28.1.2007

Der geschockte Marktleiter

Wir schalten um nach Kassel. Dort ist ein entscheidender Schlag gegen die Kriminalität gelungen. Aber lassen wir die Polizei selbst erzählen:

Um 14.25 Uhr geklaut und 30 Minuten später schon gefasst, so erging es heute (27.01.07) einem 26-jährigen, wohnsitzlosen Mann aus Kassel. Was war passiert? In einem Drogeriemarkt des ICE-Bahnhofes Kassel-Wilhelmshöhe hatte der 26-Jährige eine Tüte Bonbons aufgerissen und sich einen Teil des Inhaltes in seine Tasche gesteckt. Den Marktleiter, der den Ladendieb dabei beobachtet hatte, stieß der Langfinger zur Seite, anschließend flüchtete er.

Der geschockte Fialleiter verständigte sofort die Bundespolizeiinspektion Kassel. Eine sofort eingeleitete Fahndung brachte schnellen Erfolg. Mit Unterstützung des Polizeipräsidiums Nordhessen konnte der Täter, dank einer guten Personenbeschreibung, schnell gefasst werden. Eine Streife der Kasseler Polizei hatte den Mann am Rathaus entdeckt und sofort festgenommen. Bei einer Gegenüberstellung mit dem Marktleiter, konnte der Festgenommene zweifelsfrei als Täter identifiziert werden.

Der 26-Jährige wurde bei der Bundespolizeiinspektion Kassel vernommen und erkennungsdienstlich behandelt. Nach den polizeilichen Maßnahmen wurde der Dieb, auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Kassel, in die Krankenabteilung der Justizvollzugsanstalt (JVA) Kassel eingeliefert, da der Mann, den eigenen Angaben zu Folge, Epileptiker und Drogenkonsument sei.

Am Sonntag wird er dem Haftrichter vorgeführt. Bis dahin übernachtet der 26-Jährige in der JVA und das alles wegen ein paar Bonbons. Schaden zwei Euro.

Bei der abschließenden Dienstbesprechung soll der verantwortliche Kommissar geäußert haben: “Josef Ackermann, Klaus Esser und Peter Hartz wissen schon, warum sie um Kassel einen großen Bogen machen.”

Weitere sachdienliche Anmerkungen von RA Werner Siebers.

54 Kommentare zu “Der geschockte Marktleiter”

  1. Stefan_K meint: (28.1.2007 um 12:56) AntwortenReply to this comment

    Na, es geht doch! ;-)
    Und zwar ganz ohne Vorratsdatenspeicherung, Rasterfahndung, flächendeckende Videoüberwachung. Gut gemacht, Herr Filialleiter, wir brauchen mehr Bürger wie Sie, die noch wissen, wie man trotz schwerer Schockzustände eine optimale Personenbeschreibung beim Polizeipräsidium abliefert. Wollen Sie einen Lutscher?

  2. stefan (Link) meint: (28.1.2007 um 13:10) AntwortenReply to this comment

    Und so wurde aus dem Deutschland, das zu Abmahnistan wurde, ein Neues. Dieses Neue verdient nur einen Namen: Absurdistan.

  3. x meint: (28.1.2007 um 13:14) AntwortenReply to this comment

    @ Udo Vetter:

    Kostet so ein Haftplatz eigentlich noch immer zwischen 80 und 120 Euro pro Tag?

    Ich finde man sollte dem Guten keinen Gefängnisplatz sondern einen Therapieplatz wegen seiner Drogensucht zukommen lassen. Vielleicht regelt sich dann der Rest mit dem Klauen auch von ganz allein.

  4. Geheimrat meint: (28.1.2007 um 13:15) AntwortenReply to this comment

    Gibt es eigentlich eine Erfolgsmeldung, die nicht banal genug wäre, als daß sich die Polizei nicht mit ihr schmückte?
    Ich dachte erst an ein Fake, insbesondere wegen der beiden letzten Sätze. Ist aber wohl Realsatire.

