Rüde Töne am Amtsgericht Dortmund
Die mehrfach beschriebene Überlastung in der nordrhein-westfälischen Justiz hat zu einem Eklat im Amtsgericht Dortmund geführt. Dort gilt der Familienrichter Walter S. allgemein als beliebt und fleißig. Als er sich vor drei Monaten in der steigenden Flut seiner Arbeit überfordert sah und deswegen den damaligen Amtsgerichtspräsidenten hilfesuchend schriftlich informierte, reagierte der bösartig.
In verächtlichem Ton warf Präsident Heinz-Jürgen Held seinem Kollegen blanke Faulheit vor und riet ihm letztlich zur Kündigung. Zunächst hatte Held dem Richter S. attestiert, der sei „wie alle anderen Kolleginnen und Kollegen überlastet“. Dann aber griff der Amtsgerichtspräsident zu süffisanten Unterstellungen. S. habe seine Situation wohl selber verschärft. Durch etwa „die intensive zeitliche und mentale Belastung“ eines Aufsatzes in einem wohl eher fremden Fachbereich.
Außerdem habe S. sich „angestrengte Gedanken“ zur Gestaltung des Eil- und Bereitschaftsdienstes beim Amtsgericht gemacht. Der Präsident berief sich dann stichelnd auf seine Fürsorgepflicht und gab Ratschläge, die dem Grundgesetz zuwider laufen. Die deutschen Richter sind wohlweislich unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen. Das gilt auch für ihre Arbeitszeit.
Doch Präsident Held riet seinem Kollegen zur Nutzung des Systems 40: „Es besteht darin, dass man am Montag um 7.30 Uhr das Gerichtsgebäude betritt, hier acht Stunden lang arbeitet und dies an den folgenden vier Tagen wiederholt“. Die Anwendung sei einfach, die Wirkung verblüffend.
Diese Haltung brachte den Richterrat auf die Barrikaden. „Mit ungläubigem Staunen und Befremden“ sah er das Schreiben des Amtsgerichtspräsidenten „von Häme und Polemik durchsetzt“. Der Ratsvorsitzende Bernd Schulte Eversum kritisierte, der Hilferuf des Richters S. (der regelmäßig über den Dienstschluss hinaus arbeite und sich dem Nachwuchs seit Jahren widme) sei weder auf Ernsthaftigkeit noch sachliche Reaktion gestoßen.
Doch der Herr Präsident setzte noch eins darauf. Weil der Richterrat zur Überlastungssituation keine Lösungsvorschläge gemacht habe, sei der nun gefordert: „Ich bitte um Meldungen von Damen und Herren, die bereit sind, einen Teil des Dezernats S. zu übernehmen“. Dabei ist Eile geboten, denn nur die ersten Meldungen können berücksichtigt werden“. Mit diesen beiden Sätzen und „kollegialem Gruß“ verabschiedete sich Amtsgerichtspräsident Heinz-Jürgen Held – in die Pension.
Einen „neuen Umgangston in der NRW-Justiz“, nennt das Andrea Fuchs, die Vorsitzende des Amtsrichterverbandes. Den habe sie noch nirgendwo in Deutschland gehört. Bei der herrschenden Überlastung habe der Amtsgerichtspräsident sich im Ton vergriffen und seine Fürsorge verletzt. Auch Jens Gnisa, der NRW-Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, vermisst die sachliche Auseinandersetzung. Auch die Ursache des Dortmunder Rosenkrieges sei traurig: „In Nordrhein-Westfalen fehlen 500 Richter und 200 Staatsanwälte“. (pbd)
Früher im law blog: System 40
"Mit diesen beiden Sätzen und „kollegialem Gruß“ verabschiedete sich Amtsgerichtspräsident Heinz-Jürgen Held – in die Pension."
die armen Nachbarn!
Das konnt ich mir jetzt nicht verkneifen
Irre ich mich, oder hatte das Anschreiben des Präsidenten vor einigen Monaten die Runde durch die Blogs gemacht, um allgemein als witziges Fake eingestuft zu werden?
Hmm…
also wenn das Studium nicht so trocken wäre…
ich würd sofort ne Anwaltslaufbahn einschlagen ;)
Finde deutsches Recht irgendwie interessant, man weiß nie was einen am nächsten Tag wieder erwartet *lach*
Ernsthaft:
Überall wird geschrieen, es gäbe in D zu viele Anwälte, warum hat dann ausgerechnet die Staatsanwaltschaft zu wenige?
Hallo Andre – zuviele Anwälte gibt es, weil die Justiz und Verwaltung zu wenig Richter, Staatsanwälte und Verwaltungsjuristen einstellen.
