14.3.2007

Sonst noch so

Der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss umreißt einen ganz bestimmten Tatvorwurf. Keine große Sache. Ich wäre für meinen Mandanten bereit gewesen, die Angelegenheit umfassend und gerichtsfest einzuräumen – wenn er seine Computeranlage sofort zurückerhält.

Die zuständige Staatsanwältin legt jedoch Wert darauf, dass überprüft wird, was sich auf dem Computer des Beschuldigten befindet. Das “sonst noch so” hat sie nicht wörtlich gesagt. Aber es klang schon unmissverständlich durch. Denn was außer der Spekulation auf einen netten Zufallsfund sollte der Grund sein, einen Techniker stundenlang an der Hardware frickeln zu lassen?

Die EDV-Abteilungen der Polizei im ganzen Land ersaufen in Computern? Beschuldigte, die beruflich auf ihre Systeme angewiesen sind, riskieren ihre Existenz? Mein Gegenüber ist so interessiert, da könnte ich auch gleich die Lottozahlen verlesen…

39 Kommentare zu “Sonst noch so”

  1. doppelfish meint: (14.3.2007 um 15:18) AntwortenReply to this comment

    Was erwartet die zuständige Staatsanwältin denn zu finden? Eine Graphik-Karte, die geeignet ist, Material gem. § 184b StGB darzustellen?

  2. jjwin2k meint: (14.3.2007 um 15:23) AntwortenReply to this comment

    Wahrscheinlich dachte sich die Staatsanwältin: "Wenn der das schon freiwillig zugibt, muss ja auf dem Rechner was ganz hartes drauf sein."

    Tja, man kann in diesem Fall nur hoffen, dass alle Methoden angewendet werden die der Staatsanwältin das Leben schwer machen.

  3. Mark meint: (14.3.2007 um 15:42) AntwortenReply to this comment

    Warum fertigen die eigentlich nicht einfach eine exakte 1:1 Kopie an? Das können doch nach Training auch einfache Beamte schaffen. Alle wären glücklich. Ansonsten sollte man seine Daten vielleicht in Zukunft auf Flashdrives ablegen. Die sind so klein das die warscheinlich von den Beamten eh nicht gefunden werden und da passt auch immer mehr drauf.

  4. RA J. Melchior (Link) meint: (14.3.2007 um 15:48) AntwortenReply to this comment

    Was Wolfgang-ich-bin-anständig-Schäuble online (noch) nicht darf, wird so eben offline erledigt.

  5. evilboy (Link) meint: (14.3.2007 um 15:51) AntwortenReply to this comment

    Unschuldsvermutung? Schnee von gestern.

  6. lala meint: (14.3.2007 um 16:02) AntwortenReply to this comment

    *abwink* bei uns in der Provinz kommt die Kripo im rahmen einer hausdurchsuchung mit ner dicken USB Platte und nimmt im laufenden Betrieb ein Image von nem Server mit (befreundete firma)… ohne read/write blocker natürlich… (auf nachfrage wieso die so einen schwachsinn machen, man habe ja kein geld)

    das zeugt von qualität bei der beweissicherung…

    das allerschönste daran ist aber wer sagt denn das die polizei mir nicht was unterjubelt wenn ich aus versehen noch autoplay anhab und das beim anschließen von der festplatte losjodelt, natürlich ohne jemandem was zu unterstellen

  7. RiAG meint: (14.3.2007 um 16:11) AntwortenReply to this comment

    Wenn ich bedenke, wie häufig die Zufallsfunde sind, kann ich die Kollegin ja verstehen.

  8. h.c. meint: (14.3.2007 um 16:16) AntwortenReply to this comment

    Also, wenn mein Computer mal beschlagnahmt wird werde ich nix zugeben, wüsste jetzt aber auch nicht was ich überhaupt zugeben sollte.

    Einfach alles richtig verschlüsseln pp. und drauf hoffen das die Techniker weniger drauf haben als ich. Wenn die dann auf ein paar hundert GB verschlüsselter Daten wirklich was finden, ich würde aber eher davon ausgehen das der Techniker irgendwann die Schnauze voll hat… Warum sollte man denn schon bei den Ermittlungen was zugeben?

