Sascha (Link) meint:
(3.4.2007 um 20:26) Antworten
Zu "Besser gar nicht rangehen" bzgl Telekom-Kundenunfreundlichkeit:
Solche Artikel häufen sich ja in den vergangenen Wochen seit Obermann da "etwas" ändern wollte. Ich erinnere mich auch noch an Zeiten als ich TV schaute, damals vor 10-15 Jahren gab es bei RTL so eine Rubrik "Spass mit der Telekom", hat also tatsächlich Geschichte.
Meine Frage ist nun aber: ist das vielleicht nur ein Wahrnehmungsproblem?! Sind vielleicht gar die anderen Unternehmen genauso der Kundenunfreundlichkeit treu?
Juristisch würde mich interessieren, wie das mit der angesprochenen Weitergabe der Daten an Kooperationspartner geht. Spricht da nicht der Datenschutz dagegen? Sind das nicht bei zwischenbetrieblichen Kooperationen noch Dritte? Ich denke da nur an die AGBs bei StudiVz..
h.c. meint:
(3.4.2007 um 20:33) Antworten
"Das Amtsgericht ließ aber offen, ob es grundsätzlich zulässig ist, die Asche eines Toten ins Ausland zu bringen, um daraus einen Diamanten herzustellen. Dieser Fall sei im Friedhofsrecht von 1964 nicht vorgesehen gewesen und müsse vom Gesetzgeber geklärt werden."
In Deutschland muss das legal werden! Bei den Verbots-Verboten der FDP Saar hab ich eine Reform des Bestattungsgesetzes gefordert, ich hoffe das dies entsprechend Einzug findet. Eine grundlegende Reform des Bestattungsgesetzes in Sachsen-Anhalt war mit der CDU schwierig und wurde auf diese Legislaturperiode verschoben. Nun sind wir zwar nicht mehr in der Regierung, allerdings hat mir Ex-Sozialminister Kley persönlich versprochen das diese Legislaturperiode ein entsprechender Gesetzesentwurf eingebracht wird.
Sascha (Link) meint:
(3.4.2007 um 20:38) Antworten
@2:
Wie wäre es, wenn man das mal nicht klärt? Warum muss in Deutschland alles "geklärt" werden?
Jens meint:
(3.4.2007 um 20:40) Antworten
zu "besser gar nicht rangehen":
Da sind die anderen Telefonanbieter kein bischen besser als die Telekom. Meine Schwester hat einen Preselection Vertrag bei Arcor abgeschlossen, seitdem ruft ständig jemand vom "Arcor Beratungsdienst" an. Und bei mir rief gestern jemand von von meinem DSL Anbieter an an weil ich dort seit 4 Jahren DSL Kunde bin. Und als "Dank für meine Kundentreue" wollte man mir Zeitschriftenabos andrehen. Na vielen Dank auch. Aus lauter Dankbarkeit hab ich anschließend gleich meinen Vertrag gekündigt.
Naja ok. Ehrlich gesagt hab ich den Vertrag nicht gekündigt sondern nachdem ich schonmal in meinem Kundenkonto war auf DSL 16000 aufgerüstet. Haben die ein Glück das ich so faul bin. Aber beinahe…
Sanníe (Link) meint:
(3.4.2007 um 21:01) Antworten
Schön auch:
"Mehr als 2000 illegale Musiktitel hat der Bauer auf seinen Computer gespeichert."
Woran sehen die das denn? Ein mp3 an sich ist ja nun mal gar nichts Illegales.
Milan meint:
(3.4.2007 um 21:07) Antworten
Mal abgesehen davon das ich den Artikel in der Welt zum Thema "raubkopierer" fuer weitgehend groben Unfug halte wuerde mich mal interessieren was passieren wuerde wenn jemand dessen PC mit x tausend Liedern drauf beschlagnahmt wurde die CDs praesentieren wuerde. Theoretisch koennte man die CDs ja im nachhinein noch kaufen oder bei Freunden finden solange man weiss was an Musik auf dem Rechner vorhanden ist.
Was sagt ein Anwalt dazu?
Udo Vetter (Link) meint:
(3.4.2007 um 21:18) Antworten
MP3s als solche sind nicht illegal? Mit der dazugehörigen Begründung kann man mitunter echtes Staunen auslösen. Bei Fahndern, Staatsanwälten und Richtern, die nicht ständig mit der Materie zu tun haben.
Nach kurzer Bedenkzeit kommt dann regelmäßig das Angebot, das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen.
Tom meint:
(3.4.2007 um 21:32) Antworten
Kommt es denn wirklich der MI auf die strafrechtlichen folgen an? Ich kann mir gut vorstellen, das der zivilrechtliche Weg viel lukrativer für die ist.
Der Mann vom Gericht meint:
(3.4.2007 um 22:03) Antworten
Zu der Raubkopie-Geschichte:
Es ist schon ziemlich bedenklich, wenn die Polizei bei der Durchsuchung lediglich körperlich anwesend ist, die eigentliche Durchsuchung ("…lassen die Polizisten L. die Festplatte an Ort und Stelle durchsuchen") dann allerdings einem Vertreter der Strafantragstellerin überlässt. Der Herr kann ja eigentlich lediglich als Sachverständiger mit vor Ort gewesen sein. Ein Sachverständiger muss aber neutral sein. Ich frage mich, wie das in diesem Fall gewährleistet sein soll.
