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	<title>Kommentare zu: Kontakt- und Begleitperson</title>
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		<item>
		<title>Von: Andre Heinrichs</title>
		<link>http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/08/31/kontakt-und-begleitperson/#comment-298900</link>
		<dc:creator>Andre Heinrichs</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Sep 2007 16:52:35 +0000</pubDate>
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		<description>@66 (Ralf G.):
Zustimmung. Wobei Herr Ziercke (genau wie WibaS) es in der ganzen Diskussion wohl versehentlich versäumt hat, mal konkrete Fälle aufzuweisen, in denen Anschläge durch eine verdeckte Durchsuchung eines &quot;informationstechnischen Systems&quot; hätte verhindert werden können. Das mag wohl daran liegen, dass es solche Fälle nicht gibt. 

Zum Thema Bundestrojaner kann ich übrigens das neueste &lt;a href=&quot;http://chaosradio.ccc.de/chaosradio.html&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Chaosradio&lt;/a&gt; (Ausgabe 127) empfehlen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@66 (Ralf G.):<br />
Zustimmung. Wobei Herr Ziercke (genau wie WibaS) es in der ganzen Diskussion wohl versehentlich versäumt hat, mal konkrete Fälle aufzuweisen, in denen Anschläge durch eine verdeckte Durchsuchung eines &quot;informationstechnischen Systems&quot; hätte verhindert werden können. Das mag wohl daran liegen, dass es solche Fälle nicht gibt. </p>
<p>Zum Thema Bundestrojaner kann ich übrigens das neueste &lt;a href=&quot;http://chaosradio.ccc.de/chaosradio.html&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Chaosradio&lt;/a&gt; (Ausgabe 127) empfehlen.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Motzmeister</title>
		<link>http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/08/31/kontakt-und-begleitperson/#comment-298864</link>
		<dc:creator>Motzmeister</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Sep 2007 15:53:42 +0000</pubDate>
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		<description>Ich machs mal kurz diesmal^^
Den Politikern und sonstigen Beamten mal reichlich das Einkommen kürzen (reale Diät) und schon denken sie wieder richtig ;)

&quot;Holt einen die Realität nicht zurück auf den Boden der Tatsachen, dann holt einem das Geld zurück zur Realität (M)&quot;

Ich glaube, es artet mal wieder aus und die Gier und Machthaberei kennt keine Grenzen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich machs mal kurz diesmal^^<br />
Den Politikern und sonstigen Beamten mal reichlich das Einkommen kürzen (reale Diät) und schon denken sie wieder richtig ;)</p>
<p>&quot;Holt einen die Realität nicht zurück auf den Boden der Tatsachen, dann holt einem das Geld zurück zur Realität (M)&quot;</p>
<p>Ich glaube, es artet mal wieder aus und die Gier und Machthaberei kennt keine Grenzen.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Justus</title>
		<link>http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/08/31/kontakt-und-begleitperson/#comment-298478</link>
		<dc:creator>Justus</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Sep 2007 11:19:19 +0000</pubDate>
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		<description>@ 65 (bombjack)

Es gibt nicht nur dumme Politiker und Beamte - wie in anderen Berufsgruppen auch - sondern auch den Sachverhalt der Volksverdummung.

Allerdings hat inzwischen die öffentliche Diskussion ein Ausmaß angenommen, dass die berechtigte Hoffnung besteht, das Gesetz oder zumindest seine schlimmsten Auswüchse noch blockieren oder abmildern zu können:

