Der Beschuldigteblabla
“Der Beschuldigte ist nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen verdächtig, unerlaubt mit Betäubungsmitteln Handel zu treiben und sich so nach § 29 Abs. 1 BtMG strafbar gemacht zu haben.”
Das ist die kürzeste und nichtssagendste Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses, die ich seit langem gelesen habe. Selbst die faulsten Ermittlungsrichter quälen sich normalerweise noch einen Alibisatz ab, indem sie auf eine Telefonüberwachung verweisen. Oder auf die Aussage eines Zeugen.
Aber so was als Legitimation eines schwerwiegenden Grundrechtseingriffs? Das ist wirklich allerunterste Schublade.
Ist ja alles schön und gut, aber was ist wenn mir so ein Wisch vor die Nase gehalten wird?
Welche Möglichkeiten hat man da?
Nicht in die Wohnung lassen wird wohl wenig bringen…
Ist das Typ, der gerade die 10er-Bündel in der Sparkasse abgegeben hat?
Oberfaule Richter, gehässige Rechtspfleger. Selbst als Angehörigem der Justiz kommt einem da am Montag das k….. !
StGB ???
Wohl eher BtMG
Klingt nach AG Tiergarten :-) War nur ein Scherz…
@Killerspielespieler
Man sehe sich folgenden Vortrag von Herrn Vetter an
http://video.google.de/videoplay?docid=-1550832407257277331&hl=de
@ 4
jepp, wenn der richter auch noch das falsche gesetz zitiert, dann wird noch peinlicher …
Das Gesetz geht auf meine Kappe. Falsch abgetippt.
@ U.V. oder den anderen anwälten hier: kann jmd mal bitte auf 1 antworten?
@9: Den Link aus #6 schon angeschaut. Soweit ich mich erinnern kann wird die Frage da beantwortet.
@9 – siehe #6 (Hannes)
naja. da wird ziemlich viel erzählt und alles sehr allgemein gehalten (anwalt anrufen, erst genau durchlesen, dann erst polizei reinlassen, platten verschlüsseln etc. pp.). Ist schon etwas her das ich den bericht gesehen hab, aber hieß es da nich,das man gegen die durchsuchung direkt erst mal nichts machen kann….? oder muss ich jetzt den vortrag noch mal schauen… :/
In der Tat. Dieser Beschluss genügt den Anforderungen an einen anständigen Durchsuchungsbeschluss eher nicht. Auf der anderen Hand, kennt niemand von uns den Fall und vielleicht wäre jeder weitere Satz für die Gallerie, weil nach dem Ermittlungsergebnis die Anordnung so augenscheinlich rechtmäßig ist, das jeder weitere Satz überflüssiges Geschreibsel wäre. Das Entscheidende ist doch, dass ein Richter die Anordnung getroffen hat und sie sich höchst wahrscheinlich als rechtmäßig darstellt (kenne die Akten nicht), mag die Begründung auch schlampig sein.
@12. Anonymous
Schon mal auf die Idee gekommen, dass das "nichts machen können" der Wirklichkeit entsprechen könnte?
Wenn du mit den kostenlos verfügbaren Vortrag nicht zufrieden bist, würde ich empfehlen einen Anwalt deiner Wahl aufzusuchen, ihn entsprechend zu bezahlen und dir dafür eine individuelle, maßgeschneiderte Beratung geben lassen.
"allerunterste Schublade" ? Hier ist das eher Standardtext. :-(
@ 9/12: Kurzform: Dulde + liquidiere.
@15:
Standard? Ich nehme an Bayern? ;-)
Ich kenne dies aus einem anderen Fall so: Die anderen Gründe ergeben sich aus den bisherigen Akten, bitte da gucken.
So hat jedenfalls das LG den Beschluß des AG gerechtfertigt. Bloß blöd das sich auch aus den Akten nichts ergibt, was auch nur annähernt auf eine Straftat hinweist. Mal sehen was der BGH sagt…
Wirds das auch in diesem Fall geben?
Nochmal für 1 und 12: (Fragen sind dazu da beantwortet zu werden, Google kann auch mal offline gehen)
Im Vortrag sagt Udo, dass wenn die mit dem Dursuchungsbefehl vor der Tür stehen, sie sicher in der nächsten halben Stunde drin sind. Bei verdächtigen Geräuschen/Gerüchen auch schneller. Möglichkeiten des Abwehrens bestehen vielleicht darin, keinen Eingang zu haben (Bunker mit Falltür), mit der Wohnung raketengetrieben abzuhauen (Sprengung auch wirksam) oder in größerer Feuerkraft. So'n Feuerwehrschlauch mit 5 bar kann auch sämtliche Probleme nach hinten verschieben.
