiterer Antrag, neue Argumente

- Kartenscreening für Datenschützer kein Problem

- Citibank garantiert: Mikado war rechtmäßig

- Telepolis: Fragen zu Mikado

- Mikado: Strafanzeige gegen Verantwortliche und SAT 1

- Weiterer Antrag gegen Mikado

- Kinderpornografie: ein Blick ins Gesetz

- Mikado: Stäbchen für Stäbchen

- Vorfeldermittlungen

Mikado

56 Kommentare zu “Mikado: Gefahr strafrechtlicher Verfolgung”

  1. abi meint: (16.1.2007 um 19:15) AntwortenReply to this comment

    na, das ganze kann ja noch heiter werden…

    und ich dachte immer, in der schweiz wäre man vor solcher "dummheit" (wie sollte man solche aktionen der polizei auch sonst nennen) gefeit…

  2. knut meint: (16.1.2007 um 19:19) AntwortenReply to this comment

    Ich habe gestern auch mal meine Kreditkartenherausgeber beschäftigt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    nach den Medienberichten über das Ermittlungsverfahren »Mikado« muss ich davon ausgehen, dass Sie oder von Ihnen beauftragte Dienstleister auch meine Abrechnungsdaten nach bestimmten Merkmalen untersucht haben.

    Wie Sie wissen, bin ich seit 1995 Inhaber einer Ihrer
    Kreditkarten. Sie haben mein in Sie gesetztes Vertrauen, dass bei Bankgeschäften unerlässlich ist, massiv erschüttert. Die Rechtmäßigkeit der Aktion »Mikado« ist mehr als fraglich, wie Beiträge unter lawblog.de oder telepolis.de und veröffentliche Anträge zur gerichtlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit solchen Vorgehens belegen. Ich komme zum Schluss, dass Sie oder von Ihnen beauftragte Dritte, die Sicherheit meiner Daten ohne ausreichenden Rechtsgrund gefährdet haben.

    Ich möchte Ihnen die Gelegenheit geben, meine Bedenken auszuräumen und mir Ihr Vorgehen zu erläutern:

    1. Können Sie eine zwischen uns vereinbarte vertragliche Grundlage nennen, die meine explizite Zustimmung zu einer solchen Nutzung meiner Daten überflüssig macht?

    2. Gab es eine andere rechtliche Grundlage für die Nutzung meiner Daten ohne meine Zustimmung? Welcher Art war diese andere rechtliche Grundlage?

    3. Wurden Ihnen Rechtsfolgen bei mangelnder Kooperation angedroht? Wenn ja: Von wem wurde diese Drohung ausgesprochen und welche Folgen waren dies?

    4. Waren Sie durch eine richterliche Verfügung gezwungen, meine Daten entsprechend zu nutzen? Wenn ja: Wie war diese Verfügung begründet?

    5. Haben Sie versucht, die Sicherheit meiner Daten zu schützen, z.B. indem Sie Rechtsmittel eingelegt haben?

    6. Warum haben Sie mich nicht nach Abschluss der Aktion über die Nutzung meiner Daten im Rahmen des Ermittlungsverfahrens informiert?

    7. Haben Sie sich freiwillig an »Mikado« beteiligt? (Der zuständige Oberstaatsanwalt hat sich in einem TV-Bericht entsprechend geäußert.) Wenn ja: Werden Sie auch zukünftig ähnliche Aktionen ohne zwingenden Rechtsgrund unterstützen?

    Sie werden Verständnis haben, dass ich meine Geschäftsbeziehung zu Ihnen überdenken muss, wenn Sie die Rechtmäßigkeit Ihres Vorgehens nicht schlüssig belegen können.

    Mit freundlichen Grüßen

  3. Anonymous meint: (16.1.2007 um 19:21) AntwortenReply to this comment

    @2, schöner Brief. Sollten noch viel mehr verschicken!

  4. F L A M E meint: (16.1.2007 um 19:21) AntwortenReply to this comment

    Maßnahmepacket:

    1. die Namen aller Banken veröffentlichen die Daten an die Sta in Hölle/Saale weitergeleitet haben.

    2. Alle übermittelten Daten online stellen, damit jeder weiß ob der Nachbar der ab und an auf die Kinder aufpasst nicht irgendwelchen anstößigen Hobbys frönt.

    3. Einsetzen einer Bürgerwehr welche die überführten Pseudopädophilen jagt und einem schnell eingesetzten aus berufenen Bürgern bestehenden Standgericht vorführt.

    4. Verurteilung und zeitgleiche Vollstreckung.

    5.Sturm auf den Bundestag

    6.Wiedereinsetzen der Monarchie

    7.Deutsche Osterweiterung in Angriff nehmen.

    Grüße
    F L A M E

  5. F L A M E meint: (16.1.2007 um 19:22) AntwortenReply to this comment

    vergessen..
    kennt Ihr den schon

    (Link entfernt. Finde ich jetzt nicht so witzig, vorsichtig formuliert. U.V.)

