Datenblatt für 1.420,33 €
Plasmafernseher sind momentan sehr gesucht. Auch auf ebay. Ein außerordentliches Angebot hat das ius.blog entdeckt. Mit langem Text und schönen Bildern wurde ein schicker Panasonic-Fernseher angeboten. Der Zuschlag lag bei 1.420,33 €.
Weniger Freude dürfte der Käufer am Kleingedruckten haben. Da steht nämlich, gleich nach einem abenteuerlichen Gewährleistungsausschluss und den schon sattsam bekannten, aber unwirskamen Floskeln:
Es handelt sich bei dieser Auktion nur ums Datenblatt, es wird kein Fernseher geliefert/verkauft!
Wunderbar, wenigstens Anwälten und Gerichten geht die Arbeit nicht aus.
Hat der Verkäufer da überhaupt eine Chance durhczukommen, so klein wie das geschrieben ist?
Und wieso läuft die Auktion noch? Da sollte man mal eBay informieren…
Wie dummdreist kann einer allein eigentlich sein?
Na, überaschender geht eine Klausel doch wohl gar nicht mehr… Obwohl: sind je vielleicht gar keine AGB. Oder hast er das öfters durchgezogen?
Arglistige Täuschung, würde ich mal sagen
Strafanzeige wegen Betrugs bwz. versuchten Betrugs würd ich vorschlagen.
Das ist sogar ein Betrug:
Täuschung (+)
Irrtum (+)
Vermögensverfügung (+), wenn bezahlt wurde
Schaden (+)
Vorsatz sowieso.
Wie blöd kann man sein…
Interessant auch mal wieder, dass der Anbieter bisher durchweg positive Auktionen hinter sich gebracht hat, jeweils ohne diesen Zusatz "Datenblatt". Natürlich hatten die bisherigen Auktionen auch viel weniger "Wert".
Der Mann wäre gut beraten, tatsächlich einen Fernseher zu liefern.
Die Auktion ist seit dem 15.07.07 beendet und der Verkäufer ist immer noch Mitglied bei Ebay.
Wollte man nicht eine Qualitätsoffensive starten und schneller auf Betrüger reagieren?
Ein Glück, dass das Strafrecht beim Betrug vor allem die Dummen schützen soll…manchmal würd ich in solchen Fällen ja gerne sagen "Selbst schuld, wenn du nicht zu Ende liest!" Aber wir wollen ja auch nicht, dass das Schule macht^^
@10
Wenn das so ist, wäre es aber auch möglich, dass der Verkäufer die "AGBs" nur blind kopiert, das mit dem Datenblatt übersehen und tatsächlich einen Fernseher geliefert hat?
@6 "Strafanzeige wegen Betrugs bwz. versuchten Betrugs würd ich vorschlagen."
Schon geschehen – Zitat iusblog.net:
"Ob das nun (versuchter) Betrug ist oder nicht, stehe dahin. [...] Die Einzelheiten möge die Staatsanwaltschaft prüfen. Ich habe nämlich Anzeige erstattet."
Ebay ist schon seit langem ein Sammelbecken für Betrüger und Möchtegernbetrüger. Ärgerlicherweise scheint Ebay das egal zu sein.
Wie auch immer… Schade, dass wir wahrscheinlich nie erfahren werden, wie die Sache weitergeht.
@11 SoWhy
In diesem Fall hat das nichts mehr mit Dummheit des Käufers zu tun.
Wie dreist… kriegt man sowas wirklich durch???
So wie das Angebot gestaltet ist, handelt es sich eindeutig um das Angebot eines Fernsehers. Sonst hätte im Titel "Datenblatt" stehen müssen und als Bebilderung ein Datenblatt des Fernsehers.
Es würde mich aber wundern, wenn der Käufer, falls er wirklich nur ein Datenblatt erworben hätte, hier nicht Anzeige erstattet hätte.
@14
Wegen ebay mussten schon etliche anständige Hehler ihr
Geschäft aufgeben.
@12: woher denn? von einem Fernseher-Datenblatt-Auktionator? Und warum fallen dann keine Versandkosten an?