    Die Frau StAin macht sich das Leben selber schwerer. Wenn das durchschnittliche Datenvolumen weiterhin wie bisher steigt wird man durch solches Vorgehen dann vermutlich weniger finden.

  9. MiSt (Link) meint: (14.3.2007 um 16:31) AntwortenReply to this comment

    Wenn's die Lottozahlen von kommenden Samstag wären, hätte ich nichts dagegen.

    Aer ich kann die Staatsanwältin verstehen. Wenn man schon mal einen Computer beschlagnahmt hat (ich tippe mal auf 'ne Urheberrechtsverletzung), dann möchte man schon wissen, ob neben der irgendwo gezogenen Kopie von Helge Schneider auch noch mehr auf dem Rechner ist.

  10. angor meint: (14.3.2007 um 16:33) AntwortenReply to this comment

    Ich frage mich immer, mit welchem Recht Menschen bestraft werden, bevor sie rechtskräftig verurteilt sind.
    Denn selbst wenn ein Backup existiert und nicht mit beschlagnamt wird, sehe ich es als Geldstrafe an, das der Beschuldigte Geld ausgeben muss, um sich einen neuen Rechner zu kaufen.
    Insbesondere, wo eine 1:1-Kopie machbar ist und damit gearbeitet werden kann.
    Sinnvollererweise könnte man die sogar noch signieren, so das beweisbar wäre, das denn beschlagnamt wurde.

    Mir drängt sich immer der Verdacht auf, das man mal einfach bestraft, für den Fall, das das Gericht den "Täter" nicht oder nur zu gering verurteilt.

  11. Hobbyjurist meint: (14.3.2007 um 17:05) AntwortenReply to this comment

    Aha, das ist also die neue Definition eines Zufallsfundes – man sucht so lange und intensiv in alle Richtungen, bis man endlich etwas gefunden hat, was man dem Beschuldigten unterjubeln kann. Prost Mahlzeit!

  12. evilboy (Link) meint: (14.3.2007 um 17:06) AntwortenReply to this comment

    angor: Mit dem Recht des Stärkeren.

  13. Zack meint: (14.3.2007 um 19:24) AntwortenReply to this comment

    da kommt wieder die "kriminalistische Erfahrung" in Frau Staatsanwältin durch… (sorry konnte ich mir jetzt nicht verkneifen)

  14. Zackzustimmer meint: (14.3.2007 um 19:44) AntwortenReply to this comment

    Macht nix! Das ist mir auch als Erstes dazu eingefallen ;-)

  15. Hagbard meint: (14.3.2007 um 21:24) AntwortenReply to this comment

    Könnte man dieses Vorgehen eigentlich nicht mal gesetzlich unterbinden?
    Dass bei Hausdurchsuchungen halt nur noch Festplatten (und CDs/Dvds ?) oder Kopien davon mitgenommen werden

    es ist einfach technischer Fakt, dass weder im Netzteil, Prozessor, Mainboard, ja auch nicht im Arbeitsspeicher oder Grafikkartenspeicher Daten gespeichert werden können…

  16. evilboy (Link) meint: (14.3.2007 um 23:14) AntwortenReply to this comment

    Manchmal glaubt man schon, dass dieses Vorgehen, das Hagbard beschreibt, vielleicht System hat. Ich weiß aber nicht genau, warum sich diese Praxis eingebürgert hat, und möchte nicht wild herumspekulieren.

    Vielleicht kann ein Rechtsanwalt hier dazu mehr sagen…

  17. mascha (Link) meint: (14.3.2007 um 23:37) AntwortenReply to this comment

    Eine Vielzahl der Kommentare beweist meines Erachtens zweierlei:

    1. Mit populistischen Meldungen kann man eine Vielzahl potentieller Leser ansprechen.

    2. Der Erfolg ist um so größer, je undifferenzierter man über einen Sachverhalt berichtet.

    Nach meinem Dafürhalten hätte Herr Vetter die i.W. wohl nur unzureichend strafprozessual vorgebildete Leserschaft durchaus mit den seit Jahrzehnten normativ verankerten "Gebräuchen" im Strafverfahren sowie den möglichen Nebensttrafen hinsichtlich der verwendeten Tatwerkzeuge vertraut machen können. Dann würde sich das Verhalten der StAin sicher in einem ganz anderen Lichte darstellen und manch' ein Kommentator würde nicht weiterhin mit solch' kruden Vorstellungen über die Funktionsweise eines auf Sanktion ausgerichteten Verfahrens durch die Landschaft stolpern.