  6. h.c. meint: (16.1.2007 um 19:32) AntwortenReply to this comment

    @4, zu 3.:

    Den ersten Teil haben wir schon, nur stehen diese Personen öfter vor Gericht als die die sie jagen. Zumindest da gibt der Rechtsstaat mir noch ein wenig Hoffnung.

  7. Hobbyjurist meint: (16.1.2007 um 19:35) AntwortenReply to this comment

    Haben sich die Ermittler mit der Androhung eines Strafverfahrens in diesem Falle nicht selbst strafbar gemacht? Was sagen die Rechtsgelehrten des lawblog dazu? Für mich ist das ein Drohen mit einem empfindlichen Übel ohne ausreichende Rechtsgrundlage.

  8. Tano meint: (16.1.2007 um 19:37) AntwortenReply to this comment

    Tja, also ich kann mir nicht helfen: für mich begründet das Vorgehen der StA Halle den Anfangsverdacht eines § 240 I, IV Nr. 3 StGB. Wohl ebenfalls im Bereich des Möglichen: § 202a I StGB.

    Wie seht ihr das?

    PS.: @ F L A M E – sehr schön.

  9. Unwissender meint: (16.1.2007 um 19:45) AntwortenReply to this comment

    Welche Konsequenzen ergeben sich eigentlich für die Banken, wenn sie ohne ausreichende Rechtsgrundlagen den "Bitten" der Staatsanwaltschaft nachkommt?

  10. Tano meint: (16.1.2007 um 19:49) AntwortenReply to this comment

    Da Udo hier wieder auf Editierungskurs ist: mein PS war ironisch gemeint (vorsichtig formuliert).

    Und, das gehört zwar nicht hierher, ich weise aber trotzdem darauf hin, hat es der BGH endlich geschafft, das Urteil im "Fussballwettskandal"-Prozeß online zu stellen.

    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2006-12&nr=38522&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf

    und

    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2006-12&nr=38523&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf

    (Wäre vielleicht was für nächsten "Links".)

  11. Mark meint: (16.1.2007 um 19:59) AntwortenReply to this comment

    @9: Warscheinlich gar keine. Die Bankmitarbeiter sind ja befugt Bankdaten ihrer Kunden zu sichten und wenn sie was sehen was verdächtig ist dürfen sie das denke ich auch Anzeigen.

  12. Angehender Jurist meint: (16.1.2007 um 19:59) AntwortenReply to this comment

    Ich verstehe nicht was für Probleme ihr mit der Polizeiaktion habt, es ist doch so wer nichts zu verbergen hat (es ging ja nur um eine Transaktion zu dieser Pornoseiten Betreiber),
    braucht auch keine Angst haben, da nur Daten weitergegeben wurden wodurch sich ein Anfangsverdacht begründen lässt.

    Unsere Strafverfolgungsbehörden müssen viel mehr Möglichkeiten bekommen um gegen solch abartigen Straftaten im Internet vorgehen zu können, wir sollten uns nicht hinter falschverstandenen Datenschutz verstecken, welcher in diesen Fällen nur die Täter schützt und nicht die Opfer.

    Das Strafverfolgung im Internet zwangsläufig den Datenschutz tangiert muss man sich entscheiden was eine höhere Priorität für die Gesellschaft darstellt, der Datenschutz oder die Aufklärung schwerster Verbrechen.

  13. sebastian meint: (16.1.2007 um 20:08) AntwortenReply to this comment

    @9
    Ich bin kein Jurist, aber vielleicht hat einer der Herren hier einmal Lust, das zu überprüfen:

    -Es gibt in den Datenschutzgesetzen zunächst eine Ordnungswidrigkeit für die "unbefugte Weitergabe geschützter, personenbezogener Daten." (ich denke hier zB an den Fall, dass die Videothek BILD zeigt, was für Pornos Herr Seehofer letzte Woche ausgeliehen hat).
    Ich kenne leider nicht die Erlaubnistatbestände, die eine solche Weitergabe von den Datenschutzgesetzen her legitimieren würden. Vielleicht argumentieren die Unternehmen ja mit den AGBs und der allgemeinen Verbrechensbekämpfung. Hier wäre vielleicht auch noch zu prüfen, ob man den Endkunden durch diese AGB-Klausel das Recht auf info. Selbstbestimmung so pauschal abtrotzen kann.
    Wenn der Tatbestand der Weitergabe erfüllt ist, und der Handelnde das Ziel der Bereicherung oder der Schädigung hatte, dann wird daraus sogar ein Straftatbestand.

    -Aber auch interessant wäre eventuell die Frage, ob "die Übermittlung durch unrichtige Angaben erschlichen" wurde (siehe Strafandrohung der StA bei Nicht-Auswertung und Nicht-Übermittlung) (wie oben, ebenfalls Ordnungswidrigkeit bzw. Straftatbestand).