http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?cmd=650&amp;id=5785

An diesem Versuch argumentativ mitzuwirken, ist jeder Bürger mit seinen Möglichkeiten aufgerufen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ 65 (bombjack)</p>
<p>Es gibt nicht nur dumme Politiker und Beamte &#8211; wie in anderen Berufsgruppen auch &#8211; sondern auch den Sachverhalt der Volksverdummung.</p>
<p>Allerdings hat inzwischen die öffentliche Diskussion ein Ausmaß angenommen, dass die berechtigte Hoffnung besteht, das Gesetz oder zumindest seine schlimmsten Auswüchse noch blockieren oder abmildern zu können:</p>
<p><a href="http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?cmd=650&amp;id=5785" rel="nofollow"></a><a href='http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?cmd=650&amp;id=5785'>abgeordnetenwatch.de/index.php?cmd=650&amp;id=5785</a></p>
<p>An diesem Versuch argumentativ mitzuwirken, ist jeder Bürger mit seinen Möglichkeiten aufgerufen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Ralf G.</title>
		<link>http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/08/31/kontakt-und-begleitperson/#comment-298280</link>
		<dc:creator>Ralf G.</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Sep 2007 08:37:40 +0000</pubDate>
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		<description>Wenn Herr Zierke so davon überzeugt ist, dass die jährlichen Anwendungszahlen den niedrigen zweistelligen Bereich (von mir aus maximal 20) nicht überschreiten, dann kann man diese Beschränkung doch sicher auch in&#039;s Gesetz schreiben. Da ja ohnehin immer das AG Wiesbaden (Sitz des BKA) für die richterlichen Genehmigungen zuständig sein soll, kann das ja dann auch gut die Zahlen im Auge behalten. Dass dieser Vorschlag von den so beschränkten nicht ernst genommen werden wird, ist mir klar, aber warum sollte ich dann das &quot;Argument&quot; ernstnehmen, es würde ja keine massenhafte Anwendung geben?

Ich finde es bedenklich, wenn die Grenzen des Anwendungsausmaßes solch eines schwerwiegenden Eingriffs hauptsächlich auf der angeblichen Schwierigkeit der technischen Umsetzung basieren sollen. Jedenfalls ist das kein Argument, auf dessen Basis man diskutieren sollte, ob eine solche Eingriffsmöglichkeit überhaupt notwendig und angemessen ist.

Wir müssen doch nur mal generell anschauen, was vor ein paar Jahren noch Stand der Technik war, natürlich allgemein was die Möglichkeiten von Computern angeht, aber auch speziell, was die Entwicklung der Datensammelwut betrifft. Dass technische Grenzen sich sehr schnell verflüchtigen können, durfte man in der Geschichte der Menschheit allzu oft beobachten.

Wie unser W.i.b.a.S. ja so schön festgestellt hat, gilt die Unschuldsvermutung nur im Strafrecht, und schonmal nicht bei der Gefahrenabwehr. Im Sinne der Gefahrenabwehr für meine Bürgerrechte nehme ich mir deshalb heraus, erstmal davon auszugehen, dass man versucht, mich zu verarschen, wenn mir von zig miteinander verbandelten Stellen erzählt wird, dass alles doch gar nicht so schlimm, ich ja nicht betroffen und man ja nur um meine Sicherheit besorgt sei.

In der Politik gilt die Unschuldsvermutung erst recht nicht, und deshalb nehme ich mir ebenfalls heraus, einem Kerl, der nicht nachgewiesen hat, dass er keine 100.000DM von Schreiber in schwarze Kassen geleitet hat, politisch nicht über den Weg zu trauen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Herr Zierke so davon überzeugt ist, dass die jährlichen Anwendungszahlen den niedrigen zweistelligen Bereich (von mir aus maximal 20) nicht überschreiten, dann kann man diese Beschränkung doch sicher auch in&#039;s Gesetz schreiben. Da ja ohnehin immer das AG Wiesbaden (Sitz des BKA) für die richterlichen Genehmigungen zuständig sein soll, kann das ja dann auch gut die Zahlen im Auge behalten. Dass dieser Vorschlag von den so beschränkten nicht ernst genommen werden wird, ist mir klar, aber warum sollte ich dann das &quot;Argument&quot; ernstnehmen, es würde ja keine massenhafte Anwendung geben?</p>
<p>Ich finde es bedenklich, wenn die Grenzen des Anwendungsausmaßes solch eines schwerwiegenden Eingriffs hauptsächlich auf der angeblichen Schwierigkeit der technischen Umsetzung basieren sollen. Jedenfalls ist das kein Argument, auf dessen Basis man diskutieren sollte, ob eine solche Eingriffsmöglichkeit überhaupt notwendig und angemessen ist.</p>
<p>Wir müssen doch nur mal generell anschauen, was vor ein paar Jahren noch Stand der Technik war, natürlich allgemein was die Möglichkeiten von Computern angeht, aber auch speziell, was die Entwicklung der Datensammelwut betrifft. Dass technische Grenzen sich sehr schnell verflüchtigen können, durfte man in der Geschichte der Menschheit allzu oft beobachten.</p>
<p>Wie unser W.i.b.a.S. ja so schön festgestellt hat, gilt die Unschuldsvermutung nur im Strafrecht, und schonmal nicht bei der Gefahrenabwehr. Im Sinne der Gefahrenabwehr für meine Bürgerrechte nehme ich mir deshalb heraus, erstmal davon auszugehen, dass man versucht, mich zu verarschen, wenn mir von zig miteinander verbandelten Stellen erzählt wird, dass alles doch gar nicht so schlimm, ich ja nicht betroffen und man ja nur um meine Sicherheit besorgt sei.</p>
<p>In der Politik gilt die Unschuldsvermutung erst recht nicht, und deshalb nehme ich mir ebenfalls heraus, einem Kerl, der nicht nachgewiesen hat, dass er keine 100.000DM von Schreiber in schwarze Kassen geleitet hat, politisch nicht über den Weg zu trauen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: bombjack</title>
		<link>http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/08/31/kontakt-und-begleitperson/#comment-297648</link>
		<dc:creator>bombjack</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 02 Sep 2007 22:02:26 +0000</pubDate>
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		<description>@62 (Justus)

