Was passiert eigentlich, wenn man gleich die IT Sicherheitsbeauftragten des Bundestages anzeigt. Die werden vermutlich auch diese Teufelstools benutzen.
Könnte der Ausgang dieses Verfahrens dann als Präzidensfall rechtssicherheit sorgen?
Könnte man einen bestimmten (Text editiert. U.V.) Verfassungsfeind wegen 202c dranbekommen. Oder ist der Versuch, die forderung nach einem Bundestrojaner ist ja ein solcher, nicht auch schon strafbar?
abc meint:
(6.7.2007 um 16:55) Antworten
zu "Meteorit bleibt beim Finder": Wieso musste in diesem Fall ein deutscher Richter entscheiden, aber nach dem Recht Österreichs?
Anonymous meint:
(6.7.2007 um 17:24) Antworten
heißt das nicht "durchgewunken"?
McDough meint:
(6.7.2007 um 17:29) Antworten
Die rechtliche Frage wegen dem Peilsender ist wirklich interessant.
Lutz meint:
(6.7.2007 um 17:49) Antworten
Als Antifa würde ich mich noch auf § 241a BGB berufen… :D
Anonymous meint:
(6.7.2007 um 17:53) Antworten
@5(Lutz): Ist das BKA ein Unternehmer?
Palasthüterin meint:
(6.7.2007 um 17:59) Antworten
Bin ja auch mal gespannt, wie die Sache mit dem Peilsender ausgeht! Da von einer Schenkung auszugehen, ist schon ziemlich frech. Möchte ja mal wissen, wie da eine Einigung konstruiert werden soll?
Don Corleone meint:
(6.7.2007 um 18:28) Antworten
"Könnte man einen bestimmten (Text editiert. U.V.) Verfassungsfeind wegen 202c dranbekommen. Oder ist der Versuch, die forderung nach einem Bundestrojaner ist ja ein solcher, nicht auch schon strafbar?"
Wenn man politisch anderer Meinung ist, dann sollte man nicht den Respekt vor dem politischen Gegner verlieren.
Das, was da jetzt vom Bundestag durchgewunken worden ist, zeugt schlimmstenfalls von der mangelnden IT- bzw. Webkompetenz der beteiligten Politiker, böse gemeint ist es nicht.
In der Praxis wird es übrigens den bösen Hacker erwischen, der mit Portscannern und anderen Tools bekannte, oft nur temporär vorhandene Schwächen, von LANs "austestet". Macht man ja auch nicht sowas, LOL, btw – hat schon jemand mal die T-COM Rechner gescannt?
Ansonsten, dem Admin, der von aussen und von innen sein LAN testet, wird wohl nicht belangt werden. Der wird ja wohl nicht gegen sich selbst Strafanzeige stellen, falls doch, darf der m.E. gerne auch belangt werden. Wegen Dummheit.
Die Alternative wäre gewesen zwischen guten und bösen Anwendern von SW zu unterscheiden. Was ja auch nicht so ohne weiteres geht.
T. meint:
(6.7.2007 um 18:42) Antworten
Anscheinend haben einige Anwälte schon Erfahrung mit Peilsender-Funden:
"26.06.2006 [...] Hier können Sie sich einige Fotos von einem sog. GPS-Peilsender anschauen. [...] Ein Mandant hatte diesen unter seinem Auto entdeckt und wußte nicht, wohin damit."
"16.06.2006 [...] Die StA erhebt den Vorwurf der Hehlerei. Der Mandant soll versucht haben über die internetbörse ebay, einen polizeilichen Peilsender versteigern zu lassen."
Helmut K. meint:
(6.7.2007 um 19:32) Antworten
@ 3 (anonymous) & 8 (Don Corleone)
Nein, durchgewinkt ist richtig. Winken ist ein regelmäßiges Verb.
Tom meint:
(6.7.2007 um 19:35) Antworten
@8:
Das Problem an 202c ist die massive Interpretationsmöglichkeit. Eine IT-Sicherheitsfirma bewegt sich da in einer Grauzone, weil sie Soft- und Hardware auf eventuelle Sicherheitslücken überprüft und bestimmt nicht jede Firma eine schriftliche Erlaubniss zu sowas geben wird (Sicherheitslücken werden immer als Imageschaden angesehen).
Ich bin sehr skeptisch ob die große Anzahl an schwerwiegenden Fehler z.b. in Windows auch dann aufgedeckt werden würde, wenn solch eine Regelung Weltweit gelten würde.
Deshalb ist diese Interpretationsmöglichkeit ein Worst-Case. Denn man kann, wie man an etlichen Urteilen in sachen Forenhaftung erkennen kann, nicht undebingt auf den Sachverstand eines Richters hoffen.