@9 meint:
(3.4.2007 um 22:14) Antworten
"Ich frage mich, wie das in diesem Fall gewährleistet sein soll."
Ganz einfach: Gar nicht!
Deshalb hat ja auch das Landgericht Kiel diese Praxis (zumindest bei der GVU) für illegal erklärt (AZ 37 Qs 54/06):
"Staatsanwaltschaft darf GVU nicht bei Urheberrechtsermittlungen beiziehen"
bildungsfluechtling meint:
(3.4.2007 um 22:19) Antworten
"Kommt es zum Verfahren, können die Anwalts- und Gerichtskosten schon bei zehn Musiktiteln mehr als 10000 Euro betragen. Denn die Gerichte berücksichtigen bei der Festlegung des Streitwertes den möglichen Schaden, der bei einer fortwährenden Rechtsverletzung in den nächsten 30 Jahren entstünde."
Sollte ich mal ein Verfahren auch nur bei einem Streitwert ueber 10 Euro anzetteln, werde ich den Streitwert auch auf 30 Jahre hochrechnen. Je nach Zeiteinheit kommt man dann immerhin auf Streitwerte in hoehe von 300 Euro (10/Jahr), 3600 Euro (10/Monat), 86400 Euro (10/Stunde), usw. Den Wuerfel darf der Richter werfen…
Das der gemeingefaehrliche Beklagte seine Rechtsverletzung fortwaehrend fuer mind. 30 Jahre fortsetzt, ist selbstverstaendlich anzunehmen. Kriminalistische Erfahrung, und so. Beweise? Pah – haben Sie nicht Minority Report gesehen?
Martin_mb meint:
(3.4.2007 um 23:46) Antworten
@ Raubkopierer
Soweit ist es also schon gekommen. Ein Bauer spielt seinen Schweinen Musik vor, damit das Fleisch besser wird (glückliche Schweine und so, da haben wir alle was davon!) und was bekommt der Mann zum Dank? Die Polizei ins Haus… ;-)
Spaß beiseite:
Die machen einen Screenshot als Beweis? WTF!!? Würde das Eindruck machen, wenn man als Angeklagter eigene Screenshots mitbringt, die (zumindest nach der IP-Nummer) glasklar zeigen, daß von Rechnern der örtlichen Staatsanwaltschaft 150.000 Lieder zum Tausch angeboten werden?
Oder verläßt man sich auf den Leumund und die Zuverlässigkeit der Musikindustrie (Die ja nur durch einen dummen Zufall in den USA eine 83-jährige Oma ohne Computer für das Herunterladen des neuen Metallica-Albums verklagt hat, und nicht etwa wegen schlampiger Arbeitsweise.), und die Anklage wird noch um das Raubkopieren von Photoshop erweitert?
Sascha (Link) meint:
(4.4.2007 um 00:00) Antworten
Weil da gleich zwei Weltquellen dabei waren, ganz gut gefällt der Volksseele auch solche "Justizirrtümer" wie hier:
nunja, emi hat schon angekündigt vom DRM runterzusteigen, man darf hoffen… und wenn dann noch dir preise auf a normales niveau sinken wirds a echte alternative zum CD kauf (den ich seit jahren zum teil verweigere. ich kaufe keine root kits und ich installier mir auch keine propietären player. weiters würd ich das ding auch gern in mp3 form haben..)
Reinhard meint:
(4.4.2007 um 01:16) Antworten
Ja, das hat man angekündigt. Gleichzeitig will man zum "Ausgleich" auch die Preise für Einzeltracks ohne DRM heraufsetzen. Einen Schritt vor und zwei wieder zurück! Die MI will, so wie es scheint, ums Verrecken keinen Umsatz ;)
was unter einer würdevollen Behandlung von Toten zu verstehen ist muss vom Gesetzgeber revolutioniert werden. Die nur religiös-kulturell verankerte Bestattungsform zuzulassen ist unzureichend, da man seinen "Glauben" nur bei gewichtigen Gründen anderen auszwingen darf (z.B. aus hygienischen Gründen – das zerstückeln und verstreuen von Leichen für die Aasgeier ist zwar in gewissen Kulturkreisen aus verschiedenen Gründen normal, allerdings habe ich da doch hygienische Zweifel). Die Flucht ins Ausland darf ja wohl nicht weiter so vorangetrieben werden.
Die Vorstellungen von Minister a.D. Kley:
*Würdevoller Umgang
*jegliche alternativen Bestattungsformen, Pressen zum Diamanten, Einfrieren, aber auch Bestattungen im Leichentuch.
*Friedhofszwang nur für den "richtigen" Leichnam – Asche kann man sich auch auf den Kamin stellen.
"Vielfach finden alternative Formen derzeit nur auf dem grauen Markt unter Nutzung des Auslands statt und das wollte ich unnötig machen, auch im Sinne der Verstorbenen."
Wir wollten diese Diskussion zwar bis dato noch bei einem längeren persönlichen Gespräch vertiefen, allerdings fand das bis dato noch nicht statt.
@7 (Udo Vetter),
also als ich damals (ist schon etwas her – 2002 oder 2003) beim Bundesjustizministerium bzgl. Internetdownloads + Raubkopien + FileSharing-Programme angefragt habe kam eine sehr gute, einfach verständliche(!) und klare Antwort zurück. Zumindest der dort eingesetzte Beamte scheint ein wenig Ahnung von der Materie zu haben.