[...]Rechtsdogmatisch gehört wohl ein Auffangtatbestand für Gefahr im Verzuge in eine solche Regelung, wenn man das Gesetz überhaupt für notwendig erachtet, was ich nicht tue.[...]

bloß dann frage ich mich wie einem Herrn Ziercke so ein Fehler unterlaufen kann wie die Aussage von &quot;vielleicht 10 mal im Jahr&quot;; für so blöde, daß er den Gesetzesentwurf nicht kennt bzw. den Widerspruch nicht merkt halte ich ihn auch nicht ;-)

@Allgemeinheit:
Das, sollte es eine Gesetzesgeundlage für dieses Teil geben, der Zug in Richtung allgemeine Anwendung fährt kann meiner Ansicht nach von den Aussagen der Befürworter abgleitet werden. Zuerst ging es nur um Terroristen, inzwischen gibt es mehrere Stimmen die den Einsatz bei Kinderpornographie befürworten und auch bei Mord (wobei ich ich mich da frage was hier das Teil bringen soll) und es ist auch schon von dem Einsatz bei &quot;schweren Straftaten&quot; die Rede.
Mich erinnert diese Diskussion sehr stark an die Diskussionen zur Einführung des genetischen Fingerabdrucks, wo es erst mal nur um Sexualstraftäter ging, später kamen auch Spanner und Exhibitionisten in den Genuß dieser Behandlung und inzwischen reicht es wenn angenommen werden kann daß die Person weitere Straftaten begehen könnte.....und selbst da sind inziwschen Bestrebungen im Gange den gen. Fingerabdruck zu einer Standard Methode bei der ED-Behandlung zu machen. 
Ich bin mir daher ziemlich sicher, daß dieses Teil über kurz oder lang dann dazu verwendet wird, so Sachen wie Tausch von urheberrechtlich geschützten Dateien zu verfolgen, Erlangung von Passwörtern von Usern die Verschlüsselung anwenden im Namen der Prävention; Informationsbeschaffung für die &quot;Terrorismus-Datei&quot; (die mehr ein zentrale Verbrecher-Datei ist, schaut man sich mal die Dateien an die dort einfließen vgl. h**p://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/85995 ).
Sehr kritisch sehe ich auch die Sache deswegen, weil der Einsatz geheim erfolgt, hier werden Werkzeuge wie sie Geheimdienste benutzen in den &quot;normalen&quot; Polizeidienst gestellt. So ganz nebenbei erschließen sich da auch diverse Mißbrauchsmöglichkeiten um unliebsamen Personen etwas unterzuschieben. Okay, das Argument die Polizei hat daran kein Interesse hat was, nur gilt das auch für den Verfassungschutz und diverse andere Dienste? Das solche Dienste nicht vor Manipulationen und Co. zurück schrecken zeigt z.B. das Celler Loch h**p://de.wikipedia.org/wiki/Celler_Loch, die Operationen von Gladio h**p://de.wikipedia.org/wiki/Gladio oder wie war das beim Verbotsverfahren von der NPD? Wie wird z.B. verhindert, daß die dort beteiligten Dienste ebenfalls diese Software nutzen um &quot;Beweise&quot; zu platzieren?

