16.11.2007

Links einhundertzweiundsiebzig

Quellen-Telekommunikationsüberwachung nicht unbedingt Grundrechtseingriff, “nur technisch ähnlich” zum Bundestrojaner

Kein digitaler Wahlstift in Hamburg

13.000 Kläger gegen Vorratsdatenspeicherung

Keine Wahlbeobachter in Russland

Gläserner Wähler in Venezuela

Ausdehnung der Videoüberwachung in Berlin (2) (Vorlage)

(Autor: fh)

17 Kommentare zu “Links einhundertzweiundsiebzig”

  1. falky meint: (16.11.2007 um 15:29) AntwortenReply to this comment

    Tja, in Berlin müssen Selbstmörder in Zukunft ihr Handy zu Hause lassen.
    Es kotzt mich maßlos an das die Linke das mit durchgewunken hat.
    Die Antwort auf meinen Frage war auch eher spärlich:
    http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_gregor_gysi-650-5874.html
    Es ist zum heulen, an der Macht scheint jede Partei tendenziell einzuknicken.
    Bisher glaubte ich die Linke wäre in ihren Positionen beständig, tja, wohl falsch gedacht.

  2. A. Nonymous meint: (16.11.2007 um 20:57) AntwortenReply to this comment

    BTW: Deutsche Anführungszeichen gehen so:„“, nicht so “”.

  3. Dominik Boecker meint: (17.11.2007 um 00:22) AntwortenReply to this comment

    Jens, ich werd's gegenchecken und (so noch nicht aufgefallen) weitergeben. Vorab ganz herzlichen Dank, dass Du Dir den Aufwand gemacht hast!

  4. -stm meint: (17.11.2007 um 00:44) AntwortenReply to this comment

    Stichwort IMSI-Catcher:

    Wo kommt eigentlich die Mär her, daß man mit so einem Gerät jemanden orten könnte!?

    Richtigerweise wird ja berichtet, daß der Catcher eine eigene Funkzelle aufbaut und damit eine echte simuliert. Gerade in Städten (es geht ja um Berlin) gibt es ja nun … äh *hust* … mehr als einen Funkmast. Wenn ich also nicht weiß, wo der Gefährder äh der Gefährdete ist, woher weiß ich dann, wo ich dann das Gerät aufstellen soll?

    Und selbst wenn ich wüßte, in welcher Funkzelle er ist – dann kann ich sein Handy in meinen Catcher fangen, und dann? Zum Orten braucht man meines Wissens nach immer noch eine Triangulation.

    Und wozu nun überhaupt dieses Gerät? Die Netzbetreiber können doch viel besser und schneller den Standort eines gesuchten Handys ermitteln!?

  5. 4thmarch meint: (17.11.2007 um 01:18) AntwortenReply to this comment

    @Jens
    Eigentlich egal. Es reicht doch eine vernünftige Vollmacht. Das Gericht wird sich durch mehr oder weniger Kläger kaum beeindrucken lassen und schon gar nicht 13.000 Vollmachten prüfen, die im Zweifel auch nachgereicht werden könnten.

  6. Sentinel2150 meint: (17.11.2007 um 01:44) AntwortenReply to this comment

    Eben es ist ja mehr ein symbolischer Akt, da es letzendlich egal ist ob es 1.000.000 oder 1 Klage ist

  7. Klaus meint: (17.11.2007 um 03:14) AntwortenReply to this comment

    @5:
    http://de.wikipedia.org/wiki/IMSI-Catcher

    Ist notwendig, wenn man die Rufnr. und/oder Gerätenr. der Person nicht kennt und/oder man keinen Zugriff auf Daten des Providers hat.

    - Wahlcomputer -
    Wenn das wirklich daten aus einem Wahlcomputer sind dann ist das ein skandal der dringend in die zeitungen gehört

  8. Jan Schejbal meint: (17.11.2007 um 06:23) AntwortenReply to this comment

    Zu meinem hier verlinkten Beitrag "Gläserne Wähler in Venezuela" möchte ich anmerken, dass ich inzwischen gemerkt habe, dass ich keine wirklich verlässlichen Quellen gefunden habe, die den Missbrauch von Wahlcomputern zum Anlegen von Listen politischer Gegner belegen. (Ändert nichts daran, dass es anhand von Petitionen erstellte Listen politischer Gegner gab, Wahlcomputer so missbraucht werden können und die Bevölkerung das befürchtet und so eventuell eingeschüchtert ist).