GrundgesetzOFH meint:
(6.7.2007 um 20:18) Antworten
Für alle, die des Englischen mächtig sind: Noam Chomsky
GrundgesetzOFH meint:
(6.7.2007 um 20:20) Antworten
Eine kleine Sache zum Nachdenken noch:
Irgendwie habe ich das Gefühl, die Studiengebühren wurden deshalb eingeführt, um den Studenten die Zeit zu nehmen, politisch aktiv zu werden.
Bis denn, euer
GrundgesetzOFH
Don Corleone meint:
(6.7.2007 um 20:27) Antworten
@GrundgesetzOFH(12):
Chomsky ist Linksradikaler, Jude und vermutlich Antisemit, zumindest hat der was gegen Israel.
Linkere Typen findet man in den Staaten kaum noch, vermutlich kommt der darum in Europa gut an.
GrundgesetzOFH meint:
(6.7.2007 um 20:36) Antworten
@14 Don Corleone
Linksradikal? Nee, nicht wirklich, oder? Hört sich gar nicht so an. Muss ich mal drauf achten, danke.
Er argumentiert je eher sehr rational, beobachtend. Keine absurden Verschwörungstheorien, keine erfundenen Fakten.
Jude UND Antisemit? Nee, gibts sowas?
Also das, was er gegen Israel sagt, und was ich bisher gehört habe(!), geht ja gegen gewalttätige Maßnahmen einzelner israelischer Regierungen, und da auch nur einzelne Ereignisse. Das hat ja absolut gar nichts mit Antisemitismus zu tun.
Was meint der Herr Corleone zu Kommentar 13?
MfG
GrundgesetzOFH
Don Corleone meint:
(6.7.2007 um 21:25) Antworten
@GrundgesetztOFH(15):
"Jude UND Antisemit? Nee, gibts sowas?"
Klar, es gibt doch sog. Anti-Zionisten und "Israel-Kritiker", es sagt doch heutzutage keiner mehr direkt "Judenschwein", darum wird Antisemitismus "zelebriert", vgl. auch Präsident A. aus I. und seine Konferenzen. Da sind auch immer ein Dutzend Juden dabei. Juden können auch Antizionisten und sogar Antisemiten sein.
Manche in D sind ja auch antideutsch. ;)
"Was meint der Herr Corleone zu Kommentar 13?"
"Verdammte Langhaarige, sollen arbeiten und nicht rumsülzen, zumindest studieren, ich habe zu Studienzeiten noch Brötchen ausgetragen, kein Firlefanz und so…!" ;)
Mit mafiösen Grüssen!
Don
GrundgesetzOFH meint:
(6.7.2007 um 21:38) Antworten
So, schönen Abend. Ich trinke gerade noch nen alten '90er Riesling. Letzte Flasche im örtlichen Weinladen, Sonderpreis €5 statt ~€20.
Der Besitzer schuldete mir noch einen Gefallen. Hatte seinen Neffen eine Weile bei mir in "Ausbildung". ;-)
Grüße unterm Stahlhelm hervor, ("Man weiß ja nie wenn so ein Tornado runterkommt oder ein Fennek späht!")
Grundgesetz Operator from Hell
Don Corleone meint:
(6.7.2007 um 21:54) Antworten
"
Zu den “Studenten” noch mal kurz eine beängstigende Sache:
netzeitung.de/arbeitundberuf/686270.html
"
Hüstel, unsere Allerbesten (Lehrer und so) sind halt sensibel, die sollte man spätestens 10 Jahre nach Ausbildungsende zwangspensionieren. Das käme immer noch billiger als die hohen Folgekosten zu tragen, die das Burnout-Syndrom nun einmal in sich trägt.
Also, immer schön locker bleiben, auch mal abhängen können, so dass nach der Asubildung noch mdst. 2 Jahrzehnte gearbeitet werden kann!
GrundgesetzOFH meint:
(6.7.2007 um 22:17) Antworten
@18 Don Corleone
Da muss ich doch noch mal was anfügen.
Im Ernst, ich habe zur Zeit tatsächlich sehr den Eindruck, dass der Zeitdruck extrem hoch wird. Merke das selbst am eigenen Leib. Die Studienordnungen werden *nicht* geändert, die Regelstudienzeiten sehr wohl nach unten "korrigiert", die Wochenarbeitszeit schlichtweg heftig nach oben gesetzt. ["ja, dann studier halt einfach länger" geht nicht unbedingt so einfach . [Schließlich hat man da ja auch diskrete Effekte: ein Semester mehr Zeit lassen geht nicht so einfach. Das bedeutet u.U. gleich ein weiteres dazu, inkl. Lebenshaltungskosten!]
Ich denke nicht, dass man diese Entwicklung so einfach abtun kann. Da ist schon was dran.
Über den Tellerrand schauen ist leider Luxus. Wobei ich dazu sagen möchte: wenn das wirklich so ist, ist schwer etwas faul im Bildungssystem. Diesen Idealismus sollte man sich gönnen.
