@1: Naja, vorher wollte er 145.000 haben, warten wir also noch ein wenig…
"Das Singen von Liedern beim Kommerz einer studentischen Verbindung , insbesondere auch des Deutschlandliedes, verletzt keine Urheberrechte."
Irgendwann hört es sich doch wirklich auf. Diese Klage hätte doch von vorneherein aus dem Gericht gelacht werden müssen. O tempores, o mora!
Gerd meint:
(18.10.2007 um 20:27) Antworten
"Das Singen von Liedern beim Kommerz", früher hieß das mal Kommers.
h.c. meint:
(18.10.2007 um 21:28) Antworten
"Das Ende der Kollektivverteidigung":
"Einmal wurde mir sogar eine scharfe Patrone nach Hause geschickt mit dem Hinweis, das sei nun mein Todesurteil."
Also so eine unkonventionelle Morddrohung habe ich bis dato noch nicht erhalten. Bin ich ja fast neidisch…
"Singen bleibt erlaubt"
Wer singt denn sowas?
"Google-Feedreader: Die meistabonnierten juristischen Weblogs"
Nur das 10fache? =)
Hootch meint:
(18.10.2007 um 21:54) Antworten
@4, h.c.:
"Wer singt denn sowas?" Offenbar Studenten. Im 21. Jahrhundert…
Vor allem: Da steht "… des Deutschlandliedes…", nicht "der dritten Strophe des Deutschlandliedes…". Also haben die Burschen wohl mehr als eine Strophe gesungen, oder die Juristen waren ungewohnt unkorrekt. Ein Schelm, der…
Vivat et res publika…
Grüße!
RA Lothar Müller-Güldemeister meint:
(18.10.2007 um 22:33) Antworten
Dumme Frage: Sind die Lieder im Kommersbuch nicht inzwischen gemeinfrei? Also das Deutschlandlied doch wohl allemal.
Wer hat geklagt?
Lionel Hutz meint:
(19.10.2007 um 00:00) Antworten
Auch wenn die von Ströbele aufgezählten Maßnahmen der verzweifelte Versuch des Staates waren, die Prozesse in den Griff zu kriegen, meine ich, dass die Abschaffung der "Kollektivverteidigung" eigentlich kein großer Eingriff war. Es kommt doch bei mehreren Tätern/Teilnehmern andauernd zu Situationen, wo die Interessen der Angeklgten gegenläufig sind (ist Mandant 1 nur doloses Werkzeug oder Mittäter gewesen, etc.). Ich kann eigentlich nicht verstehen, dass ein – jedenfalls ein anwaltlicher – Verteidiger sich 1977 überhaupt damit wohlfühlen konnte, in diesen Sachen mehrere Mandanten zu vertreten.
Schnobs meint:
(19.10.2007 um 09:48) Antworten
Wäre auch meine Frage: wer zum Donner versucht überhapt, da Urheberrechte anzumelden?
Die Lieder kenne ich zum Teil nicht, zum Teil nur vom weghören; aber sind die nicht alt genug?
Siggi meint:
(19.10.2007 um 10:20) Antworten
Jeder darf das gesamte Deutschlandlied singen, so viel er will und es sich nicht um einen offiziellen Anlaß handelt. Der Fußballfan zu Hause kann so oft Maas und Memel besingen, bis er keine Lust mehr hat – verboten ist es nicht.
Die Nationalhymne ist das Deutschlandlied in der von v. Fallersleben geschriebenen Version (alle drei Strophen), bei offiziellen Anlässen wird dann nur die dritte Strophe gesungen.
Also naiver als der Herr Kapitän kann man das ja auch nicht angehen.
à la:
Ich hab den Wachtmeister nicht bestochen, ich hab nur ein Bündel Geld verloren.
Hootch meint:
(19.10.2007 um 11:41) Antworten
@9, Siggi:
Das bestreitet auch niemand. Jeder soll singen, was er mag. Von mir aus gerne. Wenn die Burschen jedoch von Maas und Memel (oder doch lieber von deutschen Frauen und Wein?) singen, zeigt es mir jedoch, welche Gesinnung sich da hinter der Couleur versteckt.
Wie gesagt, sie sollen singen. Am besten ganz laut, dann kann man einen großen Bogen drum machen.
Grüße!
321 meint:
(19.10.2007 um 12:04) Antworten
Singen macht Spaß, erst recht bei Kneipe und Kommers. Wem es nicht gefällt solls lassen.
Aber Hootch – hinter welcher Couler versteckt sich denn welche Gesinnung?
Wenn viele es nicht wahrhaben wollen bleibt es dennoch so, daß es eine Vielzahl von Verbänden und erst recht von Verbindungen gibt.
Die haben bei weitem nicht die gleichen Weltbilder und Meinungen. Nur weil vereinzelte Burschenschaften oder Corps viel Mist von sich geben sind nicht hunderte anderer Verbindungen automatisch auch nationalistisch oder sogar rechtsradikal.