@13 (Sascha),
warum außerhalb Deutschlands? Nehmen wir doch beispielsweise die Quellen: amazon.de/Unrecht-Namen-V...rtum-Folgen/dp/3455500153
Ungerechtfertigte UHaft und Entziehung des Erziehungsrechtes ist bei solchen Fällen alltäglich, weil irgendwelche "Experten" mit gewissen "Mitteln" irgendetwas "aufdecken".
Oder das Zitat einer Richterin: ,,Ich möchte gar nicht wissen, wie viele Unschuldige ich verurteilt habe, nur weil Beamte Anzeigen erstatten haben, um eigene Übergriffe zu vertuschen.‘‘ (Quelle: sueddeutsche.de/muenchen/.../105937/print.html?page=2)
ra-boenke (Link) meint:
(4.4.2007 um 08:06) Antworten
Zum Artikel in der "Welt" ist zu sagen, dass die Musikindustrie gerade mittels Änderungen des Regierungsentwurfs zum Urheberrechts-Entwurf (§ 100 UrhG-E) im Bundesrat (Sitzung v. 21.03.2007)versucht, die Arbeit der 400 Mitarbeiter in Hamburg zu erleichtern.
Infos zum Stand der G-gebung bei http://www.heise.de. Auch der Richtervorbehalt für Auskünfte der Telefonprovider soll gekippt werden, was allerdings nur zusammen mit der als Anti-Terror-Gesetz einzuführenden "Vorratsdatenspeicherung" Sinn macht. Zurzeit ist die Langzeit-Speicherung der Verbindungsdaten von Flatrate-Usern möglicherweise ein Verstoß gegen das BDSG.
Zur Verfolgungsschwelle bei reinen "Herunterladern" verweise ich auf den Aufsatz des Kollegen Solmecke aus der Kanzlei Wilde und Beuger, der auch im Netz steht. So sollen bei der bekannten E-Donkey-Razzia im Mai 2006 User mit weniger als 300 Dateien auf dem beschlagnahmten Computer als "geringfügige" Fälle angesehen worden sein. Bislang ging man von 5 Dateien als Geringfügigkeitsgrenze aus.
Das Argument, dass man alle Titel auch auf CD hat, ist natürlich (noch) interessant, wird aber bei weiterer Unterstützung der Musikindustrie durch die StAen letztlich darin münden, dass dann die CD-Sammlung künftig öfter mal zum Abgleich gleich mitbeschlagnahmt wird.
Dass Mitarbeiter der Gutachtenkommission der Musik-Rechte-Inhaber die Staatsanwaltschaften unterstützen, war bereits bekannt. Dass diese jetzt auch schon mit der Polizei unterwegs sind, dürfte verfassungsrechtlich extrem bedenklich sein (so zumindest die Auffassung des LG Kiel).
Dem Kollegen Vetter gebührt bei dieser Gelegenheit ein ausdrücklicher DANK für die unermüdliche & fundierte Arbeit an diesem BLOG!!!
h.c. meint:
(4.4.2007 um 09:20) Antworten
@18 (ra-boenke),
damit ich das jetzt richtig verstehe: Raubkopierer sind auch "Terroristen"?
Bisher dachte ich "Terroristen" seien nur Journalisten, Moslems und insbesondere Personen aus entsprechenden Ländern (erinnert mich an meine Bundeswehrzeit mit dem netten Hauptmann vom MAD: "Kennen Sie Personen aus folgenden Ländern, egal ob sich diese derzeit im In- oder Ausland aufhalten?" Von den meisten Ländern hab ich noch nie was gehört…).
Dieses ganze "Anti-Terror"-Getue erinnert immer mehr an das "Anti-Konterrevolutionär"-Getue der DDR… Auch wenn wir noch nicht ganz den Stand erreicht haben, ich verspreche das wir das nie erreichen. Frei nach Minister Schäuble kann ich aber nicht sagen ob mein Versprechen morgen noch gilt…
Es ist eine Farce!
Aber das nur so am Rande.
Jens meint:
(4.4.2007 um 10:02) Antworten
Was mich mal interessiert ist folgendes: Wenn der Richtervorbehalt bei der Herausgabe von Benutzerdaten wegfällt wer haftet dann eigentlich wenn sich im nachhinein herausstellt das die ganze Sache unberechtigt war. Ist ja schon vorgekommen das Kanzleien versehentlich für Musikstücke von Verlagen abgemahnt haben für die sie gar keine Vertretung hatten. Kann dann der der die Benutzerdaten (dann ja unberechtigterweise) herausgegeben hat belangt werden? Wie weitgehend sind da die Prüfungspflichten der Diensteanbieter? Muss ein Forenbetreiber oder Internetprovider zukünftig Beweismittel sichten oder reicht die einfache Behauptung es seien Urheberrechte verletzt worden aus.
Rene Kriest (Link) meint:
(4.4.2007 um 12:41) Antworten
Zum Thema "Raubkopie"-Jäger:
Ist das eine Art Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für arbeitslose Strafzettel-Verteiler?
