31.1.2007

Die Polizei als Dauerschatten

Nach 22 Jahren Haft ist ein Mörder aus dem Gefängnis entlassen worden. Er ist ein freier Mann, dennoch verfolgt ihn die Polizei rund um die Uhr. Es handelt sich um eine “offene Begleitung”, nicht um eine heimliche Beschattung.

Mit der Maßnahme will das Innenministerium in Sachsen-Anhalt “größtmögliche Sicherheit” herstellen. Offenbar ist man nicht mit der Entscheidung der Gerichte einverstanden, die eine gegen den Mann verhängte Sicherungsverwahrung nicht verlängert haben.

Nach diesem Zeitungsbericht geben die Behörden in Sachsen-Anhalt einer Gesetzeslücke schuld an der Entlassung des Mannes. Für die Sicherungsverwahrung werde eine gegenwärtige, konkrete und hochgradige Gefährlichkeit verlangt. Der Entlassene sei aber laut Gutachter nur “mittelgradig gefährlich”.

Das klingt weniger nach einer Gesetzeslücke. Und mehr nach Unwilligkeit, sich mit gerichtlichen Entscheidungen, die sich am Gesetz und den Vorgaben des Bundesgerichtshofes orientieren, abzufinden. Ob man damit noch dem Rechtsstaat dient, ist eine berechtigte Frage.

Sollten solche Sonderbehandlungen für entlassene Gewalttäter die Regel werden, stoßen die Behörden natürlich bald an die Grenzen des Machbaren. Was kommt dann? Der Ruf nach noch härteren Strafen oder automatischer Sicherungsverwahrung bis ans Lebensende?

48 Kommentare zu “Die Polizei als Dauerschatten”

  1. Ben (der unerwünschte) meint: (31.1.2007 um 16:36) AntwortenReply to this comment

    Bis gerade eben dachte ich, Sicherungsverwahrungen seien quasi garantiert für die Ewigkeit.

  2. Udo Vetter meint: (31.1.2007 um 16:38) AntwortenReply to this comment

    Es muss regelmäßig überprüft werden, ob der Sicherungsverwahrte noch gefährlich ist.

  3. Doc meint: (31.1.2007 um 16:42) AntwortenReply to this comment

    Grundsätzlich halte ich die Maßnahem der POlizei auch für leicht bis mittelprächtig albern. Ich frage mich vor allem, wie lange man das machen will – aber da gibt es natürlich bestimmt hochqualifizierte Leute, die das dann entscheiden, wenn er nicht mehr gefährlich ist – oder so …

    Andererseits ist es natürlich auch so, dass selbst die Gutachter sagen, der Mann sei immer noch “mittelgradig gefährlich” (was auch immer das heißen mag).

    Die Schlagzeilen mit der Polizei- und Richterschelte, sollte dieser Mann beispielsweise in 6 Monaten wieder eine Frau verletzen (es muss ja gar kein Mord sein), kann ich mir schon lebhaft vorstellen …

  4. anonym meint: (31.1.2007 um 16:43) AntwortenReply to this comment

    Sachsen-Anhalt ist offenbar der Name eines Bundeslandes, den man sich merken muß. Das dortige Rechtsverständnis scheint dem Zeitgeist besonders angepaßt. Es ist nicht nur, daß das einschlägige juristische "Führungspersonal" Ansichten äußert, die gut in eine Diktatur paßten; auch der ansässige MDR ist ja wohl in der Vergangenheit noch nicht durch Kritik an Mikado-Methoden aufgefallen – im Gegenteil lobt er das alles und läßt im TV auch schon mal Polizisten Sendungen moderieren. Was fällt einem dazu eigentlich noch ein?

  5. M. meint: (31.1.2007 um 16:43) AntwortenReply to this comment

    Wie ist so eine Präventivüberwachung eigentlich gesetzlich geregelt? Es muss ja schon massive Hinweise auf eine unmittelbare Gefahr geben, um einen derartigen Eingriff zu rechtfertigen.

  6. A. John meint: (31.1.2007 um 16:51) AntwortenReply to this comment

    Das klingt weniger nach einer Gesetzeslücke. Und mehr nach Unwilligkeit, sich mit gerichtlichen Entscheidungen, die sich am Gesetz und den Vorgaben des Bundesgerichtshofes orientieren, abzufinden.
    IMO mehr nach böser Vorahnung.

    Der Mann hatte 1983 eine Frau getötet und 1992 – kurz nach seiner zwischenzeitlichen Haftentlassung – eine Frau niedergestochen.

    Nur, weil der gute Mann etwas impulsiv ist und Frauen ein wenig hart anfaßt, kann man ihn schließlich nicht überwachen oder gar wegsperren.
    Bei Beibehaltung dieses Strafmaßes reicht es noch für mindestens 3 weitere. Das muß es dem "Rechtsstaat" schon wert sein.
    (Wer Sarkasmus findet, darf ihn behalten).

    Gruß A. John

  7. h.c. meint: (31.1.2007 um 17:26) AntwortenReply to this comment

    @1, und um das von Herrn Vetter zu präzisieren: Das muss mindestens alle 2 Jahre überprüft werden.
    Das ignoriert die Presse aber bis dato vehement, selbst nach meinen Hinweisen. Viele machen da wirklich nicht den Eindruck das sie was lernen möchten – am geilsten ist da eine gewisse bekannte Wochenzeitschrift, deren Redakteur mir mit meinen Aussagen Recht gibt und das man selber was falsches schrieb – und das falsche steht dann wenig später wieder bei denen…

    @4, der MDR ist schon schlimm. Seriösität? Nöööööö. Die Vermischen da irgendwelche Meinungen und Tatsachenaussagen, und wenn ich mir beispielsweise die Frau Wuschich von Sachsen-Anhalt Heute, ihres Zeichens auch "Lehrkraft" für Journalistik an der FH MD-SDL anschaue weiß ich warum die jungen Journalisten immer schlechter werden. Bei solchen Lehrern kann man nichts vernünftiges lernen…

    @6, dann hätte das der Gutachter feststellen müssen. Nicht der Herr IM Hövelmann (IM steht natürlich nicht für Inoffizieller Mitarbeiter, sondern für Innenminister!), seines Zeichens ehemaliger Politoffizier der NVA (was er auch lange verheimlichen konnte) oder irgendein dahergelaufener Polizeibeamter.

