7.3.2007

Keiner Schuld bewusst

Aus dem Schreiben einer Baustellenversicherung:

Ein auf dem Gerüst liegender Stein fiel auf Ihren Pkw und beschädigte diesen. Grundvoraussetzung für berechtigte Schadensersatzansprüche ist die schuldhafte Schadenverursachung durch den Versicherungsnehmer bzw. der mitversicherten Personen. Diese vermögen wir im vorliegenden Fall nicht zu erkennen.

Ist es ganz normal, Steine (= Bauschutt) auf einem Gerüst rumliegen zu lassen? Besonders an einem windigen Tag, wenn das Gerüst schon mal schwanken kann? Würde mich wundern, wenn ein Richter darin nicht mal leichte Fahrlässigkeit erkennen sollte.

21 Kommentare zu “Keiner Schuld bewusst”

  1. Anonymous meint: (7.3.2007 um 15:25) AntwortenReply to this comment

    § 836 BGB analog :D Der Stein war bestimmt mal Teil des Gebäudes – warum wäre er sonst da oben?!

  2. n.n. meint: (7.3.2007 um 15:26) AntwortenReply to this comment

    das ist doch kein problem. dann wird eben ein freundlicher richter der versicherung mittels eines urteils erklären, wo das verschulden lag.

  3. Anonymous meint: (7.3.2007 um 15:28) AntwortenReply to this comment

    "Ist es ganz normal, Steine (= Bauschutt) auf einem Gerüst rumliegen zu lassen?"

    Bei fahrlässigen Personen: Na klar!
    Und frei nach dem Motto: Man muss mit der Blödheit der anderen rechnen. Pech gehabt.

    Kannst machen was du willst, gegen Versicherungen hast ein sehr schweres Leben…

  4. h.c. meint: (7.3.2007 um 15:28) AntwortenReply to this comment

    Nr. 3 war von mir.

  5. Siggi meint: (7.3.2007 um 15:30) AntwortenReply to this comment

    Was parkt der Mandant denn da auch im Trümmerschatten des Gebäudes? Das ist ja wohl auch seitens des Verkehrsteilnehmer "grob vorsätzlich" provoziert :-)

  6. RA J. Melchior meint: (7.3.2007 um 15:36) AntwortenReply to this comment

    Klingt nach normalem Standardtextbaustein einer beliebigen Versicherung – oder auch des KSA.

    Zudem – wenn man dort etwas nicht erkennen kann (kommt bei Versicherungen öfter vor) – muss das ja nicht heißen, dass es nicht dennoch gegeben ist.

  7. jjwin2k meint: (7.3.2007 um 15:44) AntwortenReply to this comment

    Keiner Schuld bewusst = Auf einen Rechtsstreit lassen wir es ankommen.

    Vermutlich in der Hoffnung, dass dieser nie entsteht, da die Gegenseite die Kosten scheut.

  8. Rangar meint: (7.3.2007 um 15:45) AntwortenReply to this comment

    Steht denn nicht in jedem Versicherungsvertrag die Klausel "Im Schadensfall erlischt die Versicherung rückwirkend"?

  9. stefan_k meint: (7.3.2007 um 15:47) AntwortenReply to this comment

    Trick 17: bereits beim eigenen Forderungsschreiben den schwarzen Peter den anderen zuschieben: "die offensichtlich erkennbare, schuldhafte Schadenverursachung Ihres Versicherungsnehmers". Spart wenigstens eine Runde Porto.

  10. arno nym II meint: (7.3.2007 um 15:52) AntwortenReply to this comment

    ein Schelm, wer da an die Eröffnung eines Verkehrs und die Nichtbeachtung etwaiger Verkehrssicherungspflichten denkt.

    Verschulden wohl eher unproblematisch. Aufwand und Kosten rechnen sich für die Versicherungsgesellschaft trotzzdem, wenn nur ein kleiner Teil der so angeschreibenen die Verfolgung der Ansprüche unterläßt.

  11. xy meint: (7.3.2007 um 15:56) AntwortenReply to this comment

    Berufsgenossenschafltiche Vorschriften Gerüstabeiten. z.B.: BGV C22. Wenn die BG im Spiel ist werden Handwerker/Bauherren gewöhnlich handzahm.

  12. Farlion meint: (7.3.2007 um 16:06) AntwortenReply to this comment

    Ist es denn gesichert, dass der Stein Bauschutt war? Gehört er nämlich zu den gerade zu verbauenden Materialien, dann ist es nicht fahrlässig, wenn er auf dem Gerüst zwischengelagert wird. :)

  13. ckd meint: (7.3.2007 um 16:11) AntwortenReply to this comment

    Nach meiner Erfahrung auf dem Bau, lässt man auf Gerüsten überhaupt nichts herumliegen. Viel zu gefährlich -> stolpern, fallen … überhaupt ist es auf den Dingern zu eng, um dort irgendetwas zu lagern. Gute Chancen für Ihren Mandanten Herr Vetter.

  14. Anonymous meint: (7.3.2007 um 16:14) AntwortenReply to this comment

    Hier regt sich jeder auf, das sei alles unverschämt, die Argumentation, die völlig verantwortungslosen Bauarbeiter, fahrlässig ist, wenn nicht noch viel schlimmer. Das sind die Gleichen, die sich zwei Meldungen tiefer aufregen, wenn die Polizei probiert ihr eigenes fahrlässiges Verhalten (zu schnell fahren) in den Griff zu kriegen.
    Ist klar…

  15. Anonymous meint: (7.3.2007 um 16:29) AntwortenReply to this comment

    Ich hoffe sie verstehen zwischen 'zu schnell' und 'schneller als erlaubt' zu differenzieren.

  16. Dr. von Quack meint: (7.3.2007 um 16:59) AntwortenReply to this comment

    @12 et al.: Hier kommt es wohl weniger darauf an, was da vom Gerüst gefallen ist, sondern vorrangig darauf, ob der Bereich unterhalb des Gerüsts, in dem etwas herunterfallen könnte, ausreichend gesichert war oder nicht. Das allein reicht oft schon für eine Haftung.

  17. Johannes meint: (7.3.2007 um 17:05) AntwortenReply to this comment

    Die Argumentation der Versicherung löst sich in dem Moment in Luft auf, in dem man annimmt, unter dem Gerüst sei kein Auto, sondern ein Kinderwagen gestanden. Das ist bei einem Parkplatz gar nicht mal so weit hergeholt. Und die Versicherung möchte ich sehen, die dann vor Gericht versucht, sich mit dem "schuldhafte Schadensverursachung"-Spruch aus der Affäre zu ziehen.

  18. PiLLe meint: (7.3.2007 um 19:33) AntwortenReply to this comment

    Nur mal so am Rande: Man sollte weder zu schnell noch schneller als erlaubt fahren.

  19. Der Mann vom Gericht meint: (8.3.2007 um 11:29) AntwortenReply to this comment

    @ 17 (Johannes):

    Bei einem Kinderwagen unter dem Gerüst dürfte der Schaden (im "günstigeren" Falle "lediglich" Behandlungskosten etc.) deutlich höher liegen. Gerade dann ist vielen Versicherungen allerdings kein Argument mehr zu abstrus, um sich der Einstandspflicht zu entziehen.

  20. mg meint: (9.3.2007 um 21:14) AntwortenReply to this comment

    Na da sind sich die Herren aber schnell einig. Warum nur…?

  21. Ultras meint: (12.3.2007 um 10:13) AntwortenReply to this comment

    Auf einem Baugerüst liegen immer Schutt und Steine herum. Das ist bekanntlich so, dass wo gehobelt wird, auch Späne fallen.

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