  5. Hobbyjurist meint: (28.1.2007 um 13:37) AntwortenReply to this comment

    Wer weiß, was dieser Mann vorher schon so alles verbrochen hatte. Es werden doch wohl nicht nur die Bonbons gewesen sein, die er auf dem Kerbholz hat, oder?

  6. Martin meint: (28.1.2007 um 13:50) AntwortenReply to this comment

    Bei derart unverhältnismässigem Verhalten sollte der Marktleiter die Gesamtkosten des Schadens etc. ab Gebäudeverlassen des Täters tragen.

  7. Chris meint: (28.1.2007 um 13:54) AntwortenReply to this comment

    @5: Ja genau. Vielleicht sollte man einfach alle Penner, Junkies usw. wegsperren, weil irgendwas werden die sicher auf dem Kerbholz haben, oder?

    Du solltest Innenminister werden ;-)

  8. stefan (Link) meint: (28.1.2007 um 14:05) AntwortenReply to this comment

    @5
    Die hauptsächliche Kritik dürfte sich gegen die Hyperaktivität der Polizei richten. Aber okay, wer Millionen Kreditkarten prüft, der startet auch einen Ring 20 wegen ein paar Bonbons.

  9. RA J. Melchior (Link) meint: (28.1.2007 um 14:11) AntwortenReply to this comment

    … fehlt nur noch ein gekonnter Deal über das Strafmaß …

  10. Anonymous meint: (28.1.2007 um 14:14) AntwortenReply to this comment

    Das sind ja wirklich skan-da-lö-se, un-mensch-lische Zustände. Ein Penn.. äh, Nichtseßhafter ver-haf-tet. Das muß man sich mal vorstellen! Der hat jetzt ein Dach über dem Kopf.

    Sollten wir dringend ändern, das. Bevor überhaupt zum Beam.. ich meine, Fallmanager durchgestellt wird, sollte erst mal eruiert werden, ob es sich um einen größeren Streitwert oder einen VIP handelt, oder nur um einen dieser ausbeuterischen reichen Kapitalisten, die einem Benachteiligten nicht die lumpigen Bonbons gönnen. Die Anwälte machen das ja auch so.

  11. Ben meint: (28.1.2007 um 14:15) AntwortenReply to this comment

    Wegsperren nein.. Aber nicht ermitteln??? Wieviel darf man denn klauen, bis der Marktleiter die Polizei anrufen darf?

  12. Mattse meint: (28.1.2007 um 14:26) AntwortenReply to this comment

    Ich lese häufig den "Shopblogger", da kriegt man auch sehr schön mit wie ärgerlich Ladendiebe generell für einen Supermarktleiter sind, auch wenn sie wie im o.g. Fall nur Kleinigkeiten mitgehen lassen.

  13. stefan (Link) meint: (28.1.2007 um 14:27) AntwortenReply to this comment

    Ben,
    natürlich muss bestraft werden. Aber so einen Wirbel wegen ein paar Bonbons? Und das, was den meisten vermutlich gegen den Strich geht, sind dann solche Dinge:

    http://unkreativ.twoday.net/stories/3246341/

  14. -ben- (Link) meint: (28.1.2007 um 14:45) AntwortenReply to this comment

    wer sich in letzter zeit mit den aktivitäten der bundespolizei beschäftigt hat, versteht den ausführlichen bericht.

    erinnert sich noch jemand an die knöllchen-verteilenden bundespolizisten?

    die haben einfach angst überflüssig zu werden und müssen sich ihre daseinsberechtigung hart erarbeiten…

  15. John meint: (28.1.2007 um 15:23) AntwortenReply to this comment

    Bei einem Verbrechen wird die Polizei schon noch ermitteln dürfen, oder?

