
Tauchte es früher nur vereinzelt auf, hat das anwaltliche Begehren jetzt offensichtlich den Einzug in die Formularsammlung des Polizeipräsidiums Düsseldorf geschafft. Gut so, wer sonst lässt uns mehrmals täglich schmunzeln?
Tauchte es früher nur vereinzelt auf, hat das anwaltliche Begehren jetzt offensichtlich den Einzug in die Formularsammlung des Polizeipräsidiums Düsseldorf geschafft. Gut so, wer sonst lässt uns mehrmals täglich schmunzeln?
Naja, das Anwalts deutsch lässt manchmal auch schmunzeln ;-)
Also in Köln lachen wir dauernd über die Düsseldorfer … wobei es drei Düsseldorfer gibt, über die ich noch NIE gelacht habe! Zwei davon sind Redner (auch) im (Kölner) Karneval, der Dritte ist Rechtsanwalt … :)
@ 1: <a>Stimmt!</a>
Über das Anwaltskauderwelsch gibt es mittlerweile ja schon ganze Bücher.
Beispiel aus einem anwaltlichen Schriftsatz gefällig?
"Der diesseitige Unterfertigte wird sich mit Ihnen alsbald unter Verwendung von Telekommunikationseinrichtungen in Verbindung setzen, um die Angelegenheit im Rahmen einer zweiseitigen Echtzeitkommunikation mit Ihnen abzustimmen."
Er hätte auch schlicht schreiben können: "Ich rufe Sie an."
@ 4
Nee, warum denn einfach, wenn's auch schwer geht? :)
der Link geht nicht *g*
was sind düsseldorfer?
@ 6: Sorry, hier ist er noch mal:
http://ra-melchior.blog.de/2007/09/13/gerichtliche_urlaubsverlangerung~2973524
Die Frage ist nicht, was ein anwaltliches Begehren ist, die Frage ist, ob ein nicht-anwaltliches Begehren dem letzteren gleizustellen, oder – falls nicht- ob dem anwaltlichen Begehren zeitlich und räumlich den Vorrang zu geben ist.
MfG
GG-OFH
wieso weiß die Polizei, dass (wen) Udo begehrt?
Ich finde spannend, ob Herr Vetter neben dem "anwaltlichen Begehren" noch mehr Wünsche nicht-anwaltlicher Art geäussert hat.
Hierzu äussert sich dieser Scan nicht…
Vielleicht gibt's ja auch im PP Ddorf nette, alleinstehende Damen?
;-)
Merke: Begehren ist nicht gleich Begierde!
Ihren Allerwertesten in Händen haltend, gehe ich mit dem Inhalt desselben konform, bis zu einem gewissen dunklen Punkt in der Mitte, den wir zwecks Klärung bei unserer nächsten Zusammenkunft mündlich berühren werden…
Oder so.
Öhhhm, ist DAS die korrekte Beantwortung eines anwaltlichen Schreibens ?
Sollte mir jemals ein Anwalt was schreiben, weiß ich jetzt schon, daß ich mir etwas komisch vorkommen werde, wenn ich ihm antworte. Aber was solls, er hat´s so gewollt. :-)
Hurra! So sehen jetzt demnächst unsere Urlaubszettel aus:
Ihr arbeitnehmerliches Begehren:
Bin mal gespannt, ob das ankommt!
Grüsse