8.6.2007

Kein Respekt vor den Rechten der Bürger

Die deutschen Datenschutzbeauftragten wenden sich einstimmig gegen die geplante Online-Durchsuchung, Vorratsdatenspeicherung und weitere Verschärfungen der Telekommunikationsüberwachung. Sie halten die Pläne für verfassungswidrig:

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder wendet sich mit Nachdruck gegen die von Bundesregierung und Bundesratsgremien geplante Einführung der Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten und die Verschärfungen verdeckter Ermittlungsmaßnahmen, vor allem durch Telekommunikationsüberwachung.

Die Datenschutzbeauftragten haben am 8./9. März 2007 auf ihrer Konferenz in Erfurt einen ersten Gesetzentwurf als verfassungswidrig beanstandet. Insbesondere haben sie vor heimlichen Online-Durchsuchungen und der Vorratsdatenspeicherung gewarnt. Damit würde tief in die Privatsphäre eingegriffen und das Kommunikationsverhalten der gesamten Bevölkerung – ob via Telefon oder Internet – pauschal und anlasslos erfasst.

Die einhellige Kritik der Datenschutzbeauftragten und ihre Aufforderung, stattdessen verhältnismäßige Eingriffsregelungen zu schaffen, wurden von der Bundesregierung nicht beachtet. In ihrem Gesetzentwurf vom 27. April 2007 wird demgegenüber der Schutz der Zeugnisverweigerungsberechtigten verringert, Benachrichtigungspflichten gegenüber betroffenen Personen werden aufgeweicht, Voraussetzungen für die Erhebung von Standortdaten in Echtzeit und für den Einsatz des IMSI-Catchers erheblich ausgeweitet und die Verwendungszwecke für die auf Vorrat gespeicher-ten Daten über die europarechtlichen Vorgaben hinaus auch auf leichte Straftaten, auf Zwecke der Gefahrenabwehr und sogar der Nachrichtendienste erstreckt.

Die nun im Bundesratsverfahren erhobenen zusätzlichen Forderungen zeugen von mangelndem Respekt vor den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger.

Dies zeigen folgende Beispiele: Die ohnehin überzogene Speicherdauer aller Verkehrsdaten wird von 6 auf 12 Monate verlängert. Die Überwachungsintensität erhöht sich durch eine Verschärfung der Prüfpflichten der Telekommunikationsunternehmen – bis zum Erfordernis des Ablichtens und Aufbewahrens von Identitätsnachweisen aller Personen, die Prepaid-Produkte nutzen wollen.

Die Sicherheitsbehörden erhalten Auskunft über Personen, die bestimmte dynamische IP-Adressen nutzen. Ausschüsse des Bundesrates wollen die Nutzung dieser Daten sogar zur zivilrechtlichen Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum gestatten und bewegen sich damit weit jenseits des durch die EG-Richtlinie zur Vorratsspeicherung abgesteckten Rahmens, die Nutzung auf die Verfolgung schwerer Straftaten zu beschränken.

Weiterhin ist eine Ausdehnung der Auswertung von Funkzellendaten von Mobiltelefonen mit dem Ziel der Ermittlung des Aufenthaltes von möglichen Zeuginnen und Zeugen geplant. Daten, die Beweiserhebungs- oder -verwertungsverboten unterliegen, sollen nicht unmittelbar gelöscht, sondern nur gesperrt werden.

Ganz nebenbei will der Innenausschuss des Bundesrats eine Rechtsgrundlage für die heimliche Online-Durchsuchung von Internet-Computern schaffen. Allein die Zulassung dieser Maßnahme würde rechtsstaatlichen Grundsätzen eklatant widersprechen und das Vertrauen in die Sicherheit der Informationstechnik massiv beschädigen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in letzter Zeit eine Reihe von Sicherheitsgesetzen mit heimlichen Erhebungsmaßnahmen aufgehoben. Auch europäische Gerichte haben Sicherheitsmaßnahmen für rechtswidrig erklärt. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten sollte abgewartet werden ebenso wie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur nordrhein-westfälischen Regelung, die dem Verfassungsschutz die Online-Durchsuchung erlaubt.

Die Forderungen im Gesetzgebungsverfahren zeugen von einem überzogenen Sicherheitsdenken. Sie führen dazu, dass die Freiheitsrechte der Bevölkerung untergraben werden. Sicherheit in der Informationsgesellschaft ist nicht mit überbordenden Überwachungsregelungen zu erreichen, sondern nur durch maßvolle Eingriffsbefugnisse mit effektiven grundrechtssichernden Verfahrensregelungen und durch deren besonnene Anwendung. Die betroffenen Grundrechte verkörpern einen zu hohen Wert, als dass sie kurzfristigen Sicherheitsüberlegungen geopfert werden dürfen.”

