24.9.2007

Triumphierender Ton

Gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers in einer Straf- oder Bußgeldsache ist die sofortige Beschwerde zulässig. Diese Beschwerde muss innerhalb einer Woche nach Zustellung der Entscheidung eingelegt werden. Normale Beschwerden sind zeitlich nicht befristet. In der ZPO, auf die der maßgebliche Paragraf 464b Strafprozessordnung überdies verweist, gibt es auch eine Beschwerdefrist von zwei Wochen.

Verwirrung ist also programmiert. Und ich habe langsam das Gefühl, dies wird von manchen Rechtspflegern auch bewusst in Kauf genommen. Sie versehen ihre Beschlüsse, in denen fast immer über Kostenerstattung zu Gunsten des Betroffenen entschieden wird, nämlich nur selten mit einer Rechtsbehelfsbelehrung. Dabei schreibt das Gesetz so eine Belehrung vor, § 35a Strafprozessordnung.

Da hier im Büro nach langen Jahren mal wieder die Frist falsch notiert worden ist, hat mir jetzt der Rechtspfleger in einer Bußgeldsache mit triumphierendem Ton zurückgeschrieben, meine sofortige Beschwerde sei zwei Tage zu spät. Jetzt kann er plötzlich genüsslich all die Vorschriften zitieren, aus denen sich die Wochenfrist ergibt.

Auf ein Wiedereinsetzungsverfahren habe ich keine Lust. Es geht “nur” um 30 Euro, auf die ich dann halt verzichte.

Worauf ich aber diesmal nicht verzichte, ist die Dienstaufsichtsbeschwerde wegen gesetzeswidrigen Verhaltens.

26 Kommentare zu “Triumphierender Ton”

  1. Jens meint: (24.9.2007 um 11:17) AntwortenReply to this comment

    Bei aller berechtigten Empörung: der Mann ist vorher Beamter und nachher Beamter. Das heißt: Du kannst ihm gar nix. Solange er nicht zu ein FS mindestens einem Jahr verurteilt wird, ist und bleibt er unkündbar. Und weil er das natürlich weiß, ist ihm die DAB mit Sicherheit sch…egal. Deutsches Beamtenrecht: ersatzlos entsorgen!

  2. L. meint: (24.9.2007 um 11:20) AntwortenReply to this comment

    Die drei F: formlos, fristlos, fruchtlos ;-)

  3. Udo Vetter meint: (24.9.2007 um 11:27) AntwortenReply to this comment

    Ganz so ist es mit Dienstaufsichtsbeschwerden auch nicht mehr. Die Kontrolldichte in vielen Behörden hat sich schon geändert.

  4. RA JM meint: (24.9.2007 um 11:58) AntwortenReply to this comment

    Dabei wäre die Wiedereinsetzung wg. § 44 S. 2 StPO doch ein Selbstgänger. !?

  5. Günther meint: (24.9.2007 um 12:15) AntwortenReply to this comment

    Ein Rechtsanwalt sollte eingentlich selbst wissen, wie lange er Zeit hat, Rechtsbehelfe einzulegen.

    Der Dienstvorgesetzte des Rechtspflegers wird das mit hoher Wahrscheinlichkeit genauso sehen und deshalb die Dienstaufsichtsbeschwerde schnellstmöglichst in den dafür vorgesehen Sammelordner (da wo schon tausende andere Dienstaufsichtsbeschwerden "aufgehoben" werden) stecken.

  6. Don meint: (24.9.2007 um 12:19) AntwortenReply to this comment

    @fh:

    Ein konvert nach UTF-8, würde alte beiträge hier auf der Seite ein wenig aufhübschen.

    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2003/03/

  7. Udo Vetter meint: (24.9.2007 um 12:40) AntwortenReply to this comment

    Im Gesetz steht nirgends, dass Rechtsmittelbelehrungen für Anwälte entbehrlich sind. Außerdem geht es nicht darum, was der Anwalt weiß, sondern seine Mitarbeiter. Dem Anwalt wäre dann höchstens vorzuwerfen, dass er nicht kontrolliert hat, ob die Frist zutreffend berechnet ist.