    Mich würde einmal interessieren, ob die Kreditkartenunternehmen, bei Wegfall des Anfangsverdachts, durch den Brief der StA "sich selbst" einen Erlaubnistatbestand für die Datenüberermittlung der "Treffer" im Sinne der Datenschutzgesetze konstruieren können und, wie schon mal früher gesagt, damit stellvertretend für ihre Kunden auf deren Rechte verzichten können.

  14. jj meint: (16.1.2007 um 20:11) AntwortenReply to this comment

    an alle die nix zu verbergen haben: wollt ihr HIER leben…
    http://www.zeit.de/2007/03/Big-Brother ?

  15. h.c. meint: (16.1.2007 um 20:12) AntwortenReply to this comment

    @12, als angehender Jurist (in welchem Semester sind Sie denn?) sollten Sie ja eigentlich wissen:

    Gesetze sind dafür da sie einzuhalten, das gilt auch für Staatsanwälte und das gilt auch wenn die Mehrheit der Bevölkerung dieses rechtswidrige Vorgehen unterstützt. Gesetz ist Gesetz und darf nicht dann gebrochen werden wenn man grad Lust dazu hat oder irgendwelche edlen Motive hat (so ist auch Selbstjustiz illegal, auch hier ist die Motivation für die Strafbarkeit des Verbrechens irrelevant). Ausnahme ist natürlich, wenn ein Gesetz das entsprechende relativiert – dafür hätte es dann aber einer gerichtlichen Entscheidung benötigt, um hier die informelle Selbstbestimmung zu beschneiden. War aber nicht, und selbst wenn wäre an der Schwere des Verstoßes gemessen das Vorgehen nicht angemessen gewesen, denn die Drahtzieher der Seite konnte man mit dieser Aktion auf jeden Fall nicht bekommen. Alles andere wird wie Diebstahl behandelt, und man konnte nicht mal davon ausgehen das es in Deutschland Kunden gibt.

    Aber wenn Sie mit Ihrer hier geschilderten Meinung die Zukunft des Rechtsstaat repräsentieren… na um Himmels Willen…

  16. Lars meint: (16.1.2007 um 20:13) AntwortenReply to this comment

    An den angehenden Juristen: Solltest du die bisherige Diskussion hier verfolgt haben, hast du vielleicht diesen <a href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/01/12/kinderpornografie-ein-blick-ins-gesetz/&quot; rel="nofollow">Text</a> gelesen. Falls nicht tu das, und überleg dir nochmal was du gerade geschrieben. Man mag vom Strafmaß halten was man möchte, rein formal gesehen handelt es sich hierbei jedoch um "schwerste Verbrechen" wie du sie beschreibst. Davon abgesehen finde ich einen Staat der einen Rechtsgrundsatz zugunsten der Strafverfolgung ignoriert und das ganze als Fahndungserfolg verkauft, gelinde gesagt etwas, unheimlich.

  17. F L A M E meint: (16.1.2007 um 20:14) AntwortenReply to this comment

    Na den ersten Bayern stellt man ja grade an die Wand, einer von 56

    hier der jugendfreie nicht zensierbare Link
    http://www.netzeitung.de/deutschland/499147.html

    Grüße
    F L A M E

  18. h.c. meint: (16.1.2007 um 20:16) AntwortenReply to this comment

    PS: @12, und Sie haben sicherlich nichts dagegen, das ich in Ihrem Wohnraum Videokameras anbringe und das dortige handeln überwache. Oder haben Sie was zu verbergen?

    Mehr noch: Sie als rechtstreuer Bürger, der nichts zu verbergen hat, können damit sogar noch geschützt werden, denn immerhin kann ich, sofern es einen Überfall auf Sie in Ihrer Wohnung gibt, die Polizei einschalten, die Ihnen früher zu Hilfe eilt.

  19. h.c. meint: (16.1.2007 um 20:18) AntwortenReply to this comment

    @17, haben die die Tatverdächtigen jetzt schon psychologisch untersucht?

  20. Kai meint: (16.1.2007 um 20:41) AntwortenReply to this comment

    Was ich nicht so ganz verstehe : Die Kreditkartenfirmen haben doch mit Sicherheit eine Riesenrechtsabteilung – die müsste denen doch gesagt haben, dass die ganze Sache auf wackeligen Füßen steht und der Staatsanwalt wohl kaum einen Bankmitarbeiter zu Rausgabe von Informationen ohne Richter zwingen kann – da frage ich mich, warum die bestimmt eingeholten Empfehlungen der Rechtsabteilung entweder munter ignoriert wurden…

    Ich freu mich ja echt… Bald ist unser Staat so sicher vor Verbrechern und Terroristen, dass wir nix mehr haben, was die Terroristen abschaffen wollen.