@11: Also komm schon, dieser Betrug ist alles andere als offensichtlich. Dem Betrogenen hier Dummheit vorzuwerfen find ich mehr als zynisch.
@19 STU
schon klar. Wäre nur eine gute Schutzbehauptung, wenn man ihm während der Auktion draufgekommen wäre
Hmm, denke das wird ganz lustig, der Käufer ist in Spanien!!! angemeldet. Maybe dass der den gnazen Text nicht wirklich verstanden hat… aber schon dresit wie da jemand aus seinen guten Bewerungen Kapital schlagen möchte…
Die These mit den kopierten AGB glaub ich nicht so recht, auch wenn der Eindruck wohl erweckt werde soll. Die Anmerkung dass sich die Auktion nur auf ein Datenblatt bezieht ist ganz geschickt und leicht überlesbar reingemogelt… Hoffe der gute Verküfer bekommt sein Fett weg…
Klarer Fall: Hehlerware. Aber nun kann keiner zum Käufer sagen, das ist aber viel zu billig für ein gebrauchtes Datenblatt, das hättest Du ahnen können.
Wahrscheinlich hat er den Gewährleistungsausschluß aus einer anderen Auktion kopiert und weiß nicht um die Einschränkung des Angebots.
Soso, das Datenblat ist also in neuem Zustand (gut, keine Kaffeeflecken oder so), hat den Typ "Flachbild" (gut, nicht zerknittert oder so) und wurde in Plasma-Technologie gefertigt. Hm. Ein Plasma-Drucker vielleicht?
@14:
Wenn man mal nach der Auktionsnummer sucht, bekommt man in einem Forum folgende Aussage:
"Ich hatte regen Schriftverkehr mit dem KÄUFER. Er hat nach Auktionsende von dem Betrug erfahren und ist vom Kauf zurückgetreten, was ohne Probleme ging. Er hat es auch sofort Ebay gemeldet.
Er meinte auch, dass der Verkäufer keine Chance hat, weil es vor Gericht 'arglistige Täuschung' ist. "
Im Ebay-Forum wird der Vorgang ebenfalls rege diskutiert, einer der Teilnehmer hat den Käufer auch wohl gewarnt. Und der Verkäufer hat solche Auktionen bereits mehrmals durchgeführt.
Den Satz "Der Bieter akzeptiert mit seinem Gebot, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt." halte ich ja auch für äußerst fragwürdig…
@15: Klar hat es das. Wenn du nicht das Kleingedruckte liest und dann davon reingelegt wirst…wie nenn ich das sonst? Faul?
Na, da bin ich ja mal gespannt, ob und wann Ebay dem Typen den Account sperrt. Momentan weht denen ohnehin in den Medien der Wind ziemlich ins Gesicht…
sicher kommt der verkäufer damit nicht durch, aus eigener erfahrung weiß ich aber, wie schwierig es ist, sein geld zurückzubekommen, wenn einmal überwiesen ist. wobei man bei beträgen in dieser höhe ohnehin nichts abschließen sollte, was nicht an eine sichere zahlungsmethode (paypal) gekoppelt ist.
viel problematischer ist der bereich bis zu 100 euro, da tummeln sich viele betrüger mit gefaketen identitäten. ebay bietet zwar den käuferschutz an, allerdings ist der bürokratische aufwand immens, es dauert alles ewig und ebay behält 25 euro gegen abtretung des forderungsanspruchs ein. wenn ich also für 30 Euro eingekauft habe, bekomme ich 5 zurück. Da lohnt der ganze aufwand nicht. in der tat hat man nicht den eindruck, dass ebay wirklich konsequent gegen die betrüger vorgeht, echte präventionsmaßnahmen kann ich nicht erkennen. und die käufer werden im wesentlichen alleine gelassen.