Da bleibt denen, die nicht unterkommen, eben nur der Anwaltsmarkt! – merkt man bei jungen Kollegen auch oft ….
@ 321
Das ist allerdings oft auch eine Interpretationsfrage. Ich musste mich beruflich lange mit Personalbedarfsberechnung in der Justizverwaltung beschäftigen und kann Ihnen sagen, dass die Zahlen über angebliche Unter- oder Überbesetzungen von beiden Seiten (Verwaltung, aber besonders auch von den Berufsverbänden) oft stark zurecht gebogen werden. Eine weitere Beobachtung:
Die subjektiv empfundene, "gefühlte" Belastung ist oft höher als die tatsächliche, objektiv bestehende Arbeitsbelastung. Es ist in der Personalverwaltung inzwischen schon ein Allgemeinplatz, dass immer die Gerichte am Lautesten von Unterbesetzung schreien, die objektv die geringsten Eingangszahlen und die wenigsten Verfahren pro Richter haben. Dabei sage ich nicht, dass die Kollegen faul sind. Oft wird dann viel mehr Zeit für jedes Verfahren aufgewandt, so dass die Arbeitszeit oft gleich zu stärker belasteten Richtern ist.
Letztlich ist es aber richtig, dass derzeit in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und in der Sozialgerichtsbarkeit in fast allen Bundesländern, teilweise aber auch bei den Staatsanwaltschaften, nicht so viele Dezernate besetzt sind, wie es die Verfahrenseingänge rechtfertigen würden, man also durchaus bei vielen gerichten und StA´en von Unterbesetzung sprechen kann. Allerdings hält das auf Haushaltskonsolidierung bedachte Finanzministerium Einstellungswünschen der Justizverwaltung dann regelmäßig entgegen, dass doch zunächst mal überzählig eingestellte Richter verwendet werden sollen. Tatsächlich gibt es in jedem Land nicht nur unterbesetzte, sondern auch deutlich überbesetzte Gerichte und Gerichtszweige. Beispielhaft nenne ich die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die die Sozialhilfeverfahren an die Sozialgerichte verloren hat und die – anders als noch Mitte der 90er Jahre – heute nur noch wenige Asylverfahren bearbeitet, ich nenne Berufungsgerichte, die durch die ZPO-Reform ganz erheblich entlastet wurden, ich nenne z.B.Arbeitsgerichte in den neuen Bundesländern, die zu Zeiten der Massenetnlassungen und Betriebsabwicklungen Anfang bis Mitte der 90er Jahre gigantische Verfahrenseingänge hatten und entsprechend personell ausgestattet wurden, heute aber mit Arbeitsauslastungen von 25-30% dahindümpeln. Diese Richter können wegen des Grundsatzes der richterlichen Unabhängigkeit ohne ihr Einverständnis nicht wie z.B. Beamte an ein anderes Gericht versetzt werden. Dieses Argument zieht aber gegenüber dem Steuerzahler und dem Finanzminister in der Regel kaum.
Inkompetentes Personalmanagement und noch viel zu oft steinzeitliche Sachbearbeitung. Beim personellen Unterbau, der das oft unnötig umständliche Arbeiten der Richter und Staatsanwälte ausbaden muss, ist die Personalüberlastung eher drastischer. Und da behaupte noch jemand, die richterliche Unabhängigkeit sei in jedem Auswuchs schützenswert.
War es aber nicht so, dass dieser hier thematisierte Richter, tatsächlich keinesfalls keinerlei Gebrauch von technischen Geräten machen wollte die die Arbeit erleichtern? D.h. Recherche generell in Archiven anstatt mal flink über die Suchmaske der gerichtseigenen riesigen Datenbanken usw usf.
Und ist es nicht so, dass der Richterbund, genauso wie alle anderen Zusammenschlüsse von Berufen / Interessen, ausschließlich die Interessen seines Mitglieds wahrnimmt / wahrzunehmen hat?
Hier sollte man wenn schon beide Seiten betrachten und das ganze nicht nur einseitig sehen, wie nun hier geschehen. Da gibt es also überlastete Richter und einen genervten, vielleicht schon durch das Alter etwas tüdeligen Vorsitzenden. Beide können sich nicht so recht leiden; der eine arbeitet etwas langsam und der andere fühlt sich davon ständig provoziert; klärende Gespräche gibt es nicht bzw. führen zu keinen Ergebnissen. Der Streit eskaliert und beide gehen sodann an die Öffentlichkeit (soweit ich weiß ging in diesem Fall zuerst der Richter an die Öffentlichkeit, bzw. ist "aus Versehen" eine interne Mail an einen großen Verteiler geschickt worden). Der Vorsitzende fühlt sich nun offen angegriffen und schlägt offen zurück. Ich finde das ganze eher amüsant und sowieso folgenlos, von angeblichen Verrohungen an deutschen Gerichten kann hier meiner Meinung nach wohl keine Rede sein.
Nun ja: die Arbeitsbelastung hat sich in vielen Berufsgruppen durch Personaleinsparungen und Arbeitsverdichtung über die letzten Jahre erhöht. Aber wenn sich ein engagierter Amtsrichter dazu durchringt eine Überlastungsanzeige einzureichen und ihm prompt geantwortet wird er sei bloß faul oder gar inkompetent, dann ist das unverschämt. Sicher gibt es immer Menschen, die noch länger arbeiten als man selbst, aber das betrifft den Präsidenten H. wohl eher nicht. Offenbar hat er ja keine genaue Kenntniss über seine Amtsrichter oder hegt persönliches Resentiment.
Welche Arbeitszeiten haben denn die NRW-Richter so? Ist das festgelegt und wird das kontrolliert?
Zum Thema Arbeitsbelastung in der Justiz und Umgang der Justizangehörigen damit:
Ich bin der Auffassung, dass es grundsätzlich genug Richter und Staatsanwälte in NRW gibt. Die Arbeitsbelastung ist nur extrem ungleichmäßig verteilt. Wer beispielsweise mal Gelegenheit hatte, den Arbeitsalltag eines Berufsanfängers bei einer Staatsanwaltschaft im Allgemeindezernat mit dem "Arbeitstag" eines Abteilungsleiters bei einer Generalstaatsanwaltschaft zu vergleichen, weiß was ich meine. Das gleiche lässt sich nach meinen Beobachtungen nicht nur auch auf den richterlichen Bereich übertragen, sondern auch auf den sogenannten „Unterstützungsbereich“ der Justiz, obwohl der dort forcierte Personalabbau inzwischen zweifellos eine kritische Marke erreicht hat. Allerdings gibt es in allen Dienstbereichen noch Nischen, wo noch paradiesische Zustände herrschen. Umgekehrt gibt es allerdings ebenso immer mehr Bereiche, wo die Arbeitsbelastung ein Maß erreicht, dass sich vermehrt auch in psychischen Krankheitsbildern niederschlägt.
Eine Beobachtung kann man allerdings immer wieder machen, die vielleicht auch den ungewöhnlichen Schriftwechsel erklärlich macht: Diejenigen, die am lautesten klagen, haben nicht unbedingt die objektiv höchste Belastung! Dies sind vielmehr – in allen Dienstbereichen – die pflichtbewussten und eher stillen Arbeitstiere, die mit erheblichen persönlichen Einsatz versuchen, ihre Aufgabe auch unter widrigen äußeren Bedingungen noch gewissenhaft zu erfüllen. Vieles hängt insbesondere bei den Tätigkeitsfeldern von Richtern und Staatsanwälten letztlich auch vom eigenen Gewissen bzw. Engagement ab. Ich könnte meinen Arbeitsalltag beispielsweise so steuern, dass ich täglich mit etwa 5 Stunden auskäme. Würde ich so arbeiten, wie es der Gesetzgeber sich das 1875 vorgestellt hätte, wären es mindestens 14 Stunden. Um die sich aufdrängende Frage zu vermeiden: Ich persönlich versuche die Waage noch einigermaßen zu halten (System 42,5). Allerdings sehe ich es auch nicht (mehr) ein, mein Privat- und Familienleben zu ruinieren, um von der Politik und der Führungsebene der Justiz zu verantwortende Fehlentwicklungen durch immer mehr Arbeit zu kompensieren. Da diese Resignation immer mehr um sich greift, wird das System Justiz, wenn es in der jetzigen Form weiterbetrieben wird, irgendwann zusammenbrechen. Entweder man stockt das Personal auf (was aus Kostengründen niemals geschehen wird) oder man wird durch organisatorische Maßnahmen (Abbau von Hierarchieebenen, Reduzierung von Statistiken, Verwaltungsaufgaben pp.) oder gesetzgeberische Maßnahmen (muss wirklich alles über teilweise drei Instanzen von möglicherweise einem Dutzend Volljuristen entschieden werden?) gegensteuern müssen. Die Einführung von umständlich handhabbaren Softwareprodukten wird – entgegen der Verlautbarungen des Justizministeriums – das grundsätzliche Problem, das aus hohen Eingangszahlen, immer komplexer werdenden Lebenssachverhalten und Regelungen und einer veränderten Einstellung der Bevölkerung zu rechtlichen Verpflichtungen einerseits und der Geltendmachung von Rechten andererseits resultiert, jedenfalls nicht entscheidend lösen können.
Ich kenne das System "Auslastung" aus einem anderen Feld: Mich hat man auf eine Teilzeitstelle gesetzt und dann gesagt mach mal – aber mit voller Wochenstundenzahl. Die Folge war dann – natürlich- absolute Unterforderung und ein Kaffeekonsum, der ein Gesundheitsrisiko war.
Ich bin dann zu meinem Dezernenten hin und hab gesagt "arbeit reicht nich. Mehr. Wird langweilig"
Und wie das bei Behörden so ist, bekommt man dann nicht genug für eine Stelle drauf, sondern gleich 2 Vollzeitstellen. Genauso wars dann auch.
Als ich dann sagte "nu is aber genuch, schaff ich nicht mehr" kam dann süffisant "ich denke, sie haben zuviel Zeit".
Meine Bemerkung, dass man so die Leute auch demotivieren kann und dass es eigentlich jetzt kontraproduktiv ist, denjenigen, der schon sagt, dass er unterfordert ist, angesichts der derzeitigen Leistungsverdichtung so zuzupacken, dass er vor Arbeit nicht mehr aus den Augen gucken kann, hat man dann mit weiteren Aufgaben quittiert.
Mir wars insofern wurst, als ich dann halt Dienst nach Vorschrift gemacht hab. Was ging, ging. Was nicht blieb liegen. Hab ich halt nicht geschafft. Und war auch (!) absolut (!!) in Ordnung so (!!!).
Inzwischen hab ich ne neue Stelle. Immer noch sauviel Arbeit, immer noch nicht schaffbar, aber jetzt muß ich keine unbeheizten Bruchbuden mehr an unterprivilegierte Mieter zu überhöhten Mieten verdongeln. Zu deutsch: ich kann wieder in den Spiegel gucken.
Ist auch was wert.
äh, vom Thema abgekommen…
Solche Schreiben von einem Vorgesetzten, EGAL aus welchem Grund, zeugen von Insouveränität, Mobbing und widerlichem kleingeistigem niedrigen Charakter.
Sowas schreibt man einem Mitarbeiter nicht. Feierabend.
Wer doch, soll sich in die Ecke stellen. Schämen.
@StA(10):
Danke für Deine Erläuterungen, Folgefragen: Ist die Arbeitszeit festgelegt oder entscheidet der Richter selbst wieviel er sich zumutet? Ist das Zivil- und Strafrecht (bzw. deren Prozessordnungen) vielleicht ohne besondere Probleme so zu vereinfachen, dass Ressourcen gespart werden können? Gibt es einen – wie ich vermute – zu grossen Überbau bei den juristischen Prozessen.
(Frag mal so, weil man mich einmal strafrechtlich in der Mangel hatte wg. Unfallflucht als _nichtunfallbeteiligter_ Zeuge, der nach einem kurzen Blick auf einen Mini-Unfall (unter der Fragestellung: Hat sich jemand weh getan, kann man helfen?) weiterfuhr, autokennzeichenmässig registriert wurde und eine Akte mit ca. 100 Seiten, massiven Ermittlungsaufwand und ein Verfahren mit 10(!) Zeugen (Zeugengeld ;) generierte, das dann gegen Bussgeldzahlung in Höhe von 500,-EUR eingestellt worden ist. Da schienen bei Gericht und Polizei eine ganze Menge Ressourcen frei gewesen zu sein. LOL)
@ 13
Richter und Staatsanwälte haben keine festen Arbeitszeiten, sondern ein sogenanntes Pensum, d.h eine bestimmte Anzahl zu bearbeitender Fälle. Faktisch liegt derzeit die Arbeitsbelastung bei 130 Prozent des urprünglichen Pensums.
Was den angesprochenen Aufwand im Strafprozess angeht: Im Strafverfahren ist grundsätzlich ein Sachverhalt mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln aufzuklären, es sei denn, das Verfahren kann durch Einstellung nach einer sog. Opportunitätsvorschrift (z.B. durch Geldauflage) eingestellt werden. Das aber wiederum ist an gesetzliche Vorschriften (kein entsprechendes öffentliches Verfolgungsinteresse) gebunden.
@Anaonymus(14):
Vielen Dank für die Erläuterungen! (Als reiner Abnehmer rechtlicher Leistungen fragt man sich ja schon, was in der Rechtspflege so abgeht, wird auch teilweise schlecht kommuniziert. Und wenn man zivilrechtliche Prozesse hat, dann ist der eigene Anwalt bekanntlich der ärgste Feind. ;)
Sehr harte (und unwirtschaftliche ;) Aussage übrigens:
"Im Strafverfahren ist grundsätzlich ein Sachverhalt mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln aufzuklären…"