    Wenn man dagegen ist, das Gerichte gerichtliche Entscheidungen fällen dann hat man die Gewaltenteilung abzuschaffen und dem IM alle Macht geben. Wäre sicherlich im Sinne von Hövelmanns früherem Arbeitgeber…

  8. Mark meint: (31.1.2007 um 17:45) AntwortenReply to this comment

    Ist das rechtlich überhaupt erlaubt? Darf die Polizei jemanden einfach so beschatten?

  9. Paule meint: (31.1.2007 um 17:53) AntwortenReply to this comment

    @7: Deine Polemik ist aber auch nicht von schlechten Eltern und muß sich in keinster Weise hinter den von dir gescholtenen Medien verstecken *feix*. Die Ausssage “mittelgradig gefährlich” ist irgendwie schon ein Herauswinden, bei dem sich auf alle Fälle der Gutachter immer auf der sicheren Seite wähnen kann. Das klingt wie ein klares "Jein", dessen Bedeutung wohl das nächste Opfer im Falle eines Falles "feststellen" wird müssen.
    P.S. Ob man selber ein Stasi oder SS oder Politnik oder sonst etwas geworden wäre, kann man nur sicher wissen, wenn man in der Situation war, sich im entsprechendem Kontext ernsthaft entscheiden zu müssen. Also immer schön den Ball flach halten mit solchem Geschurbele. Mir gehen die "67Mio. Aufrechten Demokraten und 17Mio. Widerstandkämpfer" inzwischen gewaltig aufs Gemüt!

  10. Marodeur2 meint: (31.1.2007 um 17:59) AntwortenReply to this comment

    Schon mal was davon gehoert das dem Osten die Intellektuellen weglaufen?
    Tjaaaaa da haben wir den Salat, alle fort in Anhalt und Magdeburg, stimmt schon besser wird es eben doch nicht.
    Lustig nur das ich zwar da auch mal her kam aber wie so viele meiner Altersgenossen schnellstmoeglich verschwand!! :-)=
    Die Leutz da lieben ihre Diktatur haetten man denen nie wegnehmen duerfen.

  11. Thomas Kurbjuhn meint: (31.1.2007 um 18:00) AntwortenReply to this comment

    Ich vermute, daß der Schutz der Bevölkerung vor Extremstraftätern nicht das eigentliche Ziel dieser Maßnahme ist. Will man die Bevölkerung vor solchen Extremstraftätern schützen, muß man zuerst mal das Grundgesetz durch eine Verfassung ersetzen, die dem Gesetzgeber größere Freiheit zum Erlaß wirklich repressiver Methoden des Strafvollzugs gibt( Todesstrafe, wirkliches lebenslänglich und unumkehrbare Sicherungsverwahrung).
    Hier geht es wohl eher darum, Repressionsmethoden der früheren Staatssicherheit auch in der BRD zu ermöglichen. Wenn solche Methoden erst polizeiüblich geworden sind, weil bei Sextätern keiner was dagegen hat, werden dann unliebsame politische Aktivisten zu " Gefährdern" erklärt und mit solcherart Stasimethoden " zersetzt". Ich könnte mir schon vorstellen, daß Udo Voigt von der NPD mit einer solchen Methode nervlich kaputtzuspielen wäre und die nationale Bewegung dadurch empfindlich geschwächt würde.

  12. flar meint: (31.1.2007 um 18:01) AntwortenReply to this comment

    Viele Straftäten dürfen rumlaufen, bis der Staat entgültig Pleite ist? Das sind wahrscheinlich zwei Beamte die dann bei 24 h dienst in drei Schichten arbeiten. Das ergibt sechs Stellen. 6 * (1300 € * 2 [mal zwei für Abgaben das Arbeitgebers etc.]) * 12 = 187200 € pro Jahr für einen Hans! Unglaublich.

  13. h.c. meint: (31.1.2007 um 18:03) AntwortenReply to this comment

    @9, Mittelgradig gefährlich sagt aus, das er weder hochgradig gefährlich ist, noch ungefährlich ist. Sondern irgendwo da ziemlich in der Mitte. Das ist doch eine klare Aussage…

    PS: Man könnte es aber zumindest zugeben, und nicht wie Herr IM Hövelmann alles verheimlichen bis andere es doch herausbekommen. Die Stasi-Akten meiner Großeltern und meines Vaters ist übrigens nicht gerade klein, mein Vater war u.a. 6 Monate lang politischer Gefangener der DDR. Und so ist auch meine Meinung zu denen nicht gerade positiv. Und so muss ich auch feststellen, das wir uns immer weiter auf den DDR-Staat zubewegen, ein Ex-Politoffizier als IM ist da doch schon gut, und die vielen Stasi-Mitglieder in der sachsen-anhaltischen Polizei passen da auch. Und wie man sieht scheinen sich bei vielen von denen die alten Denkmuster sehr festgesetzt zu haben. Und bei wem das so ist der sollte nicht Innenminister einer demokratischen Regierung sein.

  14. h.c. meint: (31.1.2007 um 18:06) AntwortenReply to this comment

    @12, das sind bis zu 10 Beamte. Werden Terroristen eigentlich auch so sehr überwacht wie Sextäter?

