27.11.2007

Kindesunterhalt ohne Grenzen

Unterhaltsforderungen von Kindern sollen künftig international leichter durchsetzbar sein. 50 Staaten haben sich laut einer Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums (BMJ) auf ein neues Übereinkommen verständigt, wonach Kinder bei der Durchsetzung ihrer Forderungen Unterstützung durch die Behörden der beteiligten Staaten erhalten.
Das neue Übereinkommen muss laut Pressemitteilung in den meisten beteiligten Staaten noch von den Parlamenten angenommen und umgesetzt werden, auch in Deutschland. Das BMJ schreibt weiter.

Die Einschaltung staatlicher Behörden ist notwendig, da die grenzüberschreitende Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen besonderen Schwierigkeiten begegnet. Oftmals ist der genaue Aufenthaltsort des Schuldners unbekannt. Bei der Feststellung seiner Einkommensverhältnisse und seiner tatsächlichen Leistungsfähigkeit müssen die Lebenshaltungskosten im Ausland berücksichtigt werden. Außerdem ist die zwangsweise Durchsetzung der Unterhaltsansprüche – z. B. im Wege der Klage – in einem fremden Staat schwer zu organisieren.

Wegen all dieser Fragen kann sich ein deutsches Kind künftig an die deutsche Zentrale Behörde wenden. In Deutschland wird dies voraussichtlich das Bundesamt für Justiz in Bonn sein. Dieses spürt dann gemeinsam mit der ausländischen Zentralen Behörde den Schuldner auf und sorgt für die Durchsetzung des Kindesunterhalts vor Ort.
Nach dem neuen Übereinkommen kann dem unterhaltsberechtigten Kind unter einfachen Voraussetzungen Prozesskostenhilfe gewährt werden.

Für die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen im EU-Ausland soll zudem eine “EU-Unterhalts-Verordnung” geschaffen werden, die
eine Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen unter erleichterten Voraussetzungen ermöglicht. Das bislang notwendige Vollstreckbarerklärungsverfahren werde abgeschafft.

(Autor: AK)

13 Kommentare zu “Kindesunterhalt ohne Grenzen”

  1. Chris H. meint: (27.11.2007 um 11:45) AntwortenReply to this comment

    "Vollstreckbarerklärungsverfahren werde abgeschafft."

    Ja, ein weiterer Schritt den Richtervorbehalt aus dem Grundgesetz zu verbannen.

  2. tr meint: (27.11.2007 um 12:29) AntwortenReply to this comment

    1 und 2

    sehe ich nicht so, hier zeigt sich eher das zusammenwachsen der eu und den sich daraus ergebenden vorteilen nicht nur im handel, sondern eben auch in der durchsetzung von ansprüchen.

    ist auch sinnvoll, denn kinder, die ihre unterhaltsansprüche nicht durchsetzen können, sind uU. auf sozialhilfe angewiesen, d.h., die solidargemeinschaft zahlt bislang für kinder, deren (idR) väter sich ins ausland abgesetzt haben.

    das dürfte sich damit für die zukunft nicht unerheblich ändern.

  3. angstnase meint: (27.11.2007 um 12:35) AntwortenReply to this comment

    Was passiert denn aber wenn es in einem Land reicht, jemanden als Vater eines Kindes anzugeben? Kann man nun befürchten für etwaige Kinder zahlen zu müssen, nur weil in Land X ein Vaterschaftstest zum Nachweis nicht zwingen erforderlich ist?

  4. ghling meint: (27.11.2007 um 14:09) AntwortenReply to this comment

    Finde ich an sich eine notwendige Lösung, wenn die EU endlich mal etwas einheitlicher werden will. Wie allerdings das bei dem Fall "Oftmals ist der genaue Aufenthaltsort des Schuldners unbekannt" helfen soll, ist mir ein Rätsel.
    ODer läuft das dann so (fiktives Beispiel):
    Ich kriege bald Besuch, weil ein Herr Karl Schmidt (Name geändert) aus Deutschland seinen Unterhalt nicht bezahlt, zufällig den gleichen Namen trägt wie ich und im gleichen europäischen Nachbarland vermutet wird, in dem ich wohne.
    Eine andere Möglichkeit finde ich nicht, um die Problematik "unbekannter Aufenthaltsort" zu lösen.