GrundgesetzOFH
Anonymous Coward meint:
(6.7.2007 um 23:05) Antworten
Eine Frage an die Anwälte…
Fällt unter die Neuregelung von 202c nicht auch die Verbreitung von Trojanern? Also wenn Otto Normalverbraucher sich einen Virus einfängt und sich dieser mal schön an alle Bekannten verbreitet?
Wortwörtlich ist das die Verbreitung von Schadsoftware die doch jetzt unter Strafe stehen soll…
Sascha meint:
(7.7.2007 um 00:16) Antworten
Bzgl. des Meteoriten sträuben sich bei mir alle Haare, sollte das Ding nicht weder Gemeinde noch Finder gehören, sondern der Wissenschaft zukommen?! Wenn das Universum gewusst hätte, dass die Spezies Mensch daraus solche Fälle macht. Boah.
Dabei meine Frage – ich habe diesen Stein in meinem Kühlschrank gefunden, darf ich ihn durchschneiden?!
Zu dem Hackerparagraph: Herr Vetter, meinen Sie, dass dagegen eine Verfassungsbeschwerde Aussicht hätte? Ich beziehe mich da vor allem auf die "Freiheit von Lehre und Forschung". Bin aber leider juristisch nicht allzu bewandert und wüsste daher einen diesbezüglichen Rat sehr zu schätzen.
PS meint:
(7.7.2007 um 09:48) Antworten
Lustig, wenn es um die Berufsfreiheit der Politikerverdrossenheitsverursacher geht, ist Karlsruhe nicht weit, ein eindeutiges Urteil wird als "knapp" (Urteil ist Urteil!) bezeichnet.
Wenn es um IT-Spezialisten (davon gibt es mehr als Politiker) geht, wird plötzlich auf Empfehlung eines obskuren Unterausschusses alles durchgewinkt und gewunken, was nicht rechtzeitig zum nächsten Gericht kommt.
GrundgesetzOFH meint:
(7.7.2007 um 10:24) Antworten
Autsch. Das ist sehr sehr beängstigend. Da entscheiden offenbar Leute über Dinge, ohne auch nur die geringste Ahnung davon zu haben um was es geht! Ergo, können sie auch in keinster Weise die Folgen abschätzen!
Mir scheint es in diesem Fall des 202c genauso zu sein.
Es ist leider nur so verf**** schwer, das den Medien (wie süddetusche, tagesschau, etc) mal klar zu machen.
MFG
GG-OFH
Anonymous meint:
(7.7.2007 um 12:01) Antworten
@24: Ist die Quelle denn vertrauenswürdig? Ich werde immer ganz paranoid, wenn mich mein Browser um Annahme eines Zertifikats bittet.
GrundgesetzOFH meint:
(7.7.2007 um 12:24) Antworten
Schäuble zum Thema gezielte Tötung: "Würde etwa Osama bin Laden aufgespürt und stünde eine derartige Entscheidung an, wären die Rechtsfragen in Deutschland völlig ungeklärt."
Was ist denn das für ein Müll. Selbstverständlich ist die Rechtsfrage geklärt. Wenn Osama Bin Laden in Deutschland aufgespürt wird, muss er verhaftet und vor Gericht gestellt werden.
GrundgestzOFH meint:
(7.7.2007 um 12:57) Antworten
@Jens
Richtig. Der Kerl ist jetzt völlig irre geworden. Statt verhaften, anklagen inkl. Verteidigung, Berufung, Revision, etc. werden die Leute dann einfach erschossen?
Äh, warum erinnert mich das jetzt an Mord?
Don Corleone meint:
(7.7.2007 um 13:34) Antworten
@Jens(27):
"Schäuble zum Thema gezielte Tötung: “Würde etwa Osama bin Laden aufgespürt und stünde eine derartige Entscheidung an, wären die Rechtsfragen in Deutschland völlig ungeklärt.”
Was ist denn das für ein Müll. Selbstverständlich ist die Rechtsfrage geklärt. Wenn Osama Bin Laden in Deutschland aufgespürt wird, muss er verhaftet und vor Gericht gestellt werden."
Gemeint dürfte folgendes sein: Ossi und einige Sportsfreunde verschanzen sich in einem Wohnviertel, dieses wird dann geräumt, Geisel wurden von Ossi nicht genommen, aufgeben will Ossi auch nicht.
Was tun? Abschiessen wie ein Karnickel geht m.E. nicht, da kein gesetzlich legitimierter Tötungsgrund vorliegt.
Ossi würde also mit seinen Jungs noch ein paar Wochen im Block verharren und per Internet über sein Befinden Auskunft geben. Der Staat würde entweder zuschauen oder unter massivem Risiko für die Polizei einen Sturm versuchen, bei dem etliche Polizisten hopp gehen dürften.
