Partner von Beamten fühlen sich benachteiligt
Von EBERHARD PH. LILIENSIEK
Die vor dem Standesamt eingetragene Lebenspartnerschaft zweier Menschen gleichen Geschlechts ist rechtlich noch immer umstritten. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg (AZ: 2 K 4145/06); es hat dem Lebenspartner eines Beamten bereits vor dessen Tod die Pension verweigert. Das noch nicht rechtskräftige Urteil löste beim Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) Zorn aus.
Arnulf Sensenbrenner, der Sprecher des NRW-Landesverbandes sagte gestern: „Die Hinterbliebenenversorgung für eingetragene Lebenspartner ist nur für Arbeiter und Angestellte geregelt. Für Partner, die mit einem Beamten leben, gibt es aber keine Pension“. Das sei ungerecht und nicht nachvollziehbar.
Für die Arnsberger Richter schon: Das Beamtenversorgungsgesetz, sagen sie, begünstigt die Ehe gegenüber anderen Lebensgemeinschaften – und so was sei „mit dem höherrangigen Recht vereinbar“. LSVD-Sprecher Sensenbrenner hält dagegen: „Das Urteil dokumentiert einmal mehr die nicht länger hinnehmbare Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern“. Bei gleichen Pflichten müsse es auch gleiche Rechte geben.
So hatte es auch das Bundesarbeitsgericht vor vier Jahren gesehen (AZ: 6 AZR 101/03). Und einem homosexuellen Krankenpfleger in Remscheid einen “Verheiratetenzuschlag” zugesprochen: Auch die eingetragene Lebenspartnerschaft bedeute einen “neuen Familienstand”, hieß es. Im selben Jahr aber entschied das Bundessozialgericht Kassel, dass eingetragene Lebenspartner keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben (AZ: B 4 RA 29/03). Nach dem Gesetz sei diese Art Rente klar etwa auf Ehegatten beschränkt.
LSVD-Sprecher Sensenbrenner: „Wir fordern den Gesetzgeber auf, tätig zu werden und endlich dafür Sorge zu tragen, dass Lesben und Schwule eine faire Behandlung erfahren. Alles andere steht einem modernen, demokratischen Gemeinwesen nicht gut zu Gesicht.“ (pbd)
Ein ähnliches Urteil des Bundesgerichtshofs
Art. 6 Abs. 1 GG, Schutz der Ehe, Abstandsgebot. Am Besten sollte man die Ehe aus dem Artikel streichen und nur die Familien drin lassen. Der gesellschaftliche Beitrag der Ehe ist so nicht-existent, wie der der Lebenspartnerschaft.
Ehe ist Ehe…
Ich bin der Letzte, der Grundgesetzänderungen begrüßt, aber hier MUSS es eine zeitgemäße Änderung geben. Nicht nur Mann und Frau sondern auch sexuelle/partnerschaftliche Orientierungen müssen gleichgestellt werden, und zwar in vollem Umfang.
Im Übrigen bin ich (als noch unverheirateter) Familienvater der Ansicht, auch in diesem Fall hinkt die Gesetzgebung gewaltig. Ich führe ein Familienleben, welches mit der "herkömmlichen" Ehe zu vergleichen ist. Auch hier erwarte ich den "Schutz der Familie", und zwar ebenso, als wäre ich verheiratet. Und es ist nicht meine Sache, mir um Missbrauch solcher Regelungen Gedanken machen zu müssen. Ich bin nur Bürger.
Als Unverheiratete werden aber meine Lebenspartnerin, meine Kinder und ich definitiv diskriminiert. Das ist nicht nur undemokratisch sondern auch ungerecht (was ja meist miteinander einhergeht).
Ich prangere das an, ebenso, wie die Ungleichstellung von homosexuell orientierten Menschen, die eine Lebensgemeinschaft bilden.
@#2, ckd
Bingo. Frag mich auch schon seit Jahren, wieso Eheleute gegenüber Singles bevorzugt werden und wodrin deren schützenswerte Leistung für die Gesellschaft liegt.