@ SoWhy
Duch das Lesen des Kleingedruckten kann man sich schützen, stimmt schon, das gleiche gilt aber auch für das Tragen schusshemmender Westen, trotzdem fändest Du es wohl nicht wirklich gut, wenn ich Dir ein Loch in den Bauch ballern würde und Dein Gejammer anschließend mit einem "Na und? Wohl zu faul und zu dumm, sich richtig anzuziehen, was?" kommentiere…
So aus der Hüfte geschossen würd ich sagen, daß ein Kaufvertrag über einen Plasmafernseher zustande gekommen ist.
Bei derart "cleveren" Beutelschneidern platzt mir regelmäßig der Kragen. Ich hoffe sehr, daß ihn die ganze Affäre wesentlich mehr kostet, als er zu erzielen gehofft hat. Von einer möglichen Strafe mal ganz angesehen. So etwas darf ruhig als abschreckendes Beispiel für alle zukünftigen Anwärter auf ganz ganz schlaue Geschäftsideen durchgehen.
"Denn die Folgen aus dieser Bestimmung stehen in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Ver/Kaufpreis."
Wie wahr, wie wahr…
LOL ich habe mal ein Imaginäres Nokia Handy bei ebay verkauft. Zum Preis von 99€. Ich habe nicht nur das Geld erhalten, sondern auch eine Positive bewertung. Als der Käufer nachfragte, wo sein Handy bliebe, hab ich auf das Wort imaginär verwiesen. Seit dem habe ich nichts mehr gehört.
Ich habe das Wort aber nicht im kleingedruckten geschrieben, sondern groß und deutlich in der Überschrift und am ende noch einmal einen großen Hinweiß das es sich um eine imaginäres Handy handelt.
Wäre das auch Betrug oder Täuschung?
@34 Stefan
Da hab ich einen glänzenden Vorschlag, wie wir das rausfinden: Du postest Deine Adresse, es gibt eine Strafanzeige wegen Betrugs und der Richter entscheidet, was es letztendlich war. :-D
@34 Stefan
Ich hätte Dir dann 99 imaginäre Euros überwiesen :-)
@35 Matt Die überschrift war in größe H1. Im Text stand öfters das es sich um ein imaginäres Handy handelt und unten drunter nochmal in großer Schrift. Somit dürfte dies ja wohl nicht zu dem gleichen zählen, als wenn ich das nur ins kleigedruckte schreibe. Es gibt ja auch immer wieder Personen die direkt nach eine einführung einer neuen Konsole Ihre Karton verkaufen. Und soweit ich weiß mußten bisher alle Käufer zahlen. Und ich frage hier nicht wie das ein Richter auslegt, sondern wie die ungefähre gesetztelage dazu ist.
@26
Laienhafte Formulierung deutet lt. Rechtsprechung auf einen Ausschluss aller abdingbaren Rechte des Käufers hin.
@27 SoWhy: sie haben ihre rudimentären rechtskenntnisse wohl vom Lustigen Taschenbuch oder? Dagobert Duck und das kleingedruckte?
solche tricks funktionieren in deutschland nun mal nicht, stichwort "überraschende klausel"
Sehr viel "überraschender" gehts ja wohl kaum noch.
Neuerdings greift es auch immer mehr um sich, Originalverpackungen zu versteigeren. Leere wohlgemerkt. Und das läuft gut.
Auch das ist nicht direkt neu.
Aber bezüglich der Meinung, dass der Verkäufer im Recht ist, solang er nur offen genug darauf hinweist, schließlich ist der "Käufer einfach zu blöd": Mal abgesehen von den rechtlichen Fragen (Sittenwidrigkeit?), kann man die Ausnutzung der "Dummheit" eines anderen moralisch irgendwie rechtfertigen?
Wo zieht ihr die Grenze? Warum nicht einem Kind mit Down-Syndrom das Taschengeld abschwatzen und einer alten Dame mit Demenz ein Heimpflegesystem verkaufen das sie nicht braucht und dass sie sich nicht leisten kann. Selbst schuld?
