2.4.2007

Zu Gunsten des Beschuldigten

Auf zweieinhalb eng beschriebenen Seiten bewertet der Staatsanwalt die Sach- und Rechtslage. Ergebnis:

Unter Berücksichtigung dieser Sachlage ist ein entsprechender Tatnachweis nicht zu führen, da der in-dubio-Grundsatz zu Gunsten des Beschuldigten Anwendung finden muss.

Und ich habe noch nicht mal eine Verteidigungsschrift vorgelegt.

16 Kommentare zu “Zu Gunsten des Beschuldigten”

  1. Martin meint: (2.4.2007 um 13:30) AntwortenReply to this comment

    Es sind diese seltenen Momente, in denen man einen Anflug von Freude verspürt, wenn man bemerkt, dass die Intelligenz doch noch in ein paar Refugien in der Justiz erhalten geblieben ist!

  2. SoWhy meint: (2.4.2007 um 13:42) AntwortenReply to this comment

    @1: Amen to that :-)

  3. L-Roy meint: (2.4.2007 um 14:00) AntwortenReply to this comment

    "Arbeit gespart" nennt man das wohl. :)

  4. @3 meint: (2.4.2007 um 14:09) AntwortenReply to this comment

    Eine Einstellung macht meist mehr Arbeit als eine Anklage oder ein Strafbefehl. Erstere müssen beschwerdesicher sein, Letztere gehen nach Standard, wenn es nicht gerade besonders komplizierte Kammeranklagen sind. Anklagen über einen Ladendiebstahl oder in Verkehrssachen kann man runterdiktieren. An mancher Einstellung hab ich sehr lange gesessen.

  5. Theo meint: (2.4.2007 um 14:45) AntwortenReply to this comment

    Natürlich findet der in dubio-Grundsatz nur i.d. Hauptverhandlung Anwendung und nicht bei der Entscheidung, ob Anklage erhoben wird, oder nicht. Eine andere Frage ist da, ob hinreichender Tatverdacht zur Anklageerhebung besteht.
    In diesem Fall also mal Glück für den Mandanten, dass es die StA mit der Gewaltenteilung zu nehmen scheint.

  6. RKS meint: (2.4.2007 um 15:16) AntwortenReply to this comment

    @ 5: Was Sie schreiben ist zum einen nicht ganz richtig und hat zum anderen überhaupt nichts mit Gewaltenteilung zu tun.
    Der Grundsatz "in dubio pro reo" ist zwar bei der Entscheidung über die Anklageerhebung nicht unmittelbar anwendbar, aber für die bei der Entscheidung abzugebende Beweisbarkeitsprognose mittelbar von Bedeutung. Wenn nicht zu erwarten ist, dass die vorliegenden tatsächlichen Zweifel in einer Hauptverhandlung überwunden werden können, wirkt sich dies auf die Entscheidung aus. In diesem Fall muss das Verfahren eingestellt werden. Und das beruht letztlich auf dem "in dubio" – Grundsatz.

  7. doppelfish meint: (2.4.2007 um 15:21) AntwortenReply to this comment

    Was macht sich denn für den Beschuldigten besser, eine Einstellung oder ein Freispruch?

  8. Anonymous meint: (2.4.2007 um 15:41) AntwortenReply to this comment

    @7 (doppelfish):
    Einstellung dürfte weniger Arbeit machen, aber die Kosten trägt ja auch beim Freispruch der Staat und vorbestraft ist man auch in keinem Fall.

    IANAL!

  9. @1 meint: (2.4.2007 um 15:48) AntwortenReply to this comment

    Warum ist es ein Zeichen von Intelligenz, wenn man dem Beschuldigten die Tat nicht nachweisen kann?

  10. BV meint: (2.4.2007 um 16:08) AntwortenReply to this comment

    Hätte mich auch fast gewundert, wenn nicht ein Kommentar wie # 3 kommt. Manchen Leuten kann man es nicht recht machen. Wird Anklage erhoben, betreibt der Staat Rechtsbeugung, Verfolgung Unschuldiger und ist sowieso nur ungerecht, wird das Verfahren hingegen frühzeitig eingestellt, ist die Staatsanwaltschaft schlicht faul. Witzig vor allem, dass der Sachverhalt hier völlig unbekannt ist und trotzdem einige beurteilen können, ob die Entscheidung richtig, falsch, gut oder schlecht war…

  11. -thh meint: (2.4.2007 um 16:28) AntwortenReply to this comment

    Die Rechtspflege funktioniert eben auch ohne Strafverteidiger hervorragend. ;)

  12. RA J. Melchior meint: (2.4.2007 um 17:24) AntwortenReply to this comment
  13. Günther meint: (2.4.2007 um 18:19) AntwortenReply to this comment

    @ 11
    Seh ich genauso.
    In 98% der Fälle hat das Gequatsche der Rechtsanwälte absolut keinen Einfluss auf das Ergebnis.

  14. RKS meint: (2.4.2007 um 18:30) AntwortenReply to this comment

    @ 13:

    Pssst!!!
    Das darf doch keiner wissen.

  15. @13 und 14 meint: (2.4.2007 um 18:50) AntwortenReply to this comment

    Die wollen doch nur spielen.

  16. Subsumtionsautomat meint: (2.4.2007 um 19:10) AntwortenReply to this comment

    @10: Also ich habe Kommentar Nr. 3 so verstanden, dass sich Udo Arbeit gespart hat, nicht der Staatsanwalt…

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