  15. vivec meint: (31.1.2007 um 18:06) AntwortenReply to this comment

    Ich habe irgendwann mal was von jemandem gelesen, der es geschafft hatte, aus der Sicherheitsverwahrung/Haft rauszukommen, weil er genau wusste, was er den Polizeipsychologen zu erzählen hat. Weiß jemand zufällig, wo das steht? Ich finds nicht wieder…

  16. McDough meint: (31.1.2007 um 18:07) AntwortenReply to this comment

    Der Ex-Sträfling sollte mal Gerichte bemühen, es würde mich interessieren, was die zu der recht eigenwilligen Aktion sagen…

  17. Marodeur2 meint: (31.1.2007 um 18:08) AntwortenReply to this comment

    @15 Maerchenbuch der Gebruder Grimm vierter Band Kapitel 6, Absatz zwei.
    "Wie Erfinde ich coole Geschichten zu einem uralten Thema"

  18. bru meint: (31.1.2007 um 18:11) AntwortenReply to this comment

    hm.

    Wer hat die Diagnose "Gesetzeslücke" gestellt (ist ja zunächst nur eine Meinung)? Was sagt der Überwachte dazu? Was sagt das Gesetz dazu?

    Ich habe ja das Gefühl, dass die Abschaffung der Privatsphäre und der Gewaltenteilung jeden Tag schneller geht, aber vielleicht werde ich einfach nur alt und nörgelig. Die Journalisten lockt so eine kleine Sensation jedenfalls nicht aus dem Sessel.

  19. Thomas Kurbjuhn meint: (31.1.2007 um 18:15) AntwortenReply to this comment
  20. vivec meint: (31.1.2007 um 18:49) AntwortenReply to this comment

    @17: Wenn Märchen, dann aber ein sehr gruseliges, das nicht für Kinder geeignet ist.
    @19: Danke!

    Ich weiß nicht, wie seriös das ist. Ich hatte das nur mal _irgendwo gelesen_. Der Grundtenor, der dahinterstand, war aber, dass Aussagen von psychologisch geschultem Fachpersonal in Bezug auf die potentielle Wiederholungsgefahr nicht besonders verlässlich seien. Leider fehlt mir da aber eine kompetente Vergleichsstatistik. Man hört zwar immer in den Medien davon, dass irgendwer – am liebsten Sexualverbrecher – aus der Haft entlassen wird und sich dann die nächste/das nächste Kind schnappt, aber wie viele entlassene Sträflinge werden nicht rückfällig?

    In diesem Fall liegt das Ganze anders. Der Mann scheint rechtskräftig freigekommen zu sein. Mit welcher Legitimation ihm jetzt 3 Beamte hinterherlaufen, was das Ganze kostet und wers bezahlt (bzw was der Steuerzahler zur Verschwendung seiner Gelder sagt) sind andere Fragen. Entweder, der Mann ist rückfallgefährdet – dann gehört er in den Knast. Oder er ist es nicht – dann gehört er ohne Bewacher in die Freiheit entlassen. Ich persönlich tendiere dazu, jemanden auch im Zweifelsfall lieber eingesperrt zu lassen.

  21. Tagesgedankler meint: (31.1.2007 um 18:59) AntwortenReply to this comment

    Oh ja, das erinnert mich an Herrn xxxx-berger (anonymisiert). Er musste zu meiner eigenen Straubinger Zeit nach Vollverbüßung von 15 Jahren Haft (wegen eines Sexualmordes) auch entlassen werden. Zwei, drei Tage beschattete ihne die bayerische Kripo in München rund um die Uhr. Sogar ein großes Bild von ihm sah man in der dortigen Abendzeitung. Ein Medienspektakel par excellence! Ganz großes Theater.

    Man versuchte dann, einen Gutachter zu finden, der – entgegen der Meinung des Entlassungsgutachters – die Gefährlichkeit dieses Mannes als "extrem" einstufen würde. Ein erster Gutachter sagte: "Nö, ungefährlich!". Der zweite sagte: "Hochgradig rückfallgefährdet!". Und schwuppdiwupps saß Herr xxxx-berger im Bezirkskrankenhaus Haar ein, unter der Betreuung des renommierten Gutachters Herrn Dr. Herbert Steinböck (darüber erschien damals auf Seite 3 der SZ ein großer Artikel, samt Interviews…). Dies alles basierend auf dem "Bayerischen Unterbringungsgesetz" (keine Ahnung, wie es genau heißt und ob das heute noch gilt…).

    Dort, also in der geschlossenen Forensik-Abteilung des BZK Haar (München), verbrachte der Betroffene Herr xxxx-berger ein oder zwei Jahre. Dann erreichte uns über die Presse plötzlich die Nachricht, er sei entlassen worden. Seitdem habe ich nichts mehr von ihm gehört. Das muss jetzt sechs Jahre her sein…

    War er nun etwa einer der "falschen Positiven", von denen es – und davon bin ich überzeugt – viele in deutschen JVAs gibt? "Positiv" bezüglich einer zu bejahenden Rückfallgefahr, meine ich…

    Ich wünsche Herrn xxxx-berger alles Gute. Bleib sauber, Junge!

    Tagesgedankler

  22. Tagesgedankler meint: (31.1.2007 um 19:04) AntwortenReply to this comment

    @ 20 (vivec):

    Dein Zitat: "…, aber wie viele entlassene Sträflinge werden nicht rückfällig?".

    Meine Antwort: Mehr als man denkt. Ich zum Beispiel. Zehn Jahre reichen für ein Leben völlig aus.

    Dein Zitat: "Ich persönlich tendiere dazu, jemanden auch im Zweifelsfall lieber eingesperrt zu lassen."

