8.7.2007

Ein Sinn für Scham

Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Winfried Hassemer hat für die Frankfurter Allgemeine Zeitung* einen Aufsatz über die Zukunft des Datenschutzes geschrieben. Darin erwähnt er auch die Operation Mikado:

… Dem Datenschutz ist diese Option nicht günstig. Er braucht ein Klima der Freiheitslust, der kritischen Empfindsamkeit für Kontrolle und Neugier und einen Sinn für Scham. Die Wegweiser zeigen in die Gegenrichtung. So waren jüngst 14 Banken bereit, 22 Millionen Kreditkarten zu überprüfen, um der Polizei von Sachsen-Anhalt 322 Verdächtige zu benennen, die für den Zugang zu einer kinderpornographischen Internetseite 79,99 Dollar gezahlt hatten.

Dass und wie sie dafür umstandslos öffentlich belobigt wurden, bestätigt mich in der Annahme, dass das Heil des Datenschutzes nicht mehr nur im beständigen Werben für Privatheit und Selbstbestimmung liegt, sondern auch in Angeboten an eine Sicherheitspolitik, ihre präventiven Ziele nicht nur mit Eingriffen in Grundrechte, sondern mit Phantasie und Informationstechnologie zu verwirklichen.

Schämen müssen sich Banken, die so freimütig ihren gesamten Datenbestand rastern, eigentlich nur dann, wenn das Ansinnen der Ermittlungsbehörden aus Sicht dieses Verfassungsgsrichters zumindest nicht, nun ja, astrein gewesen ist. Denn ansonsten hätten sie ja nur ihrer staatsbürgerlichen Pflicht genügt – und sich Lob verdient.

Meine Verfassungsbeschwerde gegen die Operation Mikado liegt dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor.

* Printausgabe vom 5. Juli 2007

Weitere Beiträge zum Thema:

- Mikado: The Final Round
- Verfassungsbeschwerde gegen Mikado
- Mikado: Gericht bejaht “niedrigste Verdachtsstufe”
- Amtsgericht Halle entscheidet pro Mikado
- Mikado: Entscheidung kann noch dauern
- Generalverdacht und Verhältnismäßigkeit
- Mikado-Fahndung traf auch Unschuldige
- AG Halle-Saalkreis 395 Gs 34/07
- Falscher Kinderporno-Verdacht gegen Kreditkartenbesitzer
- ” Volksstimme”: Interview zu Mikado
- 20 Anträge gegen “Mikado”
- Mikado: Weiterer Antrag, neue Argumente
- Kartenscreening für Datenschützer kein Problem
- Citibank garantiert: Mikado war rechtmäßig
- Mikado: Gefahr strafrechtlicher Verfolgung;
- Telepolis: Fragen zu Mikado
- Mikado: Strafanzeige gegen Verantwortliche und SAT 1
- Weiterer Antrag gegen Mikado
- Kinderpornografie: ein Blick ins Gesetz
- Mikado: Stäbchen für Stäbchen
- Vorfeldermittlungen
Mikado

31 Kommentare zu “Ein Sinn für Scham”

  1. Christoph Z meint: (8.7.2007 um 20:47) AntwortenReply to this comment

    @ U.V.: Meine Verfassungsbeschwerde gegen die Operation Mikado liegt dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor

    Heißt das, dass die Beschwerde schon zur Entscheidung angenommen wurde? Wäre ja richtig schnell….

  2. Udo Vetter meint: (8.7.2007 um 20:49) AntwortenReply to this comment

    Ich habe noch nichts gehört.

  3. h.c. meint: (8.7.2007 um 20:50) AntwortenReply to this comment

    "Auch in Mainz werden immer wieder Wohnungen nach einschlägigem Material durchsucht. Eine beunruhigende Entwicklung – wie der "Espresso" mit Ines Rose, Leiterin des K 2, beweist."

    Oha, die Zahlen der Kinderpornographie gesamt (Schlüssel 1432/1433/1434) gehen zurück (von 8.382 auf 7.442), aber das ist eine "beunruhigende Entwicklung". Die Hysterie schlägt weiter um sich.

