Immer diese Fahrtkosten
In einer Strafvollstreckungssache hat der Richter meinen Mandanten angeschrieben. Er habe Anspruch auf Beiordnung eines Rechtsanwalts. Er können einen Anwalt benennen. Mein Mandant benannte mich. Auch die Betreuerin schlug vor, mich beizuordnen. Hierfür gibt es auch gute Gründe; immerhin habe ich den Betreffenden in etlichen Strafverfahren verteidigt.
Der Richter ordnet aber einen örtlichen Anwalt bei. Ich kenne den Beschluss noch nicht, nehme aber an, das Gericht stellt auf meinen Fahrtweg und die hierdurch entstehenden Kosten ab. 40 Kilometer sind ja auch eine Menge Holz. Da muss das Interesse des Gefangenen, von seinem bisherigen Verteidiger betreut zu werden, natürlich zurückstehen.
Mal sehen, was meine Beschwerde bringt.
man kann sich die Rechtsvertretung eben "sparen".
;-)
Vielleicht möchte der Richter, daß UV die Fahrtkosten selber trägt, am besten mit Bus+Bahn anreisen…
40km sind natürlich ein Haufen Holz… In Berlin ist das ungefähr von einem Außenbezirk bis ins Zentrum. Schön, dass man an solchen Sachen sparen will :(
Vielleicht will der Richter diesen (offensichtlich unverbesserlichen) Straftäter diesmal endlich richtig verknacken.
Udo Vetter ist vielleicht zu gut oder der "Schrecken" vieler Gerichte:)
es liegt auf der Hand: Lieber 40 Km bezahlen und einen Anwalt der sich bei seinem Mandanten auskennt, als einen unerfahrnen Rechtsanwalt, der vielleicht der Schwiegersohn vom Richter ist.
Nach Duisburg City mag das per ÖPNV noch gehen, aber Wuppertal, Köln, das Ruhrgebiet?
Oder ist das der Mandant in Essen hinter Udos Lieblingsbrücke?
Immer wieder Wahnsinn, mit welchen Problemen sie sich herumplagen müssen.
Vermutlich war der in der Ablehnung steckende Gehirnschmalz + die Bürokratie- (Äh Behörden-)kosten höher, als die Fahrtkosten, die sie dabei abrechnen können.
Wir sparen, koste es was es wolle!!!
Nr. 7003 VV RVG: Fahrtkosten für eine Geschäftsreise bei Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs für jeden gefahrenen Kilometer 0,30 €. Hier also 12.- oder 24.- Euro, je nachdem, ob die 40 km einfache Strecke oder Hin- und Rückweg sind.
Dazu Tage- und Abwesenheitsgeld nach Nr. 7005 VV RVG. Bei Abwesenheit von
von nicht mehr als vier Stunden 20,00 €
von mehr als vier bis acht Stunden 35,00 €
von mehr als acht Stunden 60,00 €
Maximal also immerhin 84.- Euro, selbstredend zzgl. Märchensteuer, immerhin!
Die Kosten kann ja dann Nr.7 übernehmen.
Ich bekomme sowieso schon Bauchschmerzen, wenn Mehrfachstraftäter von meinem Gehalt einen pflichtanwalt bekommen, der für sie nochmal ne Bewährung rausholt – nur damit dasselbe dann wieder von vorne beginnt.
@ 9
das ist in der tat eine frechheit! und wenn man dann bedenkt, dass der staat auch noch richter, polizisten und staatsanwälte bezahlt und dann auch noch die jva's unterhält, dann würden mir gleich ein paar weitere sparmöglichkeiten einfallen! wir schaffen einfach die ganze justiz ab, kostet ja eh nur geld!
ich liebe diese simplen gedankengänge!