Aktenberge und Tour de France
“Äußerst angespannt” scheint ein Beitrag zu sein, der auch mitlesende Richter anspricht. In den Kommentaren finden sich zwei Erfahrungsberichte aus dem Richteralltag. Sie liefern interessante Einblicke, die ich hier noch einmal wiedergebe:
Richter 1 (“vohnsima”):
… mache bisher als Richter “nur” Zivilsachen (Zivilkammer LG) und keine Strafsachen, aber der Arbeitsdruck ist schon groß. Ich arbeite ca. 11 Stunden/Tag plus einige Stunden am Wochenende plus eine bis zwei Nächte pro Woche (vorher habe ich als Anwalt in einer Großkanzlei gearbeitet, nicht dass jemand denkt, ich wüsste nicht, was da los ist). Man muss täglich Berge von Akten und Schriftsätzen lesen, Entscheidungen von existenzieller Bedeutung treffen, sich mit den wildesten Rechtsgebieten quer durcheinander befassen, vermeintlich souverän die Sitzungen leiten … Ich will nur sagen, dass die Richter keineswegs ein laues Leben führen, sondern genauso unter der Arbeit ächzen wie die anderen Juristen auch. …
Richter 2 (“bo”):
Es stimmt, die Arbeitsbelastung für Richter – v.a. für richterliche Berufsanfänger – in erstinstanzlichen Zivilsachen am Landgericht ist ungeheuerlich. Die Pebb§y – Zahlen sind in diesem Bereich ein Witz, v.a., wenn man das Pech hat, in einem Gerichtsbezirk zu arbeiten, in dem es keine Spezialkammern (z.B. für Baurecht, Bankenrecht, Arzthaftungsrecht, HOAI o.ä.) gibt und man sich in jeder Akte in ein neues, kompliziertes Rechtsgebiet einarbeiten muss.
Egal aus welchem Bundesland, ich kenne keinen Kollegen, der mit den vorgesehenen Zahlen auf eine (nur) 42 – Stunden Woche kommen würde. Dazu kommt, dass der Aktenumfang in den letzten Jahren durch die ZPO – Reform stark angewachsen ist, weil in der Berufungsinstanz keine neuen Tatsachen mehr vorgetragen werden dürfen und die Richter auch anwaltlich vertretenen Parteien inzwischen detaillierteste rechtliche Hinweise geben müssen (auf die dann selbstverständlich weitere umfassende Stellungnahmen mit neuem Vortrag folgen). Außerdem scheinen die Verspätungsvorschriften in den Gesetzestexten mancher OLG-Senate einfach nicht zu existieren.
Das ist aber meiner beruflichen Erfahrung nach in anderen Bereichen der ordentlichen Gerichtsbarkeit nicht der Fall.
Schon die Bearbeitung von Zivilsachen beim Amtsgericht lässt sich deutlich besser beherrschen (ausruhen kann man sich da aber auch nicht). Ich habe viel weniger Arbeit mit einem laut Pebb§y mit permanent über 100% belasteten Amtsgerichtsdezernat als mit einem im Schnitt “nur” 90% umfassenden LG-Dezernat gehabt.
Im Strafrecht, noch dazu im Jugendstrafrecht, bestehen dann – zumindest meinen subjektiven Beobachtungen nach – kompett andere Belastungen, Pebb§y hin und Pebb§y her, wobei sich meine Erfahrungen aber nur auf die Amtsgerichte beziehen. Ich hatte ein einziges Mal die Gelegenheit, wegen einer längeren Krankheitsvertretung ein paar Monate ein Strafrichterdezernat zzgl. Betreuung und Nachlass bearbeiten zu dürfen. Da gab es für mich zum ersten mal die Situation, dass ich teilweise am Nachmittag um 15:00 Uhr im Büro saß und nicht mehr wußte, was ich heute noch arbeiten sollte.
Der Jugendrichter unseres – vielleicht aufgrund der ländlichen Lage insoweit entlasteten Amtsgerichts – kam nie vor 9 und war – mit Ausnahme seines Sitzungstages – spätestens um 14:00 Uhr weg (ohne Akten). Der Kaffeeraum war seine zweite Wirkungsstätte, in dem persönliche Kontakte verfestigt und die Mitgliedschaft im Präsidium (für die Geschäftsverteilung zuständig) durch kleine Ränkespiele gesichert wurde.
Seine von ökonomischen Grundüberlegungen getragene Strategie, keine wertvolle Arbeitszeit an das Abfassen rechtsmittelgefährdeter Urteile zu verschwenden, machte ihn auch bei der Anwaltschaft beliebt. Unvergessen bleibt für mich, als ich ihn einmal nach ihm fragte, ob der er Urlaub gehabt habe (ich hatte ihn längere Zeit nicht gesehen, nicht einmal im Kaffeeraum).
Antwort: Nö wieso, es sei doch Tour de France gewesen…
Mein Eindruck ist Folgender: Anwälte müssen, wollen sie ihren Beruf ordentlich ausüben, meist 60-70 Stunden/Woche arbeiten. Gerade junge Richter müssen 50-60 Stunden/Woche arbeiten. Staatsanwälte oft auch.
