Urlaubsplanung in der Justiz
Heute, am 3. April, erreicht mich eine Mitteilung des Landgerichts Düsseldorf:
Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte,
in dem Rechtsstreit H. GmbH gegen W. findet der Termin vom 17. April 2007 nicht statt. Grund: Urlaub. Der neue Termin ist am 5. Juni 2007.
Gibt’s bei Opodo wieder Schnäppchen?
Das ist ja toll. Und wenn einer der anderen Prozeßbeteiligten am neuen Termin schon Urlaub gebucht hat darf er den jetzt absagen? Und zahlt dann die Reiserücktrittsversicherung? Und wenn nicht, kann man dagegen dann klagen? Und übernimmt die Klage dann die Rechtschutzversicherung? Und falls nicht kann man dann dagegen klagen? Ich glaube das ist denen gar nicht klar was für eine Prozessflut solch eine Terminverschiebung auslösen kann. Nach soviel Prozessen ist der Richter dann urlaubsreif und alles geht von vorne los…
Na immerhin kam der Brief nicht am Tag davor. ;)
Und ich dachte, die Gerichtsferien seien abgeschafft.:)
… beantrage ich den neuen termin aufzuheben und im herbst neu zu terminieren, da der unterfertigte in der zeit vom 02.06. bis zum 26.08.2007 seinen wohlverdienten erholungsurlaub antritt …
Wo ist das Problem? Das ein Richter Urlaub beansprucht? Oder das er dies auch noch bekannt macht? Oder das er sich nicht bereits 1 Jahr vorher auf einen Urlaubstermin festgelegt hatte?
Da gibt es durchaus lesenswerte Verlegungsanträge von Anwälten aller Fachrichtungen.
und? vielleicht steht ne Beerdigung an, die handwerker haben sich genau für den tag angekündigt o.ä. was sich schlecht verschieben lässt. Urlaub haben bedeutet nicht immer Urlaub haben.
wenn man die genauen hintergründe nicht kennt sollte man lieber das maul nicht ganz so weit aufreißen.
Ich finde den Eintrag auch ziemlich daneben.
Fristverlängerungs- und Verlegungsanträge von Anwälten sind alltägliche Dinge, die meiner Erfahrung nach recht großzügig beschieden werden.
Nun muss dieser eine Termin wegen kurzfristiger Urlaubsplanung ausfallen. Was solls??
Jedenfalls kein Grund für die arrogante Vermutung, der geizige Staatsdiener habe bei einem Schnäppchen zugegriffen.
@6
Urlaub sollte auch für Richter "dem Urlaubszweck dienen".
Die oben genannten Anlässe sind eher "Arbeitsversäumnis – Arbeitsverhinderung".
@7 (RKS), nun ja. Aber man fragt sich ob das ganze nicht z.B. von einem anderen Richter bearbeitet werden kann. Aber die haben vermutlich auch schon mehr als genug zu tun…
@5
Ich denke, das Problem ist, daß man erst Termine vergibt und diese dann wegen vorhersehbarer Gründe wieder verschiebt. Ist es wirklich zuviel verlangt, den Urlaub mehr als zwei Wochen im Voraus zu planen?
@ 9:
Wenn Sie auch nur ein ganz klein wenig Ahnung von der Sache hätten, dann wüssten Sie, dass Termine (außer in Eilsachen) nie (wirklich nie) vom Vertreter wahrgenommen werden. Das liegt hauptsächlich daran, dass sich die richterliche Tätigkeit entgegen landläufiger Meinung nicht auf die Durchführung von Hauptverhandlungen beschränkt.
@ 9:
Aber man fragt sich ob das ganze nicht z.B. von einem anderen Richter bearbeitet werden kann.
Ist Ihnen der zweite Satz des Art. 101 Abs. 1 GG nicht bekannt?
@ 12:
Das ist nun gerade kein Argument, weil der geschäftsplanmäßige Vertreter im Falle der Verhinderung (natürlich) gesetzlicher Richer ist.
Bei 13 fehlt noch ein "t".