    Darüber hinaus – was an dieser Stelle mangels genauer Kenntnis des Sachverhalts freilich ein "Stochern im Nebel" ist – wird sich der Beschlagnahmebeschluss bei einschlägigen Delikten sicher auf die gegenständliche Computeranlage beziehen. Insoweit stellt sich die Problematik der gezielten Suche nach Zufallsfunden überhaupt nicht. Etwas anderes schlussfolgert auch nicht aus der Tatsache, dass der Beschuldigte einer kriminaltechnischen Untersuchung der betreffenden Anlage durch das (vermeintlich) umfängliche Einräumen das Tatvorwurfs zuvorkommt.

  18. Advocatus Diaboli (Link) meint: (14.3.2007 um 23:43) AntwortenReply to this comment

    @15: Sag das nicht. Ich kann auch auf meiner umgebauten D-Box, im Case eines VHS-Rekorders oder auf dem Speicherchip meiner Waschmaschine Daten speichern. Und auch mein Handy hat 1GB Speicher und meine DigiCam auch. Hoffentlich updatet aber die Frau Staatsanwältin dahingehend nicht ihre kriminalistische Erfahrung. ;-)

  19. Lutz Baier (Link) meint: (15.3.2007 um 00:34) AntwortenReply to this comment

    Also ich finde das Vorgehen der Staatsanwältin zwar absolut neben dem Gesetz, aber es ist keineswegs eine Ausnahme.
    In wenigen Tagen, am 23. März, ist es genau ein Jahr her, dass 12 (!!!) Polizeibeamte wegen eines an den Haaren herbei gezogenen Bagatelldeliktes hier bei uns eingefallen sind und drei PCs und sämtliche Datenträger mitgenommen haben.
    Das Ursprungsverfahren ist längst nach § 172 Abs. 2 StPO eingestellt worden.
    Die PCs sind alle verschlüsselt (AES 256). Nur eine externe Festplatte war nicht verschlüsselt. Auf dieser haben sie mit Perkeo nach Kinderpornos gesucht und auch etwa 20 Bilder gefunden.
    Diese stammen aus einer Datensicherung eines Kunden wie dieser auch schriftlich bei der Staatsanwaltschaft zugab.
    Bis zum heutigen Tage hat die Staatsanwaltschaft nichts gegen uns in der Hand was irgendwie gerichtsverwertbar wäre.
    Das hindert die aber nicht daran, seit einem Jahr unseren Gewerbebetrieb erst lange Zeit lahm zu legen und nun massiv zu behindern.

    Also bitte nicht wieder von den "Ausnahmen" reden. Die Sache hat Methode.
    Wenn die mal so einen Rechner in den Pfoten haben, suchen die nach ALLEM und nicht nur nach den im Durchsuchungsbeschluss genannten Dateien. In unserem Fall sollten die ein Schriftstück suchen. Was soll da der Perkeo-Scan???
    Das ist "juristischer Alltag" wie unser Anwalt dazu bemerkte. Er verzweifelt langsam an den ungebildeten Juristen, die jeden Tag das Recht missachten, das sie zu schützen vorgeben.

    Nur mal so nebenbei: Unsere Geschichte spielt auch in Sachsen-Anhalt… dem "Heimatland" von Mikado.

  20. jjwin2k meint: (15.3.2007 um 02:38) AntwortenReply to this comment

    @17 Dem kann ich als juristische Laie und somit "unzureichend strafprozessual vorgebildeter" Leser nicht zustimmen.

