Große Scheine
Manche Strafanzeigen muss ich zweimal lesen, um sie zu verstehen. Da behauptet ein Geschäftsmann, er habe eine Taxifahrt von Düsseldorf zum Frankfurter Flughafen mit zwei 500-Euro-Scheinen bezahlt, jedoch kein Wechselgeld erhalten.
Mein Mandant hat das Taxi gefahren. Er sagt, das Taxameter habe 292 Euro gezeigt. Der großspurige Fahrgast habe mit zwei 200-Euro-Scheinen bezahlt und aufs Wechselgeld verzichtet. “Ist schon gut”, habe der Mann gesagt. Vielleicht auch deshalb, weil ihm mein Mandant fast eine Stunde sein privates Handy zum Telefonieren gab (“Akku leer”).
Der Polizeibeamte, der die Anzeige aufnahm, hätte den angeblich Geschädigten ja zumindest eines fragen können: “Warum haben Sie dem Taxifahrer zwei 500-er gegeben, wenn Sie nur 292 Euro zahlen mussten?”
Hat er aber nicht. War wohl schon spät in Frankfurt. Aber so bleibt zumindest die Spannung erhalten. Bis zur Einsicht in die komplette Akte.
Wir bitten, auf dem Laufenden gehalten zu werden :-)
Warum lässt man sich von Düsseldorf nach Frankfurt mit dem Taxi fahren? Ab Ddorf startet doch jede Viertelstunde ein Flieger nach Frankfurt. o_0
Vielleicht war der Mann umweltbewußt und hat irgendwo gelesen, daß Inlandsflüge Scheisse sind! ;)
Das probiere ich morgen auch gleich, ein bischen Geld mehr zu verdienen, ist doch immer gut.
Bitte den weiteren Verlauf mitteilen, damit ich meine Chancen bewerten kann
Warum behauptet der Mann, auf seine beiden 500er kein Wechselgeld bekommen zu haben? Weil er letztes Mal mit der Aussage, auf einen 1-Million-Euro-Schein kein Wechselgeld bekommen zu haben, nicht durchgekommen ist. :-)
@TK
Wie, etwa nicht die Millionenpfundnote von Twain gelesen? ;-)
Ich würde den Mandanten mal fragen, wieso er keinen Fixpreis vereinbart hat. Jeder Taxifahrer, den ich kenne, schaltet die Uhr bei solchen Fahrten aus… Der Fahrgast zahlt per Vorkasse und es kommt nicht zu solchen Mißverständnissen.
Wenn der Mandant Angestellter ist, ist es fast nirgends mehr möglich die Uhr auszuschalten, wegen Sitzkontakt ect.
Pax
Ich hab den zweiten Schein auf dem Rücksitz gefunden! :-)
Dieser Vorfall ist typisch für die fleißigen Beamten. Es wird damit so eine Art Jobsicherung betrieben.
In der Regel immer noch mit dem Zweifingersystem.
Denken und Schlußfolgerungen ziehen darf nur der Staatsanwalt.
Es kann ja auch ein Mißverständnis sein. Allerdings beim Taxifahrer bestimmt nicht. Der Kunde hat sich geirrt.
Armer Kerl(Kunde), der anscheinend zuviel Bargeld bei sich hatte.
Zuviel Zweihundertscheine und zuviel Fünfhundertscheine können einen schon etwas durcheinander bringen. Der Udo Vetter wird bestimmt vor Anklageerhebung eine Einstellung erreichen oder danach, wenn über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden wird. Sollte es allerdings zu dieser Verhandlung kommen, ist der Steuerzahler wieder der Dumme. Aber der Steuerzahler hats ja und das ohne Ende.
Habe noch was vergessen: Habe auch einen zweiten Schein auf dem Rücksitz gefunden! :-)
Wer liebt es nicht das SCHÄUBLE äh StudiVZ?
http://www.file-upload.net/view-396735/schblvz.png.html
Sauberes Trinkgeld, zumindest so lange, bis die Handyrechnung kommt.
Und schon bin ich wieder für die Pre-Paid-Card ;)
Waren die Scheine eigentlich echt ?
Vielleicht mußte der Geschäftsmann seiner Ehefrau den Verbleib von 600 € glaubhaft vermittlen?