bombjack</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@62 (Justus)</p>
<p>[...]Rechtsdogmatisch gehört wohl ein Auffangtatbestand für Gefahr im Verzuge in eine solche Regelung, wenn man das Gesetz überhaupt für notwendig erachtet, was ich nicht tue.[...]</p>
<p>bloß dann frage ich mich wie einem Herrn Ziercke so ein Fehler unterlaufen kann wie die Aussage von &quot;vielleicht 10 mal im Jahr&quot;; für so blöde, daß er den Gesetzesentwurf nicht kennt bzw. den Widerspruch nicht merkt halte ich ihn auch nicht ;-)</p>
<p>@Allgemeinheit:<br />
Das, sollte es eine Gesetzesgeundlage für dieses Teil geben, der Zug in Richtung allgemeine Anwendung fährt kann meiner Ansicht nach von den Aussagen der Befürworter abgleitet werden. Zuerst ging es nur um Terroristen, inzwischen gibt es mehrere Stimmen die den Einsatz bei Kinderpornographie befürworten und auch bei Mord (wobei ich ich mich da frage was hier das Teil bringen soll) und es ist auch schon von dem Einsatz bei &quot;schweren Straftaten&quot; die Rede.<br />
Mich erinnert diese Diskussion sehr stark an die Diskussionen zur Einführung des genetischen Fingerabdrucks, wo es erst mal nur um Sexualstraftäter ging, später kamen auch Spanner und Exhibitionisten in den Genuß dieser Behandlung und inzwischen reicht es wenn angenommen werden kann daß die Person weitere Straftaten begehen könnte&#8230;..und selbst da sind inziwschen Bestrebungen im Gange den gen. Fingerabdruck zu einer Standard Methode bei der ED-Behandlung zu machen.<br />
Ich bin mir daher ziemlich sicher, daß dieses Teil über kurz oder lang dann dazu verwendet wird, so Sachen wie Tausch von urheberrechtlich geschützten Dateien zu verfolgen, Erlangung von Passwörtern von Usern die Verschlüsselung anwenden im Namen der Prävention; Informationsbeschaffung für die &quot;Terrorismus-Datei&quot; (die mehr ein zentrale Verbrecher-Datei ist, schaut man sich mal die Dateien an die dort einfließen vgl. h**p://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/85995 ).<br />
Sehr kritisch sehe ich auch die Sache deswegen, weil der Einsatz geheim erfolgt, hier werden Werkzeuge wie sie Geheimdienste benutzen in den &quot;normalen&quot; Polizeidienst gestellt. So ganz nebenbei erschließen sich da auch diverse Mißbrauchsmöglichkeiten um unliebsamen Personen etwas unterzuschieben. Okay, das Argument die Polizei hat daran kein Interesse hat was, nur gilt das auch für den Verfassungschutz und diverse andere Dienste? Das solche Dienste nicht vor Manipulationen und Co. zurück schrecken zeigt z.B. das Celler Loch h**p://de.wikipedia.org/wiki/Celler_Loch, die Operationen von Gladio h**p://de.wikipedia.org/wiki/Gladio oder wie war das beim Verbotsverfahren von der NPD? Wie wird z.B. verhindert, daß die dort beteiligten Dienste ebenfalls diese Software nutzen um &quot;Beweise&quot; zu platzieren?</p>
<p>bombjack</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Der Gerd</title>
		<link>http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/08/31/kontakt-und-begleitperson/#comment-297259</link>
