21.3.2007

Rationalisierung mit Bremseffekt

Wäre es ein Einzelfall, Schwamm drüber. Aber was Friedhelm H. in Dormagen erlebt hat, ist so vielen passiert, dass es nicht einmal genaue Zahlen darüber gibt. Am 10. Januar bekam der Dormagener, der die Stadtverwaltung dort vorübergehend vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf verklagt hatte, von der Oberjustizkasse Hamm einen positiven Bescheid. Er bekomme „unaufgefordert“ eine Gerichtsgebühr erstattet. Als die 49,50 Euro Mitte März noch nicht auf seinem Konto waren, fragte er nach: „Wir sind überlastet!“ hieß es in Hamm.

Diesen Zustand bestätigt Behördensprecher Arnd Fiolka: „Wir mussten nach der Zentralisierung der Kassen im Land beim Düsseldorfer Gericht jeden einzelnen Posten abfragen: Kontoinhaber, Kontonummer, Bankleitzahl“. Denn diese Zentralisierung hat es in sich. Zum Kassieren von Justizkosten aber auch zu deren Erstattung hat die Oberjustizkasse Hamm seit Juli vorigen Jahres die Geldgeschäfte aller Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichte im Lande übertragen bekommen. Den Grund bringt Ralph Neubauer vom Justizministerium auf einen eher abstrakten Nenner: „Es geht um die grundsätzliche Rationalisierung von Arbeitsabläufen“.

Die Folge: Während 14 Mitarbeiter bei der Oberjustizkasse vorher rund 70 000 Vorgänge jährlich erledigt haben, haben im vergangenen Jahr 70 Behördenangehörige an 959 000 Akten gearbeitet. Und mit den verzögerten Überweisungen von Erstattungen auch wohl ein bisschen Geld in die Staatskasse gespült. Auf seinen Hinweis, die Oberjustizkasse Hamm schulde ihm doch noch Zinsen für die zehnwöchige Verspätung, bekam Friedhelm H. in Dormagen die Antwort: „Nein! An einer Arbeitsüberlastung können wir auch nichts ändern!“ (pbd)

16 Kommentare zu “Rationalisierung mit Bremseffekt”

  1. Johannes meint: (21.3.2007 um 10:58) AntwortenReply to this comment

    Eigentlich unglaublich, daß man 70 Mitarbeiter beschäftigt, um popelige 1 Mio Zahlungsvorgänge abzuwickeln. Das erledigen wir mit drei Mitarbeitern. Mir dünkt, da ist noch einiges an Rationalisierungsmöglichkeiten.

  2. Anonymous meint: (21.3.2007 um 11:10) AntwortenReply to this comment

    Das sind dort auch nur drei Mitarbeiter für die eigentlichen Zahlungen – die 67 anderen sorgen für die gewünschten Verzögerungen.

  3. 321 meint: (21.3.2007 um 11:13) AntwortenReply to this comment

    Wieso Zinsen von der Staatskasse? Wo kommen wir denn da hin!

    Wenn Prozeßkosten bzw. Beratungshilfe zur Festsetzung beantragt werden gibt es ja auch keine Zinsen – abgesehen davon das es ja auch nur in geringen Umfang einen Vorschuß gibt.

    Und die Bearbeitung solcher Anträge dauert zumindest hier im Nordosten locker durchschnittlich 6 Wochen.

    Und da kommt an Zinsen – im Vergleich zum "normalen" Zeitlauf mit Zahlnungszielen von 2 Wochen – dann doch ganz schnell was zusammen.

    Habe ich mich neulich mal – aus gegebenem Anlass – darüber aufgeregt und nur zum Spaß dann Zinsen pro Tag bei normalen Verzugszins ausgerechnet, bei dem Ergebnis was einem da durch die Lappen geht war dann schon nicht mehr lustig zumute.
    Aber die Rechtspfleger sind letztlich meistens sogar irritiert wenn darauf hingewiesen das einem auch diese Gebühren zustehen und man sie auch haben will.

    Denn in der Justiz ist der Irrglaube, das Anwälte automatisch reich seien, doch noch recht weit verbreitet.

    Die Finanzminister machen es sich mit Hilfe der Justizminister auf Kosten der Anwälte schon ganz nett …

    Und dann hör ich immer vom Einsparpotential der Justiz!

    Bei dem Thema und der Qulität in manchen Geschäftsstellen gibt es so einiges zu sagen …

  4. A. John meint: (21.3.2007 um 11:28) AntwortenReply to this comment

    Als ich im letzten Jahr bei der Hinterlegungsstelle am AG München 300 EUR einzahlte, erinnerte mich dieser Vorgang stark an die notarielle Beurkundung eines Immobilienkaufs.
    Mit dem Vorgang waren 3(!) Bedienstete befasst, Zeitaufwand eine knappe Stunde.
    Dafür erfolgte die Rückzahlung erstaunlich unkompliziert.
    Das Geld wurde 1 Woche nach Antrag meines Anwalts auf mein Konto überwiesen. Einfach so. Ohne Formulare ausfüllen oder Dokumentenvorlage.