Nur Leute mit Kindern sollten besser gestellt werden. Und zwar wurscht, ob Single, Hetero-Ehe oder Homo-Ehe.
Bis zur Einführung vom TVÖD im öffentlichen Dienst, galt das übrigens auch für Angestellte im öD, nicht nur für Beamte. Da aber der Verheiratetenzuschlag generell weggefallen ist, hat sich das von selbst erledigt.
Ich finde es weder ungerecht noch sonst irgendwie verwerflich, dass eine Ehe gegenüber Lebenspartnergemeinschaften oder gegenüber unverheirateten Paaren bevorzugt wird.
Die Ehe ist nunmal ein nach dem Grundgesetz geschütztes Gut. Wer sich in einer heterosexuellen Partnerschaft befindet kann heiraten, dann erhält das Paar sämtliche Vergünstigungen. Wer es allerdings ablehnt, diese Verbindung "offiziell" zu machen, bekommt eben nichts. Würde jedem unabhängig vom Status eine solche Vergünstigung gewährt, könnte sich eigentlich jeder zu einer "Zweckgemeinschaft" zusammenschließen, um beim Staat zu kassieren.
Was homosexuelle Paare angeht: Es mag ja sein, dass diese gegenüber heterosexuellen benachteiligt werden. Allerdings fördert das Grundgesetz nunmal – meiner Meinung nach zu Recht – die Ehe. Dies geschieht sicherlich auch mit Hinblick darauf, dass aus der Ehe in der Regel Kinder hervorgehen (Auch wenn diese Ansicht wohl ein wenig veraltet ist), womit das Land auch zukünftig existenz- und leistungsfähig bleibt.
@5: Eine Ehe ist (Scheidung einmal ausgenommen) ein fester Verbund und damit:
- Eine Entlastung für den Sozialstaat, da ein arbeitsloser
Mensch erstmal vom Ehepartner unterstüzt wird statt vom
Arbeitsamt
- Ein Vorbild für andere Menschen, was Solidarität und
Loyalität auch in schwierigen Zeiten anbelangt
Das alles ist freilich vom Geschlecht der Ehepartner völlig unabhängig. Insofern halte ich die Benachteiligung Homosexueller auch für falsch.
@7: Du sagst es, die Regel, daß aus der Ehe Kinder hervorgehen, ist veraltet. Also sollte man das auch in der Gesetzgebung berücksichtigen. Zudem denke ich wie gesagt nicht, daß Kinder der einzige Grund für die Förderung der Ehe sind.
Wenn der Staat Kinder fördern will, soll er Kinder fördern und nicht eine Institution, die möglicherweise, aber möglicherweise auch nicht, zu Kindern führt. Momenten müßte streng genommen beim Standesamt eine eidesstattliche Erklärung mitgebracht werden, daß man zeugungsfähig und -willig ist.
Kristine
Ich finde die aktuelle Definition (christlicher Parteien), dass Ehe=Kinder=Familie förderungswürdig ist, nicht weit genug gedacht und einen Beweis unsinniger Bürokratie!
Warum fördern wir Familien (Ehen), die niemals vorhaben, Kinder in die Welt zu setzen? Wenn ich "Kinder fördern" möchte, dann sollte ich das an Kinder knüpfen (egal welches Geschlecht Eltern haben) und nicht an irgendwelche Trauscheine ohne Kindergarantie. Und wenn der Staat es toll findet, dass Menschen in unserer so Selbstsüchtigen Gesellschaft füreinander einstehen und damit den Staat ein Stück weit entpflichten und Geld einsparen, dann sollte auch das (z.B. bei der Lohnsteuer) berücksichtigt werden?
Wo liegt der Unterschied, ob ich als Mann eine arbeitslose/kranke Frau mitversorge oder einen arbeitslosen/kranken Mann? Wo liegt der Sinn, ein Lesbenpaar mit Kindern nicht als Familie zu sehen, sondern als Partnerschaft mit einseitigem Nachwuchs?