@7: Es muss doch aber möglich sein, ohne laufende Uhr zu fahren? Er muss ja nach Absetzen eines Kunden in der Diaspora auch mal wieder zu einem Taxistand zurückfahren oder so etwas?
Was ist an dem Wort "Sitzkontakt" so unklar? ;) Wenn niemand außer dem Fahrer im Auto sitzt, dann läuft die Uhr selbstverständlich nicht.
da hatte wohl jemand zu viel geld. naja, das problem hat sich ja jetzt – zumindest ansatzweise – erledigt …
Vielleicht hat der Polizei bewußt nicht auf die Aussage mit den 2 500ern reagiert, damit der ihm evtl unliebige Gegner in einem späteren Prozess blöd dasteht? Hätte er gesagt, "2 500er?" dann hätte eine mögliche Antwort so aussehen können "ach stimmt, waren nur 2 200er" und schon hätte es weder diesen Blogbeitrag hier gegeben, noch eine Chance, den Gegner zu "packen".
Ich möchte mal bezweifeln, dass RA Vetter auch beim zweiten oder dritten Mal Durchlesen die Anzeige verstanden hat!
Wie kann ein Paderborner Taxifahrer den Düsseldorfern die Kundschaft abluchsen?
IANAL: Kann Ihr Mandant den Geschäftsmann eigentlich wegen "falscher Verdächtigung" o.ä. belangen?
Müsste jetzt nicht eigentlich gegen den Fahrgast ermittelt werden, weil er Bargeld in "dealertypischer Stückelung" mit sich führt? ;-)
@21: Nein, da ist jetzt was durcheinander gekommen. Dealertypische Stückelung waren kleinere Scheine; der <a href="http://www.shopblogger.de/blog/archives/5234-Grosse-Scheine-weg.html" rel="nofollow">Shoplogger </a> hat mal den Vorschlag in den Raum gestellt, 500€-Scheine abzuschaffen, da sie "bevorzugt von Kriminellen benutzt" werden.
Ich finde es nicht ungewöhnlich, mit dem Taxi von Submetropole A zur Metropole B zu fahren, insbesondere von Flughafen zu Flughafen. Wenn man seinen Flieger verpaßt hat und einen Anschlußflug erreichen will/muss ist das oft die einzige Möglichkeit. Und dann dem Fahrer 400 anstatt 292 Euro zu geben, weil der vielleicht die eine oder andere Verkehrsregel durchaus zu seinen Gunsten ausgelegt haben könnte und man mit seinem Handy telefoniert hat, ist zwar
generös"großspurig", aber immer noch nicht außergewöhnlich. Man bekommt ja eine Quittung dafür…Wann hat er den "bemerkt", dass er 708 Euro nicht zurückbekommen haben will? Wann hat er sich bei der Polizei gemeldet?
warum hat er nicht gleich im Taxi reklamiert sondern ist einfach abgehauen?
hat er sich eine Quittung geben lassen? scho bleeed!
Zumdem lässt sich anhand der Handyrechnung sicherlich noch einiges an Kosten "darstellen"
@ 20
war vor kurzm auch in einer sehr abstrusen Sache angezeigt worden. Ich habe erst von der Anzeige erfahren, als gegen den Anzeigenden wegen falscher Verdächtigung ermittelt wurde. Das war wohl ein Service "des Hauses" ?
Vielleicht hat ja der Geschädigte das Taxi genommen, weil sein eigener Blutalkoholwert für die Fahrt zu hoch war. Nicht, daß das die Ermittlungen vereinfachen würde …
Juhu, mal wieder ein eBay-Knaller:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=160152144445&ru=http%3A%2F%2Fsearch.ebay.de%3A80%2Fsearch%2Fsearch.dll%3Ffrom%3DR40%26_trksid%3Dm37%26satitle%3D160152144445%26category0%3D%26fvi%3D1
@ 26
3 Sekunden Vermietzeit finde ich doch glatt zuwenig!
Da müsste der Beamte ja mitdenken… Also wirklich, was hier manche Leute verlangen ist unglaublich!
@27
Ja, 3 sec. sind zuwenig.