Ich möchte nicht wissen, wie häufig die Jäger ihre eigenen Kinder erwischen. ;)
VG,
Rene
ProBloggerWorld
Llarian meint:
(4.4.2007 um 12:45) Antworten
Zum Thema "dezentraler Sicherheitskopien":
Ich hab da mal ne dumme Frage. Es ist doch eigentlich gar nicht erforderlich die Titel auch auf CD zu haben, es genügt doch, sie schon mal gehabt zu haben. Ob man die CD inzwischen verkauft, verschenkt oder verschmissen hat, sollte doch egal sein, oder ? Insofern wäre eine nicht stimmige beschlagnahmte CD-Sammlung doch ohne Wert. Man könnte sich auch eine CD von nem Kumpel geliehen haben und sich eine Kopie gemacht haben, das dürfte zumindest keine zivilrechtlichen Folgen haben, oder doch ?
Benni meint:
(4.4.2007 um 12:58) Antworten
@23
Das war afair mal so, seit ein oder zwei Jahren sollte das auf Drängen der Content-Mafia auch abgeschafft sein.
Dwight meint:
(4.4.2007 um 13:17) Antworten
@24
Das hätten sie gerne, und versuchen die Duldung der Privatkopie zu kippen, aber zur Zeit gibt es sie noch, die legale "Privatkopie"…
Falls es aber ein Lied ist, das weltweit nie ohne Kopierschutz veröffentlicht wurde, kommt man eventuell in Erklärungsnot :)
DW.
Anonymous meint:
(4.4.2007 um 13:21) Antworten
@26: In was für Schwierigkeiten kommt man denn, wenn man einen Kopierschutz "knackt", der nichtmal einen Grundschüler beeindrucken kann ? (Keine rethorische, sondern eine ernst gemeinte Frage)
Audi-CDs sind maximal mit einem cactus-shield ausgestattet und das ist derart lächerlich schwach, dass die meisten User das "Knacken" vermutlich nichtmal bemerken. Aber selbst wenn das illegal ist, so bleibt die Frage, was kann mir dabei passieren ? Der entstandene Schaden ist ja gerade mal nen paar Mark fuffzich und hat wenig mit dem astronomischen Unsinn zu tun, der beim Sharen ausgerechnet wird.
Anonymous meint:
(4.4.2007 um 13:21) Antworten
Es war natürlich @25 gemeint, ich führe noch keine Selbstgespräche. :)
M. Boettcher meint:
(4.4.2007 um 13:23) Antworten
@7: "Nach kurzer Bedenkzeit kommt dann regelmäßig das Angebot, das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen."
"Angebot"? Wenn man seine CDs (ohne Kopierschutz) als MP3 kodiert, so liegt eine strafrechtliche Schuld m. W. nicht vor; auch keine geringe. Da ist dann doch nichts anzubieten bzw. anzunehmen, oder?
@25 meint:
(4.4.2007 um 13:36) Antworten
Weil? Die meisten CD-Kopierschütze sind /nur/ auf Windows-PCs wirksam. Bei allen anderen (Schützen) bleibt die Aufnahme über eine LineOut-LineIn-Verschaltung. Schlimmstenfalls haben sie eben bei ihrem Freund Ihren MP3-Player über PC-Line-Out auf MP3-Player-Line-In angehängt und "record" gedrückt. (Was ich zum Beispiel tat, um diverse Undergroundaufnahmen auf Musikkassette in digitales Format zu überführen).
cinspor meint:
(4.4.2007 um 14:21) Antworten
Mahlzeit,
was auch noch gar nicht angesprochen wurde, wie sieht es aus mit Stream von Radiostationen rippen. Die Mp3's sollten doch auch legale Mitschnitte sein!
bis denn
Llarian meint:
(4.4.2007 um 14:30) Antworten
@30:
Auch wenn ich kein Jurist bin, so meine ich, dass das vorläufig noch legal ist, zumal kein Kopierschutz überwunden werden muss.
Siggi meint:
(4.4.2007 um 14:43) Antworten
@29:
Früher zahlte man doch für Leertonträger eine pauschale Abgabe an de GEMA oder so? Bei Videocassetten, Rohlingen, Druckern und Scannern soll das doch auch so sein. Ongivingly.
RA J. Melchior (Link) meint:
(4.4.2007 um 14:56) Antworten
Mich stört immer wieder das Wort Raubkopierer, vgl. § 249 StGB – dass "Zweitnutzer" von Dateien derartig böse Verhaltensweisen beim bzw. zwecks Download(s) bzw. Kopie an den Tag legen, dürfte doch eher unüblich sein.
Tom meint:
(4.4.2007 um 16:02) Antworten
@18 Ich kann mir auch in der Bibliothek, von Freunden und Bekannten CDs, aber auch DVDs ausleihen, kopieren – und zurück geben.
Was nun?
Cator meint:
(4.4.2007 um 16:07) Antworten
Meta-Topic:
Die verlinkten Welt-Artikel laden bei mir häufig erst nach 1 Minute oder länger. Reproduzierbar, Betriebssystemunabhängig.
Geht es jemandem ähnlich?
