Keiner Schuld bewusst
Aus dem Schreiben einer Baustellenversicherung:
Ein auf dem Gerüst liegender Stein fiel auf Ihren Pkw und beschädigte diesen. Grundvoraussetzung für berechtigte Schadensersatzansprüche ist die schuldhafte Schadenverursachung durch den Versicherungsnehmer bzw. der mitversicherten Personen. Diese vermögen wir im vorliegenden Fall nicht zu erkennen.
Ist es ganz normal, Steine (= Bauschutt) auf einem Gerüst rumliegen zu lassen? Besonders an einem windigen Tag, wenn das Gerüst schon mal schwanken kann? Würde mich wundern, wenn ein Richter darin nicht mal leichte Fahrlässigkeit erkennen sollte.
§ 836 BGB analog :D Der Stein war bestimmt mal Teil des Gebäudes – warum wäre er sonst da oben?!
das ist doch kein problem. dann wird eben ein freundlicher richter der versicherung mittels eines urteils erklären, wo das verschulden lag.
"Ist es ganz normal, Steine (= Bauschutt) auf einem Gerüst rumliegen zu lassen?"
Bei fahrlässigen Personen: Na klar!
Und frei nach dem Motto: Man muss mit der Blödheit der anderen rechnen. Pech gehabt.
Kannst machen was du willst, gegen Versicherungen hast ein sehr schweres Leben…
Nr. 3 war von mir.
Was parkt der Mandant denn da auch im Trümmerschatten des Gebäudes? Das ist ja wohl auch seitens des Verkehrsteilnehmer "grob vorsätzlich" provoziert :-)
Klingt nach normalem Standardtextbaustein einer beliebigen Versicherung – oder auch des KSA.
Zudem – wenn man dort etwas nicht erkennen kann (kommt bei Versicherungen öfter vor) – muss das ja nicht heißen, dass es nicht dennoch gegeben ist.
Keiner Schuld bewusst = Auf einen Rechtsstreit lassen wir es ankommen.
Vermutlich in der Hoffnung, dass dieser nie entsteht, da die Gegenseite die Kosten scheut.
Steht denn nicht in jedem Versicherungsvertrag die Klausel "Im Schadensfall erlischt die Versicherung rückwirkend"?
Trick 17: bereits beim eigenen Forderungsschreiben den schwarzen Peter den anderen zuschieben: "die offensichtlich erkennbare, schuldhafte Schadenverursachung Ihres Versicherungsnehmers". Spart wenigstens eine Runde Porto.
ein Schelm, wer da an die Eröffnung eines Verkehrs und die Nichtbeachtung etwaiger Verkehrssicherungspflichten denkt.
Verschulden wohl eher unproblematisch. Aufwand und Kosten rechnen sich für die Versicherungsgesellschaft trotzzdem, wenn nur ein kleiner Teil der so angeschreibenen die Verfolgung der Ansprüche unterläßt.
Berufsgenossenschafltiche Vorschriften Gerüstabeiten. z.B.: BGV C22. Wenn die BG im Spiel ist werden Handwerker/Bauherren gewöhnlich handzahm.
Ist es denn gesichert, dass der Stein Bauschutt war? Gehört er nämlich zu den gerade zu verbauenden Materialien, dann ist es nicht fahrlässig, wenn er auf dem Gerüst zwischengelagert wird. :)
Nach meiner Erfahrung auf dem Bau, lässt man auf Gerüsten überhaupt nichts herumliegen. Viel zu gefährlich -> stolpern, fallen … überhaupt ist es auf den Dingern zu eng, um dort irgendetwas zu lagern. Gute Chancen für Ihren Mandanten Herr Vetter.
Hier regt sich jeder auf, das sei alles unverschämt, die Argumentation, die völlig verantwortungslosen Bauarbeiter, fahrlässig ist, wenn nicht noch viel schlimmer. Das sind die Gleichen, die sich zwei Meldungen tiefer aufregen, wenn die Polizei probiert ihr eigenes fahrlässiges Verhalten (zu schnell fahren) in den Griff zu kriegen.
Ist klar…
Ich hoffe sie verstehen zwischen 'zu schnell' und 'schneller als erlaubt' zu differenzieren.
@12 et al.: Hier kommt es wohl weniger darauf an, was da vom Gerüst gefallen ist, sondern vorrangig darauf, ob der Bereich unterhalb des Gerüsts, in dem etwas herunterfallen könnte, ausreichend gesichert war oder nicht. Das allein reicht oft schon für eine Haftung.
Die Argumentation der Versicherung löst sich in dem Moment in Luft auf, in dem man annimmt, unter dem Gerüst sei kein Auto, sondern ein Kinderwagen gestanden. Das ist bei einem Parkplatz gar nicht mal so weit hergeholt. Und die Versicherung möchte ich sehen, die dann vor Gericht versucht, sich mit dem "schuldhafte Schadensverursachung"-Spruch aus der Affäre zu ziehen.
Nur mal so am Rande: Man sollte weder zu schnell noch schneller als erlaubt fahren.
@ 17 (Johannes):
Bei einem Kinderwagen unter dem Gerüst dürfte der Schaden (im "günstigeren" Falle "lediglich" Behandlungskosten etc.) deutlich höher liegen. Gerade dann ist vielen Versicherungen allerdings kein Argument mehr zu abstrus, um sich der Einstandspflicht zu entziehen.
Na da sind sich die Herren aber schnell einig. Warum nur…?
Auf einem Baugerüst liegen immer Schutt und Steine herum. Das ist bekanntlich so, dass wo gehobelt wird, auch Späne fallen.