  5. Misophob meint: (27.11.2007 um 15:40) AntwortenReply to this comment

    "Was passiert denn aber wenn es in einem Land reicht, jemanden als Vater eines Kindes anzugeben? Kann man nun befürchten für etwaige Kinder zahlen zu müssen, nur weil in Land X ein Vaterschaftstest zum Nachweis nicht zwingen erforderlich ist?"

    Die Frage stellt sich unserer Regierung (und den Medien, den Parteien usw.) gar nicht, da hier ja nur die Rechte und Interessen von Männern verletzt werden (und dass sie das werden, darauf kann man sich natürlich verlassen). Männer haben halt als Zahlesel herzuhalten, das ist doch ihre Aufgabe.
    Ob sie da Vater sind oder nicht ist doch unerheblich.

  6. n.n. meint: (27.11.2007 um 16:21) AntwortenReply to this comment

    na bingo! dann darf man(n) sich demnächst mit einem gerichtsvollzieher auseinandersetzen, der einen schmierigen unterhaltstitel aus rumänien anschleppt.
    rechtsschutz dagegen!? wird gerne in rumänien gewährt …

  7. dot tilde dot meint: (27.11.2007 um 17:15) AntwortenReply to this comment

    @5: ist das ein werturteil, oder möchten sie das noch irgendwie belegen oder weiter ausführen?

    .~.

  8. SvenC meint: (27.11.2007 um 17:55) AntwortenReply to this comment

    Coool. So habe ich bald noch mehr zu zahlen als Single… Schöne Welt.

  9. Periander meint: (27.11.2007 um 21:07) AntwortenReply to this comment

    das nenn ich mal eine positive meldung, sehr fraglich wer das ernsthaft schlecht heißen kann – wohl nie kind von verantwortungslosen eltern gewesen.

  10. Don meint: (27.11.2007 um 21:12) AntwortenReply to this comment

    Für das KIND zahlen evtl. gern mehr Väter als man denk, nur der Ex was in Rachen schmiessen wollen sicherlich die wenigsten.

  11. Gast meint: (28.11.2007 um 01:00) AntwortenReply to this comment

    @6 (n.n.)
    EU-Länder sollten solche Mindestanforderungen eigentlich erfüllen.

  12. gant meint: (28.11.2007 um 16:19) AntwortenReply to this comment

    @6,9,10

    so werden die Rechte der Verteidigung auf den EU-weit kleinsten gemeinsamen Nenner geschrumpft.
    Populäres Beispiel: Verkehrsdelikte in NL. *Dort* ist die Verfahrensweise so, dass der Betroffene erst zahlen muss und erst nachher die Sache angehen darf. Dank der 'Harmonisierung' ausländischer Ansprüche wird diese Verfahrensweise auch den Deutschen aufgezwungen, selbst wenn völlig offensichtlich ist, dass er die vorgeworfene Tat gar nicht begangen hat und auch die ursächlichen Gründe für die Verwechelungen bekannt sind.

    D.h., Frau mit Kind sucht sich das rechtlich vielversprechendste Land aus (wo also der Beschuldigte die wenigsten Möglichkeiten zur Verteidigung hat) und stellt von dort aus Ansprüche gegen irgendwen.

    Das eigentliche Anliegen kann ich voll und ganz unterstützen. Nur die Umsetzung, also quasi die Einigung auf den geringsten Standard, ist wieder einmal sehr enttäuschend.

  13. n.n. meint: (28.11.2007 um 18:25) AntwortenReply to this comment

    @ 11 (gast)

    ja, die eu-länder SOLLTEN diese standards EIGENTLICH erfüllen. aber an dem konjunktiv und dem wort "eigentlich" hakt es hier wieder mal.
    wenn man wirklich die titel eu-weit vollstreckbar machen will, dann muss man vorher das verfahren mit dem der titel festgestellt wird, vereinheitlichen.

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