@34 meint:
(4.4.2007 um 17:21) Antworten
Kann ich zumindest für den "proMedia PR-Artikel" bestätigen. Hier können Sie sich die Zeit mit einem anderen, im Informationsgehalt vergleichbaren, Artikel vertreiben: http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/86685
Cator meint:
(4.4.2007 um 21:54) Antworten
@35
Ich bin nur bis "ab dem [Wochenend]Nachmittag [laufen] die P2P-Netze wegen Überfüllung "kaum noch"" gekommen, da wollte ich nicht mehr. Konnte mich nur überfliegenderweise dem Textende nähern. Grauslig. War ja auch zu erwarten. :-(
gulliver (Link) meint:
(4.4.2007 um 22:02) Antworten
Raubkopien:
Hier ist ständig die Rede davon, dass ich Musik CD kopieren, als MP3 File aufarbeiten, verleihen, selber leihen kann usw. Kann ich alles machen, auf meinen PC laden, wieder löschen und was mir sonst noch einfällt.
Biete ich aber meine MP3 in einer Tauschbörse an, habe ich doch keinerlei Einfluß auf den Personenkreis, der sich die Musikstücke herunterlädt. Das ist doch wohl der Vorwurf der entsteht!
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Zu "Besser gar nicht rangehen" bzgl Telekom-Kundenunfreundlichkeit:
Solche Artikel häufen sich ja in den vergangenen Wochen seit Obermann da "etwas" ändern wollte. Ich erinnere mich auch noch an Zeiten als ich TV schaute, damals vor 10-15 Jahren gab es bei RTL so eine Rubrik "Spass mit der Telekom", hat also tatsächlich Geschichte.
Meine Frage ist nun aber: ist das vielleicht nur ein Wahrnehmungsproblem?! Sind vielleicht gar die anderen Unternehmen genauso der Kundenunfreundlichkeit treu?
Juristisch würde mich interessieren, wie das mit der angesprochenen Weitergabe der Daten an Kooperationspartner geht. Spricht da nicht der Datenschutz dagegen? Sind das nicht bei zwischenbetrieblichen Kooperationen noch Dritte? Ich denke da nur an die AGBs bei StudiVz..
"Das Amtsgericht ließ aber offen, ob es grundsätzlich zulässig ist, die Asche eines Toten ins Ausland zu bringen, um daraus einen Diamanten herzustellen. Dieser Fall sei im Friedhofsrecht von 1964 nicht vorgesehen gewesen und müsse vom Gesetzgeber geklärt werden."
In Deutschland muss das legal werden! Bei den Verbots-Verboten der FDP Saar hab ich eine Reform des Bestattungsgesetzes gefordert, ich hoffe das dies entsprechend Einzug findet. Eine grundlegende Reform des Bestattungsgesetzes in Sachsen-Anhalt war mit der CDU schwierig und wurde auf diese Legislaturperiode verschoben. Nun sind wir zwar nicht mehr in der Regierung, allerdings hat mir Ex-Sozialminister Kley persönlich versprochen das diese Legislaturperiode ein entsprechender Gesetzesentwurf eingebracht wird.
@2:
Wie wäre es, wenn man das mal nicht klärt? Warum muss in Deutschland alles "geklärt" werden?
zu "besser gar nicht rangehen":
Da sind die anderen Telefonanbieter kein bischen besser als die Telekom. Meine Schwester hat einen Preselection Vertrag bei Arcor abgeschlossen, seitdem ruft ständig jemand vom "Arcor Beratungsdienst" an. Und bei mir rief gestern jemand von von meinem DSL Anbieter an an weil ich dort seit 4 Jahren DSL Kunde bin. Und als "Dank für meine Kundentreue" wollte man mir Zeitschriftenabos andrehen. Na vielen Dank auch. Aus lauter Dankbarkeit hab ich anschließend gleich meinen Vertrag gekündigt.
Naja ok. Ehrlich gesagt hab ich den Vertrag nicht gekündigt sondern nachdem ich schonmal in meinem Kundenkonto war auf DSL 16000 aufgerüstet. Haben die ein Glück das ich so faul bin. Aber beinahe…
Schön auch:
"Mehr als 2000 illegale Musiktitel hat der Bauer auf seinen Computer gespeichert."
Woran sehen die das denn? Ein mp3 an sich ist ja nun mal gar nichts Illegales.
Mal abgesehen davon das ich den Artikel in der Welt zum Thema "raubkopierer" fuer weitgehend groben Unfug halte wuerde mich mal interessieren was passieren wuerde wenn jemand dessen PC mit x tausend Liedern drauf beschlagnahmt wurde die CDs praesentieren wuerde. Theoretisch koennte man die CDs ja im nachhinein noch kaufen oder bei Freunden finden solange man weiss was an Musik auf dem Rechner vorhanden ist.
Was sagt ein Anwalt dazu?
MP3s als solche sind nicht illegal? Mit der dazugehörigen Begründung kann man mitunter echtes Staunen auslösen. Bei Fahndern, Staatsanwälten und Richtern, die nicht ständig mit der Materie zu tun haben.
Nach kurzer Bedenkzeit kommt dann regelmäßig das Angebot, das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen.
Kommt es denn wirklich der MI auf die strafrechtlichen folgen an? Ich kann mir gut vorstellen, das der zivilrechtliche Weg viel lukrativer für die ist.
Zu der Raubkopie-Geschichte:
Es ist schon ziemlich bedenklich, wenn die Polizei bei der Durchsuchung lediglich körperlich anwesend ist, die eigentliche Durchsuchung ("…lassen die Polizisten L. die Festplatte an Ort und Stelle durchsuchen") dann allerdings einem Vertreter der Strafantragstellerin überlässt. Der Herr kann ja eigentlich lediglich als Sachverständiger mit vor Ort gewesen sein. Ein Sachverständiger muss aber neutral sein. Ich frage mich, wie das in diesem Fall gewährleistet sein soll.
