13.6.2007

Kann ich beschwören

Die Zeugin hat zuerst bei der Polizei ausgesagt. Umfassend. Und detailliert. Der Polizeibeamte hatte keinen Anhaltspunkt, dass sie die Unwahrheit sagt. Wenige Monate später widerrief sie ihre Aussage. In Wirklichkeit habe sie die Messerstecherei gar nicht gesehen, sondern nur das gesagt, was ihr Freund ihr erzählt habe.

Im Gerichtstermin blieb sie dabei, bei der Polizei gelogen zu haben. Ich habe sie trotzdem gefragt, ob es denn nicht möglich ist, dass sie bei der Polizei die Wahrheit sagte. Und nun das Gericht belügt. Ihre Antwort:

Nein, das ist alles so, wie ich es heute sage. Darauf kann ich auch gern einen Meineid schwören.

Kein Kalauer, heute so passiert.

23 Kommentare zu “Kann ich beschwören”

  1. Hootch meint: (13.6.2007 um 17:50) AntwortenReply to this comment

    Eine fast klassische freudsche Fehlleistung. Wie nett. ;-)

    Grüße!

  2. 321 meint: (13.6.2007 um 17:55) AntwortenReply to this comment

    Da macht die Beweiswürdigung zur Glaubhaftigkeit doch mal Spaß

  3. Florian Liekweg meint: (13.6.2007 um 18:08) AntwortenReply to this comment

    Wenn's so gewesen wäre, wie sie's gesagt hat, könnte es mit dem Meineid schwierig werden.

  4. Raoul meint: (13.6.2007 um 18:14) AntwortenReply to this comment

    Ich bon offenbar zu blöd für den Witz. Erklärt mir jemand den Kalauer?

  5. r00t meint: (13.6.2007 um 18:16) AntwortenReply to this comment

    Messerscharf kombiniert, Wachtmeister Liekweg!

  6. Goma meint: (13.6.2007 um 18:17) AntwortenReply to this comment

    Ein Meineid ist im deutschem Strafrecht das falsche Schwören vor Gericht.
    Einen Meineid zu schwören würde bedeuten zu schwören gelogen zu haben. Was vermutlich nicht in ihrem Sinne war.

  7. Knut meint: (13.6.2007 um 18:19) AntwortenReply to this comment

    Ach so, hat also gar nix mit dem Kalauer zu tun :-)

    Hab das mal gegoogelt: Als Kalauer bezeichnet man ein einfaches, nicht sehr geistreiches Wortspiel, entweder mit Wörtern gleichen Klanges aber ungleicher Schreibweise und Bedeutung, oder mit Wörtern von gleicher Schreibweise und verschiedener Bedeutung.
    Quelle: wikipedia.de

  8. Piet meint: (13.6.2007 um 18:31) AntwortenReply to this comment

    Naja, ist ja schließlich Ihr Eid, da kann man schonmal auf MeinEid kommen…

  9. Hobbyjurist meint: (13.6.2007 um 18:35) AntwortenReply to this comment

    Ist zweifelsohne lustig zu lesen. Aber vielleicht kannte die Dame ja schlichtweg nicht den Unterschied zwischen Eid und Meineid. Soll es ja auch geben.

  10. h.c. meint: (13.6.2007 um 18:47) AntwortenReply to this comment

    Vllt. gleicht sich zwei mal Lügen aus? ;o)

  11. Knut meint: (13.6.2007 um 18:54) AntwortenReply to this comment

    Ich wusste jetzt auf Anhieb auch nicht was ein Meineid ist. Aber diese Lücke ist jetzt geschlossen.. danke

  12. corax meint: (13.6.2007 um 19:02) AntwortenReply to this comment

    Sag mal Knut, bist du das hier?

    http://blog.rbb-online.de/roller/knut/

    ;-)

  13. Wolf (Link) meint: (13.6.2007 um 19:03) AntwortenReply to this comment

    @ Knut — Thema: "Was ist ein Kalauer" — es gibt auch gute solche. Beispiel ein Spruch von K. Marx (sinngemäß, vergessen, wo genau):

    … das ist ein Symobl, so wie das Lamm Gottes ein Symbol ist für die Schafsnatur der Christenheit …

    Wikipedia ist im Wissenschaftsbereich nicht zitatfähig, allerdings eine ausgezeichnete Quelle für Quellenangaben — also zur weiteren Recherche.

