8.11.2007

Begünstigt

Was es nicht alles gibt. Zum Beispiel Erben, die offenbar meinen, ihnen stünde auch die Lebensversicherung des Verstorbenen zu. Allerdings hatte der Verstorbene einen Begünstigten für den Todesfall eingesetzt. An diesen hat die Versicherung auch anstandslos gezahlt.

Eigentlich müssten sich die tobenden Erben nur mal überlegen, was für einen Sinn eine Begünstigung hätte, wenn am Ende doch immer die Erben zum Zuge kommen. Zumindest könnte sich ihre Anwältin diese Frage stellen…

36 Kommentare zu “Begünstigt”

  1. Philipp meint: (8.11.2007 um 16:37) AntwortenReply to this comment

    Ach, bevor ich mich schlagen lasse als Anwältin… immerhin gibt das bestimmt gute Stundensätze bei dem Streitwert :)

  2. RA JM meint: (8.11.2007 um 16:51) AntwortenReply to this comment

    @ 1: Die negative Kehrseite des alten Spruchs: "Fragen kostet nichts" (Bei Anwälten ohnehin nur bedingt zutreffend).

  3. TheDoctor meint: (8.11.2007 um 16:54) AntwortenReply to this comment

    Gier frisst Hirn.

  4. Alex meint: (8.11.2007 um 17:08) AntwortenReply to this comment

    Das heißt: Wenn ich weiß, dass ich in 3 Tagen tot bin, schließe ich schnell eine Lebensversicherung ab. Mit einmaliger Einzahlung. (Nein. Natürlich keine Risiko-LV. Das wäre ja u.U. Betrug.)

    Auszahlung bei Tod dann an Begünstigten ohne Berücksichtigung der üblichen Erben? Sieht nach einer genialen Idee aus!

  5. Andreas Spengler meint: (8.11.2007 um 17:12) AntwortenReply to this comment

    Muss man der LV auf die Frage, ob irgendwelche schweren Erkrankungen vorliegen, nicht mitteilen, dass man in drei Tagen stirbt? Nehmen die einen dann überhaupt auf?

    ;-)

  6. n.n. meint: (8.11.2007 um 17:43) AntwortenReply to this comment

    @ 4

    bei selbsttötung zahlt keine lv.

  7. n.n. meint: (8.11.2007 um 17:45) AntwortenReply to this comment

    @ u.v.

    der in der lv begünstigte mandant ist aber kein strafrechtlicher mandant, der im verdacht steht, dem versicherten beim ableben geholfen zu haben?

  8. Kauli meint: (8.11.2007 um 17:47) AntwortenReply to this comment

    @4,5 (Alex und Andreas)

    Genau das plant die Hauptperson im Roman "das geschenkte Leben" von Robert A. Heinlein. Um seiner Sekretärin 1 Mio Dollar geben zu können ohne das die Erben dran kommen, möchte er vor seinem Tod eine Lebensversicherung für sie in dieser Höhe abschließen. Die Einmalprämie für diese Versicherung soll dann weit mehr als 1 Mio kosten.

    Fragt mich jetzt aber nicht, warum er ihr das Geld nicht einfach schenkt. Das ist schon ein paar Jahre her, seit ich das Buch gelesen habe…

  9. Die Senke im Datenstrom meint: (8.11.2007 um 17:53) AntwortenReply to this comment

    @6 (n.n.)
    stimmt so nicht ganz, meine RLV zahlt auch bei Selbstmord, allerdings erst drei Jahre nach Vertragsabschluss.
    Langfristige Planung scheint hier der Schlüssel zum Erfolg zu sein :-)

  10. Alex meint: (8.11.2007 um 17:55) AntwortenReply to this comment

    Selbsttötung muss es ja nicht sein, es gibt leider zu viele Menschen, die vorher wissen, dass es nicht mehr lange dauert.

    Naja, wenn man die Krankheit gegenüber der Risiko-LV nicht verschweigt, wäre es kein Betrug. Sie kann das ja in den Vertrag einbeziehen. Man zahlt z.B. einmalig 100.000 ein und der Begünstigte erhält im Todesfall innerhalb von 1 Monat nur 95.000.