Ich verstehe die Angst, besonders in der heutigen Zeit, dass uns droht, die Familie durch ein Nichts zu ersetzen. Das möchte wirklich niemand. Wäre es so schlimm den Begriff zu aktualisieren und zu versuchen, den Wert als Gemeinschaft von Menschen mit Zuneigung und Verantwortungssinn zu stärken?
Warum ist das nicht möglich?
Ach ja, ich erinnere mich: Es gibt ja das Grundgesetz und die
Bibel!
Amen!
@#8,Kristine
ad 1. Auch "eheähnliche Gemeinschaften" werden von Ämtern doch zur Kasse gebeten, oder?
ad 2. Vorbild für (auch finanziell) fördernswerte Solidarität sind für mich Leute, die sich z.B. stark ehrenamtlich engagieren, aber doch nicht 2 Menschen, bloss weil sie vors Standesamt treten.
@10
ad 2: Rein finanziell betrachtet übernimmt der (historisch betrachtet) Geld verdienende Ehegatte einige Pflichten und Verantwortungen des Staates, z.B. Sozialhilfe (aka H4). Ich finde es korrekt, dass er für diese Pflichten über Freibeträge/Steuerklasse "entschädigt" wird.
Mein größter Einwand gegen die aktuelle GG-Haltung ist, dass in den standesamtlichen Akt gleichzeitig auch die Gründung einer Familie mit Kindern hineininterpretiert wird. Und das – wie aus meinem eigenen Umfeld ersichtlich – in vielen Fällen unbegründet!
Ich finde eh, dass es höchste Zeit wird, die "eingetragene Lebenspartnerschaft" aufzuheben und dafür eine echte Schwulen- und Lesbenehe einzuführen. Andere europäische Länder sind in der Hinsicht schon wesentlich weiter als wir.
@7
Diese Vorstellung (Ehe=Kinder, daher Abstansgebot) ist nicht nur veraltet, sondern auch nicht real. Denn gerade kinderlose Ehen gehören heute zu den Hauptnutzern dieser Privilegierung.
Darüber hinaus haben homosexuelle nicht die Möglichkeit eine Ehe einzugehen. Auf dieser schlichten Erkenntnis beruht ja im Kern das Urteil des BVerfG zum LPartG.
Letztlich sah es ja auch kein Problem darin, die Lebenspartnerschaft komplett mit der Ehe gleichzustellen, weil es diese Konkurrenz eben nicht gibt. Daher führt eine komplette Gleichstellung auch nicht zu einer Verschlechterung der Geburtenrate, weil Schwule und Lesben wegen des LPartG sich nicht mehr oder weniger vermehren. Andersherum wird ein Schuh daraus: Es gibt etliche schwule und lesbische Paare denen grundlos (soweit die Erkenntnisse der Wissenschaft) die Adoption verwehrt wird. Insofern liegt hier ein großes Erziehungspotenzial für zukünftige Generationen sogar brach.
Der LSVD hatte zur Familienfrage mal ein tolles Plakat:
Was ist Familie?
Zwei Bilder:
1.) Merkel mit ihrem Mann
2.) Ein Lesbenpaar mit ihren drei Kindern
Eine IMHO wunderbare Definition von Familie, die auch das angestaubte GG etwas verändern sollte, hat der amerikanische Hauswirtschaftsverband:
"Zwei oder mehr Personen, die gemeinsam wirtschaften, gemeinsam Entscheidungen treffen, gemeinsame Wert- und Zielvorstellungen haben und einander über einen bestimmten Zeitraum hinweg verpflichtet sind. Die Familie ist die Atmosphäre, in der man heimisch ist; und es ist dieses Geflecht von Teilen und Einander-verpflichtet-Sein, das den Familienverband am besten beschreibt, ungeachtet von Blutsbanden, rechtlichen Aspekten oder Adoption oder Heirat."
Schöner kann man es nicht audrücken!