  16. nicole carina (Link) meint: (28.1.2007 um 15:24) AntwortenReply to this comment

    sehr richtig – wie so vieles neuerdings zur realsatire geworden ist. man weiß den ganzen tag nicht mehr, ob man lachen oder weinen soll :( ;)

  17. stefan (Link) meint: (28.1.2007 um 15:34) AntwortenReply to this comment

    @Nicole:

    Lachen? Dann wäre ich vollends übergeschnappt. Wobei… das hätte auch Vorteile: ich würde micht mehr den ganzen Tag das Hirn zermartern…

  18. Wolf Hagen meint: (28.1.2007 um 16:00) AntwortenReply to this comment

    Ja, und das alles machen wir hier, damit Kassel, unser größtes Dorf mit Strassenbahn in Nordhessen auch mal in einem renommierten Düsseldorfer Blog erscheint. Wie man sieht, es hat sogar funktioniert.

  19. Gerrit meint: (28.1.2007 um 16:14) AntwortenReply to this comment

    @ 15

    Worin bitte, liegt hier ein Verbrechen begründet?

  20. John meint: (28.1.2007 um 16:20) AntwortenReply to this comment

    @ Gerrit

    "Den Marktleiter, der den Ladendieb dabei beobachtet hatte, stieß der Langfinger zur Seite, anschließend flüchtete er."

    da könnte der Tatbestand des § 252 StGB erfüllt sein.

  21. David (Link) meint: (28.1.2007 um 16:20) AntwortenReply to this comment

    Ein entscheidender Schlag gegen die desorganisierte Kriminalität!

  22. Gerrit meint: (28.1.2007 um 16:32) AntwortenReply to this comment

    @ 20 (John)

    Danke für die Info.

    Als ich die Meldung las, habe ich mich dennoch gefragt
    ob die Verhältnissmäßigkeit der Mittel hier gewahrt ist.

    Personaleinsatz:

    Polizei/Bundespolizei/Staatsanwalt/ED/Haftpersonal/
    ärtzlicher Dienst

    Unterbringungs und Fahrtkosten.

    Nein, ich heiße die Tat des Beschuldigten für nicht gut.
    Nein, ich will das nicht gutheißen.
    Ja, er soll strafverfolgt werden.

    Schadensumme von ca. 2 Euro auch beachten.

    *Übertreibung an*

    Hatte Steinmeier keinen Bereitschaftsdienst?
    Ist Guantonomo angemessen?

    *Übertreibung aus*

    Schönes Restwochenende

  23. Wolf Hagen meint: (28.1.2007 um 16:39) AntwortenReply to this comment

    Ich bins nochmal. :-)

    So wie hier beschrieben, gehen wir in Kassel allerdings nur mit dem gemeinen Fussvolk um. Höher gestellte Persönlichkeiten, wie z. B. einen sturzbetrunkenen Landgerichtspräsidenten, der im Suff mit seinem Auto ein Getreidefeld abfackelt und versucht Polizeibeamte zu bestechen, den behandeln wir hier vergleichsweise recht milde, man weiss ja was man sich schuldig ist.

    Wenn ein Verwaltungsgerichtspräsident hier in Kassel mit über 1000 kinderpornografische Bilddateien auf seinem heimischen PC erwischt wird, dann wird das hier so sportlich gesehen, dass man diesem "hochqualifizierten" Juristen sogar eine öffentliche Gerichtsverhandlung erspart und ihn auf dem "kleinen Dienstweg" eben mal schnell per Strafbefehl zu sagenhaften neun Monaten auf Bewährung und 4.800 Euro für den deutschen Kinderschutzbund verurteilt. So muss sich das Richterdienstgericht keine allzu großen Sorgen machen, wie man diesen Juristen wenigstens noch in begrenztem Rahmen in Amt und Würden halten kann.

    Wussten Sie eigentlich, dass Roland Freisler – ja genau der – in 1924 hier in Kassel eine Anwaltskanzlei eröffnete,Stadtverordneter in Kassel und später Mitglied des hessisch-nassauischen Landtags wurde?

  24. Gerrit meint: (28.1.2007 um 16:49) AntwortenReply to this comment

    @ 23. (Wolf Hagen)

    Als eher "Normalo" bleibe ich dann Kassel wohl besser fern, auch wenn ich keine dunklen Absichten hege? *grins*

  25. Arnold (Link) meint: (28.1.2007 um 17:06) AntwortenReply to this comment

    In Florida wäre das nicht passiert.