    Ich finde nur die vermeintlich sonnenklare Idee, mit Versicherungen eine normale (verpflichtende) Erbfolge zu umgehen, beeindruckend. Aber ich hoffe, so sonnenklar, wie es u.v. darstellt ist es nicht unbedingt. Allein schon die Sinnfrage dürfte doch eher Laien denn Juristen vorbehalten sein, oder?

  11. marylein meint: (8.11.2007 um 17:55) AntwortenReply to this comment

    @4

    Das wäre auch bei anderen LVs mit Todesfallschutz Betrug.

    Das erinnert mich an den Bauern, der bei acht verschiedenen Unternehmen eine Risiko-LV abschloss. Als er über ein Jahr später kopfüber im Häcksler aufgefunden wurde, musste nur die Gesellschaft leisten, bei der die erste Versicherung abgeschlossen wurde. Dummerweise wurde in den anderen Anträgen die Frage "Bestehen LVs bei anderen Unternehmen?" verneint.

    Wegen der Begünstigung:
    Man sollte immer eine Person namentlich benennen. Also nicht "die Ehefrau" z.B. Auch die Eltern sind ungünstig, wenn diese vorher sterben und die Begünstigung nicht geändert wird. Es sei denn, man möchte später von oben zuschauen, wie sich die Erben kloppen :-)

  12. Wolf Hagen meint: (8.11.2007 um 18:53) AntwortenReply to this comment

    Manche Erblasser haben eine ganz fiese Art von Humor, die erst zu Tage tritt, nachdem sie ins Gras gebissen haben.

  13. anonym meint: (8.11.2007 um 20:54) AntwortenReply to this comment

    Lebensversicherung? brauche ich nicht, ich moechte, dass alle traurig sind wenn ich sterbe…

    ich denke die Erben sind jetzt traurig

  14. Schnobs meint: (8.11.2007 um 22:51) AntwortenReply to this comment

    Also, bei meiner LV ist die Leistung bei Suizid für die ersten drei Jahre ausdrücklich ausgeschlossen. Ich habe das so verstanden, daß bei einem späteren Selbstmord gezahlt würde. Auf den Versuch will ich es aber nicht ankommen lassen.

  15. Moxy meint: (8.11.2007 um 23:14) AntwortenReply to this comment

    Erben und Trauern? Manchmal zu recht, sonst Heuchelei?

    ;-)

  16. Jens Ferner meint: (9.11.2007 um 06:16) AntwortenReply to this comment

    Leicht OT: Am Rande der kleine Hinweis, dass häufig Erbschaftssteuer fällig wird, sollte man als Begünstigter aus einer Lebsnsversicherung Geld erhalten. Das kann man mitunter leicht (und legal!) umgehen. Wer seine Familie über eine (Risiko)Lebensversicherung absichert, sollte sich informieren.

  17. corax meint: (9.11.2007 um 06:26) AntwortenReply to this comment

    @ jens

    darum gehts doch.
    informieren! bei wem?
    oder wo?

  18. Jens Ferner meint: (9.11.2007 um 08:11) AntwortenReply to this comment

    Ja nu, was soll ich denn jetzt sagen – wie war das noch mit der unerlaubten Rechtsberatung? Ich kann doch jetzt nur sagen: Fragen Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens.
    Hmpf.

  19. Neuling meint: (9.11.2007 um 08:25) AntwortenReply to this comment

    @4,@6,@15 Fast alle Versicherungen zahlen drei Jahre nach Vertragsabschluss auch bei Selbsttötung. Das scheint mittlerweile in der Branche Usus zu sein. An die große Glocke häng es aber wohl keine Gesellschschaft.

  20. sebausat meint: (9.11.2007 um 08:59) AntwortenReply to this comment

    hmm kann man in die Begünstigung eigentlich auch Bedingungen hineinschreiben? Oder muss es sich um eine bestimmte Person handeln?

    zB aktuelle Ehefrau/Lebenspartnerin mit der man mindestens 1 Jahr zusammen gelebt hat. Oder, die Kinder die man vielleicht einmal haben wird aber nur bei erfolgreichem Studiumsabschluss …

    Dann wäre es ja wirklich einfach nur erben bzw schenken auf todesfall.