		<dc:creator>Der Gerd</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 02 Sep 2007 16:58:48 +0000</pubDate>
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		<description>Ich darf mal auf diesen Link hinweisen.
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/tagesthema/682376.html
Der Gerd</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich darf mal auf diesen Link hinweisen.<br />
<a href="http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/tagesthema/682376.html" rel="nofollow"></a><a href='http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/tagesthema/682376.html'>berlinonline.de/berliner-...nt/tagesthema/682376.html</a><br />
Der Gerd</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Michael</title>
		<link>http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/08/31/kontakt-und-begleitperson/#comment-296958</link>
		<dc:creator>Michael</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 02 Sep 2007 10:47:25 +0000</pubDate>
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		<description>Und alles immer schön unter dem Deckmantel der Terror-Abwehr.
Seitdem Schäuble selbst Opfer eines Attentates geworden ist scheint er unter Angstzuständen und Gehirnblockaden zu leiden. 
Die Provider verdonnert er sogar noch per Gesetz dazu seine Helfershelfer zu sein indem sie einen enormen technischen Aufwand treiben müssen die Benutzerdaten zu loggen. 
Ich dachte es gäbe ein Gesetz nach dem die Speicherung von Benutzerdaten (also wer war wie lange mit welcher IP-Adresse online) nur gültig ist zum Zweck der Rechnungslegung. Da aber bei Flatrates am Monatsanfang schon feststeht wie hoch die Rechnung am Monatsende ist, ist meinem Verständnis nach diese Datenspeicherung nicht legal. Also braucht man wohl ein anderes Gesetz welches dieses wieder fordert - zur Terrorabwehr selbstverständlich...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Und alles immer schön unter dem Deckmantel der Terror-Abwehr.<br />
Seitdem Schäuble selbst Opfer eines Attentates geworden ist scheint er unter Angstzuständen und Gehirnblockaden zu leiden.<br />
Die Provider verdonnert er sogar noch per Gesetz dazu seine Helfershelfer zu sein indem sie einen enormen technischen Aufwand treiben müssen die Benutzerdaten zu loggen.<br />
Ich dachte es gäbe ein Gesetz nach dem die Speicherung von Benutzerdaten (also wer war wie lange mit welcher IP-Adresse online) nur gültig ist zum Zweck der Rechnungslegung. Da aber bei Flatrates am Monatsanfang schon feststeht wie hoch die Rechnung am Monatsende ist, ist meinem Verständnis nach diese Datenspeicherung nicht legal. Also braucht man wohl ein anderes Gesetz welches dieses wieder fordert &#8211; zur Terrorabwehr selbstverständlich&#8230;</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Justus</title>
		<link>http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/08/31/kontakt-und-begleitperson/#comment-296882</link>
		<dc:creator>Justus</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 02 Sep 2007 09:21:42 +0000</pubDate>
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		<description>@ 60 (bombjack)