@13, doch kann man: Mama, Papa, Kind.
@14 Familie geht noch schöner:
Uropa, Uroma, Omas, Opas, Eltern und Kinder. Alle in einem Haus! Ist gar nicht solange her. Mann! Waren das noch tolle familiäre Zeiten! Zumindest wenn der männliche Teil nicht grad im Krieg verscherbelt wurde und man viele andere (familienfeindliche) Probleme unter Teppich gekehrt hat.
Warum geht das heut nicht mehr?
Hmm… Vielleicht hat der Großteil hier recht und ich sollte meine Vorstellungen nochmal überdenken, man lernt ja nie aus ;)
So differenziert habe ich die Sache ehrlich gesagt noch nie betrachtet, vielleicht bin ich auch einfach nicht so tolerant, wie ich mich selber empfinde.
Ich habe nichts gegen homosexuelle, soll eben jeder glücklich werden wie er will. Dennoch sträube ich mich unerklärlicherweise davor, homosexuellen Paaren die gleiche Förderung zukommen zu lassen wie heterosexuellen. Denn im Endeffekt denke ich immer daran, dass Kinder – also das, was den Staat für die Zukunft überlebensfähig macht – nur aus heterosexuellen Beziehungen hervorgehen.
Zudem finanziert sich der Staat ja aus Steuereinnahmen. Da frage ich mich des weiteren immer, wieso ich als Steuerzahler Lebenspartnergemeinschaften finanzieren sollte, bei denen nicht einmal die Chance besteht, dass (ganz böse gesagt) etwas positives für mich dabei herausspringt (Wie zum Beispiel Kinder , die ja auch für meine Zukunft in Deutschland durchaus gut sind (Stichwort: Demografie)).
Wie gesagt: Ich werde meine Definition nochmal überdenken und an meiner Toleranz arbeiten ;)
Ansonsten bleibt natürlich immer noch das rein rechtliche Argument: Ehe ist grundrechtlich geschützt und kann damit – nach Gutdünken des Gesetzgebers – bevorzugt behandelt werden.
Ich kann hier leider nichts eigenes schreiben, da comment 15 (McDough) aber so was von deckungsgleich meine Meinung wiederspiegelt (eigene Einstellung, Zweifel daran, Verweis auf den verfassungsrechtlichen status quo), daß einfach nichts übrigbleibt.
@ 15 (McDough):
Großes Kompliment erstmal für die Einsichtsfähigkeit! Das bringen die meisten hier – mich oft eingeschlossen – nicht so über's Herz.
Ich denke, man muss die Sache differenziert betrachten:
Zum einen gibt es die Förderung der Ehe über das steuerliche Ehegattensplitting. Dem liegt eben noch die Vorstellung zugrunde, dass Kinder und damit der Fortbestand der Gesellschaft aus Ehen hervorgehen. Dass dies heute nicht mehr immer so ist, wissen wir mittlerweile zwar alle; aber ich denke, der Gesetzgeber tut sich schwer damit, die steuerliche Bevorzugung der Ehe als solcher aufzugeben, weil die Ehe immer noch das Leitbild eines Großteils der Bevölkerung ist. Egal, ob ein Ehepaar Kinder in die Welt setzt oder nicht. Mit dieser Ungleichbehandlung der Ehe mit anderen Lebensgemeinschaften kann ich aber leben. Das ist eine ideologische Frage; und wenn ein Großteil der Bevölkerung das so in Ordnung findet, dann mag das (erst mal) so bleiben. Wenn der Großteil der Bevölkerung einmal andere Lebensmodelle in gleicher Art und Weise anerkennen wird, dann wird man sich auch über das Ehegattensplitting noch einmal unterhalten müssen. Auch wenn's dann wieder großes Geschrei der Amtskirchen geben wird.