  8. Jings meint: (24.9.2007 um 12:43) AntwortenReply to this comment

    Mein Rat: Nix machen. Die Zeit für die DAB, welche weder vergütet wird noch in der Sache was bringt, kann doch sicher effizienter eingesetzt werden.

  9. @5 meint: (24.9.2007 um 12:45) AntwortenReply to this comment

    Wenn der Gesetzgeber das so hätte haben wollen, dass hätte er RAe eben aus §§ 35a, 44 StPO ausnehmen müssen. Hat er aber nicht.

  10. @8 meint: (24.9.2007 um 12:49) AntwortenReply to this comment

    Ich glaube, wenn man als RA nicht zumindest hin und wieder eine DAB oder Gegenvorstellung schreibt, dann dreht man aufgrund des dauernden Umgangs mit Rechtspflegern und sonstigen Beamten irgendwann durch.

    Die sind nämlich – Vorurteil hin oder her – manchmal tatsächlich etwas "eigen"…

  11. BV meint: (24.9.2007 um 12:55) AntwortenReply to this comment

    @ 10:
    Ein gleiches werden diese von Rechtsanwälten denken – und haben wahrscheinlich nicht weniger recht ;-)

  12. . meint: (24.9.2007 um 13:02) AntwortenReply to this comment

    ich denke auch nicht, das der DAB irgendwelche Beachtung geschenkt wird.

    Klar hat die Kontrolldichte in letzter Zeit etwas zugenommen, aber bei so einer "kleinigkeit" passiert da trotzdem nicht viel.

  13. Günther meint: (24.9.2007 um 13:04) AntwortenReply to this comment

    @ 11
    Ja, das stimmt, die Meinung der Jusitzangehörigen (Richter, Rechtspfleger, Justizfachwirte bis hin zu den Schreibkräften und Wachtmeister) über die Rechtsanwälte geht teilweise wirklich unter die Gürtellinie.

  14. JDS meint: (24.9.2007 um 13:04) AntwortenReply to this comment

    Meine Ex hat mal ne Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine Mitarbeiterin des Jugendamts gemacht, weil ihr eine Entscheidung nicht passte, was mein Umgangsrecht mit meiner Tochter betraf.
    Als ich dieser Mitarbeiterin lächelnd entgegnete, eine solche Dienstaufsichtsbeschwerde sei doch bekanntermassen ff- und f-los, erwiderte sie sehr ernst, dass zwar keine Konsequenzen hieraus erwachsen würden, sie müsse jedoch schriftlich Stellung nehmen, ihr Vorgesetzter und der Behördenleiter ebenfalls; alle Stellungnahmen würden dann an die vorgesetzte Behörde weitergeleitet (wo sie wahrscheinlich verschimmeln), aber das ganze würde schon einen enormen Arbeitsaufwand verursachen. Offensichtlich kann man mit einem Dutzend solcher Beschwerden ein ganzes Jugendamt lahmlegen. Wievieler solcher Beschwerden bedarf es wohl, ein AG lahmzulegen?

  15. G meint: (24.9.2007 um 13:23) AntwortenReply to this comment

    @ JDS
    Die Praxis zeigt, dass 95% aller DAB von Querulanten kommen, die sich überall beschweren, egal ob beim Finanzamt, bei der Bank, im Hotel, bei TV Sender XY, bei der Zeitung sowieso, beim Nachbarn, usw.

    Eine solche DAB zu bearbeiten, kostet nur wenige Minuten, zuerst überfliegt man das Schreiben kurz und dann bekommt der Absender eine Standartanwort.

    Berechtigte DAB kosten natürlich u.U. erheblich mehr Zeit. Aber berechtigte DAB gibt es in der Praxis sehr selten, die Ouote liegt wohl bei unter 1%.

  16. 4thmarch meint: (24.9.2007 um 13:43) AntwortenReply to this comment

    @G 15
    Die verbleibenden 5% DAB werden genauso behandelt.

  17. Kerstin meint: (24.9.2007 um 14:00) AntwortenReply to this comment

    Alle diese ÖD-Experten hier…die geballte Ladung Vorurteile.

    Leute Leute… das mit dem geschilderten Arbeitsaufwand stimmt. Auch dass man den Fall nochmal schildern kann. Und _eine_ Dienstaufsichtsbeschwerde macht auch noch keinen Sommer.