Wofür haltet ihr Blauäugigkeit bei ebay, eine Sünde die jede Bestrafung rechtfertigt? Wenn jemand intellektuell nicht in der Lage ist zu überreißen, dass er übers Ohr gehauen wird und sich zu wehren sobald er es bemerkt, ist es okay alles mit ihm zu machen? Oder ist es "was anderes" weil ihr denjenigen nicht seht, auf dessen Kosten ihr euch bereichert? Woher wisst ihr, WEN ihr damit um sein Geld bringt und wie wichtig es demjenigen ist? Das ist noch eine Stufe mit Leuten die nachts um 12 vor Buchläden stehen und Buchenden herumschreien um Kinder weinen zu sehen.
Abgesehen davon, braucht es keinen Idioten um einen Karton zu ersteigern. Die Sachen sind grundsätzlich in der falschen Kategorie (nämlich der für die jeweilige Ware, nicht den Karton), die dazugekleisterten technischen Daten irreführend. Bei standardisierten Produkten braucht es keine Artikelbeschreibung, warum also groß lesen welche Auflösung der RAMDAC ausgeben kann? Noch dazu wird bei ebay prinzipbedingt gern in letzter Sekunde geboten.
In dem Sinn Stefan, du hast den Spaß gehabt – gib ihm das Geld wieder bevor er doch noch auf die Idee kommt, dir einen Anwaltsbrief zu schicken. Verdient wäre es.
Was denn, du hast das Geld für das "imaginäre Handy" genommen?
Würde ich ganz schnell zurückgeben.
Selbst wenn es am Anfang nur als Spaß gemeint war, mit der Annahme des Geldes (und Weigerung, es zurückzuzahlen, bewegst du dich auf gefährlichem Terrain.
Denn du hast überhaupt keine Leistung erbracht.
"Eine arglistige Täuschung ist gegeben, wenn der Täuschende weiß und will, dass der Getäuschte durch die Täuschung zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst wird, die er nicht so abgegeben hätte, wenn er die Täuschung durchschaut hätte."
Es kommt also nicht wirklich darauf an, wie groß du "imaginär" angibst. Du spekulierst darauf, dass jemanden trotzdem nicht klar ist, dass er kein Handy bekommt.
etwas präziser: Als du das Geld annahmst, wusstest du, dass der andere einer Täuschung unterlag (niemand zahlt Geld für null Leistung), daher durftest du das Geld nicht behalten.
Also das mit dem versehentlich kopiert scheidet aus, weil er den gleichen Text, ohne Hinweis auf ein Datenblatt, bei einem anderen Angebot verwendet hat.
@Stefan
Leute wie dich, finde ich zum ko****
Sich durch die Dummheit oder Naivität anderer zu bereichern ist echt mies.
Urheberrechtsverletzung wurde vergessen.
Das mit der Auktion ist jetzt schon fast 1jahr her. Also ich glaube jetzt kann der mir sowieso nichts mehr.
Aber auch wenn mich einige zum kotzen finden, Ihr seid ja nur neidishc weil ich geld verdient habe und Ihr nicht :P
Wenn ich jetzt ein Geschäft habe und dort ganz groß steht, Verkauf leerer Kartons und Imaginärer sachen und es kauft einer was ein. Und gibt mir das Geld. was soll man dann noch machen?
Ok im Internet ist es ein wenig anders, weil bei solchen Autkionen oft erst in letzter Sekunde geboten wird. Bei mri war es aber Sofort kaufen und überall slebst in der Überschrift stand das Imaginär. Es sollte eigentlich auch nur spass sein, aber wenn jemand noch nicht einmal die ganze Überschrift die aus 3Wörter besteht ließt, weil die beschreibung ließt eh kaum einer, was soll man dann noch machen?
Und zurückgeben würde ich das geld jetzt auch nicht mehr.
Gängige Praxis bei ebay Spanien ist es auch, nur den link zu einer website zu versteigern… findet auch immer wieder "glückliche" Bieter … a idiot is born every day
<a href="http://cgi.ebay.es/CONSOLA-PS3-POR-170E_W0QQitemZ280145936334QQihZ018QQcategoryZ149492QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem" rel="nofollow">
CONSOLA PS3 POR 170E</a>
Laut eBay blog hat der Fred 5 von diesen Versteigerungen parallel laufen gehabt. Keiner der "Käufer" hat ihn negativ bewertet. Wurde der Account missbraucht? Ebay ist ein SAFTLADEN erster Kajüte, dort kauf' ich NICHTS mehr. Früher hat es Freude gemacht, seltene/kaum zu bekommende Sachen dort zu suchen, heute tummeln sich Betr…er…
Dann lieber 5€ mehr und bei einem seriösen Händler bestellt gegen Kreditkarte oder Rechnung…
Wo sind wir eigentlich hingekommen?