Etwas anderes gilt aber meiner Meinung nach für den von Herrn Vetter hier angeführten Fall: Hier geht es um eine konkrete Benachteiligung der eingetragenen Partnerschaften. Meiner Meinung nach ist es gerade bei Sozialleistungen nicht richtig, eingetragene Partnerschaften gegenüber der Ehe zu benachteiligen. In der eingetragenen Partnerschaft drückt sich der Willen der Partner aus, füreinander einzustehen. Ehepartner tun dies in gleicher Weise. Partner eheähnlicher Lebensgemeinschaften und eingetragener Partnerschaften werden aber bei der Bemessung von Sozialleistungen (Hartz IV zum Beispiel) mit ihrem Einkommen wie selbstverständlich herangezogen, wennes darum geht, Sozialleistungen an einen der Partner auszuzahlen. Das ist auch in Ordnung so, denn schließlich will man ja füreinander einstehen. NUR: Wenn es dann um die Vorteile geht, also nicht um Leistungen der Partner, sonder um Leistungen AN die Partner, dann macht der Staat urplötzlich einen Rückzieher. DANN ist die eingetragene Partnerschaft auf einmal nicht mehr eine Einstandgemeinschaft – denn dann kostet es ja Geld. Meiner Auffassung nach handelt der Gesetzgeber hier mal schön nach der Rosinentheorie und hat sich das für ihn günstigste Ergebnis herausgesucht. Ich halte das nicht für in Ordnung und denke, hier muss Abhilfe geschaffen werden. Da diese Abhilfe aber Geld kostet, wird das wohl eher nicht passieren.
Ich gebe zu, mich hier nicht vollumfänglich informiert zu haben, aber ist nicht in den Niederlanden die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet – mit allen Rechten und Pflichten? Dann müssten die Niederländer doch dem Aussterben entgegengehen, oder ? (just kidding)
Meine Frage ist: Wo genau ist definiert, daß eine Ehe nur zwischen zwei verschiedengeschlechtlichen Menschen geschlossen werden kann?
Insofern muß da gar kein Abstand herrschen!
Definition EHE: rechtlicher Bund zwischen zwei erwachsenen Menschen, die sich lieben und Verantwortung füreinander tragen wollen – FERTIG!
@15
Bin ganz deiner Meinung, mit dem Unterschied, dass ich auch angesichts dieser Schwulen-Lobby hier keine Veranlassung sehe, meine Vorstellungen zu überdenken.
Also eigentlich gehts hier doch – wie schon von anderen mehrfach erwähnt – einzig ums Geld.
Problematisch halte ich hier jedoch, daß es bei der Schaffung der eingetr. LP für die ges. Rentenversicherung (betrifft mich Gott sei dank nicht) kein Problem war hier auch "Wittwenrente" auszuzahlen. Gehts aber um die Beiträge von Erziehenden, gehts wieder nur um Geld, das angeblich nicht da ist.
Bei Harz IV muß man nichtmal irgendwie eingetragen sein, hier wird doch gleich eine "Bedarfsgemeinschaft" unterstellt, wenn man nur in einer WG wohnt…
Nur weil jemand besser gestellt wird, ist dies nicht automatisch eine "Diskriminierung" der anderen. Auch hat es nichts mit "Gerechtigkeit" zu tun, alles gleichmachen zu wollen.
Ehe und Familie haben im großen und ganzen einen Vorteil für die Gesellschaft, diesen bekommen sie in gewisser Weise vergütet. Im Einzelfall ist dieser Vorteil vielleicht nicht immer sichtbar, aber wir reden ja hier über eine generelle Regelung. Solange jeder (im Prinzip) frei wählen kann, ob er/sie daran teilhaben will, ist diese Regelung auch gerecht.
Allerdings scheint mir die Diskussion genau das zu zeigen, worum es bei all den langen Debatten bzgl. gleichgeschlechtlichen Lebengemeinschaften geht: offenbar ausschließlich um das liebe Geld. Das ist ja per se nicht verwerflich, aber dann sollte man dies auch ehrlich zugeben und nicht irgendwelche vermeindliche abstrakte "Gerechtigkeit", "Anerkennung durch den Staat" oder "Abbau von Diskriminierung" vorheucheln.