    Meine Antwort: Dazu tendiere ich natürlich nicht. Sonst säße ich vielleicht noch immer hinter Schwedischen Gardinen. Auch wenn manche Leute das womöglich besser fänden…

    (Ach, endlich ein Thema, bei dem ich mich mal wieder nach Lust und Laune echauffieren könnte…; will ich aber nicht)

    Tagesgedankler

  23. Paule meint: (31.1.2007 um 19:28) AntwortenReply to this comment

    @13: Bezogen auf eine fällige Ja/Nein-Entscheidung ist das eine sehr unklare Aussage. Als "stand-allone" – Bewertung ist das eine klare Aussage, da hast du recht. ;-)

    zum P.S. Ich will auch nichts verharmlosen. Immer genau hinsehen und keine Pauschalverurteilungen ist mein Wunsch. Ich musste leider zu oft die wundersame, oft blitzartige Wandlung vieler aus meinem Umfeld vom maulendem Teilnehmer der allmontäglichen Versammlungen (*gg*) zum "aufrichtigem" Widerstandskämpfer für Demokratie und Freiheit beobachten.

  24. Glammy meint: (31.1.2007 um 19:43) AntwortenReply to this comment

    @ 7 (h.c.)
    Woher kennst Du Ilona Wuschig (die schreibt sich übrigens mit g und nicht mit ch…)?

  25. x meint: (31.1.2007 um 19:48) AntwortenReply to this comment

    Wie ist denn da eigentlich die Gesetzeslage? Darf einem die Polizei einfach so hinterherlaufen? Oder ist das Stalking?

  26. vivec meint: (31.1.2007 um 19:52) AntwortenReply to this comment

    @22: Die Frage war nicht rhetorisch gemeint. Ich weiß, dass es viele entlassene Straftäter gibt, die nicht rückfällig werden. Ich weiß auch, dass jeder in seinem Leben mal Scheiße baut.
    Bei Morden und Sexualmorden bzw sexuell motivierten Straftaten, wie es so schön heißt, bin ich aber lieber zu viel vorsichtig als zu wenig vorsichtig. Wenn jemand möglicherweise rückfällig werden könnte, und ich weiß, durch diese Möglichkeit geraten Menschenleben in Gefahr – wie kann ich es dann mit meinem Gewissen vereinbaren, denjenigen rauszulassen? Besonders, wenn die Methoden der forensischen Psychiater so vage und beliebig sind, wie der Mensch im Link von @19 schreibt.

    Die Einschätzung, ob jemand rückfällig wird oder nicht, ist in bestimmten Fällen eine, von der Menschenleben abhängig sind. In dem Fall würde ich "auf Nummer sicher" gehen wollen. Ob jemand wieder rauskommt und den nächsten Fernseher klaut, ist mir egal. Aber ob jemand rauskommt und das nächste Mädchen vergewaltigt ist mir als Möglichkeit – auch, wenn 80% Chance besteht, dass er es nicht tut – ehrlich gesagt zu schwerwiegend, um damit irgendwelche Risiken einzugehen. Ich weiß, dass ich nicht die Entscheidungen zu treffen habe, aber…

    @22: Ich denke mal, dass du nicht wegen Sexualstraftaten oder Mord gesessen hast, oder?

  27. h.c. meint: (31.1.2007 um 20:30) AntwortenReply to this comment

    @15/20. Haben Sie ein besseres System? Ich und jeder Gutachter kann Ihnen nicht mal mit 100%iger Sicherheit garantieren, das S.H. Dalai Lama so friedlich bleiben wird wie er ist. Selbst bei ihm kann man nicht AUSSCHLIEßEN das er gewalttätig werden KÖNNTE, auch wenn mir keine Person einfällt bei der ich das weniger glauben würde.

    Die Rückfallgefahr bei Sexualstraftaten allgemein beträgt nach SERIÖSER Ansicht weit weniger als uns die Presse weis machen will. Liegt vllt. auch daran das die Presse-Experten Sexualpräferenzstörungen als Persönlichkeitsstörung deklariert, und das teilweise mit 40 Jahre alten, längst überholten Theorien.

    Besonders Graus(ig) ist da ein Prof. Dieter Braus. Der kommt von einer starken Aktivierung des Frontalhirn und des Stirnhirns darauf, das man krank und triebgestört sein müsse – das dachte man wirklich mal, jedenfalls noch bis vor ca. 25/30 Jahren. Besonders lustig an den Äußerungen beim ZDF: "Wenn man die Klassifikation der WHO zugrunde legt, ist Pädophilie ein Krankheitsbild, das zu der Gruppe tiefgreifender Persönlichkeitsstörungen gezählt wird."

    Eine tiefgreifende Persönlichkeitsstörung ist eine Persönlichkeitsstörung, die massiven Einfluß auf den Patienten hat und sich nicht oder kaum entfernen lässt. Die bekanntesten Persönlichkeitsstörungen sind paranoide und schizoide P.. Das sind spezifische Persönlichkeitsstörungen nach ICD-10 F60, also der WHO-Klassifikation, die auch in Deutschland gebräuchlich ist. Dann gibt es noch kombinierte Persönlichkeitsstörungen nach ICD-10 F61. Das dürfte sich von selbst erklären. F65: Sexualpräferenzstörungen, weit außerhalb der Persönlichkeitsstörungen. Das gehört reinklassig in den Bereich der Verhaltensstörungen, wobei dies auch von diversenen Fachpersonen bemängelt wird da aus einem abweichenden Verhalten nicht generell ein psychisch-krankhaftes Verhalten abzuleiten ist, im vorliegenden Fall das Gegenteil bewiesen ist und eine rein moralische Einordnung nicht im Sinne der Wissenschaft steht. Das bestätigt auch die Erkenntnis, das Personen mit Sexualpräferenzstörungen (wobei hier gesicherte, sich nicht nur auf klinische Studien stützende Erkenntnisse nur für SM und pädophile Kleinten vorhanden vorliegen) keine signifikant höheren Werte auf der neurotischen und psychotischen Skala erreichen. Sie ist zwar etwas höher, allerdings lässt sich dies aus psychosozialer Sicht leicht erklären, und sie liegt auch nur auf Skalenwerten anderer Personengruppe wie Studenten. Das DSM ist hier noch blödsinniger, da dort Personen erst dann krank sind wenn sie entweder schwer darunter leiden (hab ich nichts dagegen – braucht aber keine eigene Klassifikation) oder eine entsprechende Gesetzesübertretung begehen – ob da nun aber us-amerikanisches, deutsches oder spanisches Recht angewandt wird wird nicht erwähnt.