Ich gebe nur zu bedenken, wie Verlegungsanträge von Anwälten wegen "Urlaub" zwei Wochen vor dem Termin beschieden werden. Nämlich ablehnend, und zwar auf jeden Fall dann, wenn der Termin – wie hier – schon seit Monaten feststeht.
Zufälligerweise muss ich morgen früh für meine Kollegin zum Arbeitsgericht. Sie hat vorletzte Woche eine Ladung erhalten und sofort wegen einer seit langem geplanten Reise auf einen anderen Kontinent um einen Gütetermin nach Ostermontag gebeten.
Vom Arbeitsgericht Wuppertal kam ein knallhartes Njet.
Wer oder was ist eigentlich "Opodo"?
@ 15:
Dann scheint der Umgang in NRW anders zu sein. Vielleicht liegt es aber auch an der berühmten Art des In-den-Wald-Hineinrufens :-)
@15, Udo:
Die Gerichtssprache in Wuppertal ist russisch? Man lern nie aus… ;-)
Grüße!
@11 (RKS),
habe ich das behauptet? Sicher nicht. Und sie sagen ja selber das es in Eilsachen durchaus vom Vertreter übernommen wird. Ob man das auch so gestalten kann das das bei "normalen" Verfahren ebenfalls ist? Derzeit mangelt das mit Sicherheit an Personal.
@ 7 RKS
Gerichtstermine legt das Gericht fest, nicht der Anwalt. Es ist vom Richter nicht zuviel verlangt, wenn er sich vor! einer Terminierung Gedanken über seine Urlaubspläne macht.
Herrje, AG-Richter müßte man sein. Über einem ist nur blauer Himmel und unter einem das GG… :D
Schönen Abend,
René
ProBloggerWorld
Als ich noch nicht selbständig war, gingen mitunter ein Drittel meiner Urlaubstage für etwas drauf, was niemand sofort mit Urlaub assoziieren würde: Beerdigungen, Besuche in Krankenhäusern, häusliche "Notfälle" wie Ausfall von Warmwasser und/oder Heizung etc.
Nie jeder hat das Glück, von 30 Urlaubstagen 25 auf den Malediven zu sein und 5 auf Sylt.
Die hier schreibenden und lesenden Rechtsanwälte werden bestätigen können, dass es in der Praxis ganz, ganz häufig und aus den verschiedensten Gründen zu Terminsverlegungen kommt. Dass die Ursache für die Terminsverlegung bei dem Richter selbst liegt, ist eher selten.
Wenn jetzt wirklich einmal ein Termin wegen urlaubsbedingter Verhinderung des Richters verlegt wird und das auch noch mit einer Vorlaufzeit von zwei Wochen, besteht mit Blick auf die relative Häufigkeit von Verlegungen wirklich kein Anlass für Gezeter.
Es sei denn, man will darin beliebte Vorurteile bestätigt sehen.
@ 21:
"…AG-Richter müßte man sein. Über einem ist nur blauer Himmel…"
Wenn Sie damit andeuten wollen, Richter am Amtsgericht könnten mangels Rechtsmittelmöglichkeiten weitgehend selbstherrlich und willkürlich entscheiden, so ist auch diese Auffassung von grober Unkenntnis der Rechtslage geprägt.
@22 (Christian),
wenn bei Ihnen zu Hause das Warmwasser ausfällt nehmen Sie Urlaub? Ich bin dann immer drauf und dran mein Arbeitstag so lange wie möglich zu verlängern. ;o)
Tolle Diskussion.
Ein Richter nimmt Uralub. Wie jetzt? Der arbeitet ja eh nicht. Ein unglaubliche Sachkenntnis des Arbeitsalltags der Justiz schlägt einem entgegen.
Wenn ich bedenke, wass ich für Anträge von RA bekomme, denen ich fast immer stattgebe – auch noch zwei Wochen vor Termin. Mir haben RA schon 3 Tage vor Termin (der seit 1 1/2 Monaten feststand) mitgeteilt, daß sie einen lange geplanten Urlaub antreten und deshalb verlegt werden muß. Dort sagt man nichts. Aber wehe, ein Richter macht das.
@26 (anonym)
da würde ich genauso was sagen.