Quelle

Nachtrag: Der Bundesrat hat die Regelungen zumindest nicht durchgewinkt, berichtet die FAZ.

Stern-Kommentar: Stopschild für Schäuble

16 Kommentare zu “Kein Respekt vor den Rechten der Bürger”

  1. h.c. meint: (8.6.2007 um 12:27) AntwortenReply to this comment

    Und wenn es als verfassungswidrig erklärt wurde wird es wieder umgangen, und die Gesetze etwas langsamer verschärft.

    Stückchen für Stückchen zur Diktatur.

  2. Florian Liekweg meint: (8.6.2007 um 12:40) AntwortenReply to this comment

    Passend dazu meldet Heise heute:
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/90838 – Abhörbefugnis für den Zoll
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/90824 – Datenaustausch jetzt, Datenschutz später (also faktisch nie)
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/90509 – Weniger Geld für Datenschutzforschung

  3. sebausat meint: (8.6.2007 um 12:45) AntwortenReply to this comment

    Oder wie in Österreich einfach die Verfassung angepasst.

  4. manni meint: (8.6.2007 um 12:50) AntwortenReply to this comment

    genau. nach jedem rüffel karlsruhe heißt es inzwischen aus berlin nicht mehr: gesetz an grundgesetz anpassen; sondern vielmehr grundgesetz an gesetz anpassen. grauenvolle entwicklung.

  5. Jens meint: (8.6.2007 um 12:55) AntwortenReply to this comment

    Dann bleibt wohl als Hoffnung für die Grundrechte nur noch die letzte Bastion: Inkompetenz der Behörden

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/90850

  6. eco (Link) meint: (8.6.2007 um 13:04) AntwortenReply to this comment

    Tja, wir haben das Pack gewählt. Ob es uns gefällt oder nicht. Aber so lange sich das Land in einer Art Lethargie befindet, in der es keiner schafft aufzustehen (ich schließe mich da nicht aus) und auf die Strasse zu gehen, wird sich nicht allzuviel ändern. Man muss es leider so sagen.

  7. Jens meint: (8.6.2007 um 13:21) AntwortenReply to this comment

    Mal ne Frage an die Experten hier. Wie wären eigentlich die Chancen für eine Verfassungsbeschwerde gegen die Speicherung von Fingerabdrücken in Pässen? Verstößt das nicht gegen das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung wenn ausländische Staaten diese persönlichen Daten auslesen können (an Grenzen), ohne daß man kontrollieren kann was diese mit den Daten machen.

    Schließlich kann man ja nicht kontrollieren ob die Daten nur verglichen werden oder ob sie bei der Einreise gespeichert werden. Was bringt mir dass wenn die Daten nicht bei der Meldebehörde gespeichert werden – dies aber möglicherweise überall auf der Welt bei der Einreise geschieht ohne dass ich das überhaupt mitbekomme oder kontrollieren kann?

  8. Justus meint: (8.6.2007 um 13:23) AntwortenReply to this comment

    Last not least werden die Katalogstraftatbestände ausgeweitet und nachträgliche Informationspflichten eingeschränkt …

  9. McDough meint: (8.6.2007 um 13:38) AntwortenReply to this comment

    @7: Dürfte schwierig werden, damit durchzukommen. Die Fingerabdrücke selber sind ja nur im Pass gespeichert. Wenn sie also weitergegeben werden, dann durch den Passinhaber persönlich, denn der legt ja den Pass vor.
    Zudem kann man argumentieren, dass der Fingerabdruck der einwandfreien Identifikation des Passinhabers als berechtigte Person dient.

  10. Redking meint: (8.6.2007 um 13:45) AntwortenReply to this comment

    Kleiner Hinweis: <a href="http://www.polizei.mvnet.de/index.php?option=content&task=view&id=3941&Itemid=265" rel="nofollow">PM90 – Polizei bestätigt Einsatz von Zivil-Beamten</a>

