Bundespolizisten auf Abwegen?

„Zieh dich aus, oder wir wenden Gewalt an.“ Das sollen zwei Bundespolizisten gesagt haben, die alleine mit einer 24-Jährigen in einer Ausnüchterungszelle waren. Die eingeschüchterte Frau zog sich daraufhin aus.

Der Vorfall hat Konsequenzen. Rechtsanwalt Bert Handschumacher schildert sie in seinem Blog:

Sogar wir waren fassungslos, als uns der Sachverhalt geschildert wurde. Es gab weder einen Grund, eine derartige Leibesvisitation durchzuführen, noch ist es zulässig, daß Männer diese bei Frauen durchführen. Offensichtlich wollten die beiden Bundespolizisten die Studentin gezielt erniedrigen bzw. sich an ihrem Anblick sexuell erregen.

Diesen unglaublichen Sachverhalt haben wir im Auftrage unserer Mandantin der Staatsanwaltschaft Berlin geschildert; verbunden mit der Bitte um Überprüfung, ob ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des sexuellen Mißbrauchs von behördlich Verwahrten unter Ausnutzung der Amtsstellung gemäß §§ 174a und/oder 174b StGB, Nötigung im Amte gemäß § 240 IV Nr. 3 und Beleidigung, § 185 StGB einzuleiten ist. Erforderliche Strafanträge sind gestellt worden.

Die Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft Berlin hat die Ermittlungen aufgenommen.