Und da wünscht sich Schäuble eben den sauberen Abschuss per Rakete oder so.
In einer schwachen, sich ihrere Werte nicht bewussten Gesellschaft sieht es dann natürlich für einige so aus, als sei Schäuble Gefährder und Terrorist Nummer 1. LOL
Peter Schaefer meint:
(7.7.2007 um 13:36) Antworten
@27 "gezielte Tötung:"
Er meint sicherlich das gezielete Überfahren mit einem Rollstuhl aus dem Hinterhalt …
Es ist in der Bundesrepublik Deutschland elementar, daß es für jeden Fall eine Regel und ein Gesetz gibt!
Wo kämen wir denn sonst hin hier. Ein Tohuwabohu würde herrschen und jeder machen was er wollte.
Don Corleone meint:
(7.7.2007 um 13:49) Antworten
"Es ist in der Bundesrepublik Deutschland elementar, daß es für jeden Fall eine Regel und ein Gesetz gibt!"
Da wird mir Don Vetter sicherlich recht geben, wenn ich behaupte, dass das mitnichten der Fall ist.
Erkennbar wird das z.B. daran, dass immer wieder, selbst von politischen Parteien, das BVG angerufen wird, oft erfolgreich, oder gerade auch an der die neuen Medien (Internet&Co.) betreffenden Gesetzgebung.
Und auch die gezielte Tötung von Terroristen ist nach meiner Kenntnis nicht gesetzlich reguliert.
Peter Schaefer meint:
(7.7.2007 um 14:13) Antworten
@31 Don Corleone
Fällst Du mir hier einfach in den Rücken … =O)
Sollte also Osama zufällig bei zum Beispiel einer Geiselnahme in einem Toilletenhäuschen in dieser unserer BRD auffallen und damit drohen seinen Sprengstoffgürtel zu zünden um die ganze Scheiße in die Luft zu jagen, werden die Polizisten vor Ort mal schnell einen Blick in ihre Vorschriften werfen …
Sollte er die Kalaschnikow wild um sich feuernd auf einen Soldaten in der afgahnischen Pampa zustürmen, wird der gar nicht erst nachschauen müßen …
Die von Dir angemerkten Anrufe des BGH und BVG liegen IMHO nicht an fehlenden Gesetzen, sondern daran, daß die, die es gibt in Teilen schlicht realitätsfremd sind.
Das ist aber wohl eine typisch deutsche Mentalität.
Don Corleone meint:
(7.7.2007 um 14:24) Antworten
@Peter Schaefer(32):
"Die von Dir angemerkten Anrufe des BGH und BVG liegen IMHO nicht an fehlenden Gesetzen, sondern daran, daß die, die es gibt in Teilen schlicht realitätsfremd sind.
Das ist aber wohl eine typisch deutsche Mentalität."
Letzteres ist richtig.
Allerdings ist jedes Rechtssystem unvollständig, in D kommt noch das merkwürdig aufgeblasene GG hinzu (An dieser Stelle an alle, die das nicht glauben, einfach mal wieder reinschauen und ggf. abgrunzen! ;) und die rechtlichen Möglichkeiten gegen alles bis zum BVG zu gehen, Wahnsinn!
Unser Rechtssystem ist also zu komplex, wird aber sicherlich noch komplexer, Einfachheit a la Merz oder Kirchhof wird von der Bevölkerung nicht nachgefragt und konzeptionell nicht verstanden.
Die Anzahl der Juristen hat sich in den letzten 15 Jahren verdoppelt, die Anzahl der Gesetze und Regelungen vermutlich ebenfalls. Selbst von Natur aus exoterische Sachverhalte können vom Bürger nicht mehr juristisch eingeschätzt werden.
Dass ein System, welches eine inkonsistente rechtliche Regelmenge sein eigen nennt, das Prinzip der Einfachheit nicht versteht (gilt eher für die Systemnutzer ;) und demzufolge seine eigenen Werte nicht kennt (dito), ethische Fragen nicht mehr einwandfrei klären kann, ist klar.
Da fragt sich Otto Normalverbraucher eben, ist Ossi das Problem oder der Rollstuhlfahrer? (Letzterer ist greifbarer und wehrt sich auch nicht, also ist er dar bessere "Terrorist".)
Peter Schaefer meint:
(7.7.2007 um 18:07) Antworten
@don
Also:
Insel kaufen und fischen gehen.
Kommt garantiert keiner mit 'nem Rollstuhl hin. =O)
4thmarch meint:
(8.7.2007 um 03:03) Antworten
Es ist zu hoffen, dass der 202 nach Karlruhe getragen wird.