Der eigentliche Unterschied: Wer als Anwalt seine Arbeit nicht anständig macht, haftet. Wer es als Richter nicht anständig macht, muss als Proberichter zittern, wenn der Präsident es erfährt. Wer aber erst einmal RiAG ist, dem kann es egal sein.
Tour de France? "Medikamententester auf Rädern", richtig? Ich dachte, die Veranstaltung wäre nur für Pharmareferenten interessant. :-)
@2 Meinst Du das http://youtube.com/watch?v=wyaaJSSc3fI *g*
man sollte vielleicht einmal die tatsache akzeptieren, dass in allen berufsschichten leute sind, die sehr viel arbeiten. und leute sind, die sehr wenig arbeiten. es ist nur dann schade, wenn leute die sehr wenig arbeiten, in diesem fall richter, schlechte urteile fällen :(
@4: Es stimmt schon, dass es in allen Berufsschichten Leute gibt, die viel arbeiten. Wobei ich glaube, dass es Berufe gibt, in denen diese Leute überproportional oft auftreten. Grade bei Richtern kann ich mir gut vorstellen, dass diese im Durchschnitt deutlich länger arbeiten, als Mitarbeiter in anderen Branchen.
Ob das ganze jetzt daran liegt, dass – wie man sagt – zu wenig Richter für die vorhandenen Aktenberge existieren oder ob das System einfach ineffizient aufgebaut ist (zu komplizierte Prozesse usw., habe mal gehört, in Deutschland dauert ein Gerichtsverfahren deutlich länger als in vielen anderen Ländern) weiß ich allerdings nicht…
Man sollte auch im Blick haben, dass verschiedene Menschen auch verschiedene Fähigkeiten haben. Ich habe bei mir selbst beobachtet, dass ich mit Aufgaben, für die andere Überstunden machen müssen, schon mittags fertig bin, ohne dass sich einer über die Qualität beschwert – im Gegenteil. Da nutzt die beste Examensnote nichts, wenn man nur den Blick für die Probleme hat, aber nicht für die Lösungen. Deshalb wird es an den Gerichten und Staatsanwaltschaften auch nie die gerechte Geschäftsverteilung geben. Bei Anwälten wird es nicht anders sein. Der eine sagt in drei Seiten Schriftsatz alles, was gesagt werden muss und ist damit in einer halben Stunde fertig. Der andere meint, alle möglichen Eventualitäten einbauen zu müssen, schreibt 20 Seiten und benötigt den halben Tag.
Ich kann nur bestätigen, dass es überall überlastete Leute gibt. Aber ob das immer am Arbeitsanfall liegt oder im Zweifel doch zum Großteil am Betreffenden selbst, bleibt zu hinterfragen.
Dass die Belastung an einer Zivilkammer des Landgerichts höher sein soll als in einem Zivildezernat am Amtsgericht kann ich aus meiner Erfahrung absolut nicht bestätigen – zumal man hier nach Pebb§y bei 130% liegt. Ohne besondere Gewichtungen wegen Spezialzuständigkeiten hat hier ein Amtsrichter ca. 650 Sachen im Jahr zu erledigen (und meist ca. 300 Sachen im Bestand). Ich denke auch, Nr. 4 hat Recht, faule Leute gibt es überall.
ähm… u.a. vielleicht wegen Hartz4 ???
Was ist ein/eine "Pebb§y"? Ist damit das Gehalt gemeint?
http://de.wikipedia.org/wiki/PEBB%C2%A7Y
Vielleicht sollte man die Pappnasen, die Pebb§y erfunden haben und diese, die sich nun um dessen Ausgestaltung kümmern, lieber den überlasteteten Gerichten zuteilen, um dort notwendige Schreibarbeit zu machen, Akten über die Flure zu schieben oder andere Hilfsarbeiten zu leisten, als ein sowieso schon vollkommen überreguliertes System noch mehr zu reglementieren?
Ausserdem finde ich es als Bürger schon ziemlich bedenklich, wenn meine Bürgerrechte bzw. deren Durchsetzung dem Staat gegenüber davon abhängen, ob gerade jemand Zeit hat, oder es vorzieht, sich die Sonne auf den Pelz brennen zu lassen oder Tour de France im TV anzuschauen. Denn letzlich werden diese Leute von meinen Steuern bezahlt (Richter), und ich kann erwarten, dass die für ihren Lohn auch entsprechende Arbeit leisten.
Gut, das erwarte ich eigentlich von jedem, der meine Steuern einheimst, klappt aber in Berlin auch nicht…
velvet
In abwegigen Rechtsgebieten mit sehr viel Schriftwechsel (Schadensersatz im Vergaberecht z.B.) haben wir sehr gute Erfahrungen damit gemacht, eine Woche vor dem Termin eine Zusammenfassung unserer wesentlichen Argumentation und der Kernpunkte der rechtlichen Bewertung zu schicken – so auf 2-3 Seiten zusammengefaßt.
Ist bisher meistens recht gut angekommen.