Rechtsdogmatisch gehört wohl ein Auffangtatbestand für Gefahr im Verzuge in eine solche Regelung, wenn man das Gesetz überhaupt für notwendig erachtet, was ich nicht tue. 

Andererseits stimme ich dir zu, dass (auch für mich - vielleicht mangels Phantasie)z.Z. keine Situation denkbar ist, in der eine solche Regelung überhaupt zur Anwendung kommen müßte. 

So sieht das inzwischen sogar RA. Dr. Wiefelspütz, der Sicherheits- und Rechtsexperte sowie Sprecher der SPD-Fraktion für diesen Themenkomplex, u.a. in seiner jüngsten Antwort auf diesbezügliche Fragen in Abgeordnetenwatch.

Man staunt, Dr. Wiefelspütz, der ansonsten die PC-Onlineüberwachung grundsätzlich befürwortet, wird zum Bedenkenträger, wobei anzumerken ist, dass er von Herrn Struck in den letzten Tagen erst energisch zurückgepfiffen wurde. 

Ich bin inzwischen sicher, dass vor dem erwarteten Bundesverfassungsgerichtsurteil im nächsten Jahr keine gesetzliche Neuregelung der Online-Überwachung kommt.Dazu hat sich die SPD zu sehr festgelegt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ 60 (bombjack)</p>
<p>Rechtsdogmatisch gehört wohl ein Auffangtatbestand für Gefahr im Verzuge in eine solche Regelung, wenn man das Gesetz überhaupt für notwendig erachtet, was ich nicht tue. </p>
<p>Andererseits stimme ich dir zu, dass (auch für mich &#8211; vielleicht mangels Phantasie)z.Z. keine Situation denkbar ist, in der eine solche Regelung überhaupt zur Anwendung kommen müßte. </p>
<p>So sieht das inzwischen sogar RA. Dr. Wiefelspütz, der Sicherheits- und Rechtsexperte sowie Sprecher der SPD-Fraktion für diesen Themenkomplex, u.a. in seiner jüngsten Antwort auf diesbezügliche Fragen in Abgeordnetenwatch.</p>
<p>Man staunt, Dr. Wiefelspütz, der ansonsten die PC-Onlineüberwachung grundsätzlich befürwortet, wird zum Bedenkenträger, wobei anzumerken ist, dass er von Herrn Struck in den letzten Tagen erst energisch zurückgepfiffen wurde. </p>
<p>Ich bin inzwischen sicher, dass vor dem erwarteten Bundesverfassungsgerichtsurteil im nächsten Jahr keine gesetzliche Neuregelung der Online-Überwachung kommt.Dazu hat sich die SPD zu sehr festgelegt.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: aloa5</title>
		<link>http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/08/31/kontakt-und-begleitperson/#comment-296776</link>
		<dc:creator>aloa5</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 02 Sep 2007 06:35:09 +0000</pubDate>
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		<description>Das ist die Frage. Und - wenn ich Mal vom Trojaner weg auf weiteres schaue - das BKA soll die gleichen Rechte auch für eine Rasterfahndung erhalten.

Aber je nun - kommen wir Mal zu Fakten:
http://www.gruene-bundestag.de/cms/presse/dok/195/195344.grosser_erfolg_des_bundesverfassungsgeri.htm

PM der Grünen vom 30.08. :
**Die Bundesregierung hat heute dem Parlament den von der Verfassung vorgeschriebenen Bericht zur akustischen Wohnraumüberwachung– vulgo dem großen Lauschangriff – im Jahre 2006 vorgelegt. Danach kam dieses Mittel im Jahre 2006 nur zweimal zum Einsatz. Dies ist hocherfreulich.

Einmal ging es um einen Mordverdacht in Bayern und einmal um den Vorwurf der Bestechung in Berlin. Inwieweit der Lauschangriff hier jeweils erfolgreich war, lässt sich dem Bericht der Bundesregierung nicht entnehmen.**

Wie las sich doch ein (sarkastischer) Kommentar dazu: &quot;kein Wunder das man das Richterband will - wie soll man denn auch SO ordentlich hmm... &quot;Terroristen&quot; fangen.&quot;

Nun denken wir uns Mal die BKA-Befugnisse hinzu und ein Richterband. Weiterhin lassen wir uns die anscheinend (bei der Sommerakademie 2007 des ULD) gefallenden Sätze eines bekannten Oberstaatsanwaltes durch den Kopf gehen nach denen das BVerfG in 5 Jahren eh´ anders besetzt (und alles ganz anders) wäre.

Ich stimme den Grünen zu: **Noch besser wäre es, angesichts dieser Zahlen, ganz auf diesen großen Lauschangriff zu verzichten.**

Alleine: das Gegenteil ist offenbar geplant.