  21. Uwe meint: (16.1.2007 um 20:44) AntwortenReply to this comment

    @ 20 (Kai):

    Vielleicht sind die Juristen da aber auch einfach nur zur Ansicht gelangt, daß es mit dieser Anfrage seine Richtigkeit hat…

  22. SvenR meint: (16.1.2007 um 20:56) AntwortenReply to this comment

    @ Nr. 20 (Kai):

    Wenn ich die Meldungen richtig verstanden habe, haben nicht die Kreditkartenfirmen Visa und MasterCard mit den Behörden "zusammengearbeitet", sondern die sogenannten Kreditkartenoperatoren wie z. B. GZS (Gesellschaft für Zahlungssysteme) oder AirPlus.

    Das sind die Firmen, von denen ich die Abrechnungen meiner von verschieden Banken herausgegebenen Visa- und MatserCard-Kreditkarten bekommen habe.

    Das heißt jetzt aber nicht, dass ich davon Kenntnis habe, dass die beiden genannten Unternehmen Daten weitergegeben haben. Das sind nur die beiden einzigen meiner Kenntnis nach in diesem Segment tätigen Unternehmen, die ich kenne.

    Habe ich genug geschwurbelt, dass mich keiner verklagen kann?

  23. h.c. meint: (16.1.2007 um 21:12) AntwortenReply to this comment

    @20, ich persönlich habe schon so meine Erfahrungen mit den Rechtsabteilungen von (größeren) Unternehmen. Da fragt man sich doch schon desöfteren ob die Rechtswissenschaften oder Literaturwissenschaften studiert haben. Ausdrücken können die sich ganz toll, nur was dahinter steht ist doch sehr oft absoluter Humbug.

    @22, verklagen kann Sie immer einer, genauso wie jeder jeden auch immer wegen Kinderpornographie anzeigen kann. Ob das nun berechtigt ist ist ja eine ganz andere Frage, und zumindest bei letzterem haben Sie ja noch ein "Gegenmittel" (Falsche Verdächtigung pp.).

  24. RA Junghans meint: (16.1.2007 um 21:26) AntwortenReply to this comment

    "Zur Vermeidung einer zeugenschaftlichen Vernehmung"
    Na, da wäre ich gern dabei gewesen, wenn die entsprechenden Institute in dieser Köpenickiade ein wenig mehr an das Vertrauensverhältnis zu ihren Kunden und nicht nur an die schmucken Uniformen ihrer "Auftraggeber" gedacht hätten:
    "Hamse was gesehen?" – "Nö" – "Warum nicht?" – "Hab´nicht nachgeschaut."
    Da fällt mir noch ein: Müßte nicht eigentlich nach der Auslegung der zuständigen StA auch ein Anfangsverdacht gegen die Kreditkarteninstitute wg. Beihilfe vorliegen? Immerhin müßte ja auch denen bekannt sein, daß grundsätzlich ein Teil ihrer Transaktionen illegale Geschäfte zugrunde liegen.

  25. h.c. meint: (16.1.2007 um 21:48) AntwortenReply to this comment

    @RA Junghans, na ich denke doch schon. Es konnte im vorliegenden Fall ja nicht ausgeschlossen werden, das Kunden aus Deutschland die vermeintlich kinderpornographische Seite besucht haben. Genauso kann man nicht ausschließen, das andere möglicherweiße illegale Tätigkeiten mit Inhilfenahme der Konten passieren.

    So gesehen kann man nichts ausschließen und alles rechtfertigen.

  26. h.c. meint: (16.1.2007 um 21:52) AntwortenReply to this comment

    Es behauptet grad jemand gegenüber mir, zu dienstlichen Zwecken könne die Akte-Redaktion Kinderpornografie besessen.

    Aha. Man lernt nicht aus.

  27. SvenR meint: (16.1.2007 um 21:54) AntwortenReply to this comment

    @ Nr. 23 (h.c.): Das ist mir schon klar. Ich möchte einfach vermeiden, dass Udo Vetter wegen meiner Meinungsäusserung weder von Visa oder MasterCard noch von GZS oder AirPlus genervt wird.

    Deshalb habe ich so herumgeschwurbelt und dann auch noch, sozusagen als Tüpfelchen auf dem I, mein Geschwurbel betont.

    Sie haben aber trotzdem ein Lächeln auf mein Gesicht gezaubert.

  28. SvenR meint: (16.1.2007 um 21:56) AntwortenReply to this comment

    @ Nr. 26 (h.c.): Wie, gerade? Gegenüber mir, was heist das?

  29. Anonymous meint: (16.1.2007 um 22:08) AntwortenReply to this comment

    @28, eben über Internet von einer Privatperson an mich gerichtet wurde dies behauptet.