ich hab grad den letzten Satz als "wirklich allerunterste Schäublade" gelesen – unser Innenminister war wohl in der letzten Zeit etwas zu präsent in den Negativschlagzeilen ;)
@18 (kwu),
Es gibt aber durchaus Mittel, die Zeit herauszuzögern. Z.B. mit einer stabilen Tür nebst stabilen Sicherheitsschlössern und den einzig von innen erreichbaren Schlössern, dazu dann noch von innen etwas gegenstellen, so dass die Tür nach innen gar nicht aufgeht. Und wenn die das dann festgestellt haben muss erstmal die Feuerwehr mit der Leiter kommen. Bis dahin hatte man ausreichend Zeit, die Festplatten und sonstigen Beweismittel (ich hab mal gehört, Terroristen sollen auch Bücher lesen und außerhalb des PCs Notizen machen) sicher zu zerstören – wobei ich dies natürlich auch für die Festplatten so meine, da die Zeit für das sichere Löschen nicht ausreicht. In einem kleinen Feuerchen verbrennen die Papiere, und nach dem man ein paar "mehr" Volt durch die Festplatte gejagd hat kommt noch der Hammer zum Einsatz. Am besten der Voschlaghammer, und am besten man trainiert vorher noch ein wenig, so dass man auch wirklich alles unlesbar zerstört.
Jetzt die Frage an die Juristen: Wenn man sieht, dass die Polizei vor der Tür steht aber ganz einfach nicht aufmacht hat man ja keine Kenntnis davon, dass diese einen Durchsuchungsbeschluß haben. Also muss man doch auch nicht die Tür aufmachen, und gegen Einbruchsversuche kann man sich doch beliebig schützen. Und man darf ja auch seine eigenen Sachen zerstören.
Also liebe Juristen: Ist das wirklich völlig legal?
Wobei – als Terrorist sollte es einem ziemlich egal sein, ob man eine Anzeige wegen eines Widerstandsdeliktes bekommt. Eine Anzeige wegen versuchtem Mordes, Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion etc. pp. dürfte schwerer wiegen. ;o)
PS: Ich muss mal zum Baumarkt *g*
PPS: Schauen Polizisten eigentlich im Tiefkühlschrank nach? Oder außen am Blumenkasten? Dann wüsst ich noch ökonomisch bessere Alternativen. ;o)
@15 (RA JM): "Dulde + liquidiere"
Wen soll man liquidieren? ;-)
Gruß, Kristine
@20
Die Idee mit dem Bunker ist gar nicht so schlecht, zumal es ja wirklich Makler gibt, die sich mit dem Verkauf von ehemaligen Bunkern/Bunkeranlagen beschäftigen. Und so eine Bombenschutztür am Eingang ist sicher auch für die Feuerwehr ein kleines Problem. So weit ist es in diesem Land schon das man sich über sowas Gedanken macht.
Für den Otto Normal-User ist eine gute Verschlüsselung aber mit Sicherheit ausreichend.
@ 22 (Ghettomaster)
nur hilft die in diesem Fall wohl kaum ;)
Also gab es in dem Fall keine Möglichkeit die Hausdurchsuchung zu verhindern in dem Udo mit dem Richter spricht während die Polizei vor der Tür wartet?
@ 23
"Also gab es in dem Fall keine Möglichkeit die Hausdurchsuchung zu verhindern in dem Udo mit dem Richter spricht während die Polizei vor der Tür wartet?"
Da gab es leider nichts zu drehen dran, ich kam von der Arbeit und wunderte mich nur warum mein Schlüssel nicht mehr ins Schloß paßte. Das war der Moment wo mir der eingeklemmte Zettel in der Tür ins Auge stach…
Was ich mich in dem Kontext auch schon gefragt habe:
Wenn niemand die beaufsichtigt, wie ist dann sichergestellt, dass es einen … mir fällt das Wort nicht mehr ein … "unabhängigen" gibt, der nicht mit bei der Durchsuchung hilft?
@ 16: Nö, MeckPomm – vielleicht auch nur eine Spezialiät eines hiesigen Richters.
@ 21: Wie sagt der Jurist? Es kommt ganz darauf an …
@ 25
Als "Unabhängiger" fungierte der Mann vom Schlüsseldienst der so freundlich war die Herrschaften von der Kripo in meinen Palast reinzulassen;).
@24,27
na dann viel glück beim weiteren verlauf
Ach wie gut, daß der Richtervorbehalt immer noch sicher stellt, daß nur in begründeten Ausnahmefällen die Grundrechte eingeschränkt werden.
Den eigentlichen Skandal finde ich ja, daß es kein Verwertungsverbot für unrechtmäßig erworbene Beweismittel gibt (Wenn ich Udo in seinem Vortrag richtig verstanden habe).
@ 28
Herzlichen Dank:)