  26. Martin S. meint: (28.1.2007 um 18:05) AntwortenReply to this comment

    Ach, interessante Kommentare. Klärt mich dann doch bitte mal schnell auf, bis zu welchem Betrag ich welche Waren mitgehen lassen dürfen sollte. Ich hab nämlich grad Lust auf was Süßes und da ja der Marktleiter und die Polizei wegen solcher Kleinigkeiten offensichtlich Eurer Meinung nach nichts tun sollte, kann ich mir das Geld dafür ja auch sparen.
    Aber welchem Schaden sollte denn der gute Herr Marktleiter die Polizei informieren dürfen? 100 EUR? 1000 EUR? Ab wann ist es denn der Polizei zuzumuten, die Kriminellen auch zu ermitteln?

    @6… soso jetzt soll also auch noch der Marktleiter die Kosten verantworten, die der Dieb verursacht hat? Interessantes Rechtsverständnis.

  27. Horst (Link) meint: (28.1.2007 um 18:13) AntwortenReply to this comment

    es wurden schon leute wegen einem geklauten kugelschreiber entlassen….
    und am freitag wurde von einem hier bekannten staranwalt im lg landau ein mörder rausgehauen, er durfte als freier mann das gericht verlassen.
    ach ja….er hatte seine frau mit dem hammer erschlagen.
    gerechtigkeit wo bist du …
    gruß

  28. Andreas Bergkirchen meint: (28.1.2007 um 18:22) AntwortenReply to this comment

    Nun ja…ich schwanke zwischen Zynismus und abgrundtiefer Traurigkeit.
    Es dürfte doch, zumal in diesem erlauchten Forum, allgemein bekannt sein: Das deutsche Strafrecht schützt zuerst das Eigentum. Dann, vielleicht, die menschliche Gesundheit. Die Revolution dagegen, pardon: die Reform dazu, sie ist
    ü b e r f ä l l i g.

    @20 (John): Ja sicher, da wird ganz gewiß der räubischere Diebstahl unterstellt. Aber vielleicht kommt der Delinquent mit einer actio libera in causa davon? Herr Rechtsanwalt Vetter, übernehmen Sie bitte.

  29. irene (Link) meint: (28.1.2007 um 18:48) AntwortenReply to this comment

    Da der Täter weggelaufen ist und es kein Foto von ihm gab, konnte der Marktleiter ihm nicht – wie es m.E. menschlich und sachlich richtig gewesen wäre – ein Hausverbot aussprechen und ihn ziehen lassen.
    Der Polizei kann man keinen Vorwurf machen. Wenn die gerufen wird, muß sie handeln.
    Ein bißchen verstehe ich den Marktleiter. Es ist dem Polizeibericht nicht zu entnehmen, mit wieviel Wucht er geschubst wurde und wie sehr er sich dabei erschrocken hat.
    Daß er aber die Bundespolizeiinspektion verständigt hat und die eine Fahndung eingeleitet hat, nennt man wohl "mit Kanonen auf Spatzen schießen".
    Ich wünsche dem Täter, daß man ihm eine Therapie als Bewährungsauflage angedeihen läßt.

  30. Gerrit meint: (28.1.2007 um 18:50) AntwortenReply to this comment

    @ 27 (Horst)

    Upps.

    Da wird mir aber internetmäßig übel, wenn ich das:

    "Das Verlinken (Hyperlinks ) auf unsere Seite, auch auf Unterseiten ist nur mit unserer Genehmigung gestattet !"

    auf Ihren Seiten lese.

    [ ] Sie sollten sich mit dem Internet vertraut machen.
    [ ] Der Sinn von Hyperlinks ist Ihnen bekannt?

    Ansonsten:

    Gruß an den "Staranwalt" (vermutlich fängt der Vorname mit dem Buchstaben "B" an ;-) Oder war es der Nachname? *lol*

    So viel "Staranwälte" habbe mer in de Pfalz jo net.