    1. Der Mandant war bereit, die Tat einzuräumen. Daher ist eigentlich die Aufgabe der Beweissicherung und der Ermittlung erfüllt. Etwas stärkeres als einen Geständnis gibt es doch nun kaum noch als Beweis. (Vielleicht 1 Geständnis und 2 Zeugenaussagen….) Selbst für den Fall, das die Frau Staatsanwältin ihre Neugierde befriedigen wollte, gäbe es noch die Möglichkeit eine Sicherung der Festplatte zu machen und dann diese zu überprüfen.

    Ein solcher "Deal" hätte mit Sicherheit zu einer drastischen Abkürzung des Verfahrens geführt. Daher frage ich mich nun, was es soll ein potentielles Geständnis eines Verdächtigen in den Wind zu schlagen um stattdessen den Rechner weiter durchzukauen.

    2. Einbehaltung des Rechners als Tatwerkzeug.
    Die Einbehaltung ist nach meiner Kenntnis immer als zusätzliches Strafmittel gedacht und wird daher (wie gesagt juristischer Laie) als Strafmildernd betrachtet.
    Daher kann sofern die Einbehaltung nicht vorgeschrieben ist, dies auch unterlassen bleiben. Ich denke nicht das Computer zu den Gütern gehören, die unbedingt eingezogen werden müssen.

    3. Bei den üblichen Delikten, die mit Computern zutun haben und die "man" einfach so zugeben würde, erscheint mir die Verhältnismäßigkeit zwischen Zerstörung der beruflichen Existenz und zu erwartendem Strafmaß (Der Mandant wird ja vermutlich nicht FTPWELT 2 betreiben…) doch stark zweifelhaft.

  21. mascha (Link) meint: (15.3.2007 um 08:48) AntwortenReply to this comment

    @20:

    1. Eine Einziehung von Tatwerkzeugen hat bietet keinen Anlass zur Strafmilderung – warum auch? Soll nach Ihrer Ansicht der Angeklagte tatsächlich dafür belohnt werden, dass ihm das Tatwerkzeug dauerhaft entzogen wird?

    2. In den entsprechenden Vorschriften ist eine hinreichende Beachtung der Verhältnismäßigkeit der Einziehung zwingend vorgeschrieben. Realiter entscheiden die Gerichte auch – wenn der Sachverhalt hierfür eine hinreichende Grundlage bietet – regelmäßig i.S.d. Angeklagten.

    3. Sollte von einer deliktischen Handlung die berufliche Existenz abhängen, unterlässt man sie oder lässt sich zumindest vorher über die rechtlichen Risiken hinreichend beraten, um ggf. Alternativen in Betracht ziehen zu können :-).

  22. mascha (Link) meint: (15.3.2007 um 08:49) AntwortenReply to this comment

    hmmm … bitte das "hat" unter 1. gedanklich streichen :-)

  23. 22 meint: (15.3.2007 um 09:49) AntwortenReply to this comment

    Mal eine ganz einfache Frage: Wenn ich ein übliches Verschlüsseldungsprogramm verwende, z.B. das VileFault auf dem Mac – ist das von der Kripo zu knacken? oder nicht?

  24. Lutz Baier (Link) meint: (15.3.2007 um 10:23) AntwortenReply to this comment

    @23
    Es kommt eigentlich nicht auf das Verschlüsselungsprogramm an, sondern auf das verwendete Verschlüsselungsverfahren. Also AES ab 128 Bit ist eigentlich nicht mehr zu knacken.
    Man sollte natürlich nicht unbedingt den Namen der Ehefrau, der Kinder oder Haustiere oder die Autonummer als Passwort verwenden.

  25. 22 meint: (15.3.2007 um 11:54) AntwortenReply to this comment

    @24

    Das heißt, die StA hat den Rechner, kommt aber mit keinen Tricks an die Deteien? Ehrlich?

  26. Stefan (Link) meint: (15.3.2007 um 12:14) AntwortenReply to this comment

    @9:
    Eine Kopie einer Helge Schneider-CD auf dem PC zu haben ist keine Urheberrechtsverletzung, es sein denn, man hat die illegal aus dem Internet gezogen.
    Es gibt aber mehr als genügend legale Möglichkeiten, wie Musik auf Festplatten kommen kann: Legaler Kauf, Sicherungskopien gekaufter CDs, Musikabos, etc.
    So habe ich noch fast 5 GB an Musikdaten, die ich aus dem nicht mehr existenten Musikabo von Radio-MP3 stammen. Alles vollkommen legal.

