Ich kann nur hoffen, daß die Verfassungsbeschwerde gegen die heimliche Online-Durchsuchung durch den Verfassungsschutz Erfolg hat. Es wäre schlimm für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, wenn die Überwachungsfanatiker unter den Politikern mit solchen Zumutungen in Gesetzesform dauerhaft durchkommen würden.
gerhard meint:
(27.2.2007 um 07:37) Antworten
Wenn ich ein Blog betreibe, dann soll ich journalistische Sorgfalt walten lassen. Das bedeutet, daß ich genau genommen Journalist bin.
Stehen mir dann nicht auch die gleichen Rechte, wie Quellenschutz, zu?
In diesem Falle dürften die Daten aus der Vorratsdatenspeicherung nicht verwendet werden, bzw. gar nicht erhoben werden!
Kann es sein, das die Vorratsdatenspeicherung die garantierten Rechte von Anwälten, Ärzten, Journalisten, Geistlichen, etc. unterläuft?
Gilt gleiches nicht auch für die Online-Durchsuchung?
QWERT meint:
(27.2.2007 um 10:11) Antworten
Bzgl. des Artikels "Gefängnisstrafen gibt es nur im Kino" sei angemerkt, das es gerichtlich untersagt wurde, die GVU an Hausdurchsuchungen zu beteiligen bzw. als Gutachter zu beauftragen. Ist denke ich mal ein wichtiger Punkt, der in dem Artikel leider falsch wiedergegeben wird.
"Staatsanwaltschaft darf GVU nicht bei Urheberrechtsermittlungen beiziehen
…
Das Landgericht Kiel hat eine Entscheidung einer Vorinstanz bestätigt, wonach die Unabhängigkeit externer Sachverständiger beispielsweise im Rahmen von Durchsuchungen aufgrund von Urheberrechtsverstößen zu gewährleisten ist. Konkret ging es um einen Fall, in dem die Polizei einem Experten der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) freie Hand bei der Inspektion, Beschlagnahme und Auswertung eines PC im Zusammenhang mit vermuteten Verstößen gegen Urheber- und Verwerterrechte in Tauschbörsen gelassen hatte.
…" http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/80286&words=GVU%20Durchsuchung
Wie man sich verhalten sollte, falls die Polizei mitsamt GVU (oder anderen, nicht so "unabhängigen" Privatpersonen) im Schlepptau zu einer Hausdurchsuchung aufkreuzt wäre sicher interessant zu erfahren. Vielleicht hat Herr Vetter da ja schon Erfahrungen aus seiner Berufspraxis?
Armin meint:
(27.2.2007 um 10:22) Antworten
Zu diesen Hausdurchsuchungen hätte ich auch ne Frage: Darf ich dazu auch eigene Zeugen hinzuziehen – etwa meinen Nachbarn der Richter an einem OLG ist?
@Anonymous
Diesen Vortrag habe ich schon gesehen, dennoch Danke für den Link, möglicherweise finden ihn ja auch noch andere nützlich. Zu der von mir angesprochenen Thematik findet sich in dem Vortrag leider (nach meinem Kenntnisstand) nichts, daher würde mich ein Erfahrungsbericht o.ä. eines RA doch interessieren.
MfG
corax meint:
(28.2.2007 um 23:55) Antworten
Zu speziellen Tarifen
hat der Shopblogger seine Meinung editiert und zwar kräftig,
der Grund würd mich mal interessieren.
Ich kann nur hoffen, daß die Verfassungsbeschwerde gegen die heimliche Online-Durchsuchung durch den Verfassungsschutz Erfolg hat. Es wäre schlimm für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, wenn die Überwachungsfanatiker unter den Politikern mit solchen Zumutungen in Gesetzesform dauerhaft durchkommen würden.
Wenn ich ein Blog betreibe, dann soll ich journalistische Sorgfalt walten lassen. Das bedeutet, daß ich genau genommen Journalist bin.
Stehen mir dann nicht auch die gleichen Rechte, wie Quellenschutz, zu?
In diesem Falle dürften die Daten aus der Vorratsdatenspeicherung nicht verwendet werden, bzw. gar nicht erhoben werden!
Kann es sein, das die Vorratsdatenspeicherung die garantierten Rechte von Anwälten, Ärzten, Journalisten, Geistlichen, etc. unterläuft?
Gilt gleiches nicht auch für die Online-Durchsuchung?
Bzgl. des Artikels "Gefängnisstrafen gibt es nur im Kino" sei angemerkt, das es gerichtlich untersagt wurde, die GVU an Hausdurchsuchungen zu beteiligen bzw. als Gutachter zu beauftragen. Ist denke ich mal ein wichtiger Punkt, der in dem Artikel leider falsch wiedergegeben wird.
"Staatsanwaltschaft darf GVU nicht bei Urheberrechtsermittlungen beiziehen
…
Das Landgericht Kiel hat eine Entscheidung einer Vorinstanz bestätigt, wonach die Unabhängigkeit externer Sachverständiger beispielsweise im Rahmen von Durchsuchungen aufgrund von Urheberrechtsverstößen zu gewährleisten ist. Konkret ging es um einen Fall, in dem die Polizei einem Experten der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) freie Hand bei der Inspektion, Beschlagnahme und Auswertung eines PC im Zusammenhang mit vermuteten Verstößen gegen Urheber- und Verwerterrechte in Tauschbörsen gelassen hatte.
…"
http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/80286&words=GVU%20Durchsuchung
Wie man sich verhalten sollte, falls die Polizei mitsamt GVU (oder anderen, nicht so "unabhängigen" Privatpersonen) im Schlepptau zu einer Hausdurchsuchung aufkreuzt wäre sicher interessant zu erfahren. Vielleicht hat Herr Vetter da ja schon Erfahrungen aus seiner Berufspraxis?
Zu diesen Hausdurchsuchungen hätte ich auch ne Frage: Darf ich dazu auch eigene Zeugen hinzuziehen – etwa meinen Nachbarn der Richter an einem OLG ist?
wenn´s sonst keiner schreibt:
Herr Vetter zum Thema Hausdurchsuchung:
http://video.google.de/videoplay?docid=-1550832407257277331
@Anonymous
Diesen Vortrag habe ich schon gesehen, dennoch Danke für den Link, möglicherweise finden ihn ja auch noch andere nützlich. Zu der von mir angesprochenen Thematik findet sich in dem Vortrag leider (nach meinem Kenntnisstand) nichts, daher würde mich ein Erfahrungsbericht o.ä. eines RA doch interessieren.
MfG
Zu speziellen Tarifen
hat der Shopblogger seine Meinung editiert und zwar kräftig,
der Grund würd mich mal interessieren.
MfG corax