Und eine solch total kleine Minderheit bilden korporierte Studenten nun auch nicht – immerhin ist der CV seit Jahrzehnten die größte europäische Akademikerverband.
… inzwischen kostet die Hütte wieder 125.000.- Euro:
http://www.mein-eigen.de/
@1: Naja, vorher wollte er 145.000 haben, warten wir also noch ein wenig…
"Das Singen von Liedern beim Kommerz einer studentischen Verbindung , insbesondere auch des Deutschlandliedes, verletzt keine Urheberrechte."
Irgendwann hört es sich doch wirklich auf. Diese Klage hätte doch von vorneherein aus dem Gericht gelacht werden müssen. O tempores, o mora!
"Das Singen von Liedern beim Kommerz", früher hieß das mal Kommers.
"Das Ende der Kollektivverteidigung":
"Einmal wurde mir sogar eine scharfe Patrone nach Hause geschickt mit dem Hinweis, das sei nun mein Todesurteil."
Also so eine unkonventionelle Morddrohung habe ich bis dato noch nicht erhalten. Bin ich ja fast neidisch…
"Singen bleibt erlaubt"
Wer singt denn sowas?
"Google-Feedreader: Die meistabonnierten juristischen Weblogs"
Nur das 10fache? =)
@4, h.c.:
"Wer singt denn sowas?" Offenbar Studenten. Im 21. Jahrhundert…
Vor allem: Da steht "… des Deutschlandliedes…", nicht "der dritten Strophe des Deutschlandliedes…". Also haben die Burschen wohl mehr als eine Strophe gesungen, oder die Juristen waren ungewohnt unkorrekt. Ein Schelm, der…
Vivat et res publika…
Grüße!
Dumme Frage: Sind die Lieder im Kommersbuch nicht inzwischen gemeinfrei? Also das Deutschlandlied doch wohl allemal.
Wer hat geklagt?
Auch wenn die von Ströbele aufgezählten Maßnahmen der verzweifelte Versuch des Staates waren, die Prozesse in den Griff zu kriegen, meine ich, dass die Abschaffung der "Kollektivverteidigung" eigentlich kein großer Eingriff war. Es kommt doch bei mehreren Tätern/Teilnehmern andauernd zu Situationen, wo die Interessen der Angeklgten gegenläufig sind (ist Mandant 1 nur doloses Werkzeug oder Mittäter gewesen, etc.). Ich kann eigentlich nicht verstehen, dass ein – jedenfalls ein anwaltlicher – Verteidiger sich 1977 überhaupt damit wohlfühlen konnte, in diesen Sachen mehrere Mandanten zu vertreten.
Wäre auch meine Frage: wer zum Donner versucht überhapt, da Urheberrechte anzumelden?
Die Lieder kenne ich zum Teil nicht, zum Teil nur vom weghören; aber sind die nicht alt genug?
Jeder darf das gesamte Deutschlandlied singen, so viel er will und es sich nicht um einen offiziellen Anlaß handelt. Der Fußballfan zu Hause kann so oft Maas und Memel besingen, bis er keine Lust mehr hat – verboten ist es nicht.
Die Nationalhymne ist das Deutschlandlied in der von v. Fallersleben geschriebenen Version (alle drei Strophen), bei offiziellen Anlässen wird dann nur die dritte Strophe gesungen.
Kontroll-Pakt fürs Mitmachnetz
"Filtern, schnüffeln, blockieren"
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,512330,00.html
Also naiver als der Herr Kapitän kann man das ja auch nicht angehen.
à la:
Ich hab den Wachtmeister nicht bestochen, ich hab nur ein Bündel Geld verloren.
@9, Siggi:
Das bestreitet auch niemand. Jeder soll singen, was er mag. Von mir aus gerne. Wenn die Burschen jedoch von Maas und Memel (oder doch lieber von deutschen Frauen und Wein?) singen, zeigt es mir jedoch, welche Gesinnung sich da hinter der Couleur versteckt.
Wie gesagt, sie sollen singen. Am besten ganz laut, dann kann man einen großen Bogen drum machen.
Grüße!
Singen macht Spaß, erst recht bei Kneipe und Kommers. Wem es nicht gefällt solls lassen.
Aber Hootch – hinter welcher Couler versteckt sich denn welche Gesinnung?
Wenn viele es nicht wahrhaben wollen bleibt es dennoch so, daß es eine Vielzahl von Verbänden und erst recht von Verbindungen gibt.
Die haben bei weitem nicht die gleichen Weltbilder und Meinungen. Nur weil vereinzelte Burschenschaften oder Corps viel Mist von sich geben sind nicht hunderte anderer Verbindungen automatisch auch nationalistisch oder sogar rechtsradikal.
Und eine solch total kleine Minderheit bilden korporierte Studenten nun auch nicht – immerhin ist der CV seit Jahrzehnten die größte europäische Akademikerverband.