"Ich frage mich, wie das in diesem Fall gewährleistet sein soll."
Ganz einfach: Gar nicht!
Deshalb hat ja auch das Landgericht Kiel diese Praxis (zumindest bei der GVU) für illegal erklärt (AZ 37 Qs 54/06):
"Staatsanwaltschaft darf GVU nicht bei Urheberrechtsermittlungen beiziehen"
http://www.heise.de/newsticker/meldung/80286
"Kommt es zum Verfahren, können die Anwalts- und Gerichtskosten schon bei zehn Musiktiteln mehr als 10000 Euro betragen. Denn die Gerichte berücksichtigen bei der Festlegung des Streitwertes den möglichen Schaden, der bei einer fortwährenden Rechtsverletzung in den nächsten 30 Jahren entstünde."
Sollte ich mal ein Verfahren auch nur bei einem Streitwert ueber 10 Euro anzetteln, werde ich den Streitwert auch auf 30 Jahre hochrechnen. Je nach Zeiteinheit kommt man dann immerhin auf Streitwerte in hoehe von 300 Euro (10/Jahr), 3600 Euro (10/Monat), 86400 Euro (10/Stunde), usw. Den Wuerfel darf der Richter werfen…
Das der gemeingefaehrliche Beklagte seine Rechtsverletzung fortwaehrend fuer mind. 30 Jahre fortsetzt, ist selbstverstaendlich anzunehmen. Kriminalistische Erfahrung, und so. Beweise? Pah – haben Sie nicht Minority Report gesehen?
@ Raubkopierer
Soweit ist es also schon gekommen. Ein Bauer spielt seinen Schweinen Musik vor, damit das Fleisch besser wird (glückliche Schweine und so, da haben wir alle was davon!) und was bekommt der Mann zum Dank? Die Polizei ins Haus… ;-)
Spaß beiseite:
Die machen einen Screenshot als Beweis? WTF!!? Würde das Eindruck machen, wenn man als Angeklagter eigene Screenshots mitbringt, die (zumindest nach der IP-Nummer) glasklar zeigen, daß von Rechnern der örtlichen Staatsanwaltschaft 150.000 Lieder zum Tausch angeboten werden?
Oder verläßt man sich auf den Leumund und die Zuverlässigkeit der Musikindustrie (Die ja nur durch einen dummen Zufall in den USA eine 83-jährige Oma ohne Computer für das Herunterladen des neuen Metallica-Albums verklagt hat, und nicht etwa wegen schlampiger Arbeitsweise.), und die Anklage wird noch um das Raubkopieren von Photoshop erweitert?
Weil da gleich zwei Weltquellen dabei waren, ganz gut gefällt der Volksseele auch solche "Justizirrtümer" wie hier:
Mann saß 22 Jahre lang unschuldig im Gefängnis
welt.de/vermischtes/artic...uldig_im_Gefaengnis_.html
nunja, emi hat schon angekündigt vom DRM runterzusteigen, man darf hoffen… und wenn dann noch dir preise auf a normales niveau sinken wirds a echte alternative zum CD kauf (den ich seit jahren zum teil verweigere. ich kaufe keine root kits und ich installier mir auch keine propietären player. weiters würd ich das ding auch gern in mp3 form haben..)
Ja, das hat man angekündigt. Gleichzeitig will man zum "Ausgleich" auch die Preise für Einzeltracks ohne DRM heraufsetzen. Einen Schritt vor und zwei wieder zurück! Die MI will, so wie es scheint, ums Verrecken keinen Umsatz ;)
Mehr zum Thema "Mit Herrn Lüngen unterwegs":
http://www.2xfun.de/view.php?file=4500
Kotztüte bereithalten!
@3 (Sascha),
was unter einer würdevollen Behandlung von Toten zu verstehen ist muss vom Gesetzgeber revolutioniert werden. Die nur religiös-kulturell verankerte Bestattungsform zuzulassen ist unzureichend, da man seinen "Glauben" nur bei gewichtigen Gründen anderen auszwingen darf (z.B. aus hygienischen Gründen – das zerstückeln und verstreuen von Leichen für die Aasgeier ist zwar in gewissen Kulturkreisen aus verschiedenen Gründen normal, allerdings habe ich da doch hygienische Zweifel). Die Flucht ins Ausland darf ja wohl nicht weiter so vorangetrieben werden.
Die Vorstellungen von Minister a.D. Kley:
*Würdevoller Umgang
*jegliche alternativen Bestattungsformen, Pressen zum Diamanten, Einfrieren, aber auch Bestattungen im Leichentuch.
*Friedhofszwang nur für den "richtigen" Leichnam – Asche kann man sich auch auf den Kamin stellen.
"Vielfach finden alternative Formen derzeit nur auf dem grauen Markt unter Nutzung des Auslands statt und das wollte ich unnötig machen, auch im Sinne der Verstorbenen."
Wir wollten diese Diskussion zwar bis dato noch bei einem längeren persönlichen Gespräch vertiefen, allerdings fand das bis dato noch nicht statt.
