Ich hatte mich schon über eine Ja-Karte gewundert…
Mit Verwundern… Ach nee, das war was anderes :-)
Anonymous meint:
(11.9.2007 um 21:57) Antworten
zu Örrf
Was mich bei den Öffentlich Rechtlichen Rundfunksendern (Örrs) irritiert ist folgendes: Die Privaten machen Talksendungen. Plötzlich machen auch die Örrs Talksendungen. Die Privaten senden Soaps. Dann senden die Örrs auch Soaps. Die Privaten senden Telenovelas. Die Örrs kopieren das Format. Die Privaten senden Quizsendungen. Dann fangen auch die Örrf an Quizsendungen zu senden. Die Privaten machen Gerichtsshows. Plötzlich fangen auch die Örrs an Gerichtsshows zu senden.
Die Örrs haben in den letzten Jahren nur das kopiert wovon es im Privatfernsehen schon mehr als genug gab. Was hat das mit Sicherstellung von Grundversorgung zu tun wenn ich genau den selben Müll sende denn schon dutzendweise im Privatfernsehen gibt?
Chris meint:
(11.9.2007 um 22:10) Antworten
Der Link zu der neuesten Zensuridee von EU-Kommissar Franco Frattin fehlt noch in der Liste … vielleicht läßt sich darüber aber auch ausgiebiger diskutieren ;-)
Toll, dass er mit den Providern klären will, "wie es möglich ist, mit technischen Mitteln die Menschen daran zu hindern, gefährliche Wörter wie Bombe, Töten, Genozid oder Terrorismus zu verwenden oder nach ihnen zu suchen".
Informationsfreiheit – bye, bye.
h meint:
(11.9.2007 um 23:00) Antworten
Die 6 Monate wirst du wohl überstehen…
i meint:
(12.9.2007 um 08:23) Antworten
Noch ist da nichts rechtskräftig, oder? Ansonsten, positiv sehen. Sechs Monate Schulung an der Basis und die Chance zur Mandantenakquisen durch Direktansprache.
Anonymous meint:
(12.9.2007 um 08:36) Antworten
"Denn das zweite juristische Staatsexamen gilt als eine der schwierigsten Prüfungen der Welt. Gut jeder fünfte Referendar scheitert im ersten Anlauf."
Öhm, also ich glaube nicht, dass das Urteil des AG Berlin-Tiergarten in dieser Form Bestand haben wird. Eine Strafaussetzung zur Bewährung ist bei einer Freiheitsstrafe bis 1 Jahr der praktische Regelfall. Alles andere bedarf besonderer Begründung. Warum eine Verurteilung aus 2000 dem entgegenstehen sollte, ist nicht ersichtlich, da der zeitliche Abstand zu groß ist. Überdies wäre die Vorstrafe bei der länge der Freiheitsstrafe zu berücksichtigen, wird sie aber nochmal wegen der Frage der Aussetzung zur Bewährung verwendet, liegt eine Doppelverwendung vor. Zu guter letzt kommt dann wohl auch noch eine Gesamtstrafenbildung in Betracht, wenn die andee Verurteilung rechtskräftig wird.
Also ich sehe Gravenreuth noch lange nicht im Gefängnis (ist im Übrigen auch nichts, was man jemandem wünscht).
AchimerJung meint:
(12.9.2007 um 12:17) Antworten
ja… Örrf ist schon was tolles
Der Matologe meint:
(12.9.2007 um 19:50) Antworten
Günni wird mir fehlen…
Bitte nicht das heute verkündete, zweite Rundfunkgebührenurteil der BVerfG (Pressemitteilung http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg07-090.html ; Urteil http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20070911_1bvr227005.html) bei den ganzen anderen Vorkomnissen übersehen :-)
Die Stadt heißt JakartA…
Ich hatte mich schon über eine Ja-Karte gewundert…
Mit Verwundern… Ach nee, das war was anderes :-)
zu Örrf
Was mich bei den Öffentlich Rechtlichen Rundfunksendern (Örrs) irritiert ist folgendes: Die Privaten machen Talksendungen. Plötzlich machen auch die Örrs Talksendungen. Die Privaten senden Soaps. Dann senden die Örrs auch Soaps. Die Privaten senden Telenovelas. Die Örrs kopieren das Format. Die Privaten senden Quizsendungen. Dann fangen auch die Örrf an Quizsendungen zu senden. Die Privaten machen Gerichtsshows. Plötzlich fangen auch die Örrs an Gerichtsshows zu senden.
Die Örrs haben in den letzten Jahren nur das kopiert wovon es im Privatfernsehen schon mehr als genug gab. Was hat das mit Sicherstellung von Grundversorgung zu tun wenn ich genau den selben Müll sende denn schon dutzendweise im Privatfernsehen gibt?
Der Link zu der neuesten Zensuridee von EU-Kommissar Franco Frattin fehlt noch in der Liste … vielleicht läßt sich darüber aber auch ausgiebiger diskutieren ;-)
http://www.heise.de/newsticker/meldung/95786/
Toll, dass er mit den Providern klären will, "wie es möglich ist, mit technischen Mitteln die Menschen daran zu hindern, gefährliche Wörter wie Bombe, Töten, Genozid oder Terrorismus zu verwenden oder nach ihnen zu suchen".
Informationsfreiheit – bye, bye.
Die 6 Monate wirst du wohl überstehen…
Noch ist da nichts rechtskräftig, oder? Ansonsten, positiv sehen. Sechs Monate Schulung an der Basis und die Chance zur Mandantenakquisen durch Direktansprache.
"Denn das zweite juristische Staatsexamen gilt als eine der schwierigsten Prüfungen der Welt. Gut jeder fünfte Referendar scheitert im ersten Anlauf."
ROTFL
Kunstgeschichte: 95%
Theoretische Informatik: 90%
es gibt hoffnung:
http://www.taz.de/index.php?id=medien-artikel&art=4521&no_cache=1
Öhm, also ich glaube nicht, dass das Urteil des AG Berlin-Tiergarten in dieser Form Bestand haben wird. Eine Strafaussetzung zur Bewährung ist bei einer Freiheitsstrafe bis 1 Jahr der praktische Regelfall. Alles andere bedarf besonderer Begründung. Warum eine Verurteilung aus 2000 dem entgegenstehen sollte, ist nicht ersichtlich, da der zeitliche Abstand zu groß ist. Überdies wäre die Vorstrafe bei der länge der Freiheitsstrafe zu berücksichtigen, wird sie aber nochmal wegen der Frage der Aussetzung zur Bewährung verwendet, liegt eine Doppelverwendung vor. Zu guter letzt kommt dann wohl auch noch eine Gesamtstrafenbildung in Betracht, wenn die andee Verurteilung rechtskräftig wird.
Also ich sehe Gravenreuth noch lange nicht im Gefängnis (ist im Übrigen auch nichts, was man jemandem wünscht).
ja… Örrf ist schon was tolles
@1: Wie wusstest Du das vorher?
brauchbar oder nicht?