  27. Lutz Baier (Link) meint: (15.3.2007 um 12:40) AntwortenReply to this comment

    @25

    "Das heißt, die StA hat den Rechner, kommt aber mit keinen Tricks an die Deteien? Ehrlich?"

    Ja, ehrlich! Die tun zwar immer so als wäre eine Verschlüsselung für ihre "Experten" kein Problem, aber ich weiss keinen einzigen Fall wo denen eine Entschlüsselung gelungen wäre.
    Vorausgesetzt natürlich, dass es eine gute Verschlüsselung und das Passwort lang und gut ist. Es sollte wenigstens 10 Zeichen lang sein (mehr ist immer besser) und aus Buchstaben, Ziffern und Sonderzeichen bestehen.
    Dann haben die keine Chance… EHRLICH :-)

  28. Anonymous meint: (15.3.2007 um 14:16) AntwortenReply to this comment

    @ 27

    Da haben Sie ja Glück, daß die anderen Bilder nicht gefunden wurden.

  29. Advocatus Diaboli (Link) meint: (15.3.2007 um 14:17) AntwortenReply to this comment

    @27: Wobei man nicht unerwähnt lassen sollte, dass ein nur partiell verschlüsseltes System, insbesondere unter Windows, evt. falsche Sicherheit verspricht. Was hat man davon, wenn man sensitive .doc-Dateien bspw. mittels TrueCrypt in nen verschlüsselten Container packt, und Word oder OpenOffice während man das Dokument bearbeitet irgendwo temporäre Kopien der Dateien zur Sicherung hinschreiben (wobei man es bei letzterem immerhin einstellen kann welchen Pfad er dafür nutzt).

    Ein komplett verschlüsseltes System stellt allerdings (erfahrungsgemäß) ein absolutes Hinderniss für Polizei und StA dar, sofern man das Passwort nicht mit Zettelchen an den Monitor gepinnt hat ;-)

  30. Lutz Baier (Link) meint: (15.3.2007 um 20:24) AntwortenReply to this comment

    @28
    "Da haben Sie ja Glück, daß die anderen Bilder nicht gefunden wurden."

    Was ich selber denk´und tu, trau´ich ander´n gerne zu!

    @29
    Selbstverständlich ist nur eine Vollverschlüsselung sinnvoll. Sehr gut geeignet ist da zum Beispiel SafeGuard Easy.
    Unsere Rechner sind nun schon seit einem Jahr in "staatlicher Obhut" und haben sich tapfer den diversen Angriffen (nett in der Ermittlungsakte dokumentiert) widersetzt :-)

  31. ich meint: (16.3.2007 um 16:04) AntwortenReply to this comment

    wenn die sta nach beweisen für die straftat nach A) sucht, findet aber zufaellig (oder auch nicht) etwas fuer die straftat B), darf sie das doch eigentlich nicht verwenden ? das gabs doch irgendwas …

  32. Lutz Baier (Link) meint: (16.3.2007 um 16:36) AntwortenReply to this comment

    @31
    Da irrst Du.
    Ein Beweisverwertungsverbot gibt es hier nicht. Die dürfen zwar nur nach Dingen suchen, die vom Durchsuchungsbeschluss erfasst sind, aber wenn die gezielt nach allen Möglichen suchen und dann auch was finden, dürfen die es auch verwenden.
    Kurz gesagt: Wir haben zwar schöne Gesetze, aber wenn die "Gesetzeshüter" diese missachten, macht das nichts… die dürfen das…
    In Sachen Beweisverwertungsverbot sind die Amis uns um einiges voraus…

  33. ich meint: (16.3.2007 um 16:41) AntwortenReply to this comment

    @32 – dann gilt das "Beweisverwertungsverbot" offensichtlich nur fuer die sta, den gutachter duerfen das nicht …

    da hatte doch der baugutachter bemerkt – der den schade am dach ansah – das das haus unter dem dach schwarz gebaut war. aber es war ihm egal, den es ging ihn nichts an ;)