    Dort hatte ich auch mal eine… sagen wir: fast schon amüsante Unterhaltung mit einer Dame. Die meinte Sexualmorde an Kindern würden zunehmen. Als Gegenbeweis habe ich die PKS-Zahlen genannt. Dann kam sie mit dem Stichwort Dunkelziffer, und die *Studien* dazu würden aussagen das die Zahl immer mehr zunimmt. Auf die Frage, von wem diese sogenannte *Studie* dann käme sagte sie: "Das ist doch egal, da lügt doch niemand."

    Oha. Und hier lügt vermutlich auch niemand. Es gibt halt nur viele viele Wahrheiten, und welche einem passt die nutzt man dann halt.

    Wenn es um die erfolgreiche Bekämpfung geht sagt man: "Das ist erfolgreich, die Zahlen nehmen an." Hier passte diese Wahrheit halt nicht.

    Und dort "ermittelt" übrigens auch ein Verein und sorgt für viele Anzeigen, dessen Vorsitzender schon mehrfach rechtskräftig verurteilt wurde. Zum Beispiel wegen Verleumdung…

  4. Leon meint: (8.7.2007 um 20:50) AntwortenReply to this comment

    Ist dir bekannt, ob der Text auch in die Tiefen des Internets vorgedrungen ist?

  5. h.c. meint: (8.7.2007 um 20:50) AntwortenReply to this comment
  6. RA JM meint: (8.7.2007 um 20:59) AntwortenReply to this comment

    „… das Heil des Datenschutzes … liegt … auch in Angeboten an eine Sicherheitspolitik, ihre präventiven Ziele nicht nur mit Eingriffen in Grundrechte, sondern mit Phantasie und Infor-mationstechnologie zu verwirklichen."

    Erscheint mir etwas schwer verständlich, nicht nur Eingriffe in Grundrechte sondern auch Informationstechnologie – wie z.B. Online-Schnüffelei?

  7. Hubertus meint: (8.7.2007 um 21:13) AntwortenReply to this comment

    @6:

    So wie ich die Aussage verstehe liegt, zumindest Herrn Hassemers Meinung nach, die Zukunft des Datenschutzes in seiner Selbstaufgabe.

  8. ich meint: (8.7.2007 um 21:36) AntwortenReply to this comment

    ich verstehe die aussage gar nicht. kann mir das mal jemand erklären?

  9. Chris² meint: (8.7.2007 um 21:42) AntwortenReply to this comment

    Das lässt gutes hoffen. Weiterhin viel Erfolg in Karlsruhe!

  10. Roger meint: (8.7.2007 um 21:47) AntwortenReply to this comment

    @1
    Im Frühjahr bekommt Udo sein Aktenzeichen.

  11. Jens Ferner meint: (8.7.2007 um 22:04) AntwortenReply to this comment

    Den letzten Absatz musste ich mehrmals lesen um es zu verstehen. Wenn die anderen so denken wie er hier, kann die Verfassungsklage gleich in die Tonne gekloppt werden. Bitte ganz genau lesen, dann versteht man wieso, ich zitiere nochmal:

    "nicht nur mit Eingriffen in Grundrechte, sondern mit Phantasie und Informationstechnologie zu verwirklichen."

    Die Juristen hier müssten es jetzt kapiert haben. Aber nochmals deutlich:

    "nicht nur mit Eingriffen [...] sondern [...]"

    Und, jetzt klar? Dieser Richter sieht hier schon gar keinen Eingriff mehr. Ich denke, das sollte ich gut genug widerlegt haben (das BVerfG als Beleg reicht ja hoffentlich noch?). Schockierend ist zudem die Diskriminierung des "Datenschutzes" auf "Privatheit und Selbstbestimmung". Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung hat den erschöpfenden Schutzzweck den Menschen vor der Objektivierung im Staat zu schützen. Die Privatheit ist nur Ausprägung dieser Entwicklung. Nachlesen kann man das auch im BVerfGE 65,1.

