Computerfehler: Falscher Mann in Haft
Wegen fehlerhafter Eingabe in den Behördencomputer saß ein 37-Jähriger aus Goslar drei Tage im Gefängnis. Mit der Haft sollte er eine angeblich nicht bezahlte Geldstrafe absitzen. Das Verfahren richtete sich aber in Wirklichkeit gar nicht gegen den Mann, was wohl nicht erkannt wurde.
Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Braunchweig gestand nach diesem Bericht den Fehler ein.
(Link gefunden bei Strafprozesse und andere Ungereimtheiten)
Ich hoffe doch, dass der Mann anständig entschädigt wird – und die Verantwortlichen zu Rechenschaft gezogen werden. Sowas MUSS doch auffallen! (Wobei das ja im Gegensatz zu einigen haarsträubenden Fällen aus den USA noch harmlos ist).
@1
Ich bin mir sicher dass der Mann seine 11 Euro oder so Haftentschädigung erhält. Selbstverständlich werden die Verpflegungskosten vorher noch abgezogen.
I assure you, Mrs. Buttle, the Ministry is very scrupulous about following up and eradicating any error. If you have any complaints which you'd like to make, I'd be more than happy to send you the appropriate forms.
– Terry Gilliam, "Brazil" (Film aus 1985)
Mich würde es interessieren, ob der Mann Probleme im Job bekommen hat (er konnte ja drei Tage nicht arbeiten) und ob alle in seinem Umfeld nun glauben, dass er wirklich unschuldig ist (mit anderen Worten: Ich fürchte dem armen Mann könnte das noch länger unangenehmn nachhängen).
@2, @1: Die paar Tage werden wohl gutgeschrieben:
,,Vielleicht könne die irrtümlich verbüßte Haft aber auch angerechnet werden auf eine Strafe in Höhe mehrerer Tagessätze, die der schon oft verurteilte 37-Jährige jetzt wegen Diebstahls erhalten habe.''
Hihi. Ich geh nächstes WE mal vorsorglich ins Knast, dass ich bald die Mindesttagessätze (5) zusammenhabe, mit denen man Raketenlager, Bundeswehrkasernen oder Heiligendämme blockieren darf ("hehre Fernziele").
@ 4 Jason
Leider hat es ja gar keinen wirklich Unschuldigen getroffen.
Deshalb fällt die Schimpferei etwas schwerer.
Es sind aber trotzdem skandalöse Zustände, dass Entscheidungen die eine Haft begründen, nicht zwangsweise vorher von jemand anderem "gegengecheckt" werden. Die Struktur der Verfahrensabläufe ist anscheinend mangelhaft. Das sollte einem zu denken geben.
MfG corax
"Leider hat es ja gar keinen wirklich Unschuldigen getroffen." – Doch! Es hat einen wirklich Unschuldigen getroffen! Denn das, was ihm konkret vorgeworfen wurde – Nichtbezahlung einer Geldstrafe – hat dieser Mann nicht begangen! Wenn Du das anders siehst, klebe Dir bitte gleich 'ne Hakenkreuzbinde um den Arm!
Es gibt keine Computerfehler, außer die Hardware spinnt, aber dass ist zu 99% ausgeschlossen!
Traut den Informatikern, den ohne Sie könntet Ihr die Moderne Welt vergessen!
Herr Geheimrat,
ich gebe ja zu, dass ich etwas verkürzt formuliert habe.
Dem verlinkten Artikel entnehme ich aber, dass der Genannte aktuell wegen Diebstahls zu einer Strafe verurteilt wurde,
die hoch genug ist um sie gegen drei! Hafttage aufrechnen zu können. Da dort außerdem steht, dass er Wiederholungstäter ist, komme ich sogar zu der ungeheuerlichen persönlichen Meinung, dass es eventuell auch etwas Gutes hatte mal ganz kurz "Knastluft" zu schnuppern.
Da ich aber auch den Vorfall spätestens im zweite Absatz kritisiere, versteh ich Ihren Vorwurf mit der Armbinde nicht.
Vielleicht sollten Sie sich mal mit dem Blogbetreiber persönlich über Ihre Wortwahl unterhalten. Könnte Ihnen in Zukunft eventuell Ärger ersparen.
