Zu Gunsten des Beschuldigten
Auf zweieinhalb eng beschriebenen Seiten bewertet der Staatsanwalt die Sach- und Rechtslage. Ergebnis:
Unter Berücksichtigung dieser Sachlage ist ein entsprechender Tatnachweis nicht zu führen, da der in-dubio-Grundsatz zu Gunsten des Beschuldigten Anwendung finden muss.
Und ich habe noch nicht mal eine Verteidigungsschrift vorgelegt.
Es sind diese seltenen Momente, in denen man einen Anflug von Freude verspürt, wenn man bemerkt, dass die Intelligenz doch noch in ein paar Refugien in der Justiz erhalten geblieben ist!
@1: Amen to that :-)
"Arbeit gespart" nennt man das wohl. :)
Eine Einstellung macht meist mehr Arbeit als eine Anklage oder ein Strafbefehl. Erstere müssen beschwerdesicher sein, Letztere gehen nach Standard, wenn es nicht gerade besonders komplizierte Kammeranklagen sind. Anklagen über einen Ladendiebstahl oder in Verkehrssachen kann man runterdiktieren. An mancher Einstellung hab ich sehr lange gesessen.
Natürlich findet der in dubio-Grundsatz nur i.d. Hauptverhandlung Anwendung und nicht bei der Entscheidung, ob Anklage erhoben wird, oder nicht. Eine andere Frage ist da, ob hinreichender Tatverdacht zur Anklageerhebung besteht.
In diesem Fall also mal Glück für den Mandanten, dass es die StA mit der Gewaltenteilung zu nehmen scheint.
@ 5: Was Sie schreiben ist zum einen nicht ganz richtig und hat zum anderen überhaupt nichts mit Gewaltenteilung zu tun.
Der Grundsatz "in dubio pro reo" ist zwar bei der Entscheidung über die Anklageerhebung nicht unmittelbar anwendbar, aber für die bei der Entscheidung abzugebende Beweisbarkeitsprognose mittelbar von Bedeutung. Wenn nicht zu erwarten ist, dass die vorliegenden tatsächlichen Zweifel in einer Hauptverhandlung überwunden werden können, wirkt sich dies auf die Entscheidung aus. In diesem Fall muss das Verfahren eingestellt werden. Und das beruht letztlich auf dem "in dubio" – Grundsatz.
Was macht sich denn für den Beschuldigten besser, eine Einstellung oder ein Freispruch?
@7 (doppelfish):
Einstellung dürfte weniger Arbeit machen, aber die Kosten trägt ja auch beim Freispruch der Staat und vorbestraft ist man auch in keinem Fall.
IANAL!
Warum ist es ein Zeichen von Intelligenz, wenn man dem Beschuldigten die Tat nicht nachweisen kann?
Hätte mich auch fast gewundert, wenn nicht ein Kommentar wie # 3 kommt. Manchen Leuten kann man es nicht recht machen. Wird Anklage erhoben, betreibt der Staat Rechtsbeugung, Verfolgung Unschuldiger und ist sowieso nur ungerecht, wird das Verfahren hingegen frühzeitig eingestellt, ist die Staatsanwaltschaft schlicht faul. Witzig vor allem, dass der Sachverhalt hier völlig unbekannt ist und trotzdem einige beurteilen können, ob die Entscheidung richtig, falsch, gut oder schlecht war…
Die Rechtspflege funktioniert eben auch ohne Strafverteidiger hervorragend. ;)
@ 11 .thh: … nur leider selten, vgl. z.B.
http://ra-melchior.blog.de/2007/02/27/kopf_runter_und_durch_justiziale_geldver~1814010
@ 11
Seh ich genauso.
In 98% der Fälle hat das Gequatsche der Rechtsanwälte absolut keinen Einfluss auf das Ergebnis.
@ 13:
Pssst!!!
Das darf doch keiner wissen.
Die wollen doch nur spielen.
@10: Also ich habe Kommentar Nr. 3 so verstanden, dass sich Udo Arbeit gespart hat, nicht der Staatsanwalt…