Warum aber dannn nicht logisch weiterdenken: warum sollen nicht auch Geschwister in den Genuß des Ehegatten-Splittings kommenn? Oder gute Freunde, die ansonsten keine sexuelle Beziehung unterhalten? Oder so mancher Nachbar ist eine große Hilfe für z.B. Alleinerziehende…
@21
Gute Freunde und sogar Nachbarn mit homosexuellen Lebenspartnern auf eine Stufe zu stellen zeigt schon deutlich, dass es eben doch eine Frage von Diskriminierung ist!
Vielleicht helfen ein paar Beispiele, um sich die Realität besser vorstellen zu können.
1.) Für Lebenspartner gilt das volle Unterhaltsrecht, obwohl der Unterhalt nicht als Belastung bei der Steuer angerechnet werden kann.
2.) Im Todesfall eines Lebenspartners/einer Lebenspartnerin wird dem Partner/der Partnerin ein Freibetrag von sage und schreibe 5000,- Euro eingeräumt. Das Gesetzt behandelt denjenigen/diejenige also wie einen völlig Fremden.
Daher kann es nur lauten: Bei gleichen Pflichten, kann es auch nur gleiche Rechte geben. Das bedeutet nicht den täglich und bei jedem Thema beschworenen Untergang des Abendlandes und erst recht nicht den Untergang des "deutschen Volkes", denn Homosexuelle hat es schon immer gegeben und wird es immer geben.
Übrigens: (Zitat aus Wikipedia, Information stammt ursprünglich aus einem PM-Artikel) "Einige Trauerschwäne Australiens bilden darüber hinaus sexuell aktive männliche Paare, die entweder Nester stehlen oder zeitweilige Dreierbeziehungen mit Weibchen eingehen, um in den Besitz von Eiern zu gelangen. Sobald die Eier gelegt sind, wird das Weibchen vertrieben. Ihr gemeinsamer Nachwuchs erreicht das Erwachsenenalter dabei häufiger als derjenige von gemischtgeschlechtlichen Paaren."
Für ein Trauerschwanjunges ist es also von Vorteil von homosexuellen Eltern großgezogen zu werden!
Ich finde diese ganze Argumentation der Art: "Die Eheleute kriegen das, also muß die Lebenspartnerschaft das auch kriegen" überaus schwach.
Entweder gibt es eine vernünftige inhaltliche Begründung, daß ein Lebenspartner vom Steuerzahler Pension bezahlt bekommen soll, oder es gibt sie nicht.
Das hat erst einmal überhaupt nichts damit zu tun, wie das bei Eheleuten geregelt ist.
Man kann höchstens fordern, die Pension bei Eheleuten zu streichen, falls man auch dort keine inhaltliche Begründung findet.
@Ingo Vogelmann:
> Als Unverheiratete werden aber meine
> Lebenspartnerin, meine Kinder und ich
> definitiv diskriminiert.
Ganz bestimmt nicht.
Eine Ehe ist ein Paket diverser Rechte und Pflichten.
Es steht ganz im Ermessen der Betreffenden, darauf einzugehen oder eben nicht.
Und wenn man sich aus irgendwelchen Gründen dagegen entscheidet – dann wird man nicht diskriminiert.
Ich fände es im Gegenteil höchst ungerecht, wenn Leute sich bewußt gegen die Ehe entscheiden, vom Staat aber trotzdem so behandelt werden, als wären sie verheiratet.
