Tatsachen und Beweismittel
Vorgestern habe ich per Fax in einem Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht beantragt. Am Dienstag ist schon Haftprüfung. Deshalb machte ich es etwas eilig:
Ich bitte darum, mir die Akteneinsicht so rechtzeitig zu gewähren, dass ich im Haftprüfungstermin über alle Tatsachen und Beweismittel informiert bin, auf die der Haftbefehl gestützt wird. Es ist nicht zulässig, den Haftbefehl auf Umstände zu stützen, von denen der Beschuldigte keine Kenntnis und demgemäß keine Möglichkeit hat, diesen entgegen zu treten. Eine mündliche Information unmittelbar im Haftprüfungstermin reicht nur in einfach gelagerten Fällen. Ein solcher liegt hier aber nicht vor.
Zu meiner Überraschung war die Akte heute schon in der Post. Ich habe einen neuen Textbaustein.
Copyright?
Korrektur des Textbausteins:
"Ich bitte darum, mir die Akteneinsicht so rechtzeitig zu gewähren, dass ich im Haftprüfungstermin über alle Tatsachen und Beweismittel informiert bin, auf die der Haftbefehl gestützt wird. Es ist nicht zulässig, den Haftbefehl auf Umstände zu stützen, von denen der Beschuldigte keine Kenntnis und demgemäß keine Möglichkeit hat, diesen entgegen zu treten. Eine mündliche Information unmittelbar im Haftprüfungstermin reicht nur in einfach gelagerten Fällen. Ein solcher liegt grundsätzlich nicht vor."
Zufall, die hattens sowieso schon rausgeschickt. Behörden reagieren grundsätzlich nicht, sie agieren.
Variante – in Antragsform. Zu stellen im Haftprüfungstermin:
Die Akteneinsicht ist der Verteidigung nicht so rechtzeitig gewährt worden, dass sie im Haftprüfungstermin über alle Tatsachen und Beweismittel informiert war, auf die der Haftbefehl gestützt wird. Es ist nicht zulässig, den Haftbefehl auf Umstände zu stützen, von denen der Beschuldigte keine Kenntnis und demgemäß keine Möglichkeit hat, diesen entgegen zu treten. Eine mündliche Information unmittelbar im Haftprüfungstermin reicht nur in einfach gelagerten Fällen. Ein solcher liegt hier nicht vor.
Vor diesem Hintergrund beantrage ich die Aufhebung des Haftbefehls, hilfsweise die Ausservollzugsetzung.
Hat den Vorteil des Überraschungseffekts und bringt richtig Punkte beim Mandanten, wenn der HB dann wirklich aufgehoben wird. ;-)
Meine Variante, alle Worte übersichtlich geordnet:
aber Akteneinsicht alle auf auf Beschuldigte Beweismittel bin bitte darum dass demgemäß den denen der der die die diesen Ein Eine einfach entgegen Es Fällen gelagerten gestützt gewähren Haftbefehl Haftbefehl Haftprüfungstermin Haftprüfungstermin hat hier Ich ich im im in Information informiert ist keine keine Kenntnis liegt mir Möglichkeit mündliche nicht nicht nur rechtzeitig reicht so solcher stützen Tatsachen treten über Umstände und und unmittelbar von vor wird zu zu zu zulässig