Kontakt- und Begleitperson

In unzähligen Interviews haben Bundesinnenminister Schäuble und BKA-Chef Ziercke die Online-Durchsuchung verharmlost. Immer vorne mit dabei das Argument, alles werde selbstverständlich von einem Richter genehmigt und überwacht.

Möglicherweise war auch dies wieder nur eine kalkulierte Täuschung. Denn der Entwurf des BKA-Gesetzes soll Online-Überwachungen auch ohne richterliche Genehmigungen vorsehen, wie zum Beispiel die Welt berichtet. Außerdem soll im Entwurf vorgesehen sein, dass auch Daten unverdächtiger Personen durchsucht werden können, sofern sie einen Computer mitbenutzen oder in einem Netzwerk zusammenhängen.

Überdies soll das BKA auch gegen an sich unverdächtige Personen schnüffeln dürfen, und zwar schon dann, wenn sie als „Kontakt- und Begleitpersonen“, derer sich potenzielle Täter „zur Begehung der Straftat bedienen könnten“, eingestuft werden. Man muss sich klarmachen, dass schon gegen „potenzielle Täter“ an sich nichts Verwertbares vorliegt. Das sind Leute, die bislang weder eine Straftat verabredet noch eine kriminelle Vereinigung gegründet haben. Ansonsten könnten sie nämlich schon strafrechtlich verfolgt werden.

Da kann man sich ausmalen, wie viel vorliegen muss, um von emsigen Ermittlern künftig als Kontakt- oder Begleitperson eingestuft und mit dem vollen Programm behandelt werden zu können.

Nichts.