Annika meint:
(8.7.2007 um 03:44) Antworten
Genau deswegen wollte ich ja wissen, ob das Chancen hat…
Markus meint:
(8.7.2007 um 13:04) Antworten
@25: Das Zertifikat ist von CAcert.org ausgestellt. Deren root-Zertifikate sind leider noch nicht sehr verbreitet in den Browsern. Ich habe sowohl mit CAcert- als auch mit kommerziell erstandenen Zertifikaten (die dann in den Browsern gleich erkannt wurden) schon gearbeitet. Die Überprüfung der Identität des Zertifikatsantragstellers (und dass er berechtigt ist, für die Domain Zertifikate ienzuholen) fand ich bei CAcert überzeugender. unter https://www.cacert.org/ gibt's Infos zu CAcert.
Was passiert eigentlich, wenn man gleich die IT Sicherheitsbeauftragten des Bundestages anzeigt. Die werden vermutlich auch diese Teufelstools benutzen.
Könnte der Ausgang dieses Verfahrens dann als Präzidensfall rechtssicherheit sorgen?
Könnte man einen bestimmten (Text editiert. U.V.) Verfassungsfeind wegen 202c dranbekommen. Oder ist der Versuch, die forderung nach einem Bundestrojaner ist ja ein solcher, nicht auch schon strafbar?
zu "Meteorit bleibt beim Finder": Wieso musste in diesem Fall ein deutscher Richter entscheiden, aber nach dem Recht Österreichs?
heißt das nicht "durchgewunken"?
Die rechtliche Frage wegen dem Peilsender ist wirklich interessant.
Als Antifa würde ich mich noch auf § 241a BGB berufen… :D
@5(Lutz): Ist das BKA ein Unternehmer?
Bin ja auch mal gespannt, wie die Sache mit dem Peilsender ausgeht! Da von einer Schenkung auszugehen, ist schon ziemlich frech. Möchte ja mal wissen, wie da eine Einigung konstruiert werden soll?
"Könnte man einen bestimmten (Text editiert. U.V.) Verfassungsfeind wegen 202c dranbekommen. Oder ist der Versuch, die forderung nach einem Bundestrojaner ist ja ein solcher, nicht auch schon strafbar?"
Wenn man politisch anderer Meinung ist, dann sollte man nicht den Respekt vor dem politischen Gegner verlieren.
Das, was da jetzt vom Bundestag durchgewunken worden ist, zeugt schlimmstenfalls von der mangelnden IT- bzw. Webkompetenz der beteiligten Politiker, böse gemeint ist es nicht.
In der Praxis wird es übrigens den bösen Hacker erwischen, der mit Portscannern und anderen Tools bekannte, oft nur temporär vorhandene Schwächen, von LANs "austestet". Macht man ja auch nicht sowas, LOL, btw – hat schon jemand mal die T-COM Rechner gescannt?
Ansonsten, dem Admin, der von aussen und von innen sein LAN testet, wird wohl nicht belangt werden. Der wird ja wohl nicht gegen sich selbst Strafanzeige stellen, falls doch, darf der m.E. gerne auch belangt werden. Wegen Dummheit.
Die Alternative wäre gewesen zwischen guten und bösen Anwendern von SW zu unterscheiden. Was ja auch nicht so ohne weiteres geht.
Anscheinend haben einige Anwälte schon Erfahrung mit Peilsender-Funden:
http://www.anwaeltinnenbuero.de/fundstellen.html
"26.06.2006 [...] Hier können Sie sich einige Fotos von einem sog. GPS-Peilsender anschauen. [...] Ein Mandant hatte diesen unter seinem Auto entdeckt und wußte nicht, wohin damit."
"16.06.2006 [...] Die StA erhebt den Vorwurf der Hehlerei. Der Mandant soll versucht haben über die internetbörse ebay, einen polizeilichen Peilsender versteigern zu lassen."
@ 3 (anonymous) & 8 (Don Corleone)
Nein, durchgewinkt ist richtig. Winken ist ein regelmäßiges Verb.
@8:
Das Problem an 202c ist die massive Interpretationsmöglichkeit. Eine IT-Sicherheitsfirma bewegt sich da in einer Grauzone, weil sie Soft- und Hardware auf eventuelle Sicherheitslücken überprüft und bestimmt nicht jede Firma eine schriftliche Erlaubniss zu sowas geben wird (Sicherheitslücken werden immer als Imageschaden angesehen).
Ich bin sehr skeptisch ob die große Anzahl an schwerwiegenden Fehler z.b. in Windows auch dann aufgedeckt werden würde, wenn solch eine Regelung Weltweit gelten würde.
Deshalb ist diese Interpretationsmöglichkeit ein Worst-Case. Denn man kann, wie man an etlichen Urteilen in sachen Forenhaftung erkennen kann, nicht undebingt auf den Sachverstand eines Richters hoffen.
Für alle, die des Englischen mächtig sind: Noam Chomsky
http://video.google.de/videoplay?docid=6909612995471559345&q=noam+chomsky+duration%3Along&total=153&start=0&num=10&so=0&type=search&plindex=5
Sehr interessant.