Wenn mir früher von meinem LKW eine Palette Videorekorder gefallen sind habe ich wenigstens noch einen ungefähr gewichtsgleichen Backstein in die leere Schachtel getan um dann die heiße Ware auf der Autobahnraststätte zu verkaufen.
Aber nur ein Datenblatt??? Daß hätten mirr meine gutgläubigen Kunden ja nie abgenommen!!
Zum Glück fahre ich schon lange keine heiße Ware mehr, fahre jetzt nur noch Essen auf Rädern für die Caritas.
Die Welt ist schlecht geworden!
Da gab es doch auch mal die Verkäufe von WLAN-Kabel in den verschiedensten Längen :o) Manche Leute kaufen einfach alles, nur weil es billig ist. In diesem Fall liegt es aber anders. Der Verkäufer hat seinen Hinweis so versteckt angebracht, dass klar hervortritt, dass er geradezu darauf baute, dass das Kleingedruckte nicht von jedem Bieter gelesen wird.
Es scheinen aber einige User draufgekommen zu sein, denn es gab für das Angebot u.a. den Versuch EUR 99.999,99 zu bieten – passende Antwort auf diese Typen. Man kann nur hoffen, dass der Zuschlagpreis dann wirklich in die Zehntausende geht, dann müssen die Schweine wenigstens gut für die ebay-Gebühren bluten!
@stefan: Der Mann kann Dir was, so kurz sind Verjährungsfristen auch nicht und Deine Identität lässt sich ja locker mit Hilfe der IP-Adresse rausfinden – eine Verurteilung wegen Betruges ist da immer noch drin …. ich hoffe sehr Du schläfst die nächsten Jahre wenigstens schlecht!
@37 Stefan
Ich hatte das ja eher im Scherz gemeint. Von der Strafbarkeit mal abgesehen, solltest Du Dich wenigstens nicht damit brüsten, einen "Deppen" hereingelegt zu haben.
Die Frage dürfte wohl sein, ob das Wort "imaginär" für den potentiellen Käufer verständlich genug war. Oder hast Du etwa nicht darauf abgezielt, daß der Betreffende dieses Wort nicht versteht und daraufhin bietet? Eine klare Betrugsabsicht also. Daß Dir jemand sehenden Auges 99 Euro schenkt, ist ja eher nicht zu erwarten.
Ähnlich ist es bei den berühmten "OVP"-Fällen, wo nur die Originalverpackung geliefert wurde. Hier war m.W. die Rechtsprechung eindeutig: Der Verkäufer mußte den tatsächlichen Gegenstand liefern. Zu recht!
Aber das eigentliche Problem sind hier nicht lahme Gerichte, lasche Gesetze, verständnislose Polizei oder was sonst oft angeprangert wird. Das Problem ist schlicht, daß Betroffene sich nicht angemessen wehren – aus Bequemlichkeit oder Scham.
Du kannst Dir sicher sein: Wenn mich einer betrügt, bekommt er eine volle juristische Breitseite. Würde das jeder Betroffene so machen, sähe es auf ebay anders aus – nämlich leerer.
Und wiedereinaml beweist eBay, dass es in den letzetn Jahren stark nachgelassen hat. Jeder kleine Depp versucht sich als Betrüger nur um ein paar Euro zu machen. Kein Wunder, dass unsere Gerichte überlastet sind ;-)
Gut, wie schon oben erwähnt scheint der Käufer gewarnt worden zu sein. Immerhin muss der dämliche Verkäufer knapp 40 Euro an eBay für die Gebühren berappen.
"Denn du hast überhaupt keine Leistung erbracht."