  21. MaxR meint: (9.11.2007 um 09:12) AntwortenReply to this comment

    1.) Man hat selbstverständlich eine "Vorrats-LV" laufen, die vollständig aus versichertem Einkommen bezahlt wird. Das Land, indem die Versicherung läuft, wähle man wie es einem vernünftig erscheint.
    2.) Testament sowie Information über diese Versicherung liegen beim Anwalt, welcher die Versicherung im Todesfall entsprechend informiert.
    3.) Den/die Begünstigte teilt man der Versicherungsgesellschaft regelmäßig mit (bzw. läßt man vom Anwalt mitteilen) – manchmal verändern sich ja die Lebensumstände.
    4.) Versteuerung etc obliegen dem/der Begünstigten. Durch geschickte Wahl des Landes, in dem die LV läuft, kann man ihn/sie dabei natürlich mehr oder weniger begünstigen.
    5.) Alles weitere muß einem nicht mehr kümmern – man ist ja dann tot.

  22. Klaus D. Ebert meint: (9.11.2007 um 09:53) AntwortenReply to this comment

    Mein Vater wurde grundlos enterbt und hat sich nicht gewehrt, was ich nicht verstehen konnte aber den Willen des Verstorbenen nicht akzeptieren zu wollen ist peinlich und niveaulos

  23. Niemand meint: (9.11.2007 um 10:17) AntwortenReply to this comment

    @25 (Klaus D. Ebert):
    Also haben Sie es dann doch verstehen können?

  24. Schaffi meint: (9.11.2007 um 11:48) AntwortenReply to this comment

    Die schlaue Gegenanwältin hätte vor Auszahlung der Versicherungsleistung das Bezugsrecht ändern können. Im übrigen wird der Erblasser wohl seinen Grund gehabt haben. Es macht manchmal Sinn außerhalb der Erbfolge, Geschäftspartner etc. abzusichern.

  25. Klaus D. Ebert meint: (9.11.2007 um 11:54) AntwortenReply to this comment

    @26

    Nein konnte ich in seinem Fall nicht da es verletzter Stolz war, was ich versuche in wenigen Worten zu erklären.

    Mein Vater hatte vor dem Krieg angefangen zu studieren – während des Kriegs hat sich sein Vater scheiden lassen wegen einer Frau mit einem Kind, die er später geheiratet hat. Nach dem Krieg hat mein Vater seinem Vater in der Unterhose 30.000,- Franken nach Deutschland geschmuggelt – als mein Vater dann weiter studieren wollte bekam er von seinem Vater (der reich war) zu hören, dass kein Geld da sei. Das er das hingenommen hat war eine Sache aber das er dann enterbt wurde weil er seinem Vater meiner Meinung nach deshalb Vorwürfe gemacht hat habe ich für falsch gehalten und hätte unter diesen Bedingungen auch etwas dagegen getan wozu er eben zu stolz war.

  26. R.A. meint: (9.11.2007 um 11:55) AntwortenReply to this comment

    Die ganze Problematik kommt doch nur daher, daß in Deutschland noch immer ein völlig antiquiertes Erbrecht mit "Pflichtanteilen" etc. gilt, daß den Erblasser völlig ungerechtfertigt einschränkt.

  27. jens meint: (9.11.2007 um 13:27) AntwortenReply to this comment

    Darin lebt die Vorstellung der intakten Familie weiter und die Hoffnung, dass man die Nächsten wohl am ehesten absichern möchte. Inwieweit das mit der aktuellen Lebensplanung übereinstimmt – kann sich sicher jeder selbst ausmalen …

  28. martin meint: (9.11.2007 um 13:58) AntwortenReply to this comment

    @21 Jens Ferner: natürlich dürfen sie rechtsberatung erteilen. nur eben nicht im einzelfall.
    auch so eine urban legend…

  29. TinTin meint: (10.11.2007 um 07:52) AntwortenReply to this comment

    Ganz so abwegig ist die Idee der Anwältin doch nicht. Es besteht zwar kein Anspruch der Erben auf die Zahlung aus der LV, hingegen aber voraussichtlich ein Anspruch auf die Beitragszahlungen der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall.