  34. techniker meint: (16.3.2007 um 17:30) AntwortenReply to this comment

    @6: Deine Beheuptung (das die Polizei mit ner USB-Platte kam und im laufenden Betrieb ein Image zog) glaube ich nicht.
    Grund: Mir ist kein Betriebssystem bekannt, bei dem dies möglich ist. Alle mir bekannten Betriebssysteme sperren bestimmte Bereiche während der Laufzeit gegen den Zugriff durch Nutzer.
    Erschwerend kommt noch hinzu, dass auch eine Kopie der Datei die man kopieren kann, nur möglich ist unter Mithilfe des Admins (also des Angeklagten).

    Daher kommt mir Deine Schilderung unglaubhaft vor.

  35. Anonymous meint: (16.3.2007 um 20:46) AntwortenReply to this comment

    @22: Es gibt Möglichkeiten, etwas was mit AES verschlüsselt ist, zu knacken. In dem Fall in dem es nicht mehr nur um winzige Datenmengen wie Mails oder ein bischen Netzwerkverbindung geht, spielt der nächst höhere Algorithmus eine Rolle. (Stichworte: cbc, ecb) Diese sind teilweise recht schwierig zu implementieren und bringen eigene Beschränkungen mit, die ihn je nach genauem Einsatz mehr oder weniger geeignet erscheinen lassen. Als Beispiel sei hier mal die Watermark attack gegen cbc erwähnt.
    Allerdings gilt dieses "geknackt" nur in einem Sinn in dem es Kryptologen verstehen: Der Rechenaufwand um die Verschlüsselung zu brechen wird um ein paar Zehnerpotenzen leichter. Der Aufwand ist auch bei starker Parallelisierung noch enorm, aber prinzipiell wirds mit zunehmender Datenmenge eher leichter als schwieriger…

  36. Hagbard meint: (18.3.2007 um 01:41) AntwortenReply to this comment

    Mal ne provokante Frage:
    Wenn hier einzelne einen PC als Tatwerkzeug bezeichnen…. ist dann mein Kugelschreiber oder Tintenfüller auch ein Tatwerkzeug?

  37. Engywuck meint: (18.3.2007 um 16:52) AntwortenReply to this comment

    @35: es gibt durchaus Möglichkeiten, von einem Produktionssystem während des Betriebes Backups zu erstellen. Ja, auch unter Windows :)
    Gerade Server bieten gerne diese Möglichkeit des "Hot Backups", da ja wohl kaum ein Server regelmäßig offline genommen werden soll für Backups – die je nach Datenumfang auch gerne mal n paar Stunden benötigen…

  38. logisch meint: (14.4.2007 um 19:34) AntwortenReply to this comment

    Udo Vetter: "Sie haben das Recht zu schweigen"
    http://www.mister-wong.de/users/1109951/
    Das schafft ein wenig Hintergrund zu den nationalen Regularien.

  39. filipo meint: (29.12.2007 um 02:56) AntwortenReply to this comment

    Leider nehmen diese Leute auch Backups mit. Sozusagen jede Hardware inkl. Scanner und Printer, Speaker etc.

    Ich programmiere beruflich. Für mich wäre eine Beschlagnahmung meiner ganzen Hardware und Backups der Ruin.

    Als Alternative habe ich einen Service abonniert, bei dem ich meinen Sourcecode etc. verschlüsselt, auf externen Servern sichern kann.

    Die Backups werden mir auch nach Wohnungsbrand, Diebstahl oder Hausdurchsuchungen mit Beschlagnahmung. Zur Verfügung gestellt.

    Ich brauche dann lediglich für neue Hardware aufzukommen. Und zu hoffen dass diese "Leute" nicht schon wieder auftauchen um mir auch meine neuste Hardware mitzunehmen.

    Es ist echt krass, was da abgeht. Jetzt such ich mir gerade das Land aus, in welchem ich in Zukunft wohnen werde!

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