    Prof. Braus hat m.W. nur eine handvoll Personen untersucht, hat die psychische Störung sogar falsch eingestuft. Außerdem verschweigt Herr Prof. Braus, das seine Patienten häufig auch unter anderen Störungen litten, was NICHT auf die Sexualpräferenzstörung direkt-komorbid zurückzuführen ist. So litten nach meinen Informationen allein weit über 2/3 seiner Klienten an einer schweren Angst- und/oder depressiven Störung.

    Bei Angststörungen und Depressionen finden sich diese Überreaktionen in verschiedenen Gehirnregionen immer. Auch bei den Bereichen die beim Herr Prof. Braus "aufleuchten", z.b. im rechten präfrontalen Cortex (das ist auch bei Depressionen der Fall). Wenn man eine depressive Gruppe gegen eine nicht-depressive Gruppe vergleicht wird erstere dort IMMER eine Überreaktion zeigen, ob die nun pädophil sind oder nicht. Herr Prof. Braus Gruppen passten also zu diesem Themenschwerpunkt gar nicht zusammen.

    Die anderen Bereiche sind auch anders erklärbar, worauf ich hier aber nicht näher eingehen will (sonst sitzen wir übermorgen noch hier. ;o) Wir sind hier ja auch nicht in einem Psychologie-Blog *g*)

    Das Frontalhirn ist bekannterweiße eine sehr aktive Hirnregion. Das er dann bei Klienten mit Sexualpräferenzstörungen generell auf eine Triebimpulsstörung kommt ist eine THEORIE, die in den späten 70ern/frühen 80ern aus den (seriösen und auch den studentischen) Lehrbüchern verbannt wurde. Und was ich auch sehr gut weiß ist, das Herr Prof. Braus einige andere Erklärungsmuster kennt, die er aber gar nicht beachtete. Er macht auf mich den Eindruck, er sucht nach dem "PlemPlem"-Beweis und nutzt dabei unseriöse Methodiken und schon seit jahrzehnten überholte Theorien. Oder wie ein Kollege mal zu mir meinte: "Monstrosizifizierung", der zwanghafte Versuch nach Beweisen für die Abartigkeit zu suchen.

    Der Meinung bin übrigens nicht nur ich.

    Also summa summarum: Was man in den Medien hört würde ich nicht bis kaum beachten. Entweder das was da gefaselt wird ist absoluter Schwachsinn, oder es werden sich entsprechende Fälle herausgesucht. Wer würde schon gerne lesen "Pädophiler erfolgreich in die Gesellschaft reintegriert"? Ein weiteres Beispiel ist das (ebenfalls zu bemängelnde) Projekt der Berliner Charite. Bei den Presseberichten werden auch nur "absolut kranke" Köpfe mit Entführungs- und Vergewaltigungsfantasien gezeigt. Die meisten Patienten in diesem Bereich – und Beratung und Therapie wird nicht erst seit der Charite angeboten, wie man uns gerne weis machen möchte – haben solche Fantasien eben nicht.

  28. h.c. meint: (31.1.2007 um 20:46) AntwortenReply to this comment

    @23, das ist eine klare Entscheidung. Denn nur bei einem Ergebnis können die Richter die Person hinter "schwedischen Gardinen" behalten.
    Der Gutachter hat nur die Aufgabe die Gefährlichkeit der Person zu ermitteln. Ob nun der Täter mit diesem Gutachten raus kommt oder nicht hat da KEINERLEI Einfluß auf das Ergebnis des Gutachtens. Der Gutachter stellt auch NICHT fest, ob der Täter nun wieder eine Straftat begehen wird oder nicht. Er stellt nur die GEFAHR dafür fest, er kann weder klar feststellen ob die Person wieder eine Straftat begehen wird, noch kann er klar feststellen ob eine Person dies nicht machen kann. Klar feststellen kann man nix.

    @24, Sie wären vermutlich überrascht wen ich so alles kenne. Z.B. auch einen IM Hövelmann, auch wenn ich dezent darauf hinweisen darf das dies nicht auf einer freundschaftlichen Beziehung beruht.

  29. SvenR meint: (1.2.2007 um 09:28) AntwortenReply to this comment

    Hm, was würde denn passieren, wenn der Freigelassene einfach in ein anderes Bundesland geht? Laufen die ihm dann weiter hinterher? Wenn ja, würde ich einfach z. B. in Bayern zu einer Polizeiwache gehen und denen sagen "schaut mal, ich werde da verfolgt"…

    Wenn's ein Bundeslandwechsel nicht tut, dann einfach in ein Schengen-Land fahren, gehen, fliegen…

  30. SvenR meint: (1.2.2007 um 09:35) AntwortenReply to this comment

    Ich vergaß: Wobei es mir auch lieber wäre, wenn nur Menschen aus der Sicherheitsverwahrung entlassen werden würden, die als gar nicht gefährlich begutachtet werden. Da können zwar dann immer noch Fehler gemacht werden, aber in dubio pro reo. Ich weiß nicht was mittelgefählich wirklich heißt, für mich klingt es aber wie zu gefährlich zum herauslassen.