    Wenn jeder Richter mit derart heisser Nadel näht hätte ich mir die gemachte Arbeit sparen können und einfach nur "Beschwerde" getippt. Überhaupt ist es erschreckend, von einem Verfassungsrichter in diesem Zusammenhang das Wort "Sicherheitspolitik" lesen zu müssen. Es gibt ja noch ein paar andere, ich hoffe, er sitzt nicht in der Kammer, die die Annahme entscheidet. Ich bin ein wenig besorgt, dass die 30 Seiten lange Klageschrift nun nichtmal mehr gelesen wird.

    Am Rande: Ich arbeite seit einigen Tagen ebenfalls an einem Aufsatz zu einem modernen Datenschutz. Wird im Laufe der nächsten Woche in meinem Blog stehen und ein paar neue Thesen und Sichtweisen bieten.

  12. anonymouse meint: (8.7.2007 um 22:10) AntwortenReply to this comment

    @10 …Im Frühjahr bekommt Udo sein Aktenzeichen…
    wenn es nach schäuble geht, dann bekommt er ein aktenzeichen und auch gesiebte luft. wer sich gegen den staat auflehnt, ist ein terrorist. punkt aus.
    spaß beiseite.
    viel erfolg auch aus österreich

    anonymouse

  13. Tano meint: (8.7.2007 um 22:13) AntwortenReply to this comment

    Hassemer ist in der Tat ein unsicherer Kantonist, soweit es um die Aufgaben des Strafrechts und seine aktuellen Entwicklungen geht. In dem Band "<a href="http://www.amazon.de/rechtsstaatlichen-Strafrechts-Kriminalwissenschaften-Rechtsphilosophie-Frankfurt/dp/3631562136/ref=sr_1_1/303-0096504-4491417?ie=UTF8&s=books&qid=1183925086&sr=8-1&quot; rel="nofollow">Jenseits des rechtsstaatlichen Strafrechts</a>" (sehr lesenswert!) zieht Hassemer in einem mit "Sicherheit durch Strafrecht" betitelten Aufsatz folgendes Fazit:
    "Das moderne, präventive Strafrecht entwickelt sich zu einem Gefahrenabwehrrecht. Dieser Trend ist stabil; er antwortet auf normative Desorientierung, Verbrechensfurcht und Kontrollbedürfnisse einer Risikogesellschaft. Es kommt jetzt darauf an, diesen Trend ernst zu nehmen und über ein rechtsstaatliches Sicherheitsrecht nachzudenken. Dieses Recht muss die grundlegenden Traditionen des Strafrechts bewahren: den Bezug auf die Person, die Angemessenheit einer Antwort auf Unrecht und Schuld, die Ziele von Schutz und Schonung. Nur in diesem Rahmen gibt es Sicherheit durch Strafrecht."

    Was das im Einzelnen heißen mag, das zu demonstrieren wird Hassemer ja alsbald Gelegenheit haben. Dass das Strafrecht jedenfalls auch Sicherheit zu gewährleisten habe und umschlägt in ein umfassendes Sicherheitsrecht, in dem repressive Strafverfolgung und präventive Gefahrenabwehr ineinanderfließen – das ist für ihn ohnehin schon ausgemacht.

  14. Udo Vetter meint: (8.7.2007 um 22:36) AntwortenReply to this comment

    Das ist in der Tat das Risiko. Die Banken haben sich von einem findig formulierenden Staatsanwalt reinlegen und instrumentalisieren lassen. Wenn die Ermittler jetzt die Früchte dieses Versagens ernten, ist das den Banken anzulasten. Für welche die Grundrechte leider nicht gelten.

    Aber wenn man es sich dann so einfach macht, wissen wir wenigstens, woran wir sind.