  9. Jens Ferner meint: (17.11.2007 um 08:07) AntwortenReply to this comment

    @6: Klar ist das egal. Wenn die aber wirklich nichtgelten würden, wäre es (a) unverschämt und (b) äusserst demotivierend. Die Klage würde es nicht aufhalten, das steht ausser Frage, zumal das BVerfG üblicherweise die Nachreichung einer Vollmacht verlangt und nicht sofort das Verfahren abschmettert.

  10. -stm meint: (17.11.2007 um 15:02) AntwortenReply to this comment

    @8: Soweit ich den WP-Link verstehe, dient ein Catcher demnach einerseits zum Identifizieren von Gerätekennungen einer schon vorher gefundenen Zielperson und dann mittels "normaler" Handyüberwachung der Erstellung eines Bewegungsprofils der nunmehr bekannten Geräte/SIM-Nummer und ggf. dem Abhören.

    Er dient aber weder zum "Großflächen-Orten" (wo in der Stadt) noch zur Detailortung (wo innerhalb einer Funkzelle) – mir erschließt sich deshalb nicht, wie man so ein Gerät zur Ortung von Suizidgefährdeten etc. einsetzen könnte.

  11. Knut meint: (17.11.2007 um 18:56) AntwortenReply to this comment

    <a href="http://www.file-upload.net/view-396735/schblvz.png.html&quot; rel="nofollow">Schäuble schlägt wieder zu!</a>

  12. Klaus meint: (17.11.2007 um 18:57) AntwortenReply to this comment

    @13:
    Genau so ist es. Nur wenn man nicht weiss, mit welcher SIM-Karte oder mit welchem Handy jemand telefoniert, ist dies notwendig. Wenn man min. eine diese informationen hat, kann man Bewegungsprofile erstellen, Abhören, Orten, Loggen usw. indem man dies beim Provider anfordert.

    Weitergehende Funktionen wie Ortung, Abhören mit Hilfe des Catchers ist m.E. nur notwendig, wenn man keine Hilfe vom Provider erhält, also z.B. als ausl. Geheimdienst oder im grenznahen Bereich, wenn die Zielperson im ausl. Netz eingebucht ist.

  13. corax meint: (18.11.2007 um 01:46) AntwortenReply to this comment

    @ Klaus, -stm,

    "Zu § 25a:
    Auf Anregung des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informations-freiheit (BlnBDI) wird eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für Polizei und Feuerwehr geschaffen, suizidgefährdete oder vermisste Personen über die Ermittlung der Standortdaten eines Telekommunikationsendgerätes orten zu können."

    Dieser Paragraph dient doch bloß dazu den Richtervorbehalt auszuhebeln.
    Denn wer ist in jedem Fall suizidgefährdet und wird von der Polizei vermisst?
    Richtig, ein Selbstmordattentäter.

    Pax

  14. ronja meint: (18.11.2007 um 21:52) AntwortenReply to this comment

    "Vermisste Personen"

    Ich hoffe, daß das so nicht im Gesetz steht. Will ja nicht wissen, wen die Polizei so alles "vermisst". Das is üble Sache

  15. monty meint: (18.12.2007 um 02:43) AntwortenReply to this comment

    rein technisch…
    muß das gsm-system den standort eines handys systembedingt genauer bestimmen, eben weil dieser sender ja mobil ist. es ändern sich also laufend empfangs/sendebedingungen durch standortänderungen, richtwirkung der antenne und ausrichtung (wiedermal den finger über die antenne gelegt beim fonen..?) es ist also nötig daß die eingebuchte zelle feststellt in welche richtung das handy wie schnell entschwindet, um dies rechtzeitig und vom nutzer unbemerkt per handshake in die nächste stärkere zelle einzubuchen. das ganze funktioniert sogar bis über 200km/h, zb mit entsprechend ausgelegten zellen an autobahnen. genau an diese technisch notwendigen standortdaten wollen also unsere "demokratisch gewählten" volks"vertreter" über den provider. der übrigens gesetzlich genötigt wurde, adäquate abhörmaßnahmen zu ermöglichen, die ursprünglich technisch nicht vorgesehen waren. daher der frühere begriff "dealernetz" fürs d-netz weil die pozilei zuerst eben nicht schnüffeln konnte. es gibt übrigens leute, die im festnetzbereich mit modifizierten isdn-telefonen verschlüsselte sprachverbindungen aufbauen können… und es gibt projekte, sozusagen eigene handys zu produzieren oder umzubauen, gesteuert über eigens umgestrickte linux-derivate. die haben bestimmt auch ne meinung wenn ein imsi-catcher versucht, eine unverschlüsselte verbindung zu erstellen.

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