  5. PeterPetersen meint: (21.3.2007 um 11:44) AntwortenReply to this comment

    Tja, Rechtspflegern und schon mal gar nicht Richtern darf es ja zugemutet werden, selbst Akten anzulegen. Richter dürfen sich ja sogar weigern einen PC zu berühren.
    Da Beamte alle potentiell korrupt sind muss eben neben Rechtspfleger und Geschäftsstellebeamtem noch ein Dritter die Kohle annehmen.
    Weswegen bei PKH für entstandene Vegütungsansprüche keine Vorschussbeantragung möglich sein sollte ist mir indes ein Rätsel – manche Anwälte sind halt auch selbst verschuldet arm.

  6. 321 meint: (21.3.2007 um 12:02) AntwortenReply to this comment

    @5 – natürlich ist bei PKH ein Vorschuß auf entstandene Gebühren möglich, aber eben nur diese.

    Folglich geht der Anwalt in diesen Fällen bei den auch reduzierten Gebühren mit seiner Leistung in Vorlage – während er sonst das Recht hat erst den angemessenen Vorschuß, d.h. die vorraussichtlich entstehenden Gebühren, abzurechnen.

    Also z.B. mit Terminierung die Terminsgebühr vor dem Termin – bei PKH kann das eben erst wieder anschließend abgerechnet werden.

    Insgesamt kostet dies alles letztendlich Liquidität des Anwalts – und zwar zu Gunsten der Staatskasse.

  7. PeterPetersen meint: (21.3.2007 um 12:28) AntwortenReply to this comment

    @321: Kann man natürlich drüber streiten, aber ich denke mal das es eher zu Gunsten des Sozialleistungsempfängers geht. Ähnlich wie bei der Beratungshilfe sitzen da Staat und Anwälte beide im Boot.
    Wünschenswert wären zur Vermeidung unnötiger Kriegsschauplätze sicherlich einige rechtliche Änderungen (z. B. Eigentbeteiligungen bei PKH wie bei einer Rechtsschutzversicherung oder die Abschaffung der Antragstellung für Beratungshilfe über den Anwalt), aber die Justizlobby ist halt unbeachtlich. Wenn die Anwälte sich da nicht in den esetzgebungsverfahren einsetzen kommt eben so etwas dabei heraus.

  8. Chris H. meint: (21.3.2007 um 12:28) AntwortenReply to this comment

    @ 3: Die Behörde hat aber recht. Auch Verzugszinsen bekommt man nur wenn der Verzug verschuldet ist. Oder läuft das bei Behörden anders ? (§ 280 I u. III BGB i.V.m. § 286 IV BGB)

  9. @1 meint: (21.3.2007 um 12:31) AntwortenReply to this comment

    959 000 Akten 959 000 Zahlungsvorgänge
    Bewilligen und überwachen eure 3 Mitarbeiter auch Ratenzahlungen, versenden Zahlungsnachrichten und Rückstandsnachrichten an hunderte beteiligte Justizbehörden, leiten Vollstreckungen ein?

  10. Tobias meint: (21.3.2007 um 12:42) AntwortenReply to this comment

    @9: 3 Mitarbeiter wäre vielleicht etwas wenig, aber wenn ich das für die 70 Mitarbeiter einmal ausrechne (200 Tage a 7,5 Std.), dann bleibt für jeden Vorgang über eine Stunde Bearbeitungszeit. In einer Stunde kann man schon einiges versenden, oder?

  11. Johannes meint: (21.3.2007 um 12:55) AntwortenReply to this comment

    @9: Nein, das meiste davon macht unser Computer. Die Mitarbeiter sind eigentlich nur mit der Reklamationsbearbeitung beschäftigt.

  12. Anonymous meint: (21.3.2007 um 14:08) AntwortenReply to this comment

    @ 8
    Und wenn mein Privatsekretär mit meinen ganzen Rechnungen überfordert ist, liegt auch kein Verzug vor? Ich kann ja auch nichts dafür, wenn der nicht schnell genug arbeitet.

  13. @tobias meint: (21.3.2007 um 14:13) AntwortenReply to this comment

    wenn ich das mal ausrechne (200 Tage a 7,5 Std), dann komme ich bei 1 Millionen Zahlungsvorgaengen auf ca. 6 Minuten Bearbeitungszeit. Die Stunden scheinen bei Ihnen recht kurz zu sein…

  14. TinTin meint: (21.3.2007 um 14:30) AntwortenReply to this comment

    Der Fall zeigt mal wieder, daß Zentralisierung einzelner Leistungen eben nicht zwingend Verwaltung schneller und wirtschaftlicher macht. In anderen Bundesländern ist man wieder von der Zentralisierung über die Landesjustizkasse ab. Das Ergebnis ist, daß es deutlich weniger Irrläufer und ungeklärte Zahlungseingänge gibt, die den Verwaltungsaufwand nur unnötig aufblähen und sowohl die Zuordnung von GK Vorschüssen, aber auch die Auszahlung von Beratungshilfe und PKH deutlich schneller erfolgt.

  15. Glammy meint: (21.3.2007 um 17:19) AntwortenReply to this comment

    @ 8
    Gilt das auch für Privatleute???

    @ all
    Wieso kann man eigentlich als Privatmensch nicht auch für Auskünfte Gebühren erheben bzw. wenn man Geld zu kriegen hat, Zinsen darauf (auch von Ämtern und Behörden)?

  16. Chris H. meint: (22.3.2007 um 06:55) AntwortenReply to this comment

    @12: Hmm ist man als Privater nicht deswegen verantwortlich, weil man ja mehr Leute einstellen könnte? Die Behörde kann das nicht selber, sie muss das beantragen.

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Zitat: <blockquote>

Powered by WordPress - Impressum