  15. Jens Ferner meint: (8.7.2007 um 22:41) AntwortenReply to this comment

    "Für welche die Grundrechte leider nicht gelten…"
    Das ändert sich zum Glück. Das BVerfG macht in küngerer Zeit immer mehr Abkehr ovn der alten Ansicht der reinen "Ausstrahlung der Grundrechte ins Privatrecht" und wendet jedenfalls im Kern Grundrechte imemr häufiger auch direkt an. Jüngstes Beispiel ist 1 BvR 1811/99, dort ist u.a. nachzulesen:

    "Der grundrechtliche Schutzgehalt des Fernmeldegeheimnisses ist auch bei der gerichtlichen Entscheidung eines privatrechtlichen Rechtsstreits zu beachten, der die Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten durch ein Telekommunikationsunternehmen zum Gegenstand hat."

    Volltext hier: http://www.jurpc.de/rechtspr/20070093.htm
    Gerade was Datenschutz, Briefgeheimnis und Fernmeldegeheimnis angeht wird diese Linie sich fortsetzen denke ich, privatrechtliche Unternehmen werden hier keine Lücke schaffen können.

  16. Hubertus meint: (8.7.2007 um 22:45) AntwortenReply to this comment

    @14:
    "Die Banken haben sich von einem findig formulierenden Staatsanwalt reinlegen und instrumentalisieren lassen."

    Ich wäre mir da nicht so sicher (bei dem Teil mit dem reinlegen). Für mich liegt es durchaus im Bereich des Möglichen, daß die Banken bewußt konform zum Zeitgeist gehandelt haben. Wobei mir ihre Sichtweise besser gefällt.

  17. Udo Vetter meint: (8.7.2007 um 22:54) AntwortenReply to this comment

    Doch, sie haben sich reinlegen lassen. Mir liegt das Schreiben eines Processors an die kartenausgebende Bank vor. Darin wird ausdrücklich beteuert, man sei zum Kartenscreening verpflichtet gewesen. Entgegen der Darstellung in der Presse sei die Herausgabe der Daten nicht freiwillig erfolgt.

    Die Rechtsabteilung der betreffenden Bank fand das übrigens gar nicht lustig.

  18. Jens Ferner meint: (8.7.2007 um 22:56) AntwortenReply to this comment

    "Doch, sie haben sich reinlegen lassen."
    Ja, kann ich bestätigen. Ich wurde überzeugend daruaf hingewiesen, dass man solchen Schreiben immer nachgeht, da man glaubt keine Wahl zu haben.
    Der Hinweis dabei muss sein, dass eine Bank (!) sich weigerte die Auskunf tzu erteilen und dann via einstweilieger Verfügung dazu gezwungen wurde. Zu dieser einstweiligen verfügung kommen dann noch die Urteile des AG und LG Halle, macht also schonmal 3 gerichtliche Entscheidungen.

  19. McDough meint: (8.7.2007 um 23:06) AntwortenReply to this comment

    @11 (Jens Ferner):
    Ich hoffe, ich lehne mich nicht zu weit aus dem Fenster, aber im Moment würde ich sagen:

    1. Nochmal lesen
    2. Verstehen
    3. Kommentieren

    Der Richter hat sich nicht dazu geäußert, ob das hier einen Grundrechtseingriff darstellt. Er hat gesagt, dass Sicherheitspolitik ihre Ziele nicht mit Eingriffen in Grundrechte erreichen sollte, sondern dass sie auf Phantasie und Informationstechnologie setzen sollte.

  20. Jens Ferner meint: (8.7.2007 um 23:09) AntwortenReply to this comment

    "Er hat gesagt, dass Sicherheitspolitik ihre Ziele nicht mit Eingriffen in Grundrechte erreichen sollte, sondern dass sie auf Phantasie und Informationstechnologie setzen sollte."

    Ja, und wo widerspricht das meiner Interpretation? Du stimmst mir doch gerade zu? Immerhin bezieht er sich mit dem Satz ja auf die Mikado-Aktion als Beispiel – oder etwa nicht. Wenn nicht, wäre die Interpretation falsch, aber dann macht der Absatz an dieser Stelle schlicht keinen Sinn. Wäre mir ganz lieb, wenn du mich wiederlegen würdest, aber momentan hast du mir eigentlich nur zugestimmt.

  21. Hubertus meint: (8.7.2007 um 23:13) AntwortenReply to this comment

    @17:

    Danke für die fixe Klarstellung.
    Hat die Aktion denn außer dem Unmut der Rechtsabteilung noch weitere Folgen gehabt?