    Aber wenn sich die Dinger häufen, wird man bei dem betreffenden Kollegen durchaus genauer hingucken. Und dann hat das auch mal durchaus Konsequenzen. Nicht gerade Entlassung, aber eine Landesbehörde hat immer mal irgendwo in Hintertupfingen, im Landkreis Nixlos vakante Stellen, wo man den Betreffenden hin abschi…versetzen kann.

    Lustiger ist das bei Bundesbehörden: Da wird dann gerne von Nord nach Süd, von Ost nach West und umgekehrt versetzt. Einzige maßgebliche Richtlinie: Die größtmöglichen Entfernungskilometer, die man demjenigen aufbuckeln kann.
    Davon, dass sowas Eingang in die Personalakte findet und auch durchaus mal eine Beförderung verhindern kann – davon reden wir mal nicht.

    Nein, Konsequenzen im Sinne von "gefeuert" werden nicht gezogen. Das heißt aber nicht, dass diese nicht auch sehr unangenehm sein können.

    Was die Kontrolldichte angeht: Oh ja, die hat zugenommen. Und zwar extrem. Bei uns inzwischen soweit das wir nen Blockw…. Kollegen haben, der unsere "Toilettenzeiten" kontrolliert. Bin da neulich echt drauf angesprochen worden, was ich denn 5 min. aufm Klo gemacht hab.
    "Auf die letzte Dienstanweisung aus deiner Feder gesch…" war wohl eher die falsche Antwort. ;-)

    Und nein, ich bin nicht gefeuert. Und ja, der Personalrat weiß bescheid und toleriert das. :-(

  18. Jack meint: (24.9.2007 um 14:14) AntwortenReply to this comment

    "Verwirrung ist also programmiert". Haben Sie auch den "Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod" gelesen, in dem Vorsilben vor Verben als Unsinn abgestempelt werden? Ich finde "vorprogrammiert" immer noch besser. Gruß, Jack

  19. fh meint: (24.9.2007 um 14:38) AntwortenReply to this comment

    @6: grmbl, da drücke ich mich schon seit Monaten – das sind die ganz alten Postings der Vor-lawblog.de-Zeiten. Bei denen ist noch deutlich mehr im Argen als nur UTF8 ;) Aber ich seh mal, was ich tun kann.

  20. Harry Reeder meint: (24.9.2007 um 15:10) AntwortenReply to this comment

    Die 3 F: formlos, fristlos, furchtlos und § 35a Strafprozessordnung sind ja hinreichend bekannt.
    Da dieser Beamter es ja auch weiss, sollte man trotzdem, sofern man die "Muße" dazu hat, etwas "Unternehmen".
    Vielleicht gibt es ja schon viele Beschwerden gegen diesen Beamten oder in dieser Angelegenheit.Viele machen nichts und das aus gutem Grund. Aber, man sollte sich davon nicht Abschrecken lassen und den Arbeitsaufwand nicht scheuen etwas zu Unternehmen. Die Chance ist gering, aber immerhin eine kleine Chance gibt es und man sollte diese nutzen.

  21. fh meint: (24.9.2007 um 15:28) AntwortenReply to this comment

    @6: Bitteschön. :)

  22. nogger meint: (24.9.2007 um 16:29) AntwortenReply to this comment

    Und so was von einem Anwalt?
    Da ist doch nicht die Dienst- sondern die Sachaufsichtsbeschwerde gegeben.

  23. @21 fh meint: (24.9.2007 um 18:34) AntwortenReply to this comment

    Hui.

    Wieder richtig lesbar, die alten Beiträge. Nicht schlecht.

  24. Don meint: (24.9.2007 um 22:14) AntwortenReply to this comment

    @fh:

    nur 1 Stunde gebraucht. :-) Ist doch sicherlich nur ein SQL Query gewesen.

  25. mavikozmetik meint: (2.1.2008 um 14:21) AntwortenReply to this comment

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  26. kadinca meint: (22.4.2008 um 11:47) AntwortenReply to this comment

    Wieder richtig lesbar, die alten Beiträge. Nicht schlecht.yes beatiful

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