ALOA</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das ist die Frage. Und &#8211; wenn ich Mal vom Trojaner weg auf weiteres schaue &#8211; das BKA soll die gleichen Rechte auch für eine Rasterfahndung erhalten.</p>
<p>Aber je nun &#8211; kommen wir Mal zu Fakten:<br />
<a href="http://www.gruene-bundestag.de/cms/presse/dok/195/195344.grosser_erfolg_des_bundesverfassungsgeri.htm" rel="nofollow"></a><a href='http://www.gruene-bundestag.de/cms/presse/dok/195/195344.grosser_erfolg_des_bundesverfassungsgeri.htm'>gruene-bundestag.de/cms/p...bundesverfassungsgeri.htm</a></p>
<p>PM der Grünen vom 30.08. :<br />
**Die Bundesregierung hat heute dem Parlament den von der Verfassung vorgeschriebenen Bericht zur akustischen Wohnraumüberwachung– vulgo dem großen Lauschangriff – im Jahre 2006 vorgelegt. Danach kam dieses Mittel im Jahre 2006 nur zweimal zum Einsatz. Dies ist hocherfreulich.</p>
<p>Einmal ging es um einen Mordverdacht in Bayern und einmal um den Vorwurf der Bestechung in Berlin. Inwieweit der Lauschangriff hier jeweils erfolgreich war, lässt sich dem Bericht der Bundesregierung nicht entnehmen.**</p>
<p>Wie las sich doch ein (sarkastischer) Kommentar dazu: &quot;kein Wunder das man das Richterband will &#8211; wie soll man denn auch SO ordentlich hmm&#8230; &quot;Terroristen&quot; fangen.&quot;</p>
<p>Nun denken wir uns Mal die BKA-Befugnisse hinzu und ein Richterband. Weiterhin lassen wir uns die anscheinend (bei der Sommerakademie 2007 des ULD) gefallenden Sätze eines bekannten Oberstaatsanwaltes durch den Kopf gehen nach denen das BVerfG in 5 Jahren eh´ anders besetzt (und alles ganz anders) wäre.</p>
<p>Ich stimme den Grünen zu: **Noch besser wäre es, angesichts dieser Zahlen, ganz auf diesen großen Lauschangriff zu verzichten.**</p>
<p>Alleine: das Gegenteil ist offenbar geplant.</p>
<p>ALOA</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: bombjack</title>
		<link>http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/08/31/kontakt-und-begleitperson/#comment-296333</link>
		<dc:creator>bombjack</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 01 Sep 2007 22:33:09 +0000</pubDate>
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		<description>@55 Justus


Ähm, das mag zwar stimmen, nur ist so ein Passus im Falle der &quot;Online-Schnüfflei&quot; nicht nötig, wenn man den Beteuerungen der Verantwortlichen glaubt.
Denn hat es nicht geheißen, daß das &quot;Produkt&quot; speziell auf das zu überwachende Subjekt zugeschnitten wird (deswegen dann auch der Einsatz von 10 mal im Jahr)....Dunkel kann ich mich noch erinnern, daß auch erwähnt wurde, die Lebensgewohnheiten des zu Überwachenden auszuforschen um ihm das Teil ohene Verdacht zu erregen unterzuschieben (z.B. als Mail von der Freundin) usw.
Mit anderen Worten es ist meiner Mainung nach bei dieser Form von Maßnahme immer möglich eine richterliche Erlaubnis einzuholen und deshalb der &quot;Gefahr im Verzug Passus&quot; nicht nötig. Würde es wirklich so &quot;brennen&quot; dann wäre die gute alte HD das Mittel der Wahl.....
Es stellt sich daher die Frage warum in dem Gesetzestext dieser Passus eingefügt worden ist.....

bombjack</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@55 Justus</p>
<p>Ähm, das mag zwar stimmen, nur ist so ein Passus im Falle der &quot;Online-Schnüfflei&quot; nicht nötig, wenn man den Beteuerungen der Verantwortlichen glaubt.<br />
Denn hat es nicht geheißen, daß das &quot;Produkt&quot; speziell auf das zu überwachende Subjekt zugeschnitten wird (deswegen dann auch der Einsatz von 10 mal im Jahr)&#8230;.Dunkel kann ich mich noch erinnern, daß auch erwähnt wurde, die Lebensgewohnheiten des zu Überwachenden auszuforschen um ihm das Teil ohene Verdacht zu erregen unterzuschieben (z.B. als Mail von der Freundin) usw.<br />
Mit anderen Worten es ist meiner Mainung nach bei dieser Form von Maßnahme immer möglich eine richterliche Erlaubnis einzuholen und deshalb der &quot;Gefahr im Verzug Passus&quot; nicht nötig. Würde es wirklich so &quot;brennen&quot; dann wäre die gute alte HD das Mittel der Wahl&#8230;..<br />
Es stellt sich daher die Frage warum in dem Gesetzestext dieser Passus eingefügt worden ist&#8230;..</p>
<p>bombjack</p>
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