Und dann hast Du die RA, die Dich als befangen ablehnen, nur weil Du einer Terminsverlegung in einem solchen Fall nicht zustimmst.
Vielleicht hat der Richter ja auch einen Trauerfall in der Familie, möchte das aber nicht schreiben. Ist halt Geschmackssache…
Wenn er 2 Wochen vorher schon weiß, daß er einen Trauerfall haben wird, unterstellen sie dem Richter noch sehr viel Schlimmeres als einfach mal relativ kurzfristig Urlaub zu nehmen.
Selbst wenn dahinter nicht wichtigere Gründe liegen, ist die Aufregung darüber sehr kleinbürgerlich. Vollends kindergartenhaft ist die Haltung, der Richter dürfe schon deswegen nicht kurzfristig Urlaub nehmen, weil manch anderer Richter entsprechende Anträge von Anwälten negativ beschieden hat. Kann man da nicht einfach sagen: "Schönen Urlaub – hoffentlich hat der nächste Richter, bei dem ich einen solchen Antrag stelle, eine ebenso gelassene Einstellung dazu wie ich."
@28 (@27),
ja gut. Manche sehen auch immer eine Befangenheit…
@30 (@29),
Beerdigung? Hm. Das dauert eigentlich nicht so lange zwischen Tod und Beerdigung, oder?
Ist aus dem Beitrag in irgendeiner Weise zu entnehmen, daß der Grund für die Terminsverlegung gerade der Urlaub des Richters ist? Könnte nach dem Zitat doch genauso um eine Verlegung wegen Urlaubs des RA der Gegenseite sein, oder hab ich da was übersehen?
Lassen wir mal die Kirche im Dorf: Ein Befangenheitsantrag ist angebracht und oft auch das einzige Mittel, wenn eine begründeter Terminsverlegungsantrag eines Anwalts ohne nähere Begründung und mit irgendeiner pauschalen Begründung wie z.B. einem Hinweis auf die angespannte Terminslage des Gerichts abgelehnt wird. In Strafsachen wird auch die „Begründung", es läge „kein Fall notwendiger Verteidigung vor" gern genommen.
Im Übrigen gehen nicht alle Richter mit Terminsverlegungsanträgen großzügig um. So werden z.B. von unserem örtlichen AG seit einiger Zeit Terminsverlegungsanträge grundsätzlich abschlägig beschieden mit Hinweis darauf, die Terminslage sei „angespannt"; es gäbe noch andere Anwälte und die Partei habe kein zwingendes Recht darauf, von einem bestimmten Anwalt vertreten zu werden(!). Leider neigt unser zuständiges LG dazu, bei entsprechenden Beschwerden diesen Unsinn auch noch zu halten.
Man hat kein Recht einen bestimmten RA zu wählen? Oha…
Leute, dass müsst ihr mal so sehen: Wenn man sonst vielleicht keinen Spaß am Beruf hat, keine Prämien, immer den gleichen Trott, keine Geschenke annehmen darf, über Linolböden schlurfend vor sich hingrübelt und dabei genau weiss, dass man sich mit immer wieder demselben Käse in myriadenfacher Variation beschäftigen muss: Da braucht man doch wenigstens einen geregelten und garantierten Urlaub – EGAL, was da sonst geschehen möge.
Das war bei mir beim Bund nicht anders. Und selbst wenn der große Verteidigungsfall ausgerufen wird, Urlaub ist Urlaub, und auf Malle gab es keine Feldjäger.
Abgesehen davon, dass es durchaus auch Gründe gibt, mal kurzfristig Urlaub zu nehmen und dafür dann auch mal einen Termin zu verlegen (die Freiheit nehm ich mir…), ist denn sicher, dass der Richter, der den Termin jetzt wegen Urlaubes verlegt hat, auch derselbe Richter ist, der ihn anberaumt hat? Es kann nämlich auch durchaus kurzfristig mal zu einem Richterwechsel kommen, so dass der neue Richter in eine Abteilung kommt, in der schon über seinen Urlaub hinaus terminiert ist. Natürlich werden dann Termin urlaubsbedingt verlegt. Auch das wäre eine nachvollziehbare Möglichkeit dafür, dass dies hier kurzfristig geschehen ist…
32 hat wahrscheinlich Recht. Wenn die Sache aus NRW kommt, ist die Abladung mit TSJ (Textsystem Justiz) gemacht. Urlaub ist dann eine auswählbare Option als Verlegungsgrund, wobei nicht klar ist, wessen Urlaub. Man kann das zwar auch manuell ergänzen, muss man aber nicht. Ansonsten ist die Diskussion ziemlich daneben.