  11. A. John (Link) meint: (8.6.2007 um 13:53) AntwortenReply to this comment

    @5: Dann bleibt wohl als Hoffnung für die Grundrechte nur noch die letzte Bastion: Inkompetenz der Behörden
    In diesem Fall ist die Verbohrtheit und Inkompetenz des Amtsschimmels tatsächlich ein Riesenvorteil für den Bürger.
    Die, und die umständlichen, verkrusteten Behördenstrukturen verhindern meist die Entwicklung effizienter Software.
    Bürokraten wissen meist nicht nur nicht, was sie eigentlich wollen, sie sind auch unfähig, es zu artikulieren.
    Selbst wenn sie ausnahmsweise mal ein halbwegs nutzbares Pflichtenheft liefern können, kann man davon ausgehen, daß wesentliche Teile davon mehrmals umdefiniert werden.
    Dies ist übrigens der Grund, warum Behördensoftware so exorbitant teuer ist und selten das tut, wofür sie geplant wurde.
    Leute, die über mehr als nur rudimentäre IT-Kenntnisse verfügen, haben deshalb auch nur ein mitleidiges Lächeln für die staatliche Schnüffelwut übrig.
    Aus eigener Erfahrung weiß ich aber, wie erschreckend naiv und sorglos selbst in mittelständischen Unternehmen manchmal mit brisanten Daten verfahren wird.
    Es gibt noch immer viel zu viele Chefs, die effiziente Schutzmaßnahmen wie uA. Verschlüsselung für unnützes "Hackerzeugs" halten.

  12. Hobbyjurist meint: (8.6.2007 um 14:01) AntwortenReply to this comment

    Die Datenschutzbeauftragten haben absolut recht. Blöd nur, daß sich voraussichtlich wieder kaum jemand daran stören wird, was sie beschlossen haben. Und so werden die Rechte der Bürger Stück für Stück weiter beschnitten.

  13. joshua meint: (8.6.2007 um 14:02) AntwortenReply to this comment

    Ich rede eh schon lange nicht mehr zu Hause (es besteht ja immer die Moeglichkeit, dass sich ein Zielsubjekt ohne mein Wissen in meinem Umfeld sich befindet, ausserdem geht die mein privates Leben nichts an), Telefon benutze ich auch fast kaum mehr (dito), Internet eigentlich auch nur um mal Nachrichten zu lesen, etc. . Wie gut das Wissen doch ist in einer Zeit ohne Mobiltelefon, Internet usw. aufgewachsen zu sein. Nein nein, was soll ich zu verbergen haben, im Gegenteil, nichts habe ich zu verbergen – aber was ich denke und rede geht die einfach nichts an. Und naja, im Rahmen von "präventiver Aufdeckung unbekannter Verbrechen" (sprich endlich Massnahmen um unliebsame Kritiker und Intellekuelle in die Pfanne hauen zu koennen) sehe ich nur noch eine effektive Gegenmassnahme: Jegliche Aktion gnadenlos in der Oeffentlichkeit aufzudecken.
    Vielleicht reduziert sich ja dann der "Vertrauensvorschuss" endlich einmal. Ich frage mich ohnehin wieso ich denen Vertrauen soll.

  14. Hootch meint: (8.6.2007 um 14:05) AntwortenReply to this comment

    So, da haben die Datenschutzbeauftragten brav ihr Sprüchlein aufgesagt, und dürfen wieder in ihr Kämmerchen gehen. Denn genau das ist ihre Aufgabe: Dem Volk vorzugaukeln, es gäbe eine Institution, die von staatlicher Seite für den Datenschutz zuständig ist, und ihn bewahrt. So wird alle paar Monate das Kämmerlein aufgeschlossen, sie dürfen "Pups" sagen, das Volk freut sich (es wird ja was für den Datenschutz gemacht), und die Politiker ignorieren das dann. Geschicktes System…

    Grüße!

  15. Gerhard meint: (9.6.2007 um 15:57) AntwortenReply to this comment

    Macht man sich eigentlich bereits verdächtig, wenn man seine E-Mails grundsätzlich verschlüsselt?

  16. Justus meint: (9.6.2007 um 16:46) AntwortenReply to this comment

    @ 15 (Gerhard)

    Natürlich nicht, denn du stopfst doch bloß die Löcher, die die meisten Provider offenlassen:

    Regelmäßig wird nur die Benutzerkennung und das Passwort per http(s)-Leitung, also secure, übermittelt (bei Yahoo muß man auch dazu einen Zwischenschritt einlegen und die Voreinstellung ändern!). Im übrigen aber entspricht die Vertraulichkeit deiner email im übertragenen Sinne nur einer Postkarte. Das mußt du nicht hinnehmen, Briefe sind ja auch verschlossen.

    Und sollte der einfache/gemeine Bundes- oder Landesgesetzgeber eine Verschlüsselung oder den Gebrauch derartiger Tools dereinst verbieten bzw. unter Strafe stellen, wäre dies (z.Z. noch) verfassungswidrig und muß nicht beachtet werden!

    Aktueller Merksatz des BVerfG:

    " Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung…"

    Hierauf hat U.V. bereits hingewiesen.

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