  14. pony_huetchen (Link) meint: (13.6.2007 um 20:06) AntwortenReply to this comment

    ABSOLUT offtopic – Entschuldigung

    Nach einem Telefonat mit dem Oberstaatsanwalt Peter L. / Rostock für Politblog bzgl. des Fortganges der Untersuchungen im Fall des enttarnten Zivilpolizisten habe ich eine Lehrstunde in Juristerei erhalten, die mich ein wenig sprachlos und ohnmächtig machte. Nichtsdestotrotz habe ich das Ganze in einen Artikel verpackt und bitte einige des deutschen Rechtswesens Kundigere, ein wohlwollendes Auge darauf zu werfen. Wie ist diese Einschätzung des – am Telefon äußerst bemühten und zugänglichen – Staatsanwaltes zu bewerten?
    Ich würde mich sehr über Kommentare aus "Fachkreisen" freuen.
    Danke
    Pony
    Hier der Link zum Artikel
    politblog.net/allgemein/polizei-unter-anklage.htm

    (Text editiert. Ich habe den Namen des StA hier abgekürzt. U.V.)

  15. Angelus Merker meint: (13.6.2007 um 20:10) AntwortenReply to this comment

    Herr Richter:

    "Der Angeklagte schwört sein Eid."

    "Ich jedoch schwöre Meineid."

    *SNCR*

  16. doppelschwör meint: (14.6.2007 um 08:51) AntwortenReply to this comment

    Also da waren bestimmt Erkan und Stefan dabei denn die sind ja Meister des Doppelschwör!

  17. sebausat meint: (14.6.2007 um 08:54) AntwortenReply to this comment

    @10 h.c.

    Im Deutschen Raum würds sich mathematisch aufheben.
    Bei anderen Sprachen zB Russisch dient es als Bekräftigung.
    Da habi schon mal einer Verhandlung zugehört in dem ein russischstämmiger der deutschen Sprache nur halbwegs mächtigen "ich habe es nicht nicht getan." gesagt hat ;)

  18. Markus (Link) meint: (14.6.2007 um 09:02) AntwortenReply to this comment

    NA dann ist ja alles klar; mich würde interessieren wie sie Herr Vetter dabei geschaut haben und der Staatsanwalt sowie de Richter, war bestimmt lustig …

  19. poomerang meint: (14.6.2007 um 09:34) AntwortenReply to this comment

    Das lernt man in "Die Herren mit der weißen Weste": Du, das war aber Meineid. Nee… ich meine dein Eid war Meineid. (Heinz Erhardt)

  20. h.c. meint: (14.6.2007 um 10:02) AntwortenReply to this comment

    @17 (sabausat),

    bei der Formulierung handelt es sich ja um die doppelte Verneinung, nicht um zwei Lügen bei zwei Geschehnissen.

    Außerdem gibt es doppelte, sich wiederrum umekehrende Sätze auch im Deutschen. So ist es im Machteburjischem (Magdeburgischem) normal, das jemand nicht "ohne …" sagt, sondern "mit ohne …". Grammatikalisch gibt es aber noch wunderbarere Ausdrücke in der lingua Magdeburganorum. "Een Freund von mich, der Ihnen kennt, hat mich was erzählt von Sie!" Alles klar? =)

  21. Christian (Link) meint: (14.6.2007 um 12:00) AntwortenReply to this comment

    Ganz wunderbar :-) Ein Freud'scher Versprecher erster Güte. Wie da wohl die Beweiswürdigung aussieht…?

  22. h.c. meint: (14.6.2007 um 12:30) AntwortenReply to this comment

    @21 (Christian),

    die Unterstützer dieser freud'sche Theorie dürfte wohl von jedem RA abgelehnt werden. =)

  23. abc meint: (16.6.2007 um 15:31) AntwortenReply to this comment

    @18 Das würde mich auch interessieren ;-)

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