Am Urlaub des gegnerischen Anwalts wird es nicht liegen. Denn wir haben keine Kopie eines Terminsverlegungsantrags erhalten. Außerdem stünde dann in der Umladung wohl eher: Verhinderung des Klägervertreters.
Die Apolegeten der Justizpraxis sollten vielleicht auch mal bedenken, dass Anwälte mit mehr als drei Mandanten ohnehin ständig Probleme haben, alle Termine zu koordinieren. Da trifft es sich nicht besonders gut, wenn dann ein seit Monaten anberaumter und vom Anwalt freigehaltener Termin salopp abgesagt wird. (Und dem Gegenanwalt geht es wahrscheinlich ebenso.)
Nicht mehr und nicht weniger soll auch der letzte Satz des Beitrags zum Ausdruck bringen. Verärgerung über einen sorglosen Umgang mit den Ressourcen anderer. Der Dienstleistungsgedanke, der ja unsere Justiz mittlerweile prägen soll, kommt in der sehr knappen Begründung nicht so ganz rüber.
Aber, wie schon treffend angemerkt, man muss gar nichts. Schon gar nicht als Richter.
@17: Komisch, etwas ähnliches sagte mir ein verwunderter Anwalt aus NRW heute auch schon am Telefon …
@38: Sinnvollerweise beschränkt man sich daher bei Terminsaufhebungen auf die drei Varianten "auf Antrag der Klägerpartei", "auf Antrag der Beklagtenpartei" und "aus dienstlichen Gründen". *eg*
Ich finde die Formulierung nun nicht wirklich schlimm. Wenn dies wirklich der Grund für eine Verzögerung des Termins ist, sollte man doch dankbar darüber sein, den wahren Grund zu erfahren. Also: Wäre es besser gewesen, eine Brief zu bekommen in dem ein Grund vorgeschoben wird? Ich bin der Meinung, dass immer noch eine ehrliche Begründung die bessere ist. Für den betroffenen ist es zwar verständlicherweise Ärgerlich – aber: hat man das nicht überall?
Interessante Diskussion, an die ich mich bei der Terminierung bestimmt mal erinnern werde. Solche praktischen Fragen sollten hier öfters diskutiert werden, damit man von den Anwälten mal hört, wo der Schuh drückt. Zur Terminierung will ich jetzt gar nicht mehr viel sagen, da das ausdiskutiert ist. Nur so viel: Das ist wirklich ein schwieriges Feld für den Richter, was habe ich schon über meinem Kalender gebrütet. Es kann schon sein, dass die Terminsverlegung durch einen Dezernatswechsel oder einen Trauerfall ausgelöst wurde. Ich weiß von mehreren Richterkollegen, die von ihrem Wechsel in eine andere Abteilung / Dezernat erst weniger als eine Woche im voraus erfuhren. Da kommt man ganz schön ins Rotieren. Ein Kollege (Proberichter) wurde in ein kleines Amtsgericht versetzt und stellte fest, dass sämtliche Kollegen Urlaub genommen hatten – er musste sofort ein komplettes Gericht vertreten. Andererseits verstehe ich natürlich auch die Nöte der Anwälte, die mit der Koordinierung ihrer Termine kämpfen und dann mit nichtssagenden Verfügungen traktiert werden.
Bin gerade vorbeigegoogelt und muss sagen das mir schon ein lächeln im geishct stand – Wo einen Google überall hinbringt mit Suchworten wie "Urlaubsplanung" ist ja schon der Hammer naja trotzdem nette Geschicht und Bürokratie Staat allez – Gruss Alex