    Das alles heißt aber nicht, dass wenn er herausgelassen wurde ihm Polizisten hinterherlaufen dürfen.

    Wir leben in einer komplexen Welt.

  31. Tagesgedankler meint: (1.2.2007 um 11:43) AntwortenReply to this comment

    @26 (vivec):

    Dein Zitat: "Ich denke mal, dass du nicht wegen Sexualstraftaten oder Mord gesessen hast, oder?"

    Meine Antwort: Doch. Siehe: http://www.haftzeitblog.de

    Aber mal abgesehen davon: Sei froh, dass Du solche Prognoseentscheidungen weder zu treffen noch (mit Deinem Gewissen) zu verantworten hast. ICH möchte diesen Job auch nicht unbedingt machen. Und falls ich es müsste, so würde ich wohl AUCH versuchen, auf der sicheren Seite zu bleiben. Obwohl ich leider selbst aus eigener Erfahrung weiß, wie zermürbend, frustrierend und beängstigend es sein kann, als Betroffener von diesen gutachterlichen Prognoseentscheidungen abhängig zu sein. Fehler sind menschlich. Da schwitzt man schnell Blut und Wasser, wenn plötzlich soooo viel (wie das Wiedererlangen der Freiheit!) davon abhängt.

    Gruß vom
    Tagesgedankler

  32. Tagesgedankler meint: (1.2.2007 um 11:45) AntwortenReply to this comment

    @26 (vivec):

    Nachtrag:
    Sorry, hab meine eigenen URLs nicht mehr im Kopf. Korrekt heißt es: http://www.haftzeitblog.de.vu

    Tagesgedankler

  33. Sethos meint: (1.2.2007 um 12:08) AntwortenReply to this comment

    Virus bei Link von Kommentar 32!!

    Ich habe auf den Link geklickt, weil ich aus morbider Neugier doch auch wissen wollte, wofür der Meister Tagesgedankler 10 Jahre eingesessen hat – und da gingen bei meinem Rechner sämtliche Alarme los.

    Da sollte besser keiner mehr draufklicken…

    @32: Wieso nicht einfach hier sagen, statt die Leute auf irgendwelche verwanzten Seiten locken?

    @ Udo Vetter: würde es Sinn machen, den Link 'rauszueditieren? Der gute Mann ist zwar offensichtlich ein Mandant von Ihnen, aber deswegen muß er ja nicht unbedingt Viren von IHrem Blog aus verbreiten dürfen?

  34. R.A. meint: (1.2.2007 um 12:53) AntwortenReply to this comment

    Ich bezweifele ja auch, daß diese Maßnahme sehr sinnvoll ist. Da wäre einerseits die Grundrechtsproblematik und andererseits die dünne Personaldecke der Polizei.

    Andererseits: Ansonsten hätte man nur die Wahl zwischen zwei Extremen.
    Entweder einen Menschen aus reiner Vorsicht der Freiheit zu berauben.
    Oder andererseits einem Mörder völlige Freiheit zur Tatwiederholung zu geben.

    Ihm die Freiheit zu geben, aber eine gewisse Prävention sicherzustellen, das ist keine Idee, die ich sofort ablehnen würde.

  35. SvenR meint: (1.2.2007 um 13:35) AntwortenReply to this comment

    @ Nr. 34 (R.A.): Da muss ich widersprechen: Entweder er ist noch immer gefährlich, dann muss er weggesperrt bleiben, oder er ist es nicht mehr, dann kann man ihn aber nicht so behandeln, als ob er es doch wäre.

  36. Paule meint: (1.2.2007 um 14:17) AntwortenReply to this comment

    @28: Erklär mir nicht was ich eh schon weiß. Der Gutachter sollte am Ende zu einer Einschätzung kommen. Für eine u.a. auf Basis dieses Gutachtens fällige Ja/Nein Entscheidung ist eine Bewertung mit den 3 Möglichkeiten ja/vielleicht/nein einfach unpassend. Ich habe also gar nichts über eine klare oder unklare Entscheidung des Gerichts geäußert, sondern lediglich die Paßfähigkeit von Befund und Entscheidungsmöglichkeit des Gerichts in Frage gestellt.

  37. Rotkäppchen meint: (1.2.2007 um 15:21) AntwortenReply to this comment

    "Was kommt dann? Der Ruf nach noch härteren Strafen oder automatischer Sicherungsverwahrung bis ans Lebensende?"

    Kurz gesagt: Ja.

    Ein schöner Satz, den ich auch in meiner Diss. zitiere:

    These Groups (Straftäter, d.R.) become fantastic irredeemable devils who have to be degraded and then excluded from the rest of us for as long as possible.

    Pratt, J. in "Elias Punishment and decivilization".

  38. SvenR meint: (1.2.2007 um 15:50) AntwortenReply to this comment

    @ Nr. 37 (Rotkäppchen): Und Sie wissen, dass der, um den es hier geht, ein Teufel ist, der weggeschlossen bleiben muss? Ja, woher denn?

  39. h.c. meint: (1.2.2007 um 16:06) AntwortenReply to this comment

    @29, ich würd einfach schnell übers Internet einen Flug buchen, und knapp vor Flugbeginn ins Flugzeug steigen – mal sehen was die dann machen, Flugzeug aufhalten? Um Karten zu kaufen ist es dann wohl zu spät, und ich habe zumindest nirgends gelesen das er Flugreisen anmelden muss. ;o)

    @30, Ihre Meinung – und nebenbei ist das übrigens auch nicht Sache der Gutachter, da dürfen sich die Kritiker gerne an die Gesetzgeber wenden.