Und warum ich mich von jemandem der sich "Geheimrat" nennt, also nicht mehr ganz so jung sein dürfte "Duzen" lassen muss, kommt auch noch hinzu.
Und seit wann werden Armbinden geklebt?
MfG corax
@2 (jens),
11 € Entschädigung – 30 € Verpflegung: Bitte zahlen Sie 19 € dafür, das wir Sie fälschlicherweiße in Haft hatten.
Heutzutage… würde mich das nicht wundern.
http://www.chris-unger.de
Mal ne wahrscheinlich saublöde Frage: Ein Tagessatz geht doch danach was man an dem Tag verdienen würde, an dem man ansonsten im Gefängnis sitzen würde. Soll heißen, der Tagessatz richtet sich nach dem Einkommen. Warum die Entschädigung nicht?
Nur so ein Gedanke dazu, könnte es mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu tun haben, weil wenn der Staat für eine Woche Gefängnis tausende Zahlen müsste, dann würde man solche Leute wahrscheinlich seltener einsperren, als wenn es nur 2,50 kostet..
Daarin
@ 11 Daarin
Seit der Sesamstraße weiß ich, dass es keine blöden Fragen gibt. Ich bin kein Jurist hab aber aufgrund Ihrer Frage mal gegugelt und folgendes gefunden:
Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen StrEG
§ 7 Umfang des Entschädigungsanspruchs
(1) Gegenstand der Entschädigung ist der durch die Strafverfolgungsmaßnahme verursachte Vermögensschaden, im Falle der Freiheitsentziehung auf Grund gerichtlicher Entscheidung auch der Schaden, der nicht Vermögensschaden ist.
(2) Entschädigung für Vermögensschaden wird nur geleistet, wenn der nachgewiesene Schaden den Betrag von fünfundzwanzig Euro übersteigt.
(3) Für den Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, beträgt die Entschädigung elf Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung.
(4) Für einen Schaden, der auch ohne die Strafverfolgungsmaßnahme eingetreten wäre, wird keine Entschädigung geleistet.
Pauschal 11 €uro ist also nicht ganz richtig.
MfG corax
Also wie hiess er nun? Buttle oder Tuttle?
http://www.deadrabbit.org/movievault/brazil.htm
@3, @13
Genau an diesen Film denke ich seit Monaten.
Es gibt viele Gründe, gegen die drohende Totalüberwachung zu sein. Aber mein Hauptproblem ist, dass es Fehler geben wird ohne Ende.
PANORAMA will angeblich am kommenden Donnerstag über die skandalösen Haftentschädigungen in Deutschland berichten. Die 11 Euro für den nicht-materiellen Schaden, die nach Monaten oder Jahren irgendwann gezahlt werden, sind lächerlich. Aber nicht lächerlich ist es, die Verantwortlichen für den Fehler mit einem Strafverfahren zu überziehen. Denn das Geschehene ist nicht lediglich bedauerlich oder ein "Computerfehler", sondern eine Freiheitsberaubung im Amt. Es hat mal wieder ein Bürokrat (und vielleicht noch einer mehr) geschlampt.
Hauptsache, einer ist drin. Ist doch egal, wer. Ironie aus.
spätestens seit dem skandalösen mist über ego-shooter, den panorama verbrochen hat, dürfte doch jedem vernünftigen menschen klar sein, daß diese sendung auf dem gossenniveau einer BILD anzusiedeln ist und in keinster weise mehr ernst genommen werden darf.
@16 (verweigert)
oha. Ich dachte die Haftanstalten wären schon jetzt überbelegt. "Wettbewerb der Schäbigkeit" sagt man dazu dann wohl, was aber die völlige Normalität der 100%-ist-nicht-genug-Gesellschaft ist.
Normalerweiße kritisiere ich dieses Magazin ja immer, aber:
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/2/0,1872,5547074,00.html
Manchmal schreiben die doch auch was vernünftiges.
Übrigens – die korrekte Rückfallquote aller Insassen im Jugendstrafvollzug beträgt 78%. Durchschnittlich.