@7 (Udo Vetter),
also als ich damals (ist schon etwas her – 2002 oder 2003) beim Bundesjustizministerium bzgl. Internetdownloads + Raubkopien + FileSharing-Programme angefragt habe kam eine sehr gute, einfach verständliche(!) und klare Antwort zurück. Zumindest der dort eingesetzte Beamte scheint ein wenig Ahnung von der Materie zu haben.
@13 (Sascha),
warum außerhalb Deutschlands? Nehmen wir doch beispielsweise die Quellen:
amazon.de/Unrecht-Namen-V...rtum-Folgen/dp/3455500153
Ungerechtfertigte UHaft und Entziehung des Erziehungsrechtes ist bei solchen Fällen alltäglich, weil irgendwelche "Experten" mit gewissen "Mitteln" irgendetwas "aufdecken".
Oder das Zitat einer Richterin: ,,Ich möchte gar nicht wissen, wie viele Unschuldige ich verurteilt habe, nur weil Beamte Anzeigen erstatten haben, um eigene Übergriffe zu vertuschen.‘‘ (Quelle: sueddeutsche.de/muenchen/.../105937/print.html?page=2)
Oder: rbb-online.de/_/kontraste...=rbb_beitrag_1354693.html
21 Monate in Untersuchungshaft – wohl auch nicht besser als entsprechend lange in der JVA, eher schlimmer. Von den Kindern mal ganz zu schweigen.
Zum Artikel in der "Welt" ist zu sagen, dass die Musikindustrie gerade mittels Änderungen des Regierungsentwurfs zum Urheberrechts-Entwurf (§ 100 UrhG-E) im Bundesrat (Sitzung v. 21.03.2007)versucht, die Arbeit der 400 Mitarbeiter in Hamburg zu erleichtern.
Infos zum Stand der G-gebung bei http://www.heise.de. Auch der Richtervorbehalt für Auskünfte der Telefonprovider soll gekippt werden, was allerdings nur zusammen mit der als Anti-Terror-Gesetz einzuführenden "Vorratsdatenspeicherung" Sinn macht. Zurzeit ist die Langzeit-Speicherung der Verbindungsdaten von Flatrate-Usern möglicherweise ein Verstoß gegen das BDSG.
Zur Verfolgungsschwelle bei reinen "Herunterladern" verweise ich auf den Aufsatz des Kollegen Solmecke aus der Kanzlei Wilde und Beuger, der auch im Netz steht. So sollen bei der bekannten E-Donkey-Razzia im Mai 2006 User mit weniger als 300 Dateien auf dem beschlagnahmten Computer als "geringfügige" Fälle angesehen worden sein. Bislang ging man von 5 Dateien als Geringfügigkeitsgrenze aus.
wbe-law.de/news/wp-conten...e-kr-3-2007-s-138-143.pdf
Das Argument, dass man alle Titel auch auf CD hat, ist natürlich (noch) interessant, wird aber bei weiterer Unterstützung der Musikindustrie durch die StAen letztlich darin münden, dass dann die CD-Sammlung künftig öfter mal zum Abgleich gleich mitbeschlagnahmt wird.
Dass Mitarbeiter der Gutachtenkommission der Musik-Rechte-Inhaber die Staatsanwaltschaften unterstützen, war bereits bekannt. Dass diese jetzt auch schon mit der Polizei unterwegs sind, dürfte verfassungsrechtlich extrem bedenklich sein (so zumindest die Auffassung des LG Kiel).
Dem Kollegen Vetter gebührt bei dieser Gelegenheit ein ausdrücklicher DANK für die unermüdliche & fundierte Arbeit an diesem BLOG!!!
@18 (ra-boenke),
damit ich das jetzt richtig verstehe: Raubkopierer sind auch "Terroristen"?
Bisher dachte ich "Terroristen" seien nur Journalisten, Moslems und insbesondere Personen aus entsprechenden Ländern (erinnert mich an meine Bundeswehrzeit mit dem netten Hauptmann vom MAD: "Kennen Sie Personen aus folgenden Ländern, egal ob sich diese derzeit im In- oder Ausland aufhalten?" Von den meisten Ländern hab ich noch nie was gehört…).
Dieses ganze "Anti-Terror"-Getue erinnert immer mehr an das "Anti-Konterrevolutionär"-Getue der DDR… Auch wenn wir noch nicht ganz den Stand erreicht haben, ich verspreche das wir das nie erreichen. Frei nach Minister Schäuble kann ich aber nicht sagen ob mein Versprechen morgen noch gilt…
Es ist eine Farce!
Aber das nur so am Rande.
Was mich mal interessiert ist folgendes: Wenn der Richtervorbehalt bei der Herausgabe von Benutzerdaten wegfällt wer haftet dann eigentlich wenn sich im nachhinein herausstellt das die ganze Sache unberechtigt war. Ist ja schon vorgekommen das Kanzleien versehentlich für Musikstücke von Verlagen abgemahnt haben für die sie gar keine Vertretung hatten. Kann dann der der die Benutzerdaten (dann ja unberechtigterweise) herausgegeben hat belangt werden? Wie weitgehend sind da die Prüfungspflichten der Diensteanbieter? Muss ein Forenbetreiber oder Internetprovider zukünftig Beweismittel sichten oder reicht die einfache Behauptung es seien Urheberrechte verletzt worden aus.