Aber eine ausgiebige Probefahrt (kostenlos) – und dann dankend ablehnen, das wär's doch gewesen! :-)
@26
Kann man den Verkäufer einen Betrug nach §263 StGB reindrücken? Oder ist das ganze wenigstens Sittenwidrig, so das der Käufer wenigstens nicht bezahlen muss?
Fragen über Fragen…
Gruß
Kauli
@26 ff.
Wieso Betrug? Dass es sich um eine Miete für 3 Sekunden handelt steht doch klipp und klar in der Beschreibung und nicht im Kleingedruckten.
Wer soviel Geld bietet, ohne die recht knappe Artikelbeschreibung wenigstens einmal gelesen zu haben, hat es in meinen Augen nicht anders verdient.
@ obil
Du bist auch so einer, der einem blinden Bettler 20cent in den Hut wirft und gleichzeitig 5€uro rausnimmt, ist er ja selber schuld.
Edit: Beleidigungen müssen nicht sein.
@31 obil
weil ich dem Verkäufer einfach mal unterstelle, das er den Wagen nicht für 3 Sekunden vermieten will, sondern darauf spekuliert, das jemand die Beschreibung nicht genau liest und denkt, das er auf einen Wagen bietet. Ob das Verstecken der vorgeschobenen Absicht den Wagen für 3 Sekunden zu vermieten in einem Fließtext ohne besondere Hervorhebung bereits die von §263(1)StGB geforderte "Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen" ist, wäre für mich jetzt die Frage, die ich als juristischer Laie nicht beantworten kann. Nach meinem Rechtsempfinden würde ich dem aber zustimmen.
Wer sagte denn eigentlich, dass der Fahrpreis tatsächlich 292,- Euro betrug, so wie vom Beschuldigten behauptet?
Und wenn hier die Frage in den Raum geworfen wird, warum der Polizeibeamte nicht genügend gefragt hat (“Warum haben Sie dem Taxifahrer zwei 500-er gegeben, wenn Sie nur 292 Euro zahlen mussten?”), dann gibt es darauf wohl eine einfach Antwort: Zum Zeitpunkt der Anzeigenaufnahme hat der Polizeibeamte mit Sicherheit noch nicht gewusst, wie sich der Beschuldigte später einlassen wird.
Hei "Uwe", der ja in Stromberg mitspielt:
du stehst in der der Süddeutschen:
http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/397157/13/1#texttitel
MfG und einem breiten Lächeln im Gesicht,
GG-OFH, der dir viel Erfolg bei der Beschwerde gegen Mikado wünscht
@35, GgOFH:
Mann, ob "Uwe" bei Stromberg mitspielt, steht doch gar nicht fest. Bis jetzt wurde nur die Frage gestellt, ob er mitspielt. Eine Antwort habe ich noch nicht gelesen. ;-)
Zum Thema Süddeutsche: Und, noch nicht abgestimmt?!?
Grüße!
@36, Hootch
Ob Uwe mitspielt, steht noch nicht fest?? Egaaal.
Ich finde ja, wir sollten am Tag der Mikado-Verhandlung in Karlsruhe ne Demo unter dem Motto "Uwe contra Stasi 2.0!" veranstalten.
MFG
GG-OFH, der noch deutliche Restspuren von Alkohol in der Blutbahn hat
@ GrundgesetzOFH #35:
Super lustig. Ha. Ha. Ha. "Uwe" anstatt "Udo" zu schreiben. Das ist ja so was von innovativ, das gab's – glaube ich – noch nie. In keinem Blog auf der ganzen Welt. Auch nicht in Europa, Skandinavien, Schweden und Oslo.
Was will man auch erwarten, von jemandem, der jetzt mit der Süddeutschen verwechselt?
ich habe es auch in der Süddeutschen gelesen und zwar in der Wochenendausgabe auf Seite 20. Aber vielleicht gehört die Seite 20 ja gar nicht zur SZ, wer weiß das schon.
@ ilona #39: Was genau haben Sie in der Süddeutschen Zeitung in der Wochenendausgabe auf Seite 20 gelesen?
Nur mal so als frgare, was bringt diese Klage eigentlich? Weil selbst wenn das gericht sagt, ja das war verboten und darf nicht nocheinmal gemacht werden. Und die tuns später nochmal was kann passieren?
@SvenR #40 eine Beschreibung der beliebtesten und interessantesten Blogs