    Nix für ugut, Ihr Gerrit.

  31. Gerrit meint: (28.1.2007 um 18:58) AntwortenReply to this comment

    Nachtrag.

    Manchmal bin ich einfach zu schnell.

    @27 Horst.

    Wenn der Angeklagte das Gericht als freier Mann verlassen hat, dann ist er in der Regel kein Mörder, bzw. Straftäter.

  32. Ben meint: (28.1.2007 um 19:25) AntwortenReply to this comment

    Am Ende prüft hier noch jemand §185StGB, weil sich der Mann erdreistete, mittellos und offenbar krank den Markt zu betreten, also mal ganz ruhig an die Richter Gnadenlose in den Kommentaren.

  33. Angehender Jurist meint: (28.1.2007 um 19:44) AntwortenReply to this comment

    Auch wenn es hier nur um 2€ geht, der Obdachlose hat sich vermutlich eines Verbrechens strafbar gemacht (§252 StGB) und ich denke da hat weder Staatsanwaltschaft noch die Polizei die Möglichkeit das Verfahren einfach so einzustellen und das vorgefallene zu ignorieren.

  34. Horst (Link) meint: (28.1.2007 um 19:58) AntwortenReply to this comment

    @ Gerrit…..
    war da was?
    gruß horst aus de palz

  35. Udo Vetter (Link) meint: (28.1.2007 um 20:36) AntwortenReply to this comment

    Einen räuberischen Diebstahl kann man nur begehen, wenn die Gewalt (Wegschubsen?) auch deswegen angewendet wird, um sich im Besitz der gestohlenen Ware zu halten.

    Wenn man nur wegschubst, um einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen, fehlt es an diesem inneren Zusammenhang.

    Dass es dem Mann in der Situation tatsächlich auch (noch) um die Bonbons ging, müsste erst einmal festgestellt werden.

    Das ist übrigens ein Aspekt, der sehr häufig bei angeblichemräuberischen Diebstahl stiefmütterlich behandelt wird. Oder anders formuliert: ein Punkt, an dem der Verteidiger ansetzen kann. Wenn man einen hat.

  36. rechtliches (Link) meint: (28.1.2007 um 20:38) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht findet sich in Kassel ein ebenso arbeitender Richter, wie in dem Post vom 26.01. (Verfahren gegen Amtsrichter zieht sich), der aus einer Mücke keinen Elefanten macht und gegen einen kleinen Ladendieb nicht gleich die gesamte Armada der Justiz auffährt. Wie dem auch ist, selbstverständlich bin ich kein Freund von Ladendieben, aber bitte unter Einsatz verhältnismäßiger Mittel. Deshalb plädiere ich für eine umgehende Aburteilung. Standesgerichtliche Erschießung! Spaß beiseite. Gab es nicht einmal vor Jahren eine Diskussion über die Entkriminalisierung derartiger Delikte und wurde diese Diskussion nicht von (antiautoritären)Politikern aus Hessen angestoßen.

  37. rechtliches (Link) meint: (28.1.2007 um 20:45) AntwortenReply to this comment

    @35 Ergänzung. Aus zuverlässiger Quelle (Staasanwältin) habe ich Erfahren, dass es den hiesigen (Amts-)Gerichten im Sprengel des LG Gera bislang noch nicht gelungen ist, einem Ladendieb einen räuberischen Diebstahl nachzuweisen. Ein innerer sachlicher Zusammenhang ist in der Regel nachgewiesen, wenn Dieb und Mitarbeiter/Ladendetektiv ein Kampf um die Ware statt fand.

  38. rechtliches (Link) meint: (28.1.2007 um 20:46) AntwortenReply to this comment

    … Das ist aber in den seltensten Fällen der Fall.

  39. Matthias meint: (28.1.2007 um 21:10) AntwortenReply to this comment

    Wie viel verdient (Entschuldigung, ich meinte bekommt) ein Polizist in der für Pressemitteilungen zuständig ist eigentlich? Und wie lange braucht man für eine solche Mitteilung? Könnte es nicht sein, dass die Kosten dieser Pressemitteilung evtl. schon höher sind als der Schaden der angerichtet wurde?