Hmm, im Common Law mag das ein Hinderungsgrund sein (Stichwort consideration), aber im deutschen Zivilrecht?
@stefan:
"Aber auch wenn mich einige zum kotzen finden, Ihr seid ja nur neidishc weil ich geld verdient habe und Ihr nicht :P"
Darauf, dass jemand ein neues Wort (imaginär) gelernt hat, und nun mit diesem neuen Wissen Leute hereinlet, die dieses Wissen noch nicht haben und sich anschließend öffentlich damit brüstet, tatsächlich einen gefunden zu haben, der noch dümmer ist?
Ich kann beim besten Willen rein gar nichts finden, auf was ich da neidisch sein könnte.
Also ich muß sagen, der Beitrag Nr. 42 von "ildottore" ist mit Abstand der Beste hier.
Hut ab!
> Also ich muß sagen, der Beitrag Nr. 42 von
> “ildottore” ist mit Abstand der Beste hier.
Da schließe ich mich an.
Die Überschrift
PANASONIC TH-50PV71F + HD Ready + 127cm + TH 50 PV 71 F
und die Beschreibung
Artikelmerkmale – Fernseher
Zustand: Neu
sprechen gegen die Datenblatttheorie.
Volker mit V meint:
Also ich muß sagen, der Beitrag Nr. 42 von “ildottore” ist mit Abstand der Beste hier.
R.A. meint:
Da schließe ich mich an.
Dito, obwohl ich das mit den "Buchenden" erst beim dritten mal lesen kapiert habe.
Und der Tip von 54 Lionel Hutz, was man machen kann wenn man sowas findet, find ich gut.
Pax
Ich habe letztens auf einem Vortrag gehört, dass eBay-Auktionen mit hochwertigen Gütern auch gern zur Geldwäsche benutzt werden. Es wird im Normalfall nie ein "Fernseher" geliefert, nur Geld über verschiedene Konten/Inhaber geschoben. Falls es mal jemand nicht geschnallt hat, dass er sich bei einer Fake-Auktion befindet, wird natürlich was geliefert – man will ja nicht auffliegen. Das man nur das Datenblatt versteigert könnte die Verlustquote in solch einem Fall reduzieren.
Der Käufer hat bis heute (23.08.2007) keine negative Bewertung abgegeben. Ich nehme daher an, daß diese Auktion so abgesprochen war. Das ist zwar gegen die Regeln des Auktionshauses, läßt sich aber zweifellos nicht nachweisen.
Solange Käufer und Verkäufer glücklich sind, können dort sogar Streichhölzer für 1000 Euro den Besitzer wechseln, ohne daß "wir" etwas dagegen tun können…
Das Problem ist das ebay sich um nichts kümmert. Mails werden kaum beantwortet. Probleme einfach liegen gelassen.
Deshalb bin ich bei ebay auch seit 2 Jahren nicht mehr aktiv. Angemelts seit 1998…
Alternativen wie hood.de gäbe es ja. Wenn aber keiner anbietet kauft auch keiner und andersrum.
@65 Olray
Das mit der fehlenden negativen Bewertung ist mir auch aufgefallen, muss aber nicht unbedingt was heißen.
Vielleicht hat der mutmaßliche Betrüger das Geld gegen Zusicherung, keine negative Bewertung zu posten, zurücküberwiesen.
Wenn es ein Scheingeschäft war, dürfte das das Finanzamt interessieren. Meines Erachtens bleibt aber die zumindest versuchte arglistige Täuschung/versuchter Betrug im Raum, da es ja möglich gewesen wäre, dass ein Außenstehender den Zuschlag erhält.