MfG
GrundgesetzOFH
Eine kleine Sache zum Nachdenken noch:
Irgendwie habe ich das Gefühl, die Studiengebühren wurden deshalb eingeführt, um den Studenten die Zeit zu nehmen, politisch aktiv zu werden.
Bis denn, euer
GrundgesetzOFH
@GrundgesetzOFH(12):
Chomsky ist Linksradikaler, Jude und vermutlich Antisemit, zumindest hat der was gegen Israel.
Linkere Typen findet man in den Staaten kaum noch, vermutlich kommt der darum in Europa gut an.
@14 Don Corleone
Linksradikal? Nee, nicht wirklich, oder? Hört sich gar nicht so an. Muss ich mal drauf achten, danke.
Er argumentiert je eher sehr rational, beobachtend. Keine absurden Verschwörungstheorien, keine erfundenen Fakten.
Jude UND Antisemit? Nee, gibts sowas?
Also das, was er gegen Israel sagt, und was ich bisher gehört habe(!), geht ja gegen gewalttätige Maßnahmen einzelner israelischer Regierungen, und da auch nur einzelne Ereignisse. Das hat ja absolut gar nichts mit Antisemitismus zu tun.
Was meint der Herr Corleone zu Kommentar 13?
MfG
GrundgesetzOFH
@GrundgesetztOFH(15):
"Jude UND Antisemit? Nee, gibts sowas?"
Klar, es gibt doch sog. Anti-Zionisten und "Israel-Kritiker", es sagt doch heutzutage keiner mehr direkt "Judenschwein", darum wird Antisemitismus "zelebriert", vgl. auch Präsident A. aus I. und seine Konferenzen. Da sind auch immer ein Dutzend Juden dabei. Juden können auch Antizionisten und sogar Antisemiten sein.
Manche in D sind ja auch antideutsch. ;)
"Was meint der Herr Corleone zu Kommentar 13?"
"Verdammte Langhaarige, sollen arbeiten und nicht rumsülzen, zumindest studieren, ich habe zu Studienzeiten noch Brötchen ausgetragen, kein Firlefanz und so…!" ;)
Mit mafiösen Grüssen!
Don
Ok, touché.
Zu den "Studenten" noch mal kurz eine beängstigende Sache:
http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/686270.html
So, schönen Abend. Ich trinke gerade noch nen alten '90er Riesling. Letzte Flasche im örtlichen Weinladen, Sonderpreis €5 statt ~€20.
Der Besitzer schuldete mir noch einen Gefallen. Hatte seinen Neffen eine Weile bei mir in "Ausbildung". ;-)
Grüße unterm Stahlhelm hervor, ("Man weiß ja nie wenn so ein Tornado runterkommt oder ein Fennek späht!")
Grundgesetz Operator from Hell
"
Zu den “Studenten” noch mal kurz eine beängstigende Sache:
netzeitung.de/arbeitundberuf/686270.html
"
Hüstel, unsere Allerbesten (Lehrer und so) sind halt sensibel, die sollte man spätestens 10 Jahre nach Ausbildungsende zwangspensionieren. Das käme immer noch billiger als die hohen Folgekosten zu tragen, die das Burnout-Syndrom nun einmal in sich trägt.
Also, immer schön locker bleiben, auch mal abhängen können, so dass nach der Asubildung noch mdst. 2 Jahrzehnte gearbeitet werden kann!
@18 Don Corleone
Da muss ich doch noch mal was anfügen.
Im Ernst, ich habe zur Zeit tatsächlich sehr den Eindruck, dass der Zeitdruck extrem hoch wird. Merke das selbst am eigenen Leib. Die Studienordnungen werden *nicht* geändert, die Regelstudienzeiten sehr wohl nach unten "korrigiert", die Wochenarbeitszeit schlichtweg heftig nach oben gesetzt. ["ja, dann studier halt einfach länger" geht nicht unbedingt so einfach . [Schließlich hat man da ja auch diskrete Effekte: ein Semester mehr Zeit lassen geht nicht so einfach. Das bedeutet u.U. gleich ein weiteres dazu, inkl. Lebenshaltungskosten!]
Ich denke nicht, dass man diese Entwicklung so einfach abtun kann. Da ist schon was dran.
Über den Tellerrand schauen ist leider Luxus. Wobei ich dazu sagen möchte: wenn das wirklich so ist, ist schwer etwas faul im Bildungssystem. Diesen Idealismus sollte man sich gönnen.
GrundgesetzOFH
Eine Frage an die Anwälte…
Fällt unter die Neuregelung von 202c nicht auch die Verbreitung von Trojanern? Also wenn Otto Normalverbraucher sich einen Virus einfängt und sich dieser mal schön an alle Bekannten verbreitet?