  40. law&order meint: (28.1.2007 um 21:13) AntwortenReply to this comment

    @ 23, ungebrochene Tradition, : ein geklautes Stück Brot war Grund genug für ein Todesurteil – in einem KZ

    Cui bono ?

    oder noch besser:

    minima non curat praetor

  41. Mattse meint: (28.1.2007 um 21:34) AntwortenReply to this comment

    Als Ergänzung,

    woher sollte der Marktleiter und damit auch die Polizei wissen, dass der Dieb nicht noch mehr geklaut hat?
    Bei den Bonbons ist er beobachtet worden, ich denke es lag auch die Vermutung im Raum, dass das nicht alles war.
    Wäre der Dieb nicht weggelaufen, wäre dann eventuell auch keine Anzeige erstattet worden.
    Sind Spekulationen, aber möglich ist es.

  42. trashphonk meint: (28.1.2007 um 21:43) AntwortenReply to this comment

    ja ja, wer das bonbon in einer straftat nicht ehrt, ist die volksverarschung eines helmut kohls nicht wert.
    ABER: die süße erkenntnis zwischen einem geständigen, obdachlosen, hochkriminellen bonbonklauer und einem auf die verfassung und dem wohle des volkes schwörenden, in der spendenaffäre ein klein wenig lügenden politikers ist? Ganz klar: eine handvoll bonbons wiegt schwerer als das verarschte deutsche volk!!! na dann prost! denen soll doch allen beim scheißen der blitz treffen …

  43. h.c. meint: (29.1.2007 um 08:40) AntwortenReply to this comment

    Ja wohl – wieder ein Schlag gegen die milliardenschwere, internationalen Süßmitteldiebes und –hehlermafia! Stellt man sich vor, alle 82 Millionen Deutschen würden diese massiven Schaden von 2 € verursachen würde das insgesamt 164 Millionen € verursachen! Da ja auch ein räuberischer Diebstahl möglich wäre würde ich auf lebenslange Haft plädieren!

    @5, dann würde er aber nicht wegen dem Diebstahl (ggf. räuberischer) vor dem Haftrichter kommen.

    @6, ich bin so freundlich, ich zahle zumindest das 5fache des wirtschaftlichen Schadens des Fillialleiters. Vllt. sieht er die Sache anschließend etwas anders, so das es doch nur ein Diebstahl war. Dann muss der böse böse Fast-Terrorist, der sich wegen seiner vermutlichen Drogensucht wahrscheinlich kein Essen leisten kann, zumindest nicht lebenslang hinter schwedische Gardinen.

    @9, nicht mehr als 2 Jahre auf Bewährung? Wenn der Richter genauso wie die Strafverfolger drauf ist würde ich das doch in Betracht ziehen…

    @11, Thema verfehlt. 6, setzen! Ich als Fillialleiter wäre mit ihm in die Armenküche gefahren. Oder ändert er sich jetzt durch die abstruse Methodiken der Strafverfolger?

    @14, und dann lassen die sich an Bahnhöfen von randalierenden Fußballfans verhauen und ihre Autos abfackeln. Liegt vielleicht daran das so viele Kollegen wegen einem Ladendiebstahl über 2 € ermitteln müssen, man muss halt Prioritäten setzen.

    @15, Thema verfehlt, 6 setzen.

    @26, Thema verfehlt, 6 setzen. Bei einer normal tickenden Polizei hätte man die Personalien und Anzeige aufgenommen (und den Obdachlosen ggf. in ein entsprechendes Heim gebracht).

    @27, erster Fall wurde m.W. von Gerichts wegen gestoppt. Letzten Fall kenn ich nicht, hätte er seine Frau nachweislich ermordet wäre er mit Sicherheit verurteilt wurden. Und RA haben die Pflicht ihre Mandanten nach bestem Wissen (und Gewissen) zu verteidigen, wenn der StA nicht in der Lage ist einen Mord aufrechtzuerhalten ist das sein Problem.