Das errinnert mich irgendwie an diesen einen test: http://www.foerderzentrum2-badwindsheim.de/downloads/de_les_3minutentest.pdf
Viel Spass :P
… und da ist der "Käufer"
es war wie viele vermutet haben, ein Kauf in letzter Sekunde
leider ohne die auf Pt 4 eingestellte Fußnote zu lesen
Ich bin schon sehr lange in ebay, dem entsprechen sehr entäuscht über den Verlauf und die sehr lapidare Behandlung von ebay
Der Verkäufer hat es tatsächlich fertig gebracht den Kauf nochmals zu vollziehen.
der positive Punkt ist, bis dato habe ich über 80 Zuschriften aus der ebay Gemeinschaft erhalten die mich gewarnt haben
… alles ein für und wieder
Der Kauf wurde via ebay beidseitig zurückgezogen
eine negative Bewertung habe ich bisher auf Grund der weiteren Beobachtung dieses Betrügers noch nicht vorgenommen, habe aber noch 8 Wochen Zeit… ich hoffe das er beim nächsten Vergehen endlich gesperrt wird was hätte schon längst geschehen müssen
lg von Fuerte…
Warum hast Du denn keine Strafanzeige gestellt? Inzwischen hat es ja ein anderer erledigt, aber je mehr die Justiz die Typen in die Zange nimmt, desto schneller kriegen die Angst. In dem Bereich funktioniert Generalprävention recht gut – schließlich ist deren ganzes Geschäftsgebaren über ebay bestens dokumentiert!
@69 Larsito
Ich würde ihm, ohne zu zögern, eine negative Bewertung verpassen. Nicht zuletzt, um Andere zu warnen!
Was soll das heißen: "Der Verkäufer hat es tatsächlich fertig gebracht den Kauf nochmals zu vollziehen." ???
Ebay sperrt keine Betrüger. Bei mir wars noch viel simpler: Kaufpreis überwiesen, nie wieder was vom Verkäufer gehört.
Ebay interessiert das nicht. Der Typ verkauft immer noch. Obwohl – das ergibt sich aber erst nach Recherche in Foren – etliche User bei Ebay über diesen Betrüger beschert haben.
Aber so lange jemand Ebaygebühren bezahlt, ist es anscheinend egal.
Was soll man schon von einem Laden halten, der nicht per Telefon zu erreichen ist und E-Mails nicht beantwortet…
@ 72
Wo ist der Betrug im strafrechtlichen Sinne? Schon mal was von Unternehmen gehört, die in Vorleistung treten und auch nie mehr was vom Kunden hören?
@68 um 19:22
widersprüchliche Anweisungen
@68 und @74
Genau. Man kann die Nr 21 in dem Test nicht befolgen. Sie verlangt nämlich, nur Nr 1, 2 und 22 auszuführen. Also soll man sie selbst ja garnicht ausführen. –> Der Test ist nicht logisch lösbar.
@75 Genau das ist doch die Lösung. Nur 1, 2 und 22 auszuführen.
@68 74 75 76
Der Widerspruch liegt in den Anweisungen 3-20, die sagen rechne! schreibe! lese!, und 21., die sagt lass es sein.
Und im Angebot ähnlich: Oben steht Dies ist ein Fernseher, und unten Nein nur das Datenblatt
@78 dann lese nochmal den ersten Satz
"Lies alle Punkte durch, bevor du etwas tust." ;-)
Das hilft den Widerspruch zu erkennen, nicht ihn zu beseitigen.
Nicht selten kaufen Betrüger Ebayaccounts mit sehr vielen positiven bewertungen auf und "hacken" sie.
Allerdings gibt es dann zeitgleich sehr viele betrugsversuche und danach wird der Account gelöscht oder nicht weiter beachtet.
es ist vollkommen sinnlos wenn einer, der nichts mit der sache zu tun hat versucht anzeige zu erstellen, da keiner von uns weiß was mit dem käuferr und verkäufer ist. Vllt. haben die sich schon längst geeinigt oder vllt. haben die Anwälte des Käufers das schon in die hand genommen. Ich glaube kaum das die Staatsanwaltschaft das in die Hand nimmt, da die vorher prüfen muss ob da bereits ein Anwalt tätig ist oder nich.
Denn soweit ich weiß hat der verkäufer eine Chance das geld zurückzuzahlen bevor eine Strafanzeige oder Zivilrechtsanzeige gestellt wird…
Ich finde das passt sehr gut: ;)
http://www.youtube.com/watch?v=ZJDK6ctRjqw
Hier gleich wieder so ein Fall: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=160152144445