Im geschlossenen: über 80% (wie dort erwähnt)
Im gelockerten: 37%
Mit pädagogischer bzw. beruflicher Ausbildung: 21%
Korrelationen sagen zwar nicht zwingend etwas über Kausalitäten aus. Aber hier ist doch zumindest teilweise etwas dran.
Eins bleibt festzustellen, was auch ich immer wieder sage: "Knast macht krimineller". Das gilt übrigens nicht nur für Jugendliche, sondern auch für Erwachsene. Beispielsweise ist es auffällig, das die Sexualstraftäter, die regelmäßig verurteilt werden, öfter immer schwerere Verbrechen begehen als Sexualstraftäter, die gar nicht erst erwischt werden. Grund hierfür ist das die teilweise sogar von den Beamten stillschweigend geduldete physische und psychische Gewalt gegen diese Straffälligengruppe höher ausfällt als gegen die "normalen" Verbrecher (das gilt auch für den Jugendstrafvollzug), und diese dann in stärkerem Maße psychische Auffälligkeiten wie Dissozialität entwickeln. Und was wird dann geschrien? Härtere Strafen. Die Straffälligen kommen wegen der längeren Haftstrafe noch "plemplemer" aus dem Knast. Und wieder werden härtere Strafen geschrien. Und so schließt sich der Kreis, härtere Strafen rechtfertigen die härteren Strafen.
In wenigen Tagen gibt es eine Verhandlung wo ich auch zugegen sein werde. Zwar gilt der Gutachter als "knallhart" und spricht den Angeklagten selten eine verminderte Schuldfähigkeit/Schuldunfähigkeit aus. Aber er sagt in diesem Fall auch: Wenn ihr den einsperrt seht ihr ihn kurz nach seiner Haftentlassung wieder, wenn ihr ihn nicht einsperrt und er seine von selbst begonnenen Aktionen weitermacht seht ihr ihn wohl eher nicht wieder. Mindeststrafe: 2 Jahre.
Aber kriminologische Erfahrungen sind natürlich irrelevant, die Demoskopen haben nun mal das sagen. Aber nun genug zu meinen Abschweifungen, nur eine kleine Zusammenfassung: Knast macht kriminell!
@ 18, h.c.
Alles schön und gut. Die Resozialisierung ist aber nunmal nicht der einzige Strafzweck. Oder sollen wir beispielsweise den Mann laufen lassen, dessen Gattin mit der hübschen Lebensversicherung "zufällig" einen Verkehrsunfall hatte, nur weil die Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten nach Verbüßung der Freiheitsstrafe größer ist als wenn man darauf verzichtete?
@19 (Anonymous),
ich wollte ja nun nicht mehr abschweifen… Das alles muss in einem angemessenem Verhältnis statt finden. Und es gibt ja nun noch andere Dinge als nur "Nichts" und nur "Freiheitsstrafe". Da muss man viele Faktoren beachten.
Lieber Corax!
Auch ich habe "verkürzt formuliert" und berufe mich daher auf die gleiche Nachsicht, die Du für Deine Äußerung in Anspruch nimmst (ich sieze Dich selbstverständlich auch gerne, sehe dafür aber bislang keinen sachlichen Grund). Ich habe meiner Empörung Luft gemacht, dass ein Mensch hier schreibt, die rechtswidrige Anordnung von Ersatzhaft könne irgendwie "auch etwas Gutes" haben. Dabei bleibe ich. Und wenn Du tatsächlich meinst, dass "Knastluft zu schnuppern" gar nicht so schlimm – sozusagen adressatenabhängig – sei, dann dokumentierst Du damit nur, dass das Menschenbild des Grundgesetzes nicht das Deine ist. Sondern ein anderes. Da Du die Haft ja primär unter tätertyporientierten Gesichtspunkten zu sehen scheinst, wirst Du mir diesen kleinen pädagogischen Hinweis gewiß nicht übel nehmen. Und ob Armbinden geklebt werden, weiß ich nicht. Es ging mir wohl darum, das Verb "binden" zu vermeiden, um so einer unschönen Doppelung mit "Armbinde" zu entgehen. Wie wär's mit "umschnallen"? Das hat doch was leicht Militärisch-Strammes, müsste Dir also gefallen.