@22:
Früher mag es einmal Diskriminierung Homosexueller (Stichwort "Schwulenparagraph") gegeben haben, das ist aber heute eben nicht mehr der Fall. Ob bei der Stellenbesetzung, vor Gericht oder am Discoeingang, in der Regel spielt die sexuelle Ausrichtung keine Rolle. Homosexuelle werden in diesen Situationen nicht anders behandelt, also Otto Normalverbraucher auch. Leider scheint sich das ständige Beklagen eingebürgert zu habe: kommt ein Hetero-Mann nicht am Türsteher vorbei, dann war der Club wohl voll (oder er trug die falschen Schuhe). Passiert dies einem $Zugehöriger_zu_beliebiger_Minderheit, dann heißt es gleich "Hilfe, ich werde diskriminiert"…
Was es aber gibt, ist eine Privilegierung von Ehe und Familie (was eben keine Diskriminierung der Anderen bedeutet!). Und genau darum geht es doch nur: auch Homosexuelle wollen diese (u.a. finanziellen) Privilegien genießen! Doch anstatt dies offen zuzugeben (und den Vorwurf der reinen Geldorientheit zu riskieren) wird auf vermeindlich "Diskriminierung" verwiesen. Das wirk auf mich sehr unehrlich…
Im Großen und Ganzen gilt eben, daß Ehe und Familie im Mittel am besten/am meisten für den Zustand und den Fortbestand der Gesellschaft leisten, und deshalb bekommt diese Gruppe dies gewissermaßen belohnt. Im Einzelfall kann dies von diesem Idealbild abweichen. Aber das ist eben wie im Parkhaus: So mancher schwächliche Jüngling hätte die Frauenparkplätze eher nötig als die resolute Bodybuilderin, aber vom Grundsatz her sind diese eben zu Recht den Frauen vorbehalten…
@22
Genau, wenn das Kolpingwerk einen Mitarbeiter wegen dessen Gayromeo-Profil feuert, dann liegt keine Diskriminierung vor!
Wenn die Landesregierung von Rheinland-Pfalz in einer großen Anfrage zuerst einräumt über keinerlei Erkenntnisse über schwule oder lesbische Eltern zu verfügen und wenige Absätze später freimütig "bezweifelt", dass zwischen Schwulen und Lesben und deren Kindern ein "Eltern-Kind-Verhältnis" enstehen könne, dann ist das sicher auch keine Diskriminierung!
Wenn Schwule und Lesben ihre Partnerschaft bei einem Beamten des Ordnungsamtes begründen müssen, ist das sicher auch keine Diskriminierung!
Und wo wir gerade dabei sind: Wenn Menschen wie du behaupten, es gäbe einen Zusammenhang zwischen der rechtlichen Anerkennung schwuler und lesbischer Partnerschaften und der Vermehrung der Gesellschaft, ich zitiere "daß Ehe und Familie im Mittel am besten/am meisten für den Zustand und den Fortbestand der Gesellschaft leisten", dann ist das sicher kein "cum hoc ergo propter hoc" und auch keine Diskriminierung!
Ich stelle hiermit die dreiste und wagemutige Behauptung auf, dass man Schwulen und Lesben für deren eingetragene Partnerschaft 1 Million Euro zahlen könnte, ohne dass sich dies in irgendeiner Weise positiv noch negativ auf die Reproduktion der Gesamtbevölkerung auswirkte.
In einigen Beiträgen stehen solche oder ähnliche Sätze wie von mir zitiert, als gäbe es da irgendeinen Zusammenhang. Ich wiederhole mich wenn ich schreibe, dass das BVerfG festgestellt hat, dass das LPartG NICHT in Konkurrenz zur Ehe steht und daher nicht verfassungswidrig ist. Offensichtlich ist diese schlichte Erkenntnis aber noch nicht bei jedem Normalverbraucher angekommen.
Die Erde ist flach, Schweine können fliegen und Schwule/Lesben sind schuld am Geburtenrückgang.
Worauf wir uns einigen können ist, dass man Schwule und Lesben nur wieder ordentlich verfolgen und bestrafen muss, damit andere Schwule und Lesben sich durch die gesellschaftliche Repression in unglückliche heterosexuelle Beziehungen zwingen lassen und dort dann für Nachwuchs sorgen. Die Frage ist dann nur, ob der Zweck die Mittel heiligt!