    @36, "JA", weiter in Haft, kann nur bei einem Ergebnis durchgesetzt werden. Also ist auch hier eine klare Ja/Nein-Situation gegeben.

    @37, verfassungswidrig.

  40. Paule meint: (1.2.2007 um 16:56) AntwortenReply to this comment

    @39: Wo habe ich behauptet das die Lösung dieser Diskrepanz die Sache des Gutachters ist? Ein Gutachter kann allerdings sehr wohl zusätzlich zur wichtenden Bewertung des Zustandes eine klare Empfehlung aussprechen. Ob das den Richter jucken darf oder nicht ist eine ganz andere Frage. Und etwas in Frage stellen ist logischerweise eine Meinung. Das muß man nicht erst feststellen ;-) Wenigstens habe ich eine *g*

  41. h.c. meint: (1.2.2007 um 17:14) AntwortenReply to this comment

    @40, das hab ich nicht bzgl. Ihnen behauptet, dachte das ist mit dem "übrigens" klar rübergekommen. War wohl nicht so.

    Und der Gutachter hat ja seine Meinung gesagt, und zwar das er nicht davon reden kann das der Täter ungefährlich ist, er aber auch nicht sagen kann das er sehr gefährlich ist. Und wie gesagt: "Mittelgradig gefährlich" lässt nur einen Schluß zu: Freilassung.

    Er rebelliert damit quasi gegen die Entweder-Oder-Haltung des Staates…

  42. Tilman meint: (1.2.2007 um 18:54) AntwortenReply to this comment

    Der Typ wird also rund um die Uhr beobachtet. Aber bei Stalkern, sogar bei einem der ankündigte, seine Freundin abzustechen, tat die Polizei nichts.

    Ich denke hier geht es darum, politischen Druck auszuüben.

  43. Tagesgedankler meint: (1.2.2007 um 20:52) AntwortenReply to this comment

    @33 (Sethos):

    Nein, das ist kein "Virus" – das werden Sie sehen, sofern Sie bezüglich der vermeintlichen "Bedrohungsangabe" etwas weiter recherchieren. Dieselbe Warmmeldung habe ich in meinem Forum auf http://www.mitbestraft.de.vu schon seit langem (bei diesem "Virus" handelt es sich lediglich um eine Art "Popup", das falsch erkannt wird…) – absolut ungefährlich meines Wissens (sonst wäre mein Rechner schon seit Monaten befallen).

    Erklärende Grüße vom
    Tagesgedankler

  44. Albrecht Hirschler meint: (2.2.2007 um 08:56) AntwortenReply to this comment

    Bemerkung zu Sachsen-Anhalt, Polizei, Willkür. Sachsen-Anhalts Polizei jenseits des Rechtsstaates

    Auf unserer Website binde39eV.de ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde nachzulesen (anonymisiert), die im Herbst 2006 an die Polizei ging.
    Thema: 40 minütiger Freitsentzug für Falsch-parken; seitdem haben wir weitere krasseste Fälle der alten Vopos in neuen Diensten auf den Tisch bekommen.
    Die oberen Chargen versuchten zuerst abzublocken, einem versierten Juristen ist es zu verdanken, daß nun auch diese Herren sich zu rechtfertigen haben.
    Weitere Fälle: in Handschellen abgeführt wegen 90€ Altschulden, Dorfbürger viermal an einem Tag auf Alkohol kontorlliert.
    Falls weitere Fälle vor allem aus der Altmark bekannt sind, bitte bei Binde39 melden.

  45. h.c. meint: (2.2.2007 um 09:08) AntwortenReply to this comment

    @42, Ich denke die faktisch schon existente absolute lebenslange Haft* hätten einige Politiker gerne auch als Gesetz erfasst – blöd nur das das BVerfG etwas dagegen haben könnte (oder: sollte und mit relativer Sicherheit auch dürfte)

    *Das ergibt sich aus dem psychotherapeutischen Ansatz, das jemand mit einer tiefgreifenden Störung, die wie bei Sexualpräferenzstörungen nicht "umgepolt" werden kann, immer relativ gefährlich (für eine Wiederholungstat) bleibt – dafür werden dann eher harmlose Sittlichkeitstäter, die vor Gericht zu geringen Haftstrafen verurteilt wurden, Jahre um Jahrzehnte in Haft gelassen, während meist relativ gefährliche Ersatztäter als "umgepolt" erklärt werden und ziemlich schnell wieder raus kommen. Bei ersterer Gruppe wird meist zuzüglich eine Persönlichkeitsstörung (fehl)diagnostiziert – z.B. eine paranoide Persönlichkeitsstörung, die sich zwar für unbeteiligte wirklich paranoid anhören könnte ("Alle sind hinter mir her!"), aus psychosozial-rechtlicher Sicht aber teilweise sehr verständlich sind (wenn man sich Alltagsgespräche und Presseberichte über das psychische Phänomen anschaut) und das ggf. übergreifende Ausmaß nicht als krankhaft erklärt werden kann. Der Tatverdächtige könnte dann also höchstens als "ein wenig paranoid" erklärt werden, aber diese "leicht paranoiden" Anzeichen hat eine Mehrheit der deutschen Bevölkerung. Auch narzisstische Persönlichkeitsstörungen und Borderline-Persönlichkeitsstörungen werden sehr oft diagnostiziert, sind aber nach obigem Muster ebenfalls meistens gar nicht krankhaft sondern leicht erklärbar. Unsicherheiten im sexuellen Gefühlsleben sind auch bei vielen (vor allem jungen) Homosexuellen vorhanden, dennoch würde niemand (naja: fast niemand) auf die Idee kommen die dafür in die geschlossene zu stecken. Ein Gespräch mit Eltern, Freunden, Beratern oder maximal einer ambulanten Therapie sind hier in 99% der Fälle mehr als ausreichend. Viele Therapeuten und auch Sachverständigen neigen außerdem dazu, Personen mit Sexualpräferenzstörungen auch pauschal mal eine dissoziale Persönlichkeit anzuhängen. Frei nach dem Motto: "Die können nicht anders und suchen sich DESHALB diese Personen", obwohl das realitätsgetreu heißen muss: "Die suchen sich diese Personen, weil sie nicht anders können." Das wird sogar manchmal dann diagnostiziert, wenn die Person vorher hervorragende soziale Kontakte und Eigenschaften besitzt. Und da diese Therapeuten den "Auslöser" des "dissozialen" Verhaltens nicht eliminieren können werden diese eben in Haft behalten, während triebgesteuerte Ersatztäter gerne schnell auf freien Fuß gelassen werden. Eine Dissozialität lässt sich zwar wirklich oft erkennen, allerdings liegt das daran das sie seit der Jugend damit "konfrontiert" wurden das sie anders, abartig, etc. pp. sind. Sie schließen sich dann weg oder suchen sich – wie beispielsweise Homosexuelle – eigenständige Gruppen. Mit diesem eingeredeten Minderwertigkeitsgefühl und "Monstrosizifizierung" ist es schon fast ein logischer Schluß, das einige sich später dissozial verhalten bzw. keine sozialen Bindungen zu anderen Personen aufbauen können – das kennen wir alle selber, wenn sich jemand agressiv gegen uns verhält werden wir uns auch eher agressiv gegenüber ihm verhalten, aber davon würde auch (fast) niemand schließen man sei dissozial.