  30. Nawrath meint: (16.1.2007 um 22:12) AntwortenReply to this comment

    @26, das ist falsch, nur Ermittlungsbehörden dürfen derartiges Material besitzen.
    Bisher wurden alle Privatpersonen, die mit Ausdrucken zum Staatsanwalt gegangen sind, selber angezeigt.

    Für eine Fernsehredaktion und Redaktuere gibt es da keine Ausnahme.

  31. Manuel meint: (16.1.2007 um 22:17) AntwortenReply to this comment

    An den Leser des Law Blogs der das Schreiben bekommen hat: Wäre es nicht möglich dies einzuscannen und der Gesmatheit hier zur Verfügung zu stellen. Natürlich mit geschwärzten Daten.

  32. RA Junghans meint: (16.1.2007 um 22:21) AntwortenReply to this comment

    @26 (h.c.)
    Die Akte-Redaktion als Geheim-Behörde der Strafverfolgung?
    …und die Wunder wollen nicht enden.

  33. h.c. meint: (16.1.2007 um 22:24) AntwortenReply to this comment

    @30, das weiß ich auch. Das mit "Man lernt nicht aus" sollte eher sarkastisch gemeint sein.

    Aber um das noch zu präzisieren: Nur berechtigte Personen der Ermittlungsbehörden dürfen sich derartiges Material verschaffen/besitzen.

  34. h.c. meint: (16.1.2007 um 22:27) AntwortenReply to this comment

    @32, die Erfahrungen die ich auf dem Gebiet gesammelt habe lassen es durchaus nicht unrealistisch erscheinen, das einige Journalisten zu den Strafverfolgungsbehörden gehören… Jedenfalls wenn man das Verhalten der involvierten Personen beachtet.

  35. Peter Schaefer meint: (16.1.2007 um 22:43) AntwortenReply to this comment

    @24 RAJunghans
    "Müßte nicht eigentlich nach der Auslegung der zuständigen StA auch ein Anfangsverdacht gegen die Kreditkarteninstitute wg. Beihilfe vorliegen? Immerhin müßte ja auch denen bekannt sein, daß grundsätzlich ein Teil ihrer Transaktionen illegale Geschäfte zugrunde liegen."

    Ich würde empfehlen, das mit dem Heiseforenfall zu kombinieren und die Institute dazu zu zwingen durch entsprechendes Screening einen Mißbrauch ihrere Karten in jedem Fall zu vermeiden. So eine Karte ist ja quasi wie ein Forum ein Waffe.
    Müssen sie halt mehr Personal einstellen und wenn sie das nicht können – schließen …

    Nicht ganz ernst gemeint, aber erschreckend realistisch und "logisch". =O)

  36. Blacklawyer meint: (16.1.2007 um 23:11) AntwortenReply to this comment

    Die staatsanwaltliche Aktion ist höchst bedenklich. Entgegen der Rechtsansicht von 'Angehender Jurist'darf der Zweck nie die Mittel heiligen. Zwar ist der Verweis auf die NS-Geschichte ziemlich ausgelutscht. Doch hier passt er gewiss.
    Seien wir froh, dass wir in einem Rechtsstaat leben und nicht der Willkür staatlicher Gewalt ausgesetzt sein müssen. So ist massiver Widerspruch gegen diese höchst kreative Form der Umgehung des Datenschutzes angesagt. Das ist übrigens kein (!) Plädoyer für die Damen und Herren, die sich schwerer Straftaten, hier Kinderpornographie, schuldig gemacht haben. Da soll der Staat auch mit aller Entschiedenheit gegen angehen – jedoch unter Einhaltung der legitimen Mittel.

    Für mich stellt sich im Übrigen die Frage nach der Verwertbarkeit der so möglicherweise rechtswidrig erlangten Beweismittel.
    Wir werden sicher noch einiges in dieser Auseinandersetzung zu erwarten haben.
    Demokraten und Verfassungsschützer darf diese Vorgehensweise nicht kalt lassen.
    Wehret den Anfängen!

  37. @36 meint: (16.1.2007 um 23:17) AntwortenReply to this comment

    Hmmm, wenn die Banken ohne jegliche rechtliche Grundlage willfährig waren wurde auch nicht rechtswidrig (von Seiten der Staatsanwaltschaft) gehandelt, oder? Eine freudliche Bitte kann doch nicht rechtswidrig sein, oder? Rs gab keine Rechtsgundlage
    und in dem Schreiben an die Banken wird auch keine "vorgetäuscht". Vielleicht ein wenig naiv, diese Sichtweise ;-)

    Es stellt sich immer noch die Frage nach der Verantwortung der Banken bzw. wie ihr Verhalten rechtlich zu bewerten ist. Kann da mal einer der anwesenden Anwälte nachhelfen?