  22. Der Baer meint: (8.7.2007 um 23:13) AntwortenReply to this comment

    Man kann den Satz so verstehen, dass die Zukunft des Datenschutzes in der Aufgabe liegt, sich gegen potentiell grundrechtsverletzende Sicherheitsbehoerden zu wehren.

    Man kann ihn aber auch so verstehen, dass die Zukunft des Datenschutzes darin besteht, sich gegenueber den Sicherhetisbehoerden ganz dem Trend nach zu oeffnen, so dass diese gar nicht erst auf grundrechtsverletzende Massnahmen angewiesen sind (Was darin allerdings ein "Heil" sein soll, weiss ich auch nicht)

  23. St. Ivo meint: (9.7.2007 um 00:13) AntwortenReply to this comment

    Da Herr Hassemer bekanntlich gar nicht dem Senat angehört, der über solche Verfassungsbeschwerden entscheidet, scheint die ganze Aufregung etwas übertrieben.

  24. McDough meint: (9.7.2007 um 01:05) AntwortenReply to this comment

    @20 (Jens Ferner):

    Ich verstehe den Absatz folgendermaßen:
    Hassemer nimmt als Einleitung die Aktion Mikado. Dann sagt er, dass Medien für den vermeintlichen Erfolg viel Lob übrig hatten. Aus diesem Grund sollte man nicht wie bisher einfach betonen, dass Selbstbestimmung und Privatheit wichtig sind. Vielmehr sollte man die Sicherheitspolitik auch danach ausrichten. Bisher verfolgt die Sicherheitspolitik eben den Ansatz, dass sie in Grundrechte eingreift, um (präventiv) Verbrechen vorzubeugen (Wie es möglicherweise bei der Aktion Mikado der Fall ist). Das sollte die Sicherheitspolitik aus Datenschutzgründen lieber unterlassen. Stattdessen sollten Sicherheitsbehörden lieber Informationstechnologie und Phantasie verwenden, um Verbrechen zu verhindern.

    Der Punkt an der ganzen Sache ist, dass Hassemer eben nicht gesagt hat, dass die Aktion Mikado kein Grundrechtseingriff ist. Er hat vielmehr gesagt, dass man die Eingriffe in Grundrechte reduzieren sollte. Daraus kann man eher lesen, dass Hassemer es für nicht ganz unwahrscheinlich erachtet, dass diese Aktion grundrechtlich problematisch sein könnte.

    Sollte jetzt wieder der Eindruck entstehen, ich hätte für deine Position argumentiert, dann habe ich entweder deinen post (11) nicht verstanden oder den Text von Hassemer nicht.

  25. soso meint: (9.7.2007 um 01:06) AntwortenReply to this comment

    Hassemer nimmt an, dass der Datenschutz verteidigt (ge"heil"t) werden kann, indem man der Sicherheitspolitik Vorschläge unterbreitet, IT und Phantasie (Kreativität?) zu benutzen, damit sie nicht nur grundrechtliche Eingriffe vornimmt um ihre Ziele zu verwirklichen.

    Folgerungen hieraus:
    - Mikado war ein "Eingriff in Grundrechte"
    - die Sicherheitspolitik wird weiterhin grundrechtliche Eingriffe vornehmen
    - dass grundrechtliche Eingriffe vorgenommen wurden und werden, wird nicht bewertet

    Folgerung aus dem ersten Absatz:
    - Die Banken haben schamlos Konten überprüft

  26. PS meint: (9.7.2007 um 01:26) AntwortenReply to this comment

    wg. 17:
    Als ich mal einen Kunder bei einer der Gelben Banken pfänden lassen wollte (ich hatte Namen, Kontonummer und einen Titel) hat die entsprechend Bank das zurückgehen lassen, weil in einem der verschiedenen Schriftstücke der Vorname des Schuldners – nennen wir ihn mal Maik – mit "ei" geschrieben war.
    Bis dass Missverständnis beseitigt war, hatte der Schuldner das Konto schon wieder geleert.
    Und diesen Einfallsreichtum hätte ich mir auch von meiner Bank bei Mikado gewünscht, die lt. Eigenauskunft anstandslos die Daten übermittelt hat, das man dazu "verpflichtet" gewesen sei.