    Insoweit würde auch die Idee @4+5 auch ins Leere gehen (außer, daß ich bei Zahlung von einer Einmalprämie von 1 mio nicht sofort 1 mio herausbekomme, denn da sind ja noch zuhauf Provisionen, Bearbeitungsgebühren, Verwaltungsgemeinkosten und solch ein unanständiges Zeug, daß erst mal von der LV einkalkuliert wird….).

  30. Stefan meint: (10.11.2007 um 14:30) AntwortenReply to this comment

    @32 (TinTin): Gibt es dazu Urteile? Schliesslich wurden die Zahlungen ja nicht als Schenkung an den Begünstigten getätigt, sondern als Vertragliche Zahlungen an die Versicherungsgesellschaft. Von wem würden die Erben dann versuchen die Beiträge zurückzufordern? Von der Versicherung, die ihren Vertragsteil bereits erfüllt hat? Oder vom Begünstigten, der ja nicht die Beiträge bekommen hat?

  31. TinTin meint: (10.11.2007 um 19:59) AntwortenReply to this comment

    @ 33 bin derzeit nicht im Büro und kann zu diesem Detail auch nichts "aus dem Kopf" wiedergeben.Ich meine aber, daß die Problematik im Palandt zu § 2325 BGB mit weiteren Nachweisen kommentiert ist. In dem Fall, den ich bearbeitet hatte, war der Begünstigte einer der Miterben, mein Mandant pflichtteilsberechtigt, also eine etwas andere Konstellation. Da sind wir auf diesem Weg doch noch an einen angemessenen Teil gekommen.

  32. marylein meint: (10.11.2007 um 22:39) AntwortenReply to this comment

    @23
    Nein, man keine Bedingungen an die Begünstigung knüpfen. Die Versicherungsgesellschaft hat schließlich keine Lust, sich im Todesfall mit irgendwelchen Bedingungen rumzuschlagen, die zu einem Rechtsstreit mit den Erben führen könnte.

    @24
    Einen Rechtsanwalt beauftragen die Begünstigung zu ändern? Wenn man zuviel Geld hat und es nicht schafft, zwei zusammenhängende Sätze zu formulieren, bitteschön ;-)

    @32
    Im Todesfall wird immer die versicherte Leistung fällig, unabhängig davon, wieviel Beiträge bis dahin gezahlt wurden. Bei einer Einmalzahlung von 1 Mio, wird also weit mehr als die 1 Mio ausgezahlt (wohlgemerkt im Todesfall). Die Todesfallleistung ist bei einer LV im Normalfall immer so hoch, als wäre die Versicherung bis zum Ablauf aausfinanziert und mit dem Garantiezins verzinst.

    Mich würde auch brennend interessieren, wie man an die Beiträge der letzten Jahre kommt. Ich kenne keinen Fall aus der Praxis.

    BEi Selbstmord wird nach drei Jahren immer die Leistung gezahlt, davor nur unter bestimmten Bedingungen.

  33. Korinthenkacker meint: (11.11.2007 um 00:12) AntwortenReply to this comment

    @28 @29 Das man "das" nicht immer so schreibt ist hoffentlich auch jedem PISA-geschädigten bekannt. Mir tut das (oder dass?) richtig weh und ich muss den Satz immer nochmals lesen. Daß "daß" aber auch knapp daneben liegt ist der Rechtschreibreform geschuldet.

  34. Loco meint: (13.11.2007 um 14:14) AntwortenReply to this comment

    Die Korinthe war wohl gammlig – das erste "Das" müßte nämlich auch "Daß" heißen… bzw. neuordokrafisch "dass"…

    Sind noch ein paar Erbsen übrig? Ich hab noch nicht fertiggezählt…

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