Wortwörtlich ist das die Verbreitung von Schadsoftware die doch jetzt unter Strafe stehen soll…
Bzgl. des Meteoriten sträuben sich bei mir alle Haare, sollte das Ding nicht weder Gemeinde noch Finder gehören, sondern der Wissenschaft zukommen?! Wenn das Universum gewusst hätte, dass die Spezies Mensch daraus solche Fälle macht. Boah.
Dabei meine Frage – ich habe diesen Stein in meinem Kühlschrank gefunden, darf ich ihn durchschneiden?!
http://www.sascha-huebsch.de/photoblog/index.php?showimage=325
Zu dem Hackerparagraph: Herr Vetter, meinen Sie, dass dagegen eine Verfassungsbeschwerde Aussicht hätte? Ich beziehe mich da vor allem auf die "Freiheit von Lehre und Forschung". Bin aber leider juristisch nicht allzu bewandert und wüsste daher einen diesbezüglichen Rat sehr zu schätzen.
Lustig, wenn es um die Berufsfreiheit der Politikerverdrossenheitsverursacher geht, ist Karlsruhe nicht weit, ein eindeutiges Urteil wird als "knapp" (Urteil ist Urteil!) bezeichnet.
Wenn es um IT-Spezialisten (davon gibt es mehr als Politiker) geht, wird plötzlich auf Empfehlung eines obskuren Unterausschusses alles durchgewinkt und gewunken, was nicht rechtzeitig zum nächsten Gericht kommt.
Hört euch doch mal das hier an:
https://tepin.aiki.de/blog/uploads/schaueble_onlinedurchsuchung.mp3
Autsch. Das ist sehr sehr beängstigend. Da entscheiden offenbar Leute über Dinge, ohne auch nur die geringste Ahnung davon zu haben um was es geht! Ergo, können sie auch in keinster Weise die Folgen abschätzen!
Mir scheint es in diesem Fall des 202c genauso zu sein.
Es ist leider nur so verf**** schwer, das den Medien (wie süddetusche, tagesschau, etc) mal klar zu machen.
MFG
GG-OFH
@24: Ist die Quelle denn vertrauenswürdig? Ich werde immer ganz paranoid, wenn mich mein Browser um Annahme eines Zertifikats bittet.
@25: ja, kein Problem. Wenn du das nicht willst, schaust du mal hier, das ist dasselbe:
http://netzpolitik.org/2007/schaeuble-stoibert-ueber-die-online-durchsuchung/
@ UDO VETTER
Zur gezielten Tötung: will Schäuble da "klären", ob man Kriegsrecht und Polizeirecht verschmelzen kann?
http://rhein-zeitung.de/a/news/t/rzo347795.html
http://www.abendblatt.de/daten/2007/07/07/767368.html
Entsetzte Grüße
GG-OFH
zu 26
rhein zeitung
Schäuble zum Thema gezielte Tötung: "Würde etwa Osama bin Laden aufgespürt und stünde eine derartige Entscheidung an, wären die Rechtsfragen in Deutschland völlig ungeklärt."
Was ist denn das für ein Müll. Selbstverständlich ist die Rechtsfrage geklärt. Wenn Osama Bin Laden in Deutschland aufgespürt wird, muss er verhaftet und vor Gericht gestellt werden.
@Jens
Richtig. Der Kerl ist jetzt völlig irre geworden. Statt verhaften, anklagen inkl. Verteidigung, Berufung, Revision, etc. werden die Leute dann einfach erschossen?
Äh, warum erinnert mich das jetzt an Mord?
@Jens(27):
"Schäuble zum Thema gezielte Tötung: “Würde etwa Osama bin Laden aufgespürt und stünde eine derartige Entscheidung an, wären die Rechtsfragen in Deutschland völlig ungeklärt.”
Was ist denn das für ein Müll. Selbstverständlich ist die Rechtsfrage geklärt. Wenn Osama Bin Laden in Deutschland aufgespürt wird, muss er verhaftet und vor Gericht gestellt werden."
Gemeint dürfte folgendes sein: Ossi und einige Sportsfreunde verschanzen sich in einem Wohnviertel, dieses wird dann geräumt, Geisel wurden von Ossi nicht genommen, aufgeben will Ossi auch nicht.
Was tun? Abschiessen wie ein Karnickel geht m.E. nicht, da kein gesetzlich legitimierter Tötungsgrund vorliegt.
Ossi würde also mit seinen Jungs noch ein paar Wochen im Block verharren und per Internet über sein Befinden Auskunft geben. Der Staat würde entweder zuschauen oder unter massivem Risiko für die Polizei einen Sturm versuchen, bei dem etliche Polizisten hopp gehen dürften.
Und da wünscht sich Schäuble eben den sauberen Abschuss per Rakete oder so.
