13.9.2007

Mehrmals täglich

070913a.jpg

Tauchte es früher nur vereinzelt auf, hat das anwaltliche Begehren jetzt offensichtlich den Einzug in die Formularsammlung des Polizeipräsidiums Düsseldorf geschafft. Gut so, wer sonst lässt uns mehrmals täglich schmunzeln?

15 Kommentare zu “Mehrmals täglich”

  1. Doc meint: (13.9.2007 um 16:36) AntwortenReply to this comment

    Naja, das Anwalts deutsch lässt manchmal auch schmunzeln ;-)

  2. Andreas Klein meint: (13.9.2007 um 16:50) AntwortenReply to this comment

    Also in Köln lachen wir dauernd über die Düsseldorfer … wobei es drei Düsseldorfer gibt, über die ich noch NIE gelacht habe! Zwei davon sind Redner (auch) im (Kölner) Karneval, der Dritte ist Rechtsanwalt … :)

  3. RA JM meint: (13.9.2007 um 16:51) AntwortenReply to this comment

    @ 1: <a>Stimmt!</a>

  4. Hobbyjurist meint: (13.9.2007 um 17:15) AntwortenReply to this comment

    Über das Anwaltskauderwelsch gibt es mittlerweile ja schon ganze Bücher.
    Beispiel aus einem anwaltlichen Schriftsatz gefällig?
    "Der diesseitige Unterfertigte wird sich mit Ihnen alsbald unter Verwendung von Telekommunikationseinrichtungen in Verbindung setzen, um die Angelegenheit im Rahmen einer zweiseitigen Echtzeitkommunikation mit Ihnen abzustimmen."
    Er hätte auch schlicht schreiben können: "Ich rufe Sie an."

  5. Palasthüterin meint: (13.9.2007 um 17:16) AntwortenReply to this comment

    @ 4

    Nee, warum denn einfach, wenn's auch schwer geht? :)

  6. @3 meint: (13.9.2007 um 17:29) AntwortenReply to this comment

    der Link geht nicht *g*

  7. felix meint: (13.9.2007 um 17:48) AntwortenReply to this comment

    was sind düsseldorfer?

  8. RA JM meint: (13.9.2007 um 18:47) AntwortenReply to this comment
  9. Grundgesetz-OFH meint: (13.9.2007 um 21:19) AntwortenReply to this comment

    Die Frage ist nicht, was ein anwaltliches Begehren ist, die Frage ist, ob ein nicht-anwaltliches Begehren dem letzteren gleizustellen, oder – falls nicht- ob dem anwaltlichen Begehren zeitlich und räumlich den Vorrang zu geben ist.

    MfG
    GG-OFH

  10. Sansiba_New meint: (13.9.2007 um 23:41) AntwortenReply to this comment

    wieso weiß die Polizei, dass (wen) Udo begehrt?

  11. Moxy meint: (14.9.2007 um 02:21) AntwortenReply to this comment

    Ich finde spannend, ob Herr Vetter neben dem "anwaltlichen Begehren" noch mehr Wünsche nicht-anwaltlicher Art geäussert hat.

    Hierzu äussert sich dieser Scan nicht…

    Vielleicht gibt's ja auch im PP Ddorf nette, alleinstehende Damen?

    ;-)

  12. keiner meint: (14.9.2007 um 09:22) AntwortenReply to this comment

    Merke: Begehren ist nicht gleich Begierde!

  13. derHeinzi meint: (14.9.2007 um 11:06) AntwortenReply to this comment

    Ihren Allerwertesten in Händen haltend, gehe ich mit dem Inhalt desselben konform, bis zu einem gewissen dunklen Punkt in der Mitte, den wir zwecks Klärung bei unserer nächsten Zusammenkunft mündlich berühren werden…
    Oder so.

  14. xx meint: (14.9.2007 um 12:06) AntwortenReply to this comment

    Öhhhm, ist DAS die korrekte Beantwortung eines anwaltlichen Schreibens ?
    Sollte mir jemals ein Anwalt was schreiben, weiß ich jetzt schon, daß ich mir etwas komisch vorkommen werde, wenn ich ihm antworte. Aber was solls, er hat´s so gewollt. :-)

  15. Rebecca meint: (14.9.2007 um 13:31) AntwortenReply to this comment

    Hurra! So sehen jetzt demnächst unsere Urlaubszettel aus:

    Ihr arbeitnehmerliches Begehren:

    Bin mal gespannt, ob das ankommt!

    Grüsse

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Zitat: <blockquote>

Powered by WordPress - Impressum