    @33, auch Sie haben nichts verstanden. Nicht zum ersten mal darf ich anmerken…

    @35, eben.

    @39, na das sowieso. Die Ermittler müssen dem Pressesprecher erstmal alles erzählen, der daraus eine nette Meldung schreibt.

    @41, und die Vorführung vor dem Haftrichter rechtfertigt das jetzt wie? Man hätt ja auch eine HD durchführen können, vielleicht hätt man dann noch etwas Diebesware gefunden…

  44. Rotkäppchen (Link) meint: (29.1.2007 um 10:50) AntwortenReply to this comment

    nur weil man in Düdorf und in Braunschweig das Recht nicht anwenden will, ist es in Kassel nicht Unrecht.

  45. Guido meint: (29.1.2007 um 11:00) AntwortenReply to this comment

    Kassel hat auch das einzige AG, daß es schafft wegen 5 DM EingehungsbetrugsVERDACHTS einen Haftbefehl zu erlassen… (!!)

  46. h.c. meint: (29.1.2007 um 11:07) AntwortenReply to this comment

    @45, 2 € sind aber weniger als 5 DM.

    Na mal sehen wenn es bei einem Betrugsverdacht über eine Schadenssumme von 0,00 € einen Haftbefehl erlässt…

  47. Tano meint: (29.1.2007 um 11:10) AntwortenReply to this comment

    Ich glaube, es geht Udo in seinem Beitrag primär darum, auf ein Mißverhältnis aufmerksam zu machen: das nämlich darin besteht, daß die Bundespolizei es für nötig hält, per Presseinformation auf einen Einsatz aufmerksam zu machen, der banaler wohl nicht sein könnte – und dies noch als großen Erfolg in der Verbrechensbekämpfung herauskehrt.
    Das ist erstens furchtbar peinlich und zweitens, was das Vorliegen eines Haftgrundes anlangt, rechtlich zumindest zweifelhaft.

  48. Rotkäppchen (Link) meint: (29.1.2007 um 11:20) AntwortenReply to this comment

    "einen Einsatz aufmerksam zu machen, der banaler wohl nicht sein könnte"

    Es handelt sich immerhin um ein Verbrechen!

  49. h.c. meint: (29.1.2007 um 13:20) AntwortenReply to this comment

    @48, Diebstahl ist kein Verbrechen, sondern ein Vergehen.

  50. Rotkäppchen (Link) meint: (29.1.2007 um 13:41) AntwortenReply to this comment

    @ 48

    "Den Marktleiter, der den Ladendieb dabei beobachtet hatte, stieß der Langfinger zur Seite, anschließend flüchtete er."

    guckst Du § 252 StGB.
    Räuberischer Diebstahl ist ein Verbrechen und kein Vergehen.

  51. h.c. meint: (29.1.2007 um 14:15) AntwortenReply to this comment

    Guckst du Herrn Vetters Äußerungen bei Nr. 35.

    Es steht im zitiertem Text NICHT das er die Person webschubste um das Diebesgut zu behalten. Es ist anzunehmen das er es machte, um sich der Strafverfolgung zu entziehen. Einen direkten Kampf um die Ware gab es nicht. Alles andere kann nicht einfach angenommen werden.

    Sprich: Einfacher Diebstahl, also Vergehen.

  52. Ben meint: (29.1.2007 um 15:39) AntwortenReply to this comment

    Vermutlich auch mit Waffen, weil er den Filialleiter zunächst nur anlächelte und dabei seine Zähne zeigte…

  53. xbelibig meint: (29.1.2007 um 21:19) AntwortenReply to this comment
  54. Gegenrede! meint: (2.2.2007 um 18:05) AntwortenReply to this comment

    … kurze garstige Gegenfrage:
    welcher Schaden ist wohl entstanden, weil hier jemand in seiner Arbeitszeit schaut und schreibt???

    … ist das eigentlich Betrug? … denke scchon……..

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