In einer schwachen, sich ihrere Werte nicht bewussten Gesellschaft sieht es dann natürlich für einige so aus, als sei Schäuble Gefährder und Terrorist Nummer 1. LOL
@27 "gezielte Tötung:"
Er meint sicherlich das gezielete Überfahren mit einem Rollstuhl aus dem Hinterhalt …
Es ist in der Bundesrepublik Deutschland elementar, daß es für jeden Fall eine Regel und ein Gesetz gibt!
Wo kämen wir denn sonst hin hier. Ein Tohuwabohu würde herrschen und jeder machen was er wollte.
"Es ist in der Bundesrepublik Deutschland elementar, daß es für jeden Fall eine Regel und ein Gesetz gibt!"
Da wird mir Don Vetter sicherlich recht geben, wenn ich behaupte, dass das mitnichten der Fall ist.
Erkennbar wird das z.B. daran, dass immer wieder, selbst von politischen Parteien, das BVG angerufen wird, oft erfolgreich, oder gerade auch an der die neuen Medien (Internet&Co.) betreffenden Gesetzgebung.
Und auch die gezielte Tötung von Terroristen ist nach meiner Kenntnis nicht gesetzlich reguliert.
@31 Don Corleone
Fällst Du mir hier einfach in den Rücken … =O)
http://de.wikipedia.org/wiki/Finaler_Rettungsschuss
Kill 'em all and let God sort 'em out later!
Sollte also Osama zufällig bei zum Beispiel einer Geiselnahme in einem Toilletenhäuschen in dieser unserer BRD auffallen und damit drohen seinen Sprengstoffgürtel zu zünden um die ganze Scheiße in die Luft zu jagen, werden die Polizisten vor Ort mal schnell einen Blick in ihre Vorschriften werfen …
Sollte er die Kalaschnikow wild um sich feuernd auf einen Soldaten in der afgahnischen Pampa zustürmen, wird der gar nicht erst nachschauen müßen …
Die von Dir angemerkten Anrufe des BGH und BVG liegen IMHO nicht an fehlenden Gesetzen, sondern daran, daß die, die es gibt in Teilen schlicht realitätsfremd sind.
Das ist aber wohl eine typisch deutsche Mentalität.
@Peter Schaefer(32):
"Die von Dir angemerkten Anrufe des BGH und BVG liegen IMHO nicht an fehlenden Gesetzen, sondern daran, daß die, die es gibt in Teilen schlicht realitätsfremd sind.
Das ist aber wohl eine typisch deutsche Mentalität."
Letzteres ist richtig.
Allerdings ist jedes Rechtssystem unvollständig, in D kommt noch das merkwürdig aufgeblasene GG hinzu (An dieser Stelle an alle, die das nicht glauben, einfach mal wieder reinschauen und ggf. abgrunzen! ;) und die rechtlichen Möglichkeiten gegen alles bis zum BVG zu gehen, Wahnsinn!
Unser Rechtssystem ist also zu komplex, wird aber sicherlich noch komplexer, Einfachheit a la Merz oder Kirchhof wird von der Bevölkerung nicht nachgefragt und konzeptionell nicht verstanden.
Die Anzahl der Juristen hat sich in den letzten 15 Jahren verdoppelt, die Anzahl der Gesetze und Regelungen vermutlich ebenfalls. Selbst von Natur aus exoterische Sachverhalte können vom Bürger nicht mehr juristisch eingeschätzt werden.
Dass ein System, welches eine inkonsistente rechtliche Regelmenge sein eigen nennt, das Prinzip der Einfachheit nicht versteht (gilt eher für die Systemnutzer ;) und demzufolge seine eigenen Werte nicht kennt (dito), ethische Fragen nicht mehr einwandfrei klären kann, ist klar.
Da fragt sich Otto Normalverbraucher eben, ist Ossi das Problem oder der Rollstuhlfahrer? (Letzterer ist greifbarer und wehrt sich auch nicht, also ist er dar bessere "Terrorist".)
@don
Also:
Insel kaufen und fischen gehen.
Kommt garantiert keiner mit 'nem Rollstuhl hin. =O)
Es ist zu hoffen, dass der 202 nach Karlruhe getragen wird.
Genau deswegen wollte ich ja wissen, ob das Chancen hat…
@25: Das Zertifikat ist von CAcert.org ausgestellt. Deren root-Zertifikate sind leider noch nicht sehr verbreitet in den Browsern. Ich habe sowohl mit CAcert- als auch mit kommerziell erstandenen Zertifikaten (die dann in den Browsern gleich erkannt wurden) schon gearbeitet. Die Überprüfung der Identität des Zertifikatsantragstellers (und dass er berechtigt ist, für die Domain Zertifikate ienzuholen) fand ich bei CAcert überzeugender. unter https://www.cacert.org/ gibt's Infos zu CAcert.