@24 und andere:
Ein Schwuler entscheidet sich also bewusst gegen die Ehe mit einer Frau? So wie sich ein Rollstuhlfahrer bewusst für den Rollstuhl entschieden hat und es somit keine Diskriminierung darstellt, ihn ein paar Stufen gehen zu lassen?
Ich finde die in diesen Kommentaren dargestellte Form der Toleranz sehr lehrreich. Zeigt sie doch ganz deutlich: Wenn die gebildete Schicht der Gesellschaft (so hab ich die Kommentatoren eingeschätzt) mit diesen Meinungen als tolerant, fair und menschlich einstuft, dann wundert es mich nicht, dass ich auf der Straße Angst haben muss vor den ungebildeten Exemplaren. Dann wundert mich die Gewaltquote gegen Schwule nicht (sind ja auch alle selbst schuld, oder?).
Oh ja, unsere heutige Gesellschaft ist ja so tolerant, solange sie glaubt, dass der "Rand der Gesellschaft" sich das ja selbst aussucht und daher keine Toleranz bedingt.
@25 hat unrecht, die meisten Schwulen haben das Kämpfen und Jammern aufgegeben, ich auch. Ich werde ja so toll toleriert. Es wurde mir nur leider schlecht, als ich die hiesigen Kommentare als Meinungsquerschnitt der Gesellschaft interpretiert habe!
Nein! Nicht falsch verstehen! Jeder hat das Recht auf seine Meinung und seine Interpretation der Toleranz. Und ich bin für jeden der Kommentare dankbar!
Wie gesagt: Böse ist nur der Eindruck, der in mir entsteht. Der Eindruck, dass in unserer Demokratie die Mehrheit nunmal definiert was Toleranz ist und wer Toleranz verdient. Das war schon immer so und wird immer so sein. Und das ist der Punkt, der Schwulen, Behinderten, Arbeitslosen etc. oft mehr zu schaffen macht, als irgendein konkretes Urteil oder Gesetz.
Da sag noch einer, daß Beamte bevorteilt werden – in der gesetzlichen Rente gibt es auch für die Hinterbliebenen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft die Witwen- bzw. Witwerrente.
@26
Eine staatliche/gesetzliche/steuerliche Diskriminierung (etwa ein im Vergleich zu einem alleinstehenden Hetero erhöhter Krankenkassenbeitrag für einen bekennenden Schwulen) gibt es aber nicht. Die hier geschilderten Vorfälle lassen sich durch eine finanzielle Priviligierung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften auch nicht aus der Welt schaffen (und nur um diese finanziellen Fragen ging es hier ursprünglich!).
Im Grunde geht es um die Frage, soll man gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften ob ihres vermuteten Vorteils für die Gesellschaft ähnlich Alimentieren wie Ehe und Familie? "Lohnt" sich der Preis, den die Gesellschaft (also alle anderen) dafür entrichten muß?
Bei herkömmlichen Ehen schätze ich, daß im Verlauf des Lebens 90% Familien bilden, wovon die Geselschaft zweifellos einen Vorteil hat. Bei gleichgeschlechtlichen Paaren wird diese Quote vermutlich wesentlich darunter liegen (mir scheint sogar, sie liegt eher im homöopatischen Bereich). Im Mittel wird dadurch die Quote der Priviligierten, die keine Gegenleistung erbringen, viel größer. Was soll daran "gerechter" sein?
@27
Beim Kommentar 24 ging es nur um Hetero-Partnerschaften ohne Trauschein (und bezog sich auf die zweite Hälfte von Kommmentar 3)…
"..Dann wundert mich die Gewaltquote gegen Schwule nicht (sind ja auch alle selbst schuld, oder?). Oh ja, unsere heutige Gesellschaft ist ja so tolerant, solange sie glaubt, dass der “Rand der Gesellschaft” sich das ja selbst aussucht und daher keine Toleranz bedingt."
… in der tat scheint hier bei der frage des "nischendaseins" großer teile der bevölkerung ein umdenken erorderlich zu sein.
Dirk
http://blog.egotour.de