30.1.2007

Ausziehen – und zwar sofort

Das Bauaufsichtsamt schickt meiner Mandantin eine Anhörung. Angeblich entspricht die von ihr bewohnte Etage nicht den feuerpolizeilichen Vorschriften. Deshalb sei beabsichtigt, die Nutzung des Objekts zu untersagen. Die Ordnungsverfügung soll sogar für “sofort vollziehbar” erklärt werden. Was auf einen sofortigen Auszug hinauslaufen könnte.

Prekärer als für meine Mandantin ist die Situation für die Vermieter. Die haben bei Abschluss des Mietvertrages mit keinem Wort auf die Probleme hingewiesen. Was jetzt zur Folge hat, dass sie im Ernstfall Schadensersatz zahlen müssen.

Sofern der Vermieteranwalt den Sofortvollzug nicht abwenden kann, wäre schon mal das Hotel zu kalkulieren. Außerdem die Umzugskosten. Und wohl auch der Betrag, um den eine vergleichbare Wohnung teurer sein wird.

Das allein tröstet meine Mandantin allerdings nicht. Den Ärger wird ihr wohl niemand ersetzen.

9 Kommentare zu “Ausziehen – und zwar sofort”

  1. Thomas meint: (30.1.2007 um 12:39) AntwortenReply to this comment

    Herr Vetter, mit der Überschrift haben Sie (sicher nicht nur) mich aber schön reingelegt.

  2. Johannes meint: (30.1.2007 um 12:47) AntwortenReply to this comment

    Wie schwerwiegend muß ein feuerpolizeilicher Verstoß denn sein, daß der SOFORTIGE Auszug verfügt wird? Beheizung durch offenes Feuer im Treppenhaus?

  3. Siggi meint: (30.1.2007 um 13:11) AntwortenReply to this comment

    @2:

    Das habe ich auch schon überlegt. Für den Vermieter wirds natürlich ein teurer Spaß, für den Mieter sehr nervig.

  4. Lutz meint: (30.1.2007 um 14:02) AntwortenReply to this comment

    Die Umzugskosten wären aber auch so (irgendwann mal) entstanden.

  5. Thomas meint: (30.1.2007 um 14:14) AntwortenReply to this comment

    @4: Wieso? Meine Grosseltern leben seit Jahrzehnten zur Miete in der selben Wohnung und werden es wohl auch bis an ihr Lebensende tun. Nicht jeder wechselt alle paar Jahre den Wohnort.

  6. Mark meint: (30.1.2007 um 14:36) AntwortenReply to this comment
  7. Roland meint: (30.1.2007 um 15:30) AntwortenReply to this comment

    @2: Ist garnicht so selten… ist bei meiner Freundin auch passiert, da die Statik des Hauses nicht in Ordnung war. Der Vermieter hat angeblich auf die entsprechenden Forderungen der Stadt nicht reagiert, und so fanden die Mieter eines Tages nen Brief im Kasten, dass sie unverzüglich ausziehen müssten. Das hat seine Wirkung nicht verfehlt, der Vermieter hat umgehend gehandelt, noch in der selben Woche waren Handwerker im Haus. Sofort ausziehen musste niemand (nur eine Person in eine andere Wohnung umziehen), aber einige Wohnungen wurden danach nicht erneut vermietet.

  8. Ingo meint: (30.1.2007 um 16:52) AntwortenReply to this comment

    Habe vergleichbaren Fall als Anwalt betreut. Verlangt war Schadensersatz vom Vermieter, ich habe die Mieter vertreten. Der Vermieter ist unbedingt zuvor zur Nachbesserung aufzufordern. Ich hatte aurgumentiert, daß eine Nachbesserung faktisch unmöglich sei. Daraufhin legte der Vermieter Bauantragszeichnungen für einen aberwitzigen Fluchweg über das Dach vor und konnte die Berufungskammer nachhaltig beeindrucken.

  9. Michi meint: (31.1.2007 um 02:02) AntwortenReply to this comment

    Natürlich ist der vielleicht zu erwartende Stress der Mandantin ungemütlich. Aber das ist nicht zu vergleichen mit dem Stress, sollte es wirklich (einmal) brennen.
    Insofern sollte Sie also eher glücklich sein, dass vorher was gemerkt wurde.

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