    Ein Kollege berichtet z.B. von einer Person, die quasi von einem Tag auf den anderen eine paranoide Persönlichkeitsstörung entwickelte, nach dem ein explosionsartigen Ansprung der "medialen Aufklärungsarbeit" (wie die eines Prof. Braus …) zu verzeichnen war. Wer dann auch in eine Haftanstalt gehen muss wird noch eine größere Gefahr für plötzlich auftretende, schwere Änderungen in der Psyche beweisen, da der einzige der kein absichtlich- oder unabsichtlich-negatives Verhalten zeigt meistens das deklarierte Opfer ist (was die Presse, wenn überhaupt, so darstellt, als ob das Opfer quasi am Stockholm-Syndrom leidet – da werden irgendwelche dahergelaufenen Journalisten mal wieder zu Psychologen und Psychotherapeuten – grausig!). Mit diesem Verhalten werden die Täter emotional so destabilisiert, das sie zunehmend eher negative Eigenschaften entwickeln – und so definitiv nie wieder raus kommen, und wenn überhaupt mit einer instabilen und in Relation zu vor der Haft eher gefährlicheren Psyche.

    Und da eine nicht vorhandene paranoide Störung auch nicht eliminiert werden kann haben auch diese Personen kaum eine Chance auf Freilassung – im Gegensatz zu Triebgesteuerten…

    Nun hab ich mich schon wieder so weit vom Thema entfernt… Ich hoffe man verzeiht mir noch mal. ;o) Und zu meiner eigenen Verteidigung: Ich hätte das noch viel viel weiter ausweiten können. ;o)

  46. h.c. meint: (2.2.2007 um 09:14) AntwortenReply to this comment

    @43, wie finden sie denn das: Jemand, der sich mal gegen die Polizei gewehrt hat und das Gericht feststellte, ein Widerstandsdelikt sei nicht erfüllt und die Polizisten hätten gelogen wird bei der Polizei weiterhin dafür geführt, das er für Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte bekannt sei und das man die "Eigensicherung" stärker beachten solle.

    Und die VoPos sinds nicht immer. Viele der ehemaligen höheren Dienstgrade wurden bei der Polizei erheblich heruntergestuft und die heute Verantwortlichen gehörten oft nicht der Truppe an. Obwohl immer noch ein erschreckender Teil der sachsen-anhaltinischen Beamten bei der Stasi beschäftigt waren…

  47. h.c. meint: (4.2.2007 um 14:19) AntwortenReply to this comment

    Uhhhh, die BamS kommentiert wieder… Zitat: "Absurde Folge: In Sachsen-Anhalt müssen 30 Polizeibeamte einen Mörder nach seiner Haftentlassung überwachen, damit er nicht erneut mordet. Eine Gesetzeslücke verbietet es, gegen den Mann die „nachträgliche Sicherungsverwahrung“ anzuordnen."

    Aha, die BamS weis mal wieder nach ihrer typischen Manier – wenn der Mörder nicht von 30 Polizisten verfolgt wird WIRD er wieder morden.

    Aber die "Stärkung der Sicherungsverwahrung", und damit ein weiterer Schritt in die Richtung der absoluten Haft ohne Aussicht auf Bewährung liegt dem Bundesjustizministerium ja vor. Irgendwann ist das vermutlich so wie in den USA: Dreimal wegen einfachen Diebstahls gesessen und man kann dich für immer hinter Gittern behalten.

    Schon etwas qualifizierter ist da der Kommentar der MZ: http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1167825127052&openMenu=1013016724285&calledPageId=1013016724285&listid=1018881578312

    Aber ob sich mal jemand Gedanken um den GRUNDSATZ eines Rechtsstaates, der Resozialisierung von Straftätern, macht?

  48. stephan meint: (27.2.2007 um 15:46) AntwortenReply to this comment

    Offenbar ist die Polizei immer noch an ihm dran (oder auch nicht …):

    Bordellbesuch: Frauenmörder in Quedlinburg entkommt Bewachern
    http://www.lvz-online.de/aktuell/content/17191.html

    http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/nachrichten/panne/93659.asp

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