11.6.2007

Dann eben die harte Tour

Bitte aus VU und KFB ein VA unter der Adresse der Gegnerin wie im Rubrum.

(Fortsetzung des vorigen Beitrags.)

28 Kommentare zu “Dann eben die harte Tour”

  1. Fincut meint: (11.6.2007 um 16:30) AntwortenReply to this comment

    Gibt's 'ne Erläuterung für den Pöbel?

  2. Bastian meint: (11.6.2007 um 16:36) AntwortenReply to this comment

    Ich bin auch unwürdig und bettle ums verstehen…

  3. Lemmy meint: (11.6.2007 um 16:37) AntwortenReply to this comment

    Pöbel? Wer istn das hier? Naja, aber eine Erläuterung gerne:

    "Bitte aus dem Versäumnisurteil (Vollstreckungstitel) und dem Kostenfestsetzungsbeschluss (Vollstreckungstitel) einen Auftrag zur Zwangsvollstreckung an den zuständigen Gerichtsvollzieher gegen die Gegnerin unter der bereits aus dem Rubrum bekannten Adresse.

  4. Julius meint: (11.6.2007 um 16:38) AntwortenReply to this comment

    Ich würde mal als Laie VU mit Versäumnisurteil und KFB mit Kostenfestsetzungsbescheid übersetzen. Das Rubrum ist der Kopfteil eines Urteils, in dem bspw. Kläger und Beklagter aufgeführt werden. Dort soll das Gericht die Adresse der Beklagten hernehmen, nehme ich an. Was VA ist, weiß ich auch nicht — vielleicht Vollstreckungsanordnung?

  5. n.n. meint: (11.6.2007 um 16:45) AntwortenReply to this comment

    wie wärs mit einer vollstreckbaren ausfertigung (auch als klausel bekannt)?!
    ohne die läuft die vollstreckung nämlich gar nicht gut …

  6. n.n. meint: (11.6.2007 um 16:46) AntwortenReply to this comment

    die va findet sich hier:
    http://dejure.org/gesetze/ZPO/724.html

  7. WICHTIG meint: (11.6.2007 um 16:47) AntwortenReply to this comment

    Toll! Es bewegt sich was in Deutschland, die Menschenwürde kehrt zurück!:
    http://www.sueddeutsche.de/,tt4l1/deutschland/artikel/876/117747/

    Einen schönen Tag euch allen, es ist nicht Hopfen und Malz verloren!

  8. RKS meint: (11.6.2007 um 16:51) AntwortenReply to this comment

    @ 5 und 6:
    Die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung wird (idR) bereits in der Klageschrift beantragt und dürfte Herrn Vetter daher bereits vorliegen.

  9. Udo Vetter meint: (11.6.2007 um 16:51) AntwortenReply to this comment

    VA ist Vollstreckungsauftrag.

  10. RKS meint: (11.6.2007 um 16:53) AntwortenReply to this comment

    Ergänzung zu 8.:
    Ich denke, VA meint "Vollstreckungsauftrag" an den zuständigen Gerichtsvollzieher.

  11. RA J. Melchior meint: (11.6.2007 um 17:05) AntwortenReply to this comment

    … und das Ganze sogar ohne SiL.

  12. ra-boenke.de meint: (11.6.2007 um 17:11) AntwortenReply to this comment

    "SiL"? SiL?

    Herr Kollege, sie verblüffen mich.

  13. ra-boenke.de meint: (11.6.2007 um 17:15) AntwortenReply to this comment

    Achso, jetzt weiß ich: Sicherheitsleistung! Mensch. Sie Fuchs!

    Haha…

  14. Hootch meint: (11.6.2007 um 17:15) AntwortenReply to this comment

    Und ich dachte immer VA=W… komisch komisch. :-)

    Grüße!

  15. 4thmarch meint: (11.6.2007 um 17:51) AntwortenReply to this comment

    Hier kann man wirklich fragen, was im Sinne des Mandaten ist.
    Wenn die Dame meint im Recht zu sein, worauf es wie hier beschrieben, nicht mehr ankommt, könnte die harte Tour zu gewissen Trotzreaktionen führen.

    Wobei der Ärger für den Mandaten ja im Interesse seines Anwalts ist.

  16. A. John meint: (11.6.2007 um 18:09) AntwortenReply to this comment

    @15: …könnte die harte Tour zu gewissen Trotzreaktionen führen.
    UV wird sich wohl erkundigt haben, ob bei der Dame ein Vollstreckungsauftrag sinn macht. Z.B. ob eine Privatinsolvenz, Eidesstattliche VS usw. vorliegt.
    Obwohl, es hat schon Fälle gegeben, da wurden im letzten Moment Autos geschrottet oder Häuser mit der Planierraupe umgestaltet, um sie dem Zugriff der Gegenseite zu entziehen.

  17. Nik meint: (11.6.2007 um 18:24) AntwortenReply to this comment

    @16

    Was gewinnt ein Schuldner, wenn er, statt seine Schuld zu begleichen, sein eigenes Eigentum verstört?

    Trotzreaktionen a la "Wenn ich's nicht behalten darf, dann sollen sie's auch nicht bekommen" mögen menschlich verständlich sein, aber führen nicht zur Lösung, oder?