Zum Thema "Raubkopie"-Jäger:
Ist das eine Art Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für arbeitslose Strafzettel-Verteiler?
Ich möchte nicht wissen, wie häufig die Jäger ihre eigenen Kinder erwischen. ;)
VG,
Rene
ProBloggerWorld
Zum Thema "dezentraler Sicherheitskopien":
Ich hab da mal ne dumme Frage. Es ist doch eigentlich gar nicht erforderlich die Titel auch auf CD zu haben, es genügt doch, sie schon mal gehabt zu haben. Ob man die CD inzwischen verkauft, verschenkt oder verschmissen hat, sollte doch egal sein, oder ? Insofern wäre eine nicht stimmige beschlagnahmte CD-Sammlung doch ohne Wert. Man könnte sich auch eine CD von nem Kumpel geliehen haben und sich eine Kopie gemacht haben, das dürfte zumindest keine zivilrechtlichen Folgen haben, oder doch ?
@23
Das war afair mal so, seit ein oder zwei Jahren sollte das auf Drängen der Content-Mafia auch abgeschafft sein.
@24
Das hätten sie gerne, und versuchen die Duldung der Privatkopie zu kippen, aber zur Zeit gibt es sie noch, die legale "Privatkopie"…
Falls es aber ein Lied ist, das weltweit nie ohne Kopierschutz veröffentlicht wurde, kommt man eventuell in Erklärungsnot :)
DW.
@26: In was für Schwierigkeiten kommt man denn, wenn man einen Kopierschutz "knackt", der nichtmal einen Grundschüler beeindrucken kann ? (Keine rethorische, sondern eine ernst gemeinte Frage)
Audi-CDs sind maximal mit einem cactus-shield ausgestattet und das ist derart lächerlich schwach, dass die meisten User das "Knacken" vermutlich nichtmal bemerken. Aber selbst wenn das illegal ist, so bleibt die Frage, was kann mir dabei passieren ? Der entstandene Schaden ist ja gerade mal nen paar Mark fuffzich und hat wenig mit dem astronomischen Unsinn zu tun, der beim Sharen ausgerechnet wird.
Es war natürlich @25 gemeint, ich führe noch keine Selbstgespräche. :)
@7: "Nach kurzer Bedenkzeit kommt dann regelmäßig das Angebot, das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen."
"Angebot"? Wenn man seine CDs (ohne Kopierschutz) als MP3 kodiert, so liegt eine strafrechtliche Schuld m. W. nicht vor; auch keine geringe. Da ist dann doch nichts anzubieten bzw. anzunehmen, oder?
Weil? Die meisten CD-Kopierschütze sind /nur/ auf Windows-PCs wirksam. Bei allen anderen (Schützen) bleibt die Aufnahme über eine LineOut-LineIn-Verschaltung. Schlimmstenfalls haben sie eben bei ihrem Freund Ihren MP3-Player über PC-Line-Out auf MP3-Player-Line-In angehängt und "record" gedrückt. (Was ich zum Beispiel tat, um diverse Undergroundaufnahmen auf Musikkassette in digitales Format zu überführen).
Mahlzeit,
was auch noch gar nicht angesprochen wurde, wie sieht es aus mit Stream von Radiostationen rippen. Die Mp3's sollten doch auch legale Mitschnitte sein!
bis denn
@30:
Auch wenn ich kein Jurist bin, so meine ich, dass das vorläufig noch legal ist, zumal kein Kopierschutz überwunden werden muss.
@29:
Früher zahlte man doch für Leertonträger eine pauschale Abgabe an de GEMA oder so? Bei Videocassetten, Rohlingen, Druckern und Scannern soll das doch auch so sein. Ongivingly.
Mich stört immer wieder das Wort Raubkopierer, vgl. § 249 StGB – dass "Zweitnutzer" von Dateien derartig böse Verhaltensweisen beim bzw. zwecks Download(s) bzw. Kopie an den Tag legen, dürfte doch eher unüblich sein.
@18 Ich kann mir auch in der Bibliothek, von Freunden und Bekannten CDs, aber auch DVDs ausleihen, kopieren – und zurück geben.
Was nun?
Meta-Topic:
Die verlinkten Welt-Artikel laden bei mir häufig erst nach 1 Minute oder länger. Reproduzierbar, Betriebssystemunabhängig.
Geht es jemandem ähnlich?
Kann ich zumindest für den "proMedia PR-Artikel" bestätigen. Hier können Sie sich die Zeit mit einem anderen, im Informationsgehalt vergleichbaren, Artikel vertreiben:
http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/86685
@35
Ich bin nur bis "ab dem [Wochenend]Nachmittag [laufen] die P2P-Netze wegen Überfüllung "kaum noch"" gekommen, da wollte ich nicht mehr. Konnte mich nur überfliegenderweise dem Textende nähern. Grauslig. War ja auch zu erwarten. :-(
Raubkopien:
Hier ist ständig die Rede davon, dass ich Musik CD kopieren, als MP3 File aufarbeiten, verleihen, selber leihen kann usw. Kann ich alles machen, auf meinen PC laden, wieder löschen und was mir sonst noch einfällt.
Biete ich aber meine MP3 in einer Tauschbörse an, habe ich doch keinerlei Einfluß auf den Personenkreis, der sich die Musikstücke herunterlädt. Das ist doch wohl der Vorwurf der entsteht!