25.6.2007

Online-Mahnantrag

Die Zeiten, in denen man sich im Schreibwarenladen Vordrucke für Mahnbescheidsanträge holen musste, sind übrigens vorbei. Beim Online-Mahnverfahren gibt es die Möglichkeit, den Antrag auf weißes Papier zu drucken.

Die Daten werden in einen Barcode übertragen. Verschickt werden muss der Antrag aber nach wie vor per Post. Aber schon mal nicht schlecht für Gelegenheitsanwender.

Ein richtiger Online-Mahnantrag ist nur mit elektronischer Signatur und zusätzlicher Justizsoftware möglich.

10 Kommentare zu “Online-Mahnantrag”

  1. Menni meint: (25.6.2007 um 13:54) AntwortenReply to this comment

    Für Rheinland-Pfalz scheint das nicht zu gehen. Jedenfalls findet sich in der Auflistung der Bundesländer R-P nicht wieder :(

  2. Anonymous meint: (25.6.2007 um 14:04) AntwortenReply to this comment

    "Mittwochs von 8:00-10:00 steht Ihnen der Online-Mahnantrag zwecks Wartung nicht zur Verfügung."

  3. frank meint: (25.6.2007 um 14:31) AntwortenReply to this comment

    Das ärgert mich schon lange, dass es bei uns in Rheinland-Pfalz nicht funktioniert.

  4. RA Kümmerle meint: (25.6.2007 um 14:39) AntwortenReply to this comment

    Ich habe es letzens einmal ausprobiert und verwende in Zukunft dann doch lieber die guten alten grünen Vordrucke. Die Bearbeitungszeit ist im Vergleich zum herkömmlichen Antrag identisch. Man muss den "Online-Antrag" hochauflösend ausdrucken. Dann umfasst der Antrag fünf Seiten, was das Porto gleich erhöht. Zitat Deckblatt:

    "Dieses Deckblatt muss unterschrieben und zusammen mit folgenden Unterlagen vollständig beim zuständigen Mahngericht eingereicht werden:
    * dem zugehörigen Kontrollausdruck der Daten (Seiten 2 bis 4), sowie
    * dem/den darauf folgenden Barcode-Ausdruck(-en) (Seite 5 bis 5).
    Sämtliche Seiten sind hintereinander auf weißem Papier auszudrucken (kein Vor-/Rückseitendruck) und in der richtigen Reihenfolge fest miteinander zu verbinden (z.B. durch Heften oder Klammern). Der Ausdruck muss in normaler Druckqualität erfolgen (kein Eco-/Spar- oder Optimaldruck)…"

    Also noch nicht mal was für Gelegenheitsanwender.

  5. Waszszaf meint: (25.6.2007 um 14:45) AntwortenReply to this comment

    "Zusätzliche Justizsoftware"?

    Nein. Da wird einfach ein Java-Applet gestartet. Das ist zwar zusätzliche Software, das bedeutet aber nicht, daß das Onlineverfahren nur ein paar Juristen mit ihrer teuren Spezialsoftware durchführen könnten. Das kann jeder. Ich meine sogar unter linux, ich mag mich aber täuschen.

  6. Guido meint: (25.6.2007 um 15:09) AntwortenReply to this comment

    Genialer Tip! Danke!

  7. Anonymous meint: (25.6.2007 um 15:15) AntwortenReply to this comment

    @5: Was nötig ist, ist eine Signaturkarte und eine entsprechender Kartenleser, was man auch fürs Online-Banking benutzen kann.

  8. Anonymous meint: (25.6.2007 um 15:45) AntwortenReply to this comment

    "Ein richtiger Online-Mahnantrag ist nur mit elektronischer Signatur und zusätzlicher Justizsoftware möglich."

    Ich fürchte mal viel schlimmer noch mit QUALIFIZIERTER elektronischer Signatur…

  9. Fred meint: (26.6.2007 um 11:44) AntwortenReply to this comment

    @5: Es ist zwar wirklich "nicht schwer", aber eine qualifizierte elektronische Signatur zu besorgen ist eben mit (laufenden) Kosten verbunden; wenn man nur alle Jubeljahre mal einen Mahnantrag schreiben muss, dann lohnt sich das sehr wahrscheinlich nicht.

    Für Herrn Vetter mag sich das hingegen durchaus lohnen.

  10. Florian Wiessner meint: (4.11.2008 um 18:39) AntwortenReply to this comment

    Ich habe eine PHP-Klasse erstellt, mit der man mittels PHP leicht so ein Barcode-PDF erstellen und weiterverarbeiten kann.

    Infos dazu gibt es hier: http://www.netz-guru.de/2008/11/04/php-klasse-fur-wwwonline-mahnantragde/

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