    Die (vollstreckbare?) Schuld bleibt dann ja bestehen. Wer will dann schon die Privat-Inso machen, nur um seine Schulden nicht zahlen zu müssen, obwohl er könnte?

  18. RA J. Melchior meint: (11.6.2007 um 18:26) AntwortenReply to this comment

    @12 / 13 – ra-boenke: Exakt!

  19. Jochen Mai meint: (11.6.2007 um 22:19) AntwortenReply to this comment

    wieder was gelernt: sb (selbstreferenzielles bloggen) kann nur noch durch kkk (kryptisches kürzel kommunizieren) getoppt werden. das zwingt den leser automatisch in die defensive – und ich depp fall auch noch drauf rein! jetzt aber schluss damit!

  20. Dirk meint: (12.6.2007 um 07:35) AntwortenReply to this comment

    Als Lebensgefährte einer Advokatin sind die Erläuterungen von Lemmy für mich praktische Lebenshilfen, die sogleich in meinem kleinen Vokabelheftchen notiere, welches ich immer "am Mann" führe.

  21. Zack meint: (12.6.2007 um 09:58) AntwortenReply to this comment

    das hier erinnert mich stark an die Bundeswehr, wo eine Verschlüsselung völlig unnötig ist, da die Kürzel sowieso kein Schwein versteht…

  22. RA J. Melchior meint: (12.6.2007 um 11:04) AntwortenReply to this comment

    @ 21 Zack: "… da die Kürzel sowieso kein Schwein versteht" – ist auch nicht erforderlich, es reicht, wenn die RAF/ ReNo versteht, was gemeint ist.

    (Nein, nicht die Rote Armee Fraktion)

  23. BV meint: (12.6.2007 um 11:25) AntwortenReply to this comment

    @ 21: Bei der Bw gibt es für die Abk. doch extra eine ZdV – die 64/10 IIRC.

  24. Kerstin meint: (12.6.2007 um 11:39) AntwortenReply to this comment

    @15: Hm, ist das wirklich richtig, solche Fragen zu stellen? "Hmne, wir vollstrecken mal nicht, sonst wird der noch trotzig…wer weiß, was der dann macht"

    Das sind, mit Verlaub, Fragen eines dipl. soz.päd. – weit von der Lebenswirklichkeit weg.

    Schuldner hat Schulden. Schuldner weigert sich zu zahlen. Ergo muß vollstreckt werden, weil er ja offensichtlich anders nicht bereit ist zu zahlen.
    Da kam ja kein "ich kann das grad nicht zahlen" sondern ein klares "ich will nicht".

    Und da kanns nu wirklich nicht Sache des Gläubigers sein, sich auf Bauchpinseleien zu verlegen nach dem Motto "och komm, bitte bitte zahl doch"

    Für exakt solche Sachen gibts die Gerichtsvollzieher ;-)

  25. Moxy meint: (12.6.2007 um 12:24) AntwortenReply to this comment

    Das ist DIE Idee:
    Zur Durchsetzung (privater) Forderungen ist der Staat ja auch verpflichtet entsprechende Zwangsmittel bereitzustellen – letztlich dem GV bei renitenten Schuldnern Polizeischutz zu gewähren.
    Wenn nun der Einsatz der Bundeswehr im Innern….

    Bei Räumungsansprüchen könnten sich Räumpanzer ihren Namen wirklich verdienen!
    ;-)

  26. A. John meint: (12.6.2007 um 12:28) AntwortenReply to this comment

    @24: Da kam ja kein “ich kann das grad nicht zahlen” sondern ein klares “ich will nicht”.
    Und da kanns nu wirklich nicht Sache des Gläubigers sein, sich auf Bauchpinseleien zu verlegen…

    Es geht da nicht ums "Bauchpinseln", sondern um die Frage, ob bei dem Schuldner überhaupt was zu holen ist.
    Wenn der, und sei es auch nur formal, an der Pfändungsgrenze herumkrebst und für die nächsten 100 Jahre ausgelastet ist, würde ich gutes Geld nicht Schlechtem hinterher werfen.

    Für exakt solche Sachen gibts die Gerichtsvollzieher ;-)
    Der arbeitet u.U. umsonst, aber keinesfalls gratis. ;-)

  27. Kerstin meint: (12.6.2007 um 12:31) AntwortenReply to this comment

    @26: ich halte mal Herrn Vetter zugute, dass er sich nicht den Hut mit dem Hammer aufsetzt und auch nicht die Gewohnheit hat, die Hose mit der Kneifzange zuzumachen.
    Also denke ich, dass er über die Vermögensverhältnisse der Schuldnerin schon ganz gut im Bilde ist.
    Schließlich ist es auch im Interesse seines Mandanten, unnötige Kosten zu vermeiden ;-)

  28. Smeeth meint: (12.6.2007 um 16:48) AntwortenReply to this comment

    Man glaubt es ja nicht, aber: Wie schnell zahlt ein Schuldner, wenn man ihm das Schoßhündchen pfändet? Der GV ist nicht einmal durch die Wohnzimmertür in Richtung Flur unterwegs, schon wedelt der Schuldner mit den fünfziger-Scheinchen.

    Fragt mich aber nicht, wie ich den Pfändungsantrag begründet habe … ;-)

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