MfG, Geheimrat
da kommt wieder raus was den deutschen — und uns eventuell auch droht mit dem schritt zum bundestrojaner ( lemming regierung )
Das wäre dem armen Mann sicher nicht passiert, wenn sein Name Paris Hilton gewesen wäre. Oder doch? Oder nicht? Oder wie?
:-D
Lieber Herr Ge……….
heimrat,
ich fange mit dem Unwichtigen an. Da ich nicht glaube, daß sich hinter Ihrem Pseudonym Dieter Bohlen verbirgt, zeugt unaufgefordertes Duzen von schlechter Kinderstube und fällt in Deutschland wohl immer noch unter den Sachverhalt der Beleidigung. Auch scheint es mir in diesem Blog nicht die übliche Anredeform zu sein. Da meine erste Ausbildung im Baugewerbe statt fand, kann ich allerdings damit leben, ich hatte es bloß angemerkt weil ich grad schon mal dabei war Ihnen zu schreiben.
Dann kommen Sie und berufen sich auf Nachsicht, nachdem Sie mir Anhängerschaft der schlimmsten Vereinigung die dieser Kontinent je ertragen musste unterstellten; und forderten mich auf, strafrechtlich verbotene Symbole zu tragen.
Und bleiben wohl auch stur dabei.
Und "Knastluft schnuppern" halte ich in der Tat für adressatenabhängig, ich bin nicht der Meinung das quasi willkürlich jedermann mit dieser Möglichkeit beglückt werden sollte.
Ihre "kleinen pädagogischen Hinweise" können Sie woanders hinstecken da meine Sozialisierung weitesgehend abgeschlossen ist, im Gegenteil ich durfte die "Ausbildereignungsprüfung" erfolgreich ablegen und habe darüber ein Schriftstück erhalten.
Was das Vermeiden einer "unschönen Dopplung" betrifft, haben Sie wohl, wie so viele Ästheten, vor lauter Demut vor der Schönheit die Fakten dabei aus den Augen verloren.
Gefallen könnte mir zum Beispiel die Einnahme einer nicht unwesentlichen Menge giftiger Substanzen ihrerseits.
MfG corax
"Gefallen könnte mir zum Beispiel die Einnahme einer nicht unwesentlichen Menge giftiger Substanzen ihrerseits."
Das glaube ich Dir sofort. Insoweit: q.e.d.!
MfG, Geheimrat
@ Corax und Geheimrat: Tauschen Sie doch ggf. E-Mail-Adressen oder gehen Sie ein Bier trinken. Die öffentliche Debatte beende ich an dieser Stelle.
geh heim, rat
du bist über das ziel viel zu weit hinausgeschossen.
verharmlose bitte die nazizeit nicht, denn genau das tust du hier.
fiji
Wie gesagt, die Diskussion ist beendet. Ab jetzt wirklich.
Wo Menschen arbeiten passieren Fehler!
Beim EDV-gestützten Arbeiten besonders !!!
Bei der zunehmenden Überlastung durch Personaleinsparung ganz besonders !!!
Und bei so "unbedeutenden Massenverfahren" wie Erzwingungshaft oder Ordnungsgeld sowieso!!!!
Es ist anzunehmen, dass es nicht den (ganz) Falschen getroffen hat.
Es waren lediglich 3 Tage Ersatzhaft wegen Ordnungsgeld. Das OGeld dürfte somit höchsten 150 Euro betragen haben.
Hätte er diese Summe bezahlt, wäre die Haft erst mal vom Tisch. Hinterher hätte man das Ganze klären können.
Bei einer so geringen Haft (noch dazu nur O-Haft) von nur 3 Tagen ist jeder Polizist vorsichtig, ein Wort, dass etwas da nicht stimmen könnte, würde wohl genaue Rückfragen veranlassen.
Ich nehme an, dass der Kanditat längst den Überblick über Straftaten, offene und rechtskräftige Verfahren verloren hat und es daher akzeptierte.
Trotzdem, sowas dürfte nicht passieren!
Gruß Oern1