  38. sebastian meint: (16.1.2007 um 23:42) AntwortenReply to this comment

    Man suche bei Google einmal nach "Abwendungsauskunft". Offenbar ist es Gang und Gäbe bei Kreditinstituten, dann, wenn ohnehin eine Vorladung erfolgen würde, stattdessen auch Kopien oder andere angeforderte Unterlagen gleich an die StA herauszugeben. Das wurde wohl auch hier -etwas "großzügiger ausgelegt"- analog praktiziert.

    Meine Meinung:
    Das ändert natürlich nichts daran, wie Udo argumentiert, dass ohne Anfangsverdacht nicht ins Blaue hätte ermittelt werden dürfen. Bei diesen fehlenden Voraussetzungen hätten die Institute nicht eingehen dürfen auf die Bitten der StA und hätten auch nicht mittels der Abwendungsauskunft die Zeugenvernahme abzuwenden brauchen.

    Ich finde, das lässt die Kreditkartendienstleister in *noch* schlechterem Licht dastehen. Die Beantwortung von StA-Auskunftsersuchen muss wohl so sehr Routine sein, dass die Voraussetzungen nicht mehr gesondert geprüft oder hinterfragt wurden. Immerhin handelt es sich hier immer um freiwillige Auskünfte.

    Man mag darüber streiten, ob in einem konkreten Ermittlungsverfahren gegen einen konkreten Tatverdächtigen mit konkretem Tatvorwurf nicht abgewartet wird, bis die Herrschaften mit einem Beschluss persönlich im Büro erscheinen, um sich an die Server zu setzen oder die Belege in den Räumen durchsuchen.
    Aber diese Voraussetzungen lagen hier ja gerade nicht vor.

    Siehe auch http://www.mikado-fahndung.de/
    wo auf einen Artikel in der FR verlinkt wird.

    Tatsächlich scheinen bei dieser Praxis Bankangestellte die Funktion der richterlichen Kontrolle zu übernehmen ("Geben wir gleich raus oder warten wir ab, ob die einen Beschluss kriegen?– Hm, geben wir gleich raus.").
    Zumindest denkbar wäre ja wohl auch eine sehr viel restriktivere Auskunftspraxis.

    Es wäre vielleicht mal eine Nachfrage bei den Dienstleistern wert, welche Kriterien bei solchen Auskunftsersuchen in der Praxis angelegt werden oder ob es hierzu intern einen formellen Genehmigungsprozess gibt und wie der aussieht.

  39. Glammy meint: (17.1.2007 um 01:55) AntwortenReply to this comment

    @ 2 (Knut)
    Ich habe mir die Freiheit genomen, quasi als Verbeugung vor Deiner Mühe, Deinen Brief auch an meine Bank zu senden. Ich hoffe, Du hast nichts dagegen. Falls doch: Entschuldige meine Kühnheit!!!

  40. Nils meint: (17.1.2007 um 02:01) AntwortenReply to this comment

    Ha. Meine Kreditkartenbank (Citibank) hat da wesentlich unverschaemter reagiert, und meine Fragen SEHR ausweichend beantwortet. Das Citibank-Schreiben wird gebloggt. Morgen, weil es 2am ist.

  41. martin meint: (17.1.2007 um 02:34) AntwortenReply to this comment

    @12 (angehenden juristen) und die anderen, die es nach einer woche immer noch nicht kapiert haben:

    Wer nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn betreffende Informationen in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt sind, und wer das Wissen möglicher Kommunikationspartner nicht einigermaßen abzuschätzen vermag, kann in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden, aus eigener Selbstbestimmung zu planen oder zu entscheiden.
    Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß.

    Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. Wer damit rechnet, dass etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und dass ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art. 8, 9 GG) verzichten. Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungs- und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist.

    Hieraus folgt: Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus.
    Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfasst. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. (BVerfGE 65, 1)

    auch wenn ich hier bei den meisten lesern (die meisten "ich-habe-doch-nichts-zu-verbergen"-gäste haben sich anscheinend wieder verabschiedet) offene türen einrenne, gibt es doch scheinbar immer noch solche, die einfach nicht verstehen, dass bei datenabfragen und ähnlichem gedöns, das heute immer öfter durchgeführt wird (mit allen unseren daten!), EIN GRUNDRECHT VERLETZT WIRD.

  42. h.c. meint: (17.1.2007 um 08:28) AntwortenReply to this comment

    @36, Sie gehen davon aus das sich jemand schuldig gemacht hat. Das sollten Sie schon deutlich als Ihre Meinung kennzeichnen, da Sie sonst den Eindruck erwecken es habe schon eine gerichtliche Entscheidung diesbezüglich gegeben. Die Tatverdächtigen sind weiterhin nur Tatverdächtige, und die Lehren der Vergangenheit zeigt uns das beim Einordnen von einer Handlung als Straftat die Meinung der Staatsanwaltschaft und der des Gerichts doch manchmal krass auseinander gehen. Auch bei dieser Deliktsgruppe, auch bei der Involvierung von doch eher unseriöseren Pressevertretern.

    @37, es wurde mit rechtlichen Mitteln gedroht. Das könnte man u.U. als Bedrohung i.A: oder Nötigung i.A. seitens der Staatsanwaltschaft auslegen, damit Dritte die rechtswidrigen Maßnahmen der Ermittlungsbehörden übernehmen („geoutsourcte Rasterfahndung“ sagte Herr Vetter m.W. dazu).

    @41, und erweitert: „Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu ernten, wird am Ende beides verlieren.“ (Benjamin Franklin wars glaub ich). Im Endeffekt wird damit dem Staat nämlich ein Mittel in die Hand gelegt, um massive Maßnahmen auch gegen rechtstreue Bürger durchzuführen (quasi Staats-Mobbing), gegen das man sich dann nicht mehr verwehren könnte. Das kann bis dahin führen, das sich die Demokratie im Namen der Demokratie in eine Diktatur wandelt.

    Nebenbei brauchen wir darüber nicht diskutieren, ob man persönlich etwas für angemessen hält oder nicht. Rechtswidrig ist rechtswidrig.

  43. Der Gerd meint: (17.1.2007 um 09:09) AntwortenReply to this comment

    Kann ich nicht meine Aussage verweigern wenn gegen Verwandte ermittelt wird? Unter den 22 Mio. waren bestimmt eine Menge Verwandte….

    Gerd

  44. @43 meint: (17.1.2007 um 09:24) AntwortenReply to this comment

    Auf der Liste dann hoffentlich weniger…

    Die Diskussion gleitet ein wenig in's humoristische ab. Zu den Konsequenzen für die Banken, sollte die Aktion rechtswidrig gewesen sein, hat sich noch niemand ein- oder ausgelassen. Das wäre doch mal sehr interessant…

  45. h.c. meint: (17.1.2007 um 13:27) AntwortenReply to this comment

    Das lässt mich fast schon lachen, rechtfertigte diese Person doch die Aktion Mikado mit allen Mitteln.

    "Magdeburg. Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter Harald von Bose hat den " großzügigen bis nachlässigen Umgang " der Bürger mit personenbezogenen Daten kritisiert und von der Landesregierung eine bessere Zusammenarbeit gefordert.

    Die Einstellung " Ich habe nichts zu verbergen " sei " gefährlich, weil der Staat damit eine Pseudo-Legitimation bekommt ", große Datenmengen zu sammeln und zu speichern. " Wir leben nicht in einem Überwachungsstaat, aber die Tendenz zur Überwachungsgesellschaft ist unverkennbar ", warnte er.

    "

    Hier der ganze Text: http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/sachsen_anhalt/?sid=0132ec6714fa2dc48188b6d9c6672def&em_cnt=222862

  46. SvenR meint: (17.1.2007 um 15:14) AntwortenReply to this comment

    @ Nr. 45 (h.c.): Das nennt man meiner Meinung nach landläufig schizophrenes Verhalten.

    Disclaimer: Ich unterstelle Herrn von Harald von Bose nicht an einer Krankheit zu leiden. Ich kenne Ihn nicht und kann das auch fachlich nicht beurteilen.

  47. anonym meint: (17.1.2007 um 15:26) AntwortenReply to this comment

    Wer erwartet eigentlich von Banken und Kreditkartenfirmen (und um die geht es ja hier im engeren Sinne gar nicht)und diesen Servicegesellschaften besonders hehre moralische Standards? Daß die andere Interessen haben als ihre Kunden, müßte doch nahezu jedem schon aufgefallen sein, der auch nur ein paar Jahre Bankkunde war. Auch besondere rechtliche Skrupel bezüglich Kundendaten hätte ich da nicht erwartet. Letztlich kann ja die arme Firma nichts dafür, wenn ihr der Staat die Pistole auf die Brust setzt und sie zur Herausgabe der Daten nötigt. Da konnte sie doch gar nicht anders handeln und mußte doch den Schluß ziehen, daß alles rechtens sei. Es ging doch auch um sehr, sehr schwere und schlimme Straftaten! Wenn es um eigene Interessen der Bank (oder Kreditkartenfirma oder Servicegesellschaft)gegangen wäre, da hätte man dort zweifelsfrei mehr Widerstand gegen den Staat geleistet. Mein Eindruck ist jedenfalls, die würden nahezu alle Daten sofort herausgeben, die von anderen stammen.

  48. @47 meint: (17.1.2007 um 16:16) AntwortenReply to this comment

    Nach dem Motto: Bloss keinen Ärger, bloss keine Öffentlichkeit! Es wird ja keiner davon erfahren!

  49. h.c. meint: (17.1.2007 um 16:44) AntwortenReply to this comment

    @46, vielleicht auch etwas verfeinert mit einer Angststörung – "Hilfe Hilfe wenn ich was anderes sage könnten die denken ich sei auch ein KiPo-Konsument"?
    Solche zwanghaften Ängste sind ja nicht gerade selten, auch wenn man sie seltener als behandlungswürdig ansieht.

    Disclaimer: Ich unterstelle Herrn von Bose ebenfalls keinerlei psychische Krankheiten, sondern äußere nur meine Meinung als Laie zu einer nicht-auszuschließenden Theorie für die Erklärung, warum er bei einem Thema eine völlig andere Auffassung vertritt als er allgemein dazu äußert.

    @47, Banken dürfen nicht einfach davon ausgehen, das das Vorgehen der Sta rechtens ist. Schwere Straftat? Wie Herr Vetter, andere und ich schon mehrfach erwähnt haben: Eine Straftat, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von 2 Jahren geahndet werden kann ist alles, nur nicht schwer. Ansonsten ist auch Diebstahl eine schwere Straftat.

    Mit den Kundendaten hätte man es auf jeden Fall nicht geschafft, die Drahtzieher der vermeintlich kinderpornographischen Seiten zu finden. Das stand von Anfang an fest und sollte jedem halbwegs klar denkendem Menschen (und ich gehe davon aus das OSta Vogt mind. zu dieser Gruppe gehört) bewußt sein.

  50. Flodur meint: (17.1.2007 um 18:07) AntwortenReply to this comment

    Es wird ja für den Fall der nicht Beantwortung der Anfrage eine offizielle Vernehmung nach § 161a StPo angekündigt. Wie weit kann man in dem Rahmen mit Zwangsmaßnahmen drohen, wenn der zuständige Mitarbeiter theoretisch in der Lage ist sich die gewünschten Informationen zu verschaffen es bisher aber mangels Eigeninteresse oder wegen interner Regeln zum Datenschutz nicht getan hat.
    Oder gibt es etwa Mitarbeiter die aus dem Stand alle Transaktionen im Kopf haben??

  51. h.c. meint: (17.1.2007 um 20:02) AntwortenReply to this comment

    @50, mich würde es nicht wundern, wenn das noch irgendwer behauptet.

    Kann sich die Mafia eigentlich auch rausreden, sie habe einen Auftrag vom Staatsanwalt bekommen und waren damit verpflichtet das zu machen?

  52. mimic meint: (18.1.2007 um 09:17) AntwortenReply to this comment

    kann man diese Klage denn irgendwie unterstuetzen ?

  53. h.c. meint: (18.1.2007 um 09:54) AntwortenReply to this comment

    @52, es ist keine Klage, sondern ein Antrag auf Feststellung, nämlich das das Gericht feststellen soll ob das Vorgehen rechtmäßig war oder nicht. Das kann mindestens jeder Betroffene – sprich jeder Kreditkartenbesitzer – beantragen.

  54. Teufl meint: (18.1.2007 um 20:12) AntwortenReply to this comment

    es bleibt die erkenntniss… falls man je illegale inhalte jedweder art über das internet erwerben will, kann man sich mit einem cent mehr den deutschen fahndern entziehen….

  55. h.c. meint: (19.1.2007 um 08:57) AntwortenReply to this comment

    @54, kriminelle Personen können sich den Überwachungsgesetzen fast immer entziehen. Durch die Gesetze werden fast immer nur gesetzestreue Menschen schikaniert.

  56. FB meint: (21.1.2007 um 19:13) AntwortenReply to this comment

    Hier die Antwort der Barclaycard Bank auf meine Anfrage:

    Stellungnahme zu den Presseberichten über die Überprüfung sämtlicher deutschen Kreditkartenkonten im Zusammenhang mit ermittlungen zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet

    Barclaycard nimmt eine gesellschaftliche Verantwortung als Unternehmen sehr ernst und unterstützt gemäß den Barclaycard Regularien alle Aktivitäten, die der Bekämpfung von Kriminalität dienen, wenn sie sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegen.

    Die Presseberichte über die Kooperation der Kreditkartenwirtschaft mit den Ermittlern zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet, erwecken zum Teil fälschlich den Eindruck als sei hier Ermittlern Einblick in sämtliche Konten gewährt worden. Das ist nicht der Fall.

    Vielmehr haben die Ermittlungsbehörden bei den Kreditkartenunternehmen eine konkrete Anfrage gestellt, in der detailliert der Betrag, der Name des Vertragsunternehmens und die abwickelnde Bank dieser Kinderporno-Umsätze benannt wurden.

    Die Kreditkartenunternehmen selbst haben dann intern die Umsätze auf den Kreditkarten-Konten gegen diese konkrete Kinderporno-Transaktion abgeglichen.

    Barclaycard hat somit alles getan, um auch bei der Bekämpfung eines schweren Verbrechens in vollem Umfang die Datenschutz-Rechte seiner Kunden zu gewährleisten.

    Wir freuen uns, wenn wir Ihnen mit diesen Informationen behilflich sein konnten.

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