  27. Jens Ferner meint: (9.7.2007 um 09:23) AntwortenReply to this comment

    "Ich verstehe den Absatz folgendermaßen:"
    "dann habe ich entweder deinen post (11) nicht verstanden"

    Ja, du verstehst mich nicht: Den Absatz deute ich genauso. Hier zu argumentieren ist schlich unnötig, da du nichts anderes feststellst als ich. Aufgrund der Art der Formulierung verstehe ich es aber so, dass er sich auf die Mikadoaktion bezieht und diese als Beispiel dafür heranzieht, wie man einfallsreich, ohne Eingriff, arbeiten kann. Und eben diese Interpretation von mir widerlegst du nicht, wirst du auch schwerlich können.

    Natürlich kann man Dinge immer unterschiedlich interpretieren, deswegen gibt es ja auch die Begriffe h.M. und m.M. Bei einer nicht vollkommen abwegigen Interpretation mich so anzusprechen wie du es @19 getan hast ist schlicht unangebracht.

  28. Dirk meint: (9.7.2007 um 10:37) AntwortenReply to this comment

    @Jens Ferner:

    Ich empfehle das, was Nr. 19 bereits gesagt hat:

    1. Nochmal lesen
    2. Verstehen
    3. Kommentieren

    "Dem Datenschutz ist diese Option nicht günstig. Er braucht ein Klima der Freiheitslust, der kritischen Empfindsamkeit für Kontrolle und Neugier und einen Sinn für Scham."

    Das will er.

    "Die Wegweiser zeigen in die Gegenrichtung. So waren jüngst 14 Banken bereit, 22 Millionen Kreditkarten zu überprüfen, um der Polizei von Sachsen-Anhalt 322 Verdächtige zu benennen, die für den Zugang zu einer kinderpornographischen Internetseite 79,99 Dollar gezahlt hatten."

    Mikado ist also das Gegenteil, von dem, was er befürwortet.

  29. McDough meint: (9.7.2007 um 17:55) AntwortenReply to this comment

    @27 (Jens Fischer):

    Hmm… Jetzt geht mir erst auf, wie du den Absatz interpretierst. Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich diese Interpretationsmöglichkeit komplett übersehen habe. Wenn man das so auslegt, kann man sagen, dass Hassemer in der Aktion keinen Grundrechtseingriff sieht. Da habe ich mich also möglicherweise tatsächlich ein wenig zu weit aus dem Fenster gelehnt.
    Da stellt sich jetzt die Frage, was Hassemer uns mitteilen will :)

  30. vox enigma meint: (9.7.2007 um 21:45) AntwortenReply to this comment

    Der Hassemer-Aufsatz hat mich verwirrt. Mir ist bis jetzt nicht klar, welche Position Hassemer zum Datenschutz hat. (Die Kommentare belegen, dass ich damit nicht allein stehe.) Von einem Verfassungsrichter hätte ich mehr erwartet.

  31. rjb meint: (10.7.2007 um 06:51) AntwortenReply to this comment

    Bei einer genauen Interpretation des Zitats habe ich bereits beim ersten Satz ein Problem, da ich nicht weiß, von welcher "Option" da die Rede ist. Im letzten Satz geht es allerdings um "Angebote[n] an eine Sicherheitspolitik, ihre präventiven Ziele…" und präventiv war an der Mikado-Aktion eindeutig nichts. Man könnte aber natürlich daran denken, präventiv das Internet für Kinderpornographie undurchlässig zu machen, also diesbezüglich eine "mit Phantasie und Informationstechnologie" implementierte Zensur einzubauen. Ich sehe aber nicht, weshalb das weniger unerwünschte Nebenwirkungen haben sollte, als Mikado-artige Aktionen, die damit überflüssig würden.

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Zitat: <blockquote>

Powered by WordPress - Impressum