24.7.2007

Tunnelgraben war gestern

In den USA haben sich Häftlinge ihre Namen schützen lassen. Anschließend erpressten sie die Gefängnisleitung mit Millionenforderungen. Naheliegende Begründung: Die Justizmitarbeiter hätten das Copyright verletzt, weil sie die Namen der Gefangenen ohne Genehmigung verwendet hätten.

Die Washington Post berichtet:

The indictment alleges that inmates Russell Dean Landers, Clayton Heath Albers, Carl Ervin Batts and Barry Dean Bischof sent demand notices for payment to the warden of the El Reno federal prison and filed liens against his property. They then hired someone to seize his vehicles, freeze his bank accounts and change the locks on his house.

Then, believing the warden’s property had been seized, the inmates said they wouldn’t return his property unless they were released from prison, according to the indictment.

Mit der “Vollstreckung” ihrer Forderungen beauftragten die Häftlinge allerdings einen FBI-Agenten, der undercover ermittelte. Jetzt drohen ihnen weitere Haftstrafen wegen Erpressung.

Deutsche Zusammenfassung

(Danke an Mario Sixtus für den Link)

5 Kommentare zu “Tunnelgraben war gestern”

  1. Florian Liekweg meint: (24.7.2007 um 17:46) AntwortenReply to this comment

    Hätte klappen können. Gut, daß es wegen der bösen Raubkopierer eine so scharfe Gesetzgebung gibt.

  2. A. John meint: (24.7.2007 um 17:58) AntwortenReply to this comment

    Neu ist, dass Strafgefangene auf diese Weise ihre Freilassung erpressen wollten.
    Ansonsten ist diese "Methode" Geld zu verdienen erpressen auch in Deutschland gang und gäbe.

  3. Anwalt USA meint: (24.7.2007 um 20:40) AntwortenReply to this comment

    Nicht schlecht gelacht…. Im Grunde keine schlechte Idee, nur ist es zum Glück auch in den USA nicht so leicht, in anderer Leute Grundstücke und Konten zu vollstrecken. Da hätte wohl jeder Richter herzlich drüber gelacht.

  4. Wolf meint: (24.7.2007 um 21:32) AntwortenReply to this comment

    Dass eine Verwertungsrechtsklage wegen Wurscht-egal-irgendwas als "Erpressung" kategorisiert wird, und zwar ausgerechnet in USA, Leute, ich muss schon sagen: das überrascht.

  5. Siggi meint: (25.7.2007 um 07:20) AntwortenReply to this comment

    Wäre nur noch interessant zu wissen, wie denn der Mitarbeiter die